Hallo zusammen,
habe einen Nachtrag zu meiner Frage vor 3 Tagen.
Kurz nochmal:
Forderung 5000€ wurde am 10.1. gezahlt.
Am 11.1.(Datiert) Brief von Inkasso
über 5750€ (750 Gebühr)
am 13.1. Brief von Inkasso über Geldeingang und nachforderung 750€ Inkassegebühren.
Wir haben nicht reagiert, dann Brief von Anwalt, Forderung 560€ Inkassogebühr sonst gerichtlicher Mahnbescheid.
Heute ist uns aufgefallen, der Geschäftsführer des Inkassounternehmen ist auch der Rechtsanwalt!!!!!! Alle Schreiben haben auch die selbe Unterschrift.
Im Brief schreibt der RA:
"die Fa. Inkasso hat uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt.....Es wurde von unserer Mandantin....usw"
Also vertritt der RA sich selber und fordert seine unrechtmäßigen Inkassegebühren selber ein??
Was ist davon zu halten?
-----------------
""
-- Editiert go326659-88 am 30.01.2012 21:41
Brief von Inkasso und RA, beides die selbe Person
30. Januar 2012
Thema abonnieren
Frage vom 30. Januar 2012 | 21:40
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 2x hilfreich)
Brief von Inkasso und RA, beides die selbe Person
Post vom Inkassobüro?
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#1
Antwort vom 30. Januar 2012 | 22:06
Von
Status: Philosoph (13873 Beiträge, 6410x hilfreich)
Das Inkassobüro wurde von Gläubiger beauftragt
Da nicht gezahlt wird gibt das Inkasso - ebenfalls beauftragt vom Gläubiger - an den RA ab
Nichts besonderes an dieser Praxis
Ob der RA gleichzeitig der Geschäftsführer des Inkassoladens ist spielt keine Rolle
Die Gebühren sind rechtmäsig aber nicht durchsetzungsfähig
D.h die gegenseite darf hoffen das bzw darauf spekulieren das bezahlt wird - Freie Marktwirtschaft
Gib mal den Namen des Inkassobüros an mich per pin
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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"
-- Editiert thehellion am 30.01.2012 22:07
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