Brief von Inkasso Linddorf

17. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Barby1080
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Brief von Inkasso Linddorf

Hallo, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Mein Mann hat vor 2 Wochen ein Brief vom Inkassounternehmen Linddorf erhalten und die behaupten das er seine Schulden bei der Mobilcom nicht bezahlt hätte, das wäre aus dem Jahr 2000, mein Mann kann sich überhaupt nicht daran erinnern das er damlas ein Vertrag bei der Mobilcom hatte ist aber jetzt dort seit 4 Jahren Kunde, wir haben bei der Mobilcom angerufen und die wissen von nichts also hat mein Mann wiederspruch eingelegt das die Schulden nicht bestehen, heute kam noch ein Brief von denen mit Kopie eines Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 2003, die mein Mann damals aber nie erhalten hat. Was können wir tun? die Schulden sind 2330€ laut Linddorf.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Sie müssen ab sofort mit Pfändungen rechnen.

Sie haben genau zwei Wochen Zeit zu reagieren (für einen verspäteten Einspruch beim Mahngericht).

Ist der Vollstreckungsbescheid hinsichtlich des Antragsgegners namentlich und hinsichtlich der Adresse korrekt ausgestellt? (Fordern Sie hierzu unverzüglich beim Mahngericht unter Angabe der Geschäftsnummer eine Kopie der Zustellurkunde an).

Desweiteren müsste man den Vollstreckungsbescheid sehen um mehr Auskunft zu erteilen.

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#2
 Von 
Barby1080
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort und wie kann er ihn jetzt wiedersprechen? Die vollstreckungskopie ist ja seit 2002 da ist ja nichts anderes beigelegt wurden um zu wiedersprechen, oder kann ich mich auf eine Ratenzahlung mit denen einlassen?
Da wir auch Hartz 4 beziehen besteht höchstens die Möglichkeit für eine Ratenzahlung mit denen. Meinen Sie ich kann denen die Kopie vom Hartz 4 geben? Der läuft auf meinen Namen, mein Mann ist aber dazugeschrieben sozusagen es besteht eine Bedarfsgemeinschaft.


-- Editiert von Barby1080 am 17.11.2017 14:23

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich wiederhole nochmals die Frage von Xipolis: Ist die Adresse auf dem VB korrekt? Hat er damals in 2002 bzw. 2003 (genaues Datum siehe Vollstreckungsbescheid) auch unter der angegebenen Adresse gewohnt?
Ja oder Nein?

Wie man dann ggf. widerspricht, dazu später etwas. Das klappt nur, wenn die Adresse auf dem VB falsch ist.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Barby1080
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja die Adresse ist Korrekt un ser Name auch, allerdimgs hat er zu diesen Zeitpunkt nicht mehr dort gewohnt. Wenn mein Mann jetzt zahlen will soll er trotzdem wieder sprechen?

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#5
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Besorgt euch eine Meldebescheinigung (vielleicht hat er auch noch eine Ummeldebescheinigung) und legt damit Einspruch gegen den VB beim ausgestellten Gericht ein und beantragt die Widereinsetzung in den vorherigen Stand (Kopie der Meldebescheinigung befügen). Dafür habt ihr genau 2 Wochen Zeit. Danach ist die Frist endgültig abgelaufen.

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#6
 Von 
Barby1080
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Den Meldebescheinigung von wo er damals gewohnt hat? Er ist 2000 dort ausgezogen und ist danach nach Italien gegangen und dort gelebt, verstehe nicht so ganz welche Meldebescheinigung er braucht, dort wo der VB geschickt wurden ist?
Wir haben Angst das das ganze dann vor Gericht geht und er verliert deswegen wollte er doch zahlen, allerdings in Raten da wir Hartz 4 Bezieher sind, meinen Sie wir können denen schreiben und eine Teilzahlung vereinbaren.
Müssen wir dann trotzdem Wiederspruch einlegen?

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Entweder er will sich wehren gegen den VB, weil er diesen nicht bekommen hat, dann muss er vorgehen wie oben beschrieben. Wenn er 2000 DE verlassen hat so hat er sich doch sicher abgemeldet und das muss er sich vom Einwohnermeldeamt bestätigen lassen.

Hat er keine Lust sich zu wehren und will zahlen so bittet man beim IB um Ratenzahlung. Ob und in welcher Höhe dies akzeptiert wird kann man nicht sagen, aber bei den alten Forderungen wird sich erfahrungsgemäß gefreut wenn der Schuldner überhaupt zahlen will.

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#8
 Von 
Barby1080
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok ich danke euch allen für die Antworten,
Mein Mann hat sich damals angemeldet und ist nach Italien, 2006 dann wieder nach Deutschland gezogen und lebt jetzt mit mir in einer ganz anderen Stadt als damals und jetzt kam halt ein solcher Brief von wo er nie wusste.
Er kann sich auch nicht erinnern jemals einen Vertrag bei Mobilcom gehabt zu haben, den hat er aber jetzt und das macht mich stutzig, Mobilcom weiss nichts von den Schulden die er hätte, da wir uns natürlich an die gewandt haben.
Da mein Mann aber Angst hat eventuell zu verlieren will er die Summe in Ratenzahlung begleichen. Macht es Sinn den Hartz 4 Bescheid das Inkasso zu schicken? Er würde nämlich wenn dann nur 20€ monatlich überweisen können wenn die einverstanden sind. Achso das Konto läuft auf meinen Namen könnten die das eventuell auch Pfänden?

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#9
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2406 Beiträge, 714x hilfreich)

Was soll denn da verloren werden? Blödsinn, entweder man schuldet oder eben nicht.

Wenn er dein Konto nutzt gibt es keinen Vollstreckungsschutz, insofern sollte prinzipiell jeder sein eigenes haben.

Wehrt euch, ihr könnt den *unberechtigten* Titel aus der Welt schaffen. Eine RZ von 20 € zieht weitere Zinsen und auch eine Einigungsgebühr nach sich. Ihr zahlt ewig für nichts.

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Also nochmals in Deutsch:

Die Einspruchsfrist läuft in dem Moment los, wo die Zustellung erfolgreich ist bzw. in Zustellungsmangel "geheilt" wird. Das heißt: Er darf ab dem Tag, wo er den VB das erste Mal gesehen hat, exakt 14 Tage lang Einspruch einreichen. Man beantragt "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand". Als Begründung schreibt man, dass die Zustellung in 2003 nicht erfolgreich war und als Beweis legt man die Einwohnermeldeauskunft vor bzw. eine Meldebestätigung der italienischen Behörden.

Ich stimme Ex InkassoMitarbeiter zu. Da kann nichts verloren werden. Sobald der Wiedereinsetzung stattgegeben wurde, ist der Titel aus der Welt und braucht auch nicht mehr bezahlt zu werden. Damit ihr verliert, müsste das Inkasso beweisen, dass er in 2003 wieder dort gewohnt hat. Das wird unmöglich sein.

Ihr habt sogar noch einen zweiten Grund, gegen den Titel vorzugehen, sollte das erste nicht klappen:

Zitat:
ist aber jetzt dort seit 4 Jahren Kunde

Neben sehr viel zeit (14 Jahre) kommt hier ein so genanntes Umstandsmoment hinzu. Dein Mann war wieder dort Kunde und den Anbieter hat es 4 Jahre nicht gejuckt, die alten Schulden einzutreiben. Er hat bei Vertragsschluss nicht auf die alten Schulden hingewiesen. Gemäß "Treu und Glauben" durfte dein Mann darauf vertrauen, dass der Anbieter auf die Forderung verzichtet. So etwas nennt man Verwirkung.

Ihr könnte das alles natürlich auch via Anwalt machen. Wichtig ist, dass ihr das unbedingt in den nächsten Tagen machen müsst, denn die Frist läuft ab 17.11. (also gestern, wo ihr erstmals den Titel in Kopie erhalten habt).

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Barby1080
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich dachte es würde dann sofort in Prozess enden, weil ich dachte wenn so ein Titel besteht müssten die ja Beweise haben, obwohl mein Mann sich schon sicher ist dort vorher niemals ein Vertrag mit denen gehabt zu haben.
Dann werden wir glaube ich Wiederspruch einlegen, eine Ummeldebescheinigung in Italien wird aber schwer innerhalb 14 Tagen, ich hoffe das Rathaus hier kann uns eine Abmeldebescheinigung geben.
Vielen Dank allen für die Antworten.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Es endet in einem Prozess, aber da geht es ausschließlich um die Frage, ob de Zustellung erfolgreich war oder nicht.

Um den Inhalt, also die eigentliche Schuld, geht es nur, wenn der Gegner das will und die Klage weitertreibt.

Zitat:
wenn so ein Titel besteht müssten die ja Beweise haben

Das ist ja das "Schlimme": Ein Mahngericht prüft keine Beweise. Da kann theoretisch jeder jeden Blödsinn einreichen. Das Mahnverfahren soll billig sein für Fälle, in denen es eigentlich unstrittig sein sollte. Der Vollstreckungsbescheid bedeutet nicht, dass ein Gericht jemals geprüft hat und gesagt hat, dass der Anspruch berechtigt sei.

Zitat:
ich hoffe das Rathaus hier kann uns eine Abmeldebescheinigung geben

Für den ersten Moment reicht das. Ich würde dann halt den Italienaufenthalt schildern und dann trotzdem parallel mal in Italien bzw. bei der Botschaft anfragen. Denn es kann sein, dass man das nachreichen muss, wenn das Gericht oder die Gegenseite zweifelt. Wäre gut, dann vorbereitet zu sein.

-- Editiert von mepeisen am 19.11.2017 06:29

Signatur:

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#13
 Von 
Barby1080
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen lieben dank für all eure Antworten wir werden es dann so machen.

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