Buchbestellung und Inkasso

11. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Nannyli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Buchbestellung und Inkasso

Ich habe eine Buchbestellung gemacht,die Ware erhalten und die Rechnung vergessen,dann rief ich dort an und sagte,das ich es bezahle.Man sagte mir,wenn es bis zum 2.des Monats überwiesen ist,ist es o.k.-Das tat ich auch,doch währenddessen leitete man die Rechnung an ein Inkassobüro weiter.Ich rief bei dem Buchversand an.Man sagte mir,ich soll einen Kontoauszug zu schicken.Machte ich auch.Und sie würden mir dann eine schriftliche Bestätigung schicken.Das Inkassobüro mahnte weiter an,und die Kosten wurden immer mehr.Dann rief mein Freun dort an,man wollte uns wieder eine Bestätigung schicken.Wir haben nie Post von dem Buchversand bekommen.Jetzt bekomme ich Mahnungen (immer höher)auf Mahnbeträge.Darf ein Inkassobüro seine Mahnkosten weiterhin anmahnen und dadurch erhöhen?Die Mahnung belief sich ja auf die Buchbestellung,die auch mit Mahngebühr bezahlt wurde.Muss ich das wohl komplett bezahlen?

Post vom Inkassobüro?

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22 Antworten
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#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Ich würde der Inkassobude schreiben, dass Sie die Forderung in voller Höhe beglichen haben und dem Inkassoladen den Rechtsweg anheim stellen. Normalerweise sollte sich die Sache -spätestens nach noch ein paar Bausteinbriefen- erledigt haben.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
Nannyli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.Es war so,daß das Buch 13,99 kostete.Dann erste Mahnung 19,02.Die sollte ich zum 02. des Monats bezahlen,was ich auch tat.Die Kopie der Überweisung und Auszug hab ich dem Buchversand zugeschickt.Dann kam ein Schreiben am 5.des Monats vom Infoscore Forderungsmanagemant mit dem Warenbetrag des Buches und Gebühren und Zinsen von zusammen 24,56.Dann haben sie registriert,das die Buchbestellung beim Buchversand bezahlt wurde und mahnten dann drei Tage nach dem 05. 13,59 an.Dann bekam ich von einem Rechtsanwalt einen Brief das ich wie folgt jetzt 13,59 + 27,00 (Gebühr) an den Anwalt überweisen soll.Und jetzt soll ich 40,59 überweisen und weiss nicht ob es wirksam ist.Sie drohen jetzt mit Gerichtsvollzieher.Vielleicht ist dieser Text verständlicher als der erste.

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Überweisen Sie nichts an die Inkassobude!

Die Frist der Mahnung des Buchversandes haben Sie ja offenbar eingehalten, von daher gab es keine Veranlassung, schon so früh ein Inkassobüro einzuschalten. Folglich sind auch deren Kosten nicht von Ihnen zu tragen.

Verhandeln Sie nicht lange mit dem Inkassoladen und zahlen Sie nichts! Die sind nicht im Recht, sondern Sie. Sollte tatsächlich ein gerichtl. Mahnverfahren eingeleitet werden (wovon ich nicht ausgehe), müssen Sie unbedingt fristgerecht (14 Tage) widersprechen.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
Nannyli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Also müsste ich mir schon fast einen Anwalt nehmen?Ich habe aufgrund der ersten Mahnung mit dem Buchversand tel,das wurde ausgemacht,das ich bis zum 02.des Monats überweisen sollte, was ich ja auch tat.Sie sagten, es habe sich überschnitten mit dem Infoscore und hat sich erledigt.Wir haben auch ein paar Wochen nichts gehört,bis jetzt wieder Briefe kommen, das ich so viel zahlen soll.Nur ich habe ja leider nichts schriftlich in der Hand.Alles telefonisch.Von daher sieht es wohl nicht so gut aus. Und vom Buchversand hab ich nie auch nicht nach drei Anrufen was schriftliches bekommen.Infoscore wird sich bestimmt darauf berufen,das ich deren Frist nicht eingehalten habe und denen das zusteht.Ganz gleich was ich vorher schon mit dem Buchversand geklärt habe.Und im letzten Brief schrieben sie,das ich die 40,59 bis zum 02.03. zu bezahlen habe,ansonsten gerichtliches Mahnverfahren.Und die Gebühren von 27,00 werden nicht näher erläutert, aus was sich der Betrag zusammensetzt.

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#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7442 Beiträge, 1630x hilfreich)

Nein, ein Anwalt ist nicht nötig.
Erst wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt (beantragt der Gläubiger und dieser wird OHNE !!! Prüfung ob die Forderung rechtens ist an den Schuldner geschickt), dann müsste man diesem Widersprechen, dazu genügt es ein Kreuzchen an der entspr. STelle zu machen. Dann muss der Gläubiger vor Gericht das ganze einklagen.

