Brief von EOS Investment GmbH

10. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
Nadschi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Brief von EOS Investment GmbH

Heute flatterte ein Brief von der Firma EOS Investment GmbH bei mir ein, in dem steht:



Abgetretene Forderung der Firma EOS Investment GmbH
Kundennummer blabla
in Höhe von zzt. EUR 132,42

Sehr geehrte Frau Musterfrau,

Sie haben die Angelegenheit bis heute leider nicht beglichen. (Welche Angelegenheit??) Eine Forderung aber vor sich herzuschieben, löst das Problem auch nicht. Deshalb machen wir Ihnen heute zwei Vorschläge:

- Eine einmalige Vergleichssumme bis zm 3.10.2012 (höhe knapp 80 Euro),...

- wir verzichten auf die Berechnung weiterer Zinsen und Sie zahlen ab dem 17.09.2012 monatliche Raten in Höhe von EUR 15,00. Dieser Vorschlag ist zunächst auf 12 Monate befristet

[....]

Egal, für welchen Vorschlag Sie sich entscheiden, schicken Sie uns das beigefügte Formular unbedingt bis zum 10.09.2012 ausgefüllt zurück! (Der brief kam HEUTE an, haha)

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift aber Kopie, steht auch nirgends der Name von demjenigen der unterschrieben hat)

[...]

Auf der zweiten seite ist ein kleines Formular zum ausfüllen was ich eben bis 10.09.12 zurückschicken sollte. Der ist heute. Der Brief ist mit 2.9.2012 datiert und kam wie gesagt auch erst heute.

Ich habe keine Vorstellung davon worum es gehen könnte. Es steht nichts weiter im Schrieb.

Ich weiss jetzt auch nicht was ich machen soll. Ich hätte jetzt eine Mail hingeschrieben, aber ob das was nützt und was ich schreiben soll weiss ich eben nicht. Wenn ich einfach bezahle ohne zu wissen wofür habe ich Angst, dass da noch mehr kommt. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe in diesem Forum schon zwei andere Fälle bezüglich EOS Investment,.. gelesen die mir aber leider nicht weiter geholfen haben.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
[...]Ich habe in diesem Forum schon zwei andere Fälle bezüglich EOS Investment,.. gelesen die mir aber leider nicht weiter geholfen haben.


Der Schwabe würde sagen: "Das Ganze hat ein G'schmäckle" Will sagen, es ist seltsam.

Ist es tatsächlich so, dass die Firma EOS Investment GmbH eine von der Firma EOS Investment GmbH abgetretene Forderung beitreiben will?

Durch Deine Mail hast Du auf jeden Fall schon einmal bekundet, dass es Dich gibt und dass der Brief eingegangen ist.

Mich würde interessieren, was auf dem Formular so alles steht, und was Du mit Deine Unterschrift darauf bestätigen sollst - was Du natürlich nicht machst!

Was hast Du denn in Deiner Mail zu Ausdruck gebracht?

Falls man sich auf ein solches Schreiben meldet, sollte für den Absender ersichtlich werden, dass man die behauptete Forderung prüfen muss und hierzu entsprechde Belege wünscht. Wenn so kurzfristige Termine gesetzt wurden und außerdem das Schreiben verspätet einging, sollte man sich auf das Schreiben vom 2.9.2012, eingegangen am 10.9.2012 beziehen. Und, schau mal auf dem Kuvert nach, von wann der Poststempel ist und heb das Kuvert auf.

Alles weitere ergibt sich aus dem wie die Firma EOS Investment GmbH darauf reagiert.

VG
Roland

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"Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, das regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt."

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Nadschi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo und danke für die Antwort!

Noch hab ich keine Mail geschrieben. Auf der zweiten seite des Briefes steht drauf:

Ich nehme Ihr Vergleichsangebot in Höhe von EUR _____, bei termingerechter Zahlung bis zum ____ an.

Ich nehme Ihren monatlichen Ratenzahlungsvorschlag in Höhe von EUR _____, beginnend ab dem ______ bei gleichzeitigem Zinsstopp für 12 Monate an.

Und das ganze soll halt noch von Antragssteller 1 und Antragsteler 2 (???) Unterschrieben werden.

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6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12316.06.2013 01:23:22
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 113x hilfreich)

Ich würde weder E-Mail noch Telefon verwenden, sondern nur Brief per Einschreiben. Deine Antwort könnte etwa folgenden folgenden Inhalt haben:

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf Ihre Mahnung vom xx.xx.xxxx teile ich mit, dass Sie keine Zahlung erwarten dürfen. Es ist nicht erkennbar, was für eine Forderung Sie geltend machen.

Hiermit fordere ich sie auf zu erklären, wer der ursprüngliche Gläubiger der Forderung gewesen sein soll. Die Forderung ist von Ihnen detailliert aufzuschlüsseln. Legen Sie die Abtretungsvereinbarung in Kopie vor.

Außerdem fordere ich Sie hiermit auf, mir eine Selbstauskunft gem. § 34 BDSG zu erteilen. Sollten Sie dieser Aufforderung nicht entsprechen, werde ich Beschwerde beim zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten erheben.

