Bußgeld wegen schwarz fahrens - was nie passiert ist

4. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Levitt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeld wegen schwarz fahrens - was nie passiert ist

Liebe Forums-Mitglieder,

das ist eine Geschichte, die ich sonst immer nur gehört habe und nie glauben konnte.

Nun bekam ich vor knapp zwei jedoch einen Brief, dass ich bitte mein Bußgeld zu überweisen habe, weil ich bei einer Kontrolle vom 06.08.2018 kein gültiges Ticket gehabt hätte. Ich habe sofort Einspruch erhoben, da dies nicht passiert ist. Vor allem hat es mich verwundert, dass dieses Ereignis knapp zwei Jahre her sein soll.

Daraufhin bekam ich einen zweiten Brief, dass bewiesen werden könnte, dass meine Führerscheinnummer aufgeschrieben wurde. Ohne jedoch diese als Beweis zu nennen.

Erst als ich darauf gefragt habe, mir doch bitte diesen Beweis zu zeigen, wurde die Nummer in einem nächsten Brief genannt. Nun bin ich absolut verwirrt, da die Nummer stimmt. Was kann ich tun? Ich bin nicht schwarz gefahren! Kann meine Führerscheinnummer als Beweis gelten, oder ist diese einfach öffentlich einsehbar?

Ich hatte noch nie solch einen Fall und freue mich über eure Hilfe. Vielen Dank dafür!

-- Editiert von Moderator am 04.05.2020 12:28

-- Thema wurde verschoben am 04.05.2020 12:28

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Natürlich kann die als Beweis gelten - woher sonst sollten die die haben, wenn nicht von Ihnen?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hast du denn mal den Ausweis verloren oder anderweiitig die Nummer bzw. eine Ausweiskopie mal unbedacht rausgegeben?
Kannst du irgendwie nachvollziehen, dass du am 6.8.2018 ganz woanders unterwegs warst? Oder zu der Uhrzeit woanders warst?

Ansonsten kann man dazu nicht viel sagen. Die Ausweisnummer kann viel bedeuten oder auch nicht. Wenn Ausweis, Name und Adresse stimmen, gehen Gerichte aber dazu über, den Kontrolleuren bzw. dem Verkehrsverbund Glauben zu schenken. Denn woher sonst sollten die Daten stammen außer von deinem Ausweis bzw. Führerschein?

Wenn du aber mal selbiges verloren hattest, könnte das anders aussehen.

-- Editiert von mepeisen am 04.05.2020 13:05

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wenn du aber mal selbiges verloren hattest, könnte das anders aussehen.


Auch dann müßte man dem Kontrolleur unterstellen, daß er das Foto nicht mit der Person verglichen hat oder "zufällig" ein Doppelgänger des TE mit dem verlorenen Ausweis unterwegs ist, was einem Richter wohl nicht als "begründeter Zweifel" ausreichen würde.

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#4
 Von 
Levitt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ist es möglich, dass die Führerscheinnummer online irgendwo angefragt wurde, damit ein Beweis zugrunde liegt? Wieso ereilt mich dieses Schreiben erst nach zwei Jahren? Ich bin verwirrt und fassungslos, dass so etwas passieren kann. Denn nein, ich kann mich nicht daran erinnern, meinen Führerschein je verloren zu haben.

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#5
 Von 
palino
Status:
Praktikant
(722 Beiträge, 126x hilfreich)

Es könnte so lange gedauert haben, weil man erst deine Adresse heraus finden musste.

Online usw. kann der normale Mensch deine Daten nicht einsehen. Natürlich kann es sein, dass du das Opfer eines Identitätsdiebstahl geworden bist, aber der Aufwand zum schwarz fahren?

Ich glaube du versteifst dich darauf, dass die Verkehrsbetriebe dich abzocken wollen. Das halte ich für unwahrscheinlich. Bzw. wäre es erst einmal interessant zu wissen von wem das Schreiben kam? Direkt von den Verkehrsbetrieben? Im Zweifelsfall würde ich da mal nachfragen ob das wirklich von denen kommt. Kann halt auch sein, dass dies eine Betrugsmasche Dritter ist.

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#6
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

ohne die Hintergründe zu kennen, insbesondere warum es so lange gedauert hat, kann man da wohl gar nichts sagen.