Und erst dann wird ein Anwalt von Nöten sein.

Gruß

Michael

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#6
 Von 
Nannyli
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Michael:Wie solle ich mich denn jetzt weiter verhalten?Die wollten das Geld bis zum 02.03. haben.Soll ich jetzt den nächsten Brief abwarten?Was mir noch einfiel.Der Betrag ist am 02.des Monats an den Buchversand überwiesen worden,und das erste Schreiben von Infoscore war am 05.des Monats. Ist denn dann seine Forderung überhaupt rechtens? Bis dahin war ja schliesslich alles bezahlt.Buch+Mahngeb.In den 13,59 stecken Verzugszinsen,Mahnauslagen,Inkassokosten incl.Ktof.geb.+ jetzt noch mal für irgendwas 27,00 Gebühr.

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#7
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5923 Beiträge, 1375x hilfreich)

Lesen Sie die Antworten eigentlich auch? Oder warum fragen Sie immer wieder dasselbe, bereits Beantwortete?

NEIN, Sie sollen nichts zahlen.
NEIN, die Forderung ist nicht rechtens.

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"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

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#9
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Selten so viel Unsinn gehört ... :)
Mal ganz zurück zum Anfang:
"Ich habe eine Buchbestellung gemacht,die Ware erhalten und die Rechnung vergessen,..."
Ich würde mal sagen:
Zahlungsverzug durch Selbstverschulden!
"... dann rief ich dort an und sagte,das ich es bezahle. ..."
Sehr beweiskräftig, ein Anruf also und auch später immer nur wieder Anrufe, sehr intelligent!
Nichts für Ungut, aber wie weltfremd muss man da eigentlich sein!?

Wenn Sie - bewusst oder unbewusst - in Zahlungsverzug waren, steht es dem Buchverlag - natürlich - frei, ein Inkassounternehmen einzuschalten!?
Und natürlich müssen Sie sich mit dem auseinander setzen. Sie können das auch, wie von den Unsterblichen beschrieben, aussitzen. Für die Inkassokosten wird sicher kein gerichtliches Mahnverfahren angestrengt. Wundern Sie sich aber bitte nicht, wenn Sie beim nächsten versuchten Rechnungskauf zur Barzahlung aufgefordert werden ... :sweat:

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#10
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

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#11
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

TE hat die Zeitabläufe aber nicht geschildert! :-)
Aus welchem Satz schließen Sie, dass TE zunächst bezahlte und dann ein IKU eingeschaltet wurde?
"...Ich habe eine Buchbestellung gemacht,die Ware erhalten und die Rechnung vergessen,dann rief ich dort an und sagte,das ich es bezahle.Man sagte mir,wenn es bis zum 2.des Monats überwiesen ist,ist es o.k.- ..."
Für mich stellt sich die Frage, wie TE auf einmal darauf gekommen ist, dass noch etwas nicht bezahlt ist!? Das kann ich so nicht finden. Dem Ablauf nach würde ich was darauf verwetten, dass Post vom IKU kam und TE dannn (!) versucht hat eine Lösung direkt mit dem Gläubiger herbei zu führen!? Und dann ist es eben zu spät!
Aber machen Sie was Sie wollen ... :bang:

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#12
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Und dann ist es eben zu spät!
--------------------------------------
zu spät für was ?

lg

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#14
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Um eine Lösung mit dem Gl zu finden.

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Der GL hat seine HF plus Gebühr

lg

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Aber nicht die, die er für das IB ausgegeben hat.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Dann müsste er ja theoretisch den Klageweg deswegen beschreiten !
Recht unwahrscheinlich oder ?
(warte immer noch auf das 1 erfolgreich durchgezogene Gerichtsverfahren expl wg Inkassogebühren)


lg

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#18
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Wer sagt Dir, dass es das noch nicht gegeben hat?

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#19
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

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#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Mahnman
Sobald ein internes Inkasso eingeschaltet ist (z.b diverse Stromversorger etc) steigen die Chancen verklagt zu werden etwas.
Aber bei einem ext beauftragten IB ist mit noch keins bekannt geworden
Ich erinnere an die 2 von @zappi geposteten AZ

lg

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#21
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 421x hilfreich)

Kann schon sein, dass das IKU kein gerichtliches Mahnverfahren wegen der Inkassogebühren durchzieht - die Eintragung bei der Schufa/CreditReform/Infoscore/Eos/Bürgel/Accumio/KQIS gibt es aber trotzdem ... :)

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#22
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1607x hilfreich)

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