18x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Mache das natürlich NICHT. Sobald du irgendein Vergleichsangebot angibst, akzeptierst du die Rechtmäßigkeit. Ohne zu wissen, worum das geht ist das natürlich ein Bärendienst.

Formulierungsvorschlag.
"Hiermit widerspreche ich der nicht nachgewiesenen Forderung (sowhl Hauptforderung als auch Nebenforderungen). Ich verlange zunächst einmal einen Nachweis des Forderungsübergangs und der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Hauptforderung. Ich verlange einen Nachweis, wie Sie sich selbst eine Forderung abgetreten haben und welcher Mitarbeiter da mit sich selbst gesprochen hat und seine Unterschrift zweimal unter die Abtretung plaziert hat.

Unabhängig davon bin ich zu keiner weiteren Stellungnahme verpflichtet, solange Sie mir weder die Hauptforderung erklären noch den Forderungsübergang nachweisen.

Ich untersage Ihnen die Erhebung, Speicherung und Verwendung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG."

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Nadschi123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank für die Formulierungsvorschläge. Werde morgen zur Post gehen und einen eingeschriebenen Brief senden.

Zur weiteren Vorgehensweise hätt ich noch fragen und zwar:

Wie verhalte ich mich, wenn die nichts zurückschicken?

Was wäre, gesetzt dem Falle, die weisen mir nach dass ich das tatsächlich zu zahlen habe, die gesetzten Fristen für meine Antwort erlischt ja mit heute.

Ich hatte mit sowas noch nie zu tun, und wenn ichs nicht besser wüsste, würd ich das sogar einfach zahlen um meine Ruhe zu haben, ich befürchte aber, dass da noch mehr kommt, falls es sich hierbei um Abzocke handelt.. Und falls nicht find ichs trotzdem komisch dass ich von der Zahlung bisher keinerlei Kenntnis hatte. Ich bin ja recht Ordendlich was dass betrifft.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

quote:
Wie verhalte ich mich, wenn die nichts zurückschicken?


Das Leben genießen, wie hoffentlich bisher auch - und gewissenhaft den Briefkasten leeren für den (IMO unwahrscheinlichen) Fall, dass ein Mahnbescheid kommt. Sollte dem so sein, dem MB widersprechen.

quote:
Was wäre, gesetzt dem Falle, die weisen mir nach dass ich das tatsächlich zu zahlen habe, die gesetzten Fristen für meine Antwort erlischt ja mit heute.


Das ist das Problem des Inkasso. Unhalbare Fristen setzten, für sehr zweifelhafte Forderungsbegehren und obendrein keinerlei Nachweise erbringen...

quote:
[...]und wenn ichs nicht besser wüsste, würd ich das sogar einfach zahlen um meine Ruhe zu haben,[...]


Es könnte Bestandteil des Geschäftsmodells sein, genau auf dieses Verhalten zu setzen. (IMHO natürlich).

Wie bereits geschrieben, für mich sieht das sehr merkwürdig aus. Ein "ordentliches" Inkasso arbeitet anders.

Du musst nun lediglich entscheiden, ob Du überhaupt zurück schreibst -gute Vorschläge hast Du ja schon bekommen- oder ob Du erstmal abwartest.

Falls es interessiert, ich würde schreiben. Seeehr freundlich und "höflichst" um Übersendung der Unterlagen für eine Prüfung bitten.
Lediglich "höchstvorsorglich" noch mitteilen, dass bis dahin das Begehen nicht erfüllt werden kann. Und ggfs. die Beachtung der in den vorherigen Vorschlägen genannten Punkte empfehlen. ;-)) Die Keule käme später zum Einsatz.


VG
Roland

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Um zu erfahren um was es geht :

Fordere doch erst mal vom Masseninkassoladen EOS die Abtretungserklärung gem BGB 410 zusammen mit einer detailierten Forderungsaufstellung gem BGB 367 sowie Rechnungs und Zustellungsnachweise sowie Titelkopie ein

Untersage die im selben Schreiben die Kontaktaufnahme per telefon sowie die Weitergabe Deiner daten gem BDSG

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 10.09.2012 22:57

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Nur mal so, und wenn als EINWURF-EINSCHREIBEN


Ihr Schreiben vom 2.9.2012 (Posteingang 10.9.2012)wegen
FORDERUNG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf das og. Schreiben bitte ich zwecks Prüfung der Forderung um Zusendung folgender Unterlagen:
- Rechnungs und Zustellungsnachweise
- Titelkopie
- Abtretungserklärung
- detailierte Forderungsaufstellung

Bis zur Vorlage obiger Belege können Zahlungen nicht veranlasst und Erklärungen nicht abgegeben werden.

Höchstvorsorglich wird auf die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen zum Verhalten bei nicht nachgewiesenen bzw. nicht anerkannten Forderungen und der des Datenschutzes verwiesen.

Mit freundlichem Gruß

VG
Roland

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