Wie sieht es denn mit den Meldedaten und der Adresse aus, gibt es da irgendwelche Besonderheiten (Umzug, kein Name am Briefkasten, schon öfter verlorene Post u.s.w.)?

Stefan

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#7
 Von 
Levitt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Hallo,

ohne die Hintergründe zu kennen, insbesondere warum es so lange gedauert hat, kann man da wohl gar nichts sagen.

Wie sieht es denn mit den Meldedaten und der Adresse aus, gibt es da irgendwelche Besonderheiten (Umzug, kein Name am Briefkasten, schon öfter verlorene Post u.s.w.)?

Stefan


Meine aktuelle Adresse musste mittels Auskunft herausgefunden werden, deswegen Mehrkosten. Ansonsten sieht das Schreiben aus, als ob es Original wäre.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32879 Beiträge, 17268x hilfreich)

Kann halt auch sein, dass dies eine Betrugsmasche Dritter ist. Auch die müßten irgendwoher seine FS-Nummer haben. Im Übrigen kam ja ein Brief des TE bei denen an - Betrüger mit fester Adresse? Unwahrscheinlich...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Auch dann müßte man dem Kontrolleur unterstellen, daß er das Foto nicht mit der Person verglichen hat oder "zufällig" ein Doppelgänger des TE mit dem verlorenen Ausweis unterwegs ist, was einem Richter wohl nicht als "begründeter Zweifel" ausreichen würde.

Angesichts der vielen berichte, dass sehr oft "professionelle" Schwarzfahrer geklaute Ausweise vorzeigen oder absichtlich falsche Namen nennen, ist das für mich nicht so eindeutig.

Zitat:
Es könnte so lange gedauert haben, weil man erst deine Adresse heraus finden musste.

Aber dann muss ja eine falsche Adresse im Spiel gewesen sein oder mindestens ein Umzug.

Zitat:
Natürlich kann es sein, dass du das Opfer eines Identitätsdiebstahl geworden bist, aber der Aufwand zum schwarz fahren?

Denke nicht so kompliziert. In gewissen Foren kommen täglich Meldungen, dass man sich wundert, weil man sich zuvor auf einer Webseite mittels Dienst "XXXX" (ich sage nicht, wie die heißten) verifiziert hat und nun Mahnungen erhält.
Frage dich mal, woher die Webseiten, die solche "Anonymisierungs-Dienste" anbieten, das herhaben? Sprich: Ein Schwarzfahrer, der das Bußgeld u.ä. vermeiden will, der schnappt sich einfach so einen Dienst...

Also nochmals: Du kannst nicht irgendwie beweisen, dass du an dem Tag gar nicht mit der Bahn gefahren bist oder zu anderen Uhrzeiten?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Meine aktuelle Adresse musste mittels Auskunft herausgefunden werden,
Aber warum?
Bist da relativ kurz nach dem 6.8.2018 umgezogen? Oder warum haben dich die (von mir vermuteten) anderen Briefe nicht erreicht?
Ich will darauf hinaus, ob die Zeitverzögerung eher von dir zu verantworten ist oder nicht.

Bei Bußgeldern im Straßenverkehr gibt es - nicht ohne Grund - eine Frist von nur 3 Monaten. Und zwar, weil sich nach längerer Zeit niemand mehr richtig erinnern kann, ob er überhaupt an dem vorgeworfenen Ort gewesen ist. Man hätte also eine immer kleiner werdende Möglichkeit sich zu entlasten (etwa auch damit, dass man nachweist woanders gewesen zu sein). Ergo hat der Gesetzgeber die Frist gesetzt.
Diese kurze Frist gibt es hier zwar nicht (es sind 3 Jahre zum Jahresende), aber ich denke schon das ein Gericht nach so langer Zeit die Beweiskraft eines selbst erstellten Dokumentes etwas in Frage stellt (gäbe es darauf eine Unterschrift von dir, oder ein Foto das Führerscheins, ja dann ...).
Hat man die Zeitspanne hingegen selbst verschuldet könnte es wieder anders aussehen, ein Gericht belohnt sicher nicht wenn man sich durch Verstecken entzieht.

