Briefe des Inkassounternehmens an Uralt-Adresse

29. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Musiker77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Briefe des Inkassounternehmens an Uralt-Adresse

Hallo zusammen,

in Kurzfassung:
an die Adresse meiner Eltern (dort bin ich seit Ende der 90ziger nicht mehr gemeldet) kam Post der ECOVIS Forderungsmanagement Potsdam, dass es einen vollstreckbaren Titel aus dem Jahr 2002 durch die E.ON gäbe.
Es stimmt soweit, dass ich bei E.ON mal war; aber nur für 1 Jahr. Schulden lagen bis zu meinem Auszug keine vor; also... ich bin mir da eigentlich ziemlich sicher. Ist lange her! Diese Wohnung wurde dann auch von meinem damaligen Mitbewohner übernommen. Unterlagen über diese Zeit habe ich nicht mehr.

Die Frage ist; sollte ich überhaupt auf diese Post reagieren - wie gesagt, es ging an eine Adresse, bei der ich seit 20 Jahren nicht mehr gemeldet bin. Und ja, ich habe einen festen Wohnsitz.

Vielen Dank!

-- Editier von Musiker77 am 29.05.2017 10:39

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8 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
sollte ich überhaupt auf diese Post reagieren

Also wenn jemand behauptet, einen Titel zu haben, würde ich das zumindest mal versuchen aufzuklären.

Bedeutet: Inkasso anschreiben und sämtliche Informationen gemäß §11a RDG anfordern, insbesondere eine Titelkopie, eine Auskunft gemäß BDSG, insbesondere eine Beantwortung der Frage, wer da mit völlig veralteten Adressen hausieren geht. Würde dem Inkasso ruhig schreiben, dass dir weder Schulden bei E.ON bekannt sind noch dass es Titel gegen dich gibt.

Danach müsste man den Titel prüfen, insbesondere ob man da damals gewohnt hatte, wo der zuging. Wenn der Titel damals falsch zugestellt wurde, wird die Zustellung mit Übersendung an dich geheilt. Du hast dann also ab dem Tag, wo du den erstmals zu Gesicht bekommst, 14 Tage Zeit, dich dagegen zu wehren und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen. Mit dem Argument/Beweis einer Meldeauskunft, dass man dort damals nicht (mehr) gewohnt hatte.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Musiker77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe jetzt erstmal mit dem Standard-Widerspruchs-Formular Einspruch erhoben und um Nachweis gebeten; insbesondere, wann und wie und wo mit dieser angebliche Titel zugestellt wurde. Die Nachweise vom Melderegister habe ich ja alle.

Danke erstmal; werde hier dann berichten, wenn es was neues gibt. Denn das dürfte auch für andere nicht ganz uninteressant sein.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Annexx321
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo ,
ich möchte dazu auch einen Beitrag leisten auch wenn es keine Antwort auf Deine Frage ist , aber es zeigt , dass irgendetwas nicht stimmt und es nach Betrug aussieht .

Ein befreundetes Rentnerpaar bekam am 12.05.2017 ein unberechtigtes Schreiben mit einer Forderung über 2296,99 €. Angeblich haben sie aus dem Jahr 2000 eine Summe von 825,74 € an EON nicht bezahlt und angeblich liegt ein Tietel vor, der jetzt 2017 vollstreckt werden soll oder sie sollen eine Selbstauskunft unterschreiben und die 3 letzten Einkommensbescheinigungen beifügen für einen Ratenvertrag und dieses bis zum 19.5.17 unterschrieben zurücksenden.

Es liegt keine Erklärung oder irgendwelche Kopien über einen Titel etc bei.

17 jahre später?

Die beiden waren nie Kunden von EON und als sie bei den Anwälten von Ecovis anriefen, war die Gegenstelle sehr patzig und nicht wirklich auskunftsbereit. Nur dass es wohl um einen alten Wohnsitz in Brandenburg ginge, wo die zwei nie einen Wohnsitz hatten.

Der Mann meiner Freundin, bekam kurz darauf einen Herzinfarkt und erlag diesem am 20.05.17.

Der Stress welches dieses Schreiben ausgelöst hat, war garantiert nicht ganz unbeteiligt an dem Tot meines Freundes!

Es hilft in diesem Fall noch nicht einmal eine Entschuldigung. Ich werde mir noch rechtliche Schritte überlegen da solch ein Umgang mit älteren Menschen bestraft gehört.

Hier sind skrupellose Betrüger am Werk, die kein Gewissen haben.

Anne

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zum Betrugs-Straftatbestand gehört so einiges, vor allem aber ein gewisser Vorsatz.
Der ist bei "zufälligen Personenverwechslungen" nur schwer nachzuweisen.

Ob nun der Herzinfarkt dem Stress rund um diese Forderung geschuldet war oder nicht, wirst du auch nie beweisen können.

So oder so würde auch dir gut tun, das ganze deutlich nüchterner zu betrachten. Und das bedeutet: Aufklärung. Wie ich oben schrieb: Als erstes den Titel in Kopie anfordern und sobald man den hat im Grunde sofort ans Gericht wenden, was den Titel ausgestellt hat und Einspruch einlegen mit Begründung. Fehlerhafte Zustellung, habe da nie gewohnt.
Beweisen tut man das beispielsweise mit einer Meldeauskunft, wo drin steht, dass man vor 17 Jahren ganz woanders gewohnt hat.

Ob man eine Anzeige erstattet wegen versuchten Betruges o.ä., dabei als Begründung, dass man böswillig versucht hat, Schulden unbekannter Dritter einfach willkürlich anderen Menschen anzuhängen, das bleibt dir dann überlassen.

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#5
 Von 
Musiker77
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich warte seit genau 3 Wochen jetzt auf eine Antwort; bis jetzt kam noch nichts. Wie schon gesagt - ich halte euch auf dem Laufenden.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn es zu lange dauert bzw das Inkasso sich ausschweigt, kann man auch mal eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht einreichen wegen §11a RDG und dem Vorwurf, dass das Inkasso dies nicht erfüllt. Dann wird das Aufsichtsgericht das Inkasso um Stellung bitten und dann gibt es die Infos auch.

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#7
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2408 Beiträge, 714x hilfreich)

3 Wochen sind nix ... Wer weiß in welcher Ecke der Titel lagert. Einfach abwarten, so lange das IB keine Forderungsschreiben schickt ist alles ok und irgendwelche Beschwerden völlig überzogen.

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Sehe ich anders und ich begründe auch in diesem Thema gerne, warum.

§11a RDG wurde vom Gesetzgeber deswegen geschaffen, weil er die Inkassobüros zu einer zumindest grundsätzlichen oder oberflächlichen Sachprüfung vor erstem Inkassoschreiben zwingen wollte.

Die notwendigen Unterlagen sollen vor dem ersten Inkassoschreiben schon beim Inkassobüro eingetroffen sein.

Die Ausrede, "wer weiß denn schon, wo der Titel liegt", darf dort nicht mehr ziehen. Ja, es mag für dich überzogen sein. Aber andererseits behaupte ich mal: Wenn man die Inkassos nicht erzieht, dann machen die weiter mit dem Unsinn, nicht durchsetzbaren Mist ungeprüft eintreiben zu wollen.
Es gibt nun mal exakt das eine Mittel, nämlich die Beschwerde beim Aufsichtsgericht. Denn wenn dieses ein Verstoß gegen §11a RDG feststellt, setzt es Bußgelder.... Ein anderes Rechtsmittel für die Erziehung der Inkassos gibt es im Prinzip nicht.

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