Bünsch Forderung nach 2 3/4 Jahren

10. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)
Bünsch Forderung nach 2 3/4 Jahren

Guten Tag,
ich habe hier einige Sachen über die Bünsch Firma gelesen und möchte mich auch mal bei Euch erkundigen.
Ich hatte 2004 ein Einkauf per EC bei Media Markt (ca.24 Euro, hab sogar noch alle Belege), welcher mangels Deckung zurück ging. Zu diesem Zeitpunkt bin ich aber Umgezogen, mittlerwele zweimal. Nun habe ich ich vor zwei Wochen Post von Bünsch bekommen, das die Forderung Ihrerseits 150 Euro und ein paar Cents beträgt. Sie beziehen sich auf ein schreiben aus 2005 , welches niemals bei mir angekommen ist, weil ich ja schon ein 3/4 Jahr dort nicht mehr wohnhaft war. Mir ist klar, das der Media MArkt Betrag offen ist, aber ich habe es schlichtweg vor lauter Umzug einfach vergessen und das andere Schreiben ist ja niemals angekommen. Im Brief stand, wenn ich einen Euro bezahle, dann werden mir 20 Euro gutgeschrieben. Was ist das denn??? Ich also angerufen:
Wo ist das Schreiben von 2005 hingegangen? Die : Wissen wir nicht. Ist nicht mehr im Computer. Ich: Bitte um Prüfung. Die: Wenn sie einen Euro bezahlen... Ich: Nee, ich will wissen wo das Schrieben hingegangen ist. Die: Das müssen wir prüfen. Wir melden uns.
Bis heute war da nix von denen. Ich also wieder angerufen. Die haben mir dann die Nummer vom Briefverfasser gegeben. Der teilte mir die Adresse mit. Natürlich ndie falsche. Da habe ich gefragt was wir nun machen. Er meinte er kann auf 120 Euro runtergehen. Da´habe ich gesagt das ich lieber erstmal das Schreiben von 2005 habe möchte. Da meint er, das kann er nicht mehr einsehen. Wegen ner PC Umstellung. Da habe ich gesagt, ich weiß das der Betrag offen ist und ich sogar den Betrag von 2005 (24 Euro + ein Paar Gebühren zahlen würde) zahlen würde, weil es für mich ja ehrenssache ist, Media MArkt zu bazhlen, ich will ja kein Gauner sein.
Da meint er, ich solle mich schriftlich an den Chef wenden.
Was nun? Ich habe jetzt nen Einspruch eingelegt auf das letzte Schreiben und sie aufgefordert Ihrer Nachweispflicht nachzukommen, mir zu beweisen, das ich das Schreiben von 2005 bekommen habe.

Boah, viel Text, hoffe mir kann hier jemand etwas weiterhelfen.
Gruß
Timo

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28 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Diese nichttitulierte Forderung wäre am 1.1.2008 verjährt (3 Jahre)

lg

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#2
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

das bedeutet ich sollte bis zu diesem zeitpunkt abwarten?
ich habe nun ertsmal einspruch gegen die forderung gestellt und denen nahegelegt, das sie ihrer nachweispflicht nachkommen sollen in bezug auf das nicht vorhandene schreiben.
mir geht es ja nicht darum die forderung gänzlich abzuwenden. ich möchte nur nicht die ganzen gebühren zahlen, weil sie meinen sie hätten mir schon zahlungsaufforderungen geschickt, was sie definitiv nicht haben.

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Na ja - unter uns - durch die geplatzte Lastschrift bist Du ja automatisch in Verzug.
Warte bis Januar und dann kannst Du großen Herzens Bünsch mitteilen das die Forderung seit 1.1.08 verjährt ist und Du aber trotzdem bereit wärst - natürlich ohne rechtliche Anerkennung der Forderung - aus Kulanzgründen - die reine HF zu begleichen.
Erst Auf Bestätigung diesbezüglich von Bünsch warten und dann überweisen.


lg

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#4
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

aber wird die verjährung durch meinen einspruch jetzt nicht aufgehalten?oder ist das egal das ich nun den einspruch dahingesendet habe?

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

wird dadurch nicht aufgehalten - nur wenn Du z.b 1 cent zahlst oder Anerkenntnis unterschreibst

lg

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#6
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

ok, dann geht das ding gleich in die post, mal gucken, die müssen ja jetzt ihrer nachweispflicht nun nachkommen. ich denke da flattert noch vor jahreswchsel ein mahnbescheid oder ähnliches in mein haus.

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#7
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

da fällt mir noch was ein,
ich sollte ja bius zum 30.11. einen euro bezahlen. nun schicke ich aber heute erst den einspruch hin, was soll ich machen, wenn nun die tage von denen wieder unangenehme post kommt, in bezug auf die nichtzahlung bis zum 30.11.?

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Weise doch lieber erst mal die Forderung gegenüber Bünsch mangels Vorlage der Vollmacht gem BGB 174 bzw (falls abgetreten)mangels Vorlage der Abtretungserklärung kommentarlos zurück ! Die Einforderung dieser Unterlagen nachweisbar (Fax UND email)
Untersage vorbeugend auch noch die Kontaktaufnahme über das Telefon.
Den 1 € logischerweise nicht überweisen !!!


lg

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#9
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Warum kommt diesmal nicht der Tip, einfach an den MM zu zahlen?

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

sind nur noch wenige Tage bis Jahresende.....
Danach kann er sich ja " großherzig " erweisen und zahlen..

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#11
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

ok,
ich habe nun erstmal den einspruch und auf deren nachweispflicht hingewiesen. mal abwarten wie die sich nun äußern, die müssen ja reagieren, weil die bestimmt wissen, dass das jahr bald rum ist und die dann mit leeren händen dastehen.
aber ich werde mich sofort melden, wenn es was neues gibt!
abewr schon mal vielen dank für die ersten tipps! :)

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#12
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

so, nun kam heute der mahnbescheid, bünsch hat sich zu meinem einspruch garnicht geäußert. was nun?

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Verjährung ist somit erstmal gehemmt.

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#14
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

ja, das weiß ich, aber die sind ja ihrer nachweispflicht nicht nachgekommen und habe nicht die entsprechenden belege von 2005 vorgelegt.

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#15
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Liste doch mal die einzelnen Positionen des MBs auf (gerunded)

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#16
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Also:
HF - 26.-
Kosten wie nebenstehend - 56.-
mahnkosten - 32.-
auskünfte - 69.-
inkassokosten - 29.-
zinsen - 5.-

viel besser ist die begründung darunter:
der antragsteller hat erklärt, dass der anspruch von einer gegenleistung abhänge, diese aber erbracht sei. für den fall eines widerspruchs hat der antragsteller die durchführung des streitigen verfahrens beantragt.


die leistung ist bis heute nicht erbracht. ich wollte ja die belege für das schreiben 2005 haben. das habe ich bis jetzt immernoch nicht gesehen.

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Vergiss die Belege
Du bist automatisch im Verzug
Deine Lastschrift ist zurückgegangen - Da kannst Du m.M nichts drehen !
Wo sind denn da die Rechtsanwaltskosten in dieser Auflistung ???

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#18
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

die anwaltskosten waren noch auf der linken seite, die hab ich vergessen.
naja, verkackt... ich hab am do nen termin beim gericht, zur rechtsberatung, mal gucken wie man den fall nun abwickeln kann. wenn ich nun zahlen m uss, da muss da ja ne ratenzahlung möglich sein...

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#19
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Muss nicht. Wenn Ratenzahlung, dann kommen das wohl zusätzliche Gebühren auf Dich zu.

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#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Anwaltsgebühren sind zu begleichen -
Die zusätzlichen Inkassogebühren nicht
Ich würde
Alles abzüglich der Inkassokosten und der Auskunftskosten überweisen - Dies dem RA mitteilen und dann Dann widerspruch komplett und begründungslos.
Willst Du wg so einem Kleckerbetrag Ratenzahlung vereinbaren ?
Das kann doch nicht Dein Ernst sein ?

lg

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#21
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

wieso abzüglich der inkasso- und auskunftskosten?
200 ocken sind für mich schon viel geld im monat...

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#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

..weil i.d.r. nur die RA Gebühren als erstattungsfähig gesehen werden - nicht zusätzlich die Inkassogebühren.
Die Auskunftskosten sind extrem überhöht

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#23
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

ich war nun beim anwalt, der hat gesagt, die hf bezahlen, unter bezeichnung für den hauptforderer (media markt) mit datum. und nun abwarten. die mahngebühren müssen getragen werden, das andere wird versucht gedrückt zu werden. die haben ja auch keine abtretungsvollmacht vorgelegt.mal gucken wann da wieder was kommt

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#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Das ist m.M Käse
Du hast die Vollmacht ja im Vorfeld nicht nachweisbar eingefordert - also hat der beauftragte Bünsch Hausadvokat bzw das Inkasso Dir die Vollmacht auch nicht vorgelegt !
Ist doch Logisch !
Zahl Alles abzüglich der Inkasso und Auskunftskosten und Widerspreche fristgem komplett und begründungslos.
So würde ich es machen

Guten Rutsch

lg

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#25
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#26
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht ja nicht ums gewinnen oder verlieren, es geht um das prinzip, weil die inkassokosten viel zu hoch sind und die auch nicht wirklich belegt wurde. und da es sowieso schon im mahnverfahren ist, kann man halt versuchen die inkassokosten zu drücken oder zumindest zu senken.

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#27
 Von 
timos.
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

es geht ja nicht ums gewinnen oder verlieren, es geht um das prinzip, weil die inkassokosten viel zu hoch sind und die auch nicht wirklich belegt wurde. und da es sowieso schon im mahnverfahren ist, kann man halt versuchen die inkassokosten zu drücken oder zumindest zu senken.

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#28
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Powerseller
In diesem Fall ( gerichtlicher MB) ist die Hoffnung auf Verjährung (für den Schuldner) kurz vor Ultimo geplatzt - aber Inkassobriefe unterbrechen bekanntermasen nicht die Verjährung !
Aber warum sollte der Schuldner die im MB aufgeführten Inkassogebühren bezahlen ??
Die Klagefreude expl wg nicht beglichener Inkassogebühren hält sich - zurückhaltend ausgedrückt - sehr in Grenzen

lg

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