Brief von Gerichtsvollzieher an (ut-)alte Adresse

7. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)
Brief von Gerichtsvollzieher an (ut-)alte Adresse

Hallo,

ich bekam gerade die Information, dass der Briefträger einen Brief eines Gerichtsvollziehers an eine Adresse zustellen wollte, an der ich schon über 10 Jahre nicht mehr gemeldet bin. Vorher kamen dort m.W. keine Rechnungen und Mahnungen an und ich bin mir auch keiner - im wahrsten Sinne des Wortes - Schuld bewusst.
Jetzt bin ich natürlich dennoch interessiert, was das denn sein kann und wie es weiter geht.

Für was ist ein Gerichtsvollzieher zuständig? Nur für Schulden?
Müssen vorab nicht auch nachweislich Mahnbescheide zugestellt worden sein?
Sollte ich aktiv werden, d.h. den Gerichtsvollzieher kontaktieren und auf meine neue Adresse hinweisen oder nachfragen was das ist?

Oder einfach Füße stillhalten und abwarten?

Meine Schufa ist sauber und Schulden mache ich grundsätzlich nicht. Wenn da nicht das ungute / unsichere Gefühl wäre, dass ich etwas vergesse / verdränge

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Veannon
Status:
Beginner
(101 Beiträge, 32x hilfreich)

Wenn ich es mir recht überlege, werde ich wohl einfach abwarten. Ich denke der Brief war auch eher vom Gericht als weniger vom Gerichtsvollzieher. Und wenn ich die anderen Meldungen hier lese, konnte ich mir gut vorstellen, dass es auch unberechtigt von Neckermann kommt bzw. dem Inkasso.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich nehme auch mal an, dass du da nicht gemeldet bist und regulär unter der aktuellen Adresse gemeldet bist.

Zitat:
Für was ist ein Gerichtsvollzieher zuständig? Nur für Schulden?

Nicht nur. Streng genommen kann er auch Postbote spielen. Also jeder kann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, einen Brief amtlich zuzustellen. Das ist deutlich teurer als ein Einschreiben, hat aber im Prinzip dieselbe Wirkung. Der Unterschied ist halt, dass der Gerichtsvollzieher den Brief samt Inhalt dokumentiert. Anwälte machen das manchmal, wenn sie quasi Eindruck schinden wollen.

Ob es also wirklich um Schulden geht oder nicht, das ist nicht zwangsläufig gesagt, wenn er etwas zustellen will.

Zitat:
Müssen vorab nicht auch nachweislich Mahnbescheide zugestellt worden sein?

Wenn man mal von Schulden ausgeht und von Zwangsmaßnahmen (Pfändungen usw.), dann ja. Wobei halt auch die Variante möglich ist, dass der Titel irgendwo anders ergangen ist und man dann nur irgendwen gleichen Namens gesucht hat, der nicht bei drei auf den Bäumen ist.

Zitat:
Sollte ich aktiv werden, d.h. den Gerichtsvollzieher kontaktieren und auf meine neue Adresse hinweisen oder nachfragen was das ist?

Normalerweise müsste es ausreichen, wenn die Bewohner klar und deutlich mitteilen "Wohnt hier nicht." Sie müssen nicht mal deine neue Adresse mitteilen o.ä. Sollte der GV DORT vorbei kommen und beispielsweise etwas pfänden wollen, kann man ihm den Zutritt verweigern und anschließend bei Gericht eine sogenannte "Erinnerung" einlegen. Das ist so etwas wie eine Beschwerde. Dort dann deutlich aussagen "Der wohnt dort nicht. Hier hat in den letzten XX Jahren niemand gewohnt mit diesem Namen."

Die Frage ist halt nun, wie viel Nerverei man sich zumuten will. Alles, wo man sich stur stellt, bedeutet halt u.U., dass man später genervt wird, das wieder los zu werden.

Formal braucht es dich solange nichts angehen, bis sich einer unter deiner Adresse meldet. Dann aber musst du dich kümmern und zwar zeitnah. Beispielsweise kann bei einem falsch zugestellten Mahnbescheid die Frist laufen, sobald du erstmals diesen zu Gesicht bekommst. Dann hast du nur noch 14 Tage zeit, dich zu wehren. Trotz falscher Adresse.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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