Brief von Euro Treuhand Inkasso

3. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Maik Werner
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief von Euro Treuhand Inkasso

Hallo Leute,

irgendjemand hat auf meinen Namen bei dem Shop "Rockfanshop" einen Artikel bestellt und als Bezahlung "Vorrauskasse" gewählt.

Ich habe auch eine E-Mail bekommen mit "Vielen Dank für die Bestellung" usw. habe aber die Bestellung dann nicht storniert, da ich selber ja keinen Account bei denen habe und dachte, da es Vorrauskasse ist, das die die Bestellung automatisch stornieren, wenn kein Geld überwiesen wird.

Aber weit gefehlt. Gestern kam aus heiterem Himmel von Euro Treuhand Inkasso ein Brief indem stand das ich gefälligst das Geld bezahlen soll + 50 € Bearbeitungsgebühr ...

Ist das denn Rechtens? Ich meine ich habe keine weitere Mahnung vorher erhalten, noch habe ich von Rockfanshop einen Artikel zugesandt bekommen. Warum auch, ich habe ja nichts bezahlt, wegen Vorrauskasse.

Ich meine wenn ich den Artikel bekommen hätte und dann nicht bezahlt hätte, dann wäre das was anderes.

Aber so? Was sagt Ihr dazu?

Gruß

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SirKaos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Vorkassebestellungen sind ein Vertrag der rechtlich bindend ist.

Verträge können aber ohne Probleme storniert werden, WENN man sich dazu äußert.

Meist reicht eine kurze Mail unter Angabe, dass man den Artikel nicht benötigt oder nur versehentlich die Bestellung bereits ausgelöst hatte.

In ihrem Fall würde ich aber mal von einem Vorsatz eines Dritten ausgehen und dies entspricht einer Straftat -> Versandbetrug.

So etwas mit blosser Ignoranz entgegen zu treten kostet im Ende nur den der den Mahnbescheid bekommt; Also Sie.

Der korrekte Weg wäre gewesen:

Mail kommt an -> Hab ich nicht bestellt!

Mail an Versandhändler -> Herausgabe der Daten wie IP des Vorgangs und alle gespeicherten Daten wie Versandadresse und Benutzername etc. Innerhalb dieser Mail auch gleich den Vertrag stornieren.

Die erhaltenen Daten prüfen und die IP Adresse versuchen ihren eigenen PC zuzuteilen. Ist dies möglich den Besteller in den "eigenen Reihen" suchen. Gehört die IP zu einem anderen Provider oder war nie an ihrem PC existent wäre der Weg zur Poilizei sinngemäss.

Ohne Nachricht an den Händler geht dieser von einem Spassbesteller aus. Diese Spassbesteller kosten den Handel jährlich Millionenbeträge und müssen geahndet werden. Dies lässt der Gesetzgeber per Inkasso und Mahbescheide zu. Da der Kunde zu jeder Zeit in der Lage ist sich zu erklären und durch Stellungnahme auch den Händler zur Mithilfe und Herbeiführung der Lösung des Problems in beiderseitigen Interesse zu bewegen.

Nichts tun ist hier definitiv falsch und kann teuer werden! (Evtl. haben sie ja doch bestellt .. ;) )

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Posting ist von August 2008 ;)

lg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SirKaos
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist doch egal ob von August oder gestern .. Über 400 Leute habens gelesen und keiner hat geantwortet.

Viele wollten sicher nur die Antworten lesen um ihre eigene Situation abzuschätzen.

Ich persönlich freue mich immer wenn eine Fragestellung die mich interessiert eine Antwort erhalten hat, auch wenn dazwischen Monate lagen ..

Man möge mich korrigieren, aber ich seh das als wichtig an. Soll ja von der Community für die Community sein.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ok stimmt natürlich
Man sollte wenn man es sich anders überlegt - schon vom Kauf zurücktreten bzw den Auftrag stornieren

lg

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