Brief von Anwalt - davor nichts von Inkassounternehmen oder Firma gehört

4. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
flxdrms
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief von Anwalt - davor nichts von Inkassounternehmen oder Firma gehört

Hallo allerseits,
von Anfang an: meine Freundin war Anfang April 2013 tanken und hat mit Karte bezahlt.
Der Betrag konnte wohl nicht abgebucht werden, wovon sie aber selbstredend nichts wusste.
(PS: ich schreibe mir auch nicht auf "heute beim REWE für 15€ eingekauft, unbedingt nächsten Monat checken, ob das auch abgebucht wurde").
Long story short: Heute kam ein Brief eines Anwalts (Wagner/Pauls/Kalb, Düsseldorf), der von einem Inkassounternehmen (Sirius Inkasso GmbH) beauftragt wurde, das wiederum von ARAL beauftragt wurde.
Bereits geklärte Fragen:
- ja, sie hat an entsprechendem Datum dort getankt
- ja, das Konto war wohl einen Tag lang überzogen, was jedoch nicht aufgefallen ist (Info von der Bank)
- ja, sowohl Anwalt als auch Inkassounternehmen sind real, haben Homepages, Adressen, Telefonnummern.

Thing is:
Wir haben in den ca. 3,5 Jahren KEINE Zahlungserinnerung, Mahnung seitens ARAL AG und keine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme vom Inkassounternehmen erhalten.

Aus der läppischen Summe von 32,98 € sind über die Jahre allerdings stolze 113,79 € geworden, die ich nun ganz ehrlich nicht gewillt bin zu zahlen, da wir wie gesagt komplett in Unkenntnis über die noch offene "Rechnung" waren.

Über die Frage hinausgehend, an die menschen vom Fach hier: sollte das alles rechtens und korrekt sein, wie kauft ihr dann ein? Alles bar? Jeden Kleinbetrag aufnotieren und bei der Bank nachprüfen, aufdass nicht falsch laufe und man drei Jahre später plötzlich Post bekommt?

LG und im Voraus schon vielen Dank für eure Antworten,
Felix

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von flxdrms):
Der Betrag konnte wohl nicht abgebucht werden, wovon sie aber selbstredend nichts wusste.

Verbraucher werden ja schon recht umfassend geschützt, aber schlampige Buchführung oder "ist mir doch egal" ist selbst da kein wirksames Gegenargument.
Der Grundsatz lautet im solchen Fällen regelmäßig "Geld hat man zu haben", sprich man ist verpflichtet für Deckung des Kontos zu sorgen. Ansonsten hat man ganz schnell nicht nur zivilrechtliche sondern auch strafrechtliche Probleme.



Zitat (von flxdrms):
wie kauft ihr dann ein? Alles bar? Jeden Kleinbetrag aufnotieren und bei der Bank nachprüfen,

Irgend ein genialer Mensch hat da mal etwas erfunden, man nennt es "Kontoauszug".
Da steht drauf wenn wie hier ein Einzug mangels Deckung nicht funktioniert hat. Ist also nichts mit "jeden Kleinbetrag aufnotieren" (warum eigentlich notieren, es gibt doch eine weitere Erfindung Namens "Kassenbon"?), einfach mal lesen reicht da schon...



Zitat (von flxdrms):
da wir wie gesagt komplett in Unkenntnis über die noch offene "Rechnung" waren.

Euer Verschulden, als Gegenargument wie gesagt nicht tauglich.



Zitat (von flxdrms):
Wir haben in den ca. 3,5 Jahren KEINE Zahlungserinnerung, Mahnung seitens ARAL AG und keine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme vom Inkassounternehmen erhalten.

Da hat man aber richtig Glück gehabt.
Man sollte nun überlegen ob man
A) darauf spekuliert, das der Anwalt es verpasst rechtzeitig vor dem 31.12.2016 einen Mahnbescheid zu beantragen
B) seine Schulden direkt an die Tankstelle/den Konzern zu zahlen: 32,98 EUR + 5 EUR Rücklasschriftkosten + 10 EUR Adressermittlung + 3,63 Zinsen



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Wie sieht denn die Forderungsaufstellung aus?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Abgesehen davon, dass man Dir ohne Kenntnis der anwaltlichen Mahnung nicht helfen kann - schon alleine deshalb weil es vermutlich eine Abtretung gegeben hat, wirst Du nicht damit rauskommen, von der Rücklastschrift nichts gewusst zu haben, denn die Bank ist verpflichtet Ihren Kunden über jede einzelne Rücklaschrift zu informieren und dies wird schriftlich per Brief mitgeteilt. Dazu kommt natürlich der Kontoauszug und der von Deiner Freundin genehmigte Rechnungsabschluss.

Ich gehe davon aus, dass der Rechtsanwalt einen Mahnbescheid noch in diesem Jahr beantragen wird, um die Verjährung zu hemmen.

Für Deine Freundin kann es nur darum gehen, neben der Hauptforderung und den Verzugszinsen zu prüfen welche Kosten in welcher Höhe angemessen und berechtigt sind.

-- Editiert von Xipolis am 07.11.2016 17:28

0x Hilfreiche Antwort

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