Anderer Ansatz: Sobald die Nummer des Führerscheins zu dem Namen passt kann es ja schon mal kein Zahlendreher o.ä. gewesen sein. Oder war es vielleicht so, dass Nummer und Name gerade nicht zusammen passten, und dann über die Nummer weiter ermittelt wurde*? Das wäre dann aber ein absolut unzureichender Beweis.

*kannst du natürlich nicht wissen, das ist jetzt mehr eine Strategie vor Gericht.

Stefan

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#11
 Von 
Levitt
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Also nochmals: Du kannst nicht irgendwie beweisen, dass du an dem Tag gar nicht mit der Bahn gefahren bist oder zu anderen Uhrzeiten?


Leider nein, ich habe gerade meine Bilder von diesem Tag überprüft. Das

Bezüglich der Auskunft, die eingeholt werden musste: Ich bin Anfang 2018 umgezogen und weiß deshalb nicht, wieso die Auskunft eingeholt werden musste. Der erste Brief kam jedenfalls vor zwei Wochen an.

Und lieber Stefan: Nein, leider passen Nummer und Name. Was mich ratlos zurücklässt.

Vielen Dank schon mal für die ausführlichen Antworten und dem Gefühl, dass man nicht ganz alleine mit der Sache ist :)

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#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Meine Version des ungeheuerlichen Hergangs:
1. Zuerst hat man die *Schwarzfahrer* der Woche/des Monats beiseite gelegt---grad wieder wenig Personal bei dem Verkehrsbetrieb.
2. Nach Monaten hat sich jemand den Stapel gegriffen und hat begonnen, Bußgeldbescheide zu verschicken.
3. Unklare Angaben hat man auf einen anderen Stapel gelegt.
4. Nach Monaten warst du dran--- ohne Ausweis, aber mit FS-Nr. aus der Kontroll-Arie.
5. Adressermittlung in Gang gesetzt, denn auf dem FS steht keine Wohnanschrift. Auf meinem jedenfalls nicht, und der ist schon älter.
6. Nach Monaten erhält der *Bußgeldvollstrecker* des Verkehrsbetriebes die Adresse und verschickt endlich einen Bescheid.

Na, kommt das hin mit 20 Monaten?
wie oft fährst du denn schwarz---ähh wie oft wirst du denn kontrolliert im ÖPNV oder Bahn o.s.ä. wo man Tickets braucht?
Ich würde mich erinnern, wenn ich nur den FS dabei hätte, warum auch immer.

zu1. Ich mache die Erfahrung mit den offiziellen Parkgebühren in meiner Stadt. Ich zahle immer mit Karte. Es dauert tats. ca 3-4-5 Monate, bis die Gebühren dann zusammen meinem Konto belastet werden. Alle einzeln, dann eine Riesenliste. Aber passt immer. Ein städtischer Politeur winkte mal ab und sagte---immer zu wenig Personal bei uns im Ordnungsamt.

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#13
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Wurde tatsächlich ein Bußgeld für das Schwarzfahren gefordert?

Oder geht es um ein erhöhtes Beförderungsentgelt?

Für das Schwarzfahren werden keine Bußgelder verhängt.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13741 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

erstmal noch etwas grundsätzliches: Ich setze voraus, dass du wirklich nicht beim Schwarzfahren erwischt worden bist, nicht an dem besagten Tag und auch nicht an einem anderen, oder an einem anderen Ort (Datum und Ort könnten nämlich falsch sein, kommt öfter vor, dass die Erfassungsgeräte nicht aktualisiert werden). An das Erwischt werden erinnert man sich ja (außer vielleicht man fährt regelmäßig/immer schwarz).

Zitat:
Ich bin Anfang 2018 umgezogen
Und auch richtig umgemeldet?

Zitat:
Nein, leider passen Nummer und Name. Was mich ratlos zurücklässt.
Vielleicht hast du mich falsch verstanden, ich meinte natürlich nicht das Schreiben welches du erhalten hast (da stimmt der Name wohl, wäre ja sonst wieder nicht angekommen, und die Nummer auch, das hattest du ja schon gesagt).

Gut wäre es wenn du erfahren könntest, ob auch ursprünglich der Name richtig und bekannt war.
Es könnte ja sein, dass es ein anderer/fiktiver/ausgedachter Name war, oder ein nicht mehr lesbarer. Und dann hat sich jemand gedacht, nehm' ich halt die Führerscheinnummer und frag' beim Amt welche