Brief von Inkasso und RA, beides die selbe Person

30. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Timo_M
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 2x hilfreich)
Brief von Inkasso und RA, beides die selbe Person

Hallo zusammen,

habe einen Nachtrag zu meiner Frage vor 3 Tagen.
Kurz nochmal:

Forderung 5000€ wurde am 10.1. gezahlt.
Am 11.1.(Datiert) Brief von Inkasso über 5750€ (750 Gebühr)
am 13.1. Brief von Inkasso über Geldeingang und nachforderung 750€ Inkassegebühren.
Wir haben nicht reagiert, dann Brief von Anwalt, Forderung 560€ Inkassogebühr sonst gerichtlicher Mahnbescheid.

Heute ist uns aufgefallen, der Geschäftsführer des Inkassounternehmen ist auch der Rechtsanwalt!!!!!! Alle Schreiben haben auch die selbe Unterschrift.

Im Brief schreibt der RA:
"die Fa. Inkasso hat uns mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragt.....Es wurde von unserer Mandantin....usw"

Also vertritt der RA sich selber und fordert seine unrechtmäßigen Inkassegebühren selber ein??

Was ist davon zu halten?



-----------------
""

-- Editiert go326659-88 am 30.01.2012 21:41

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das Inkassobüro wurde von Gläubiger beauftragt
Da nicht gezahlt wird gibt das Inkasso - ebenfalls beauftragt vom Gläubiger - an den RA ab
Nichts besonderes an dieser Praxis
Ob der RA gleichzeitig der Geschäftsführer des Inkassoladens ist spielt keine Rolle
Die Gebühren sind rechtmäsig aber nicht durchsetzungsfähig
D.h die gegenseite darf hoffen das bzw darauf spekulieren das bezahlt wird - Freie Marktwirtschaft
Gib mal den Namen des Inkassobüros an mich per pin

-----------------
""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

-- Editiert thehellion am 30.01.2012 22:07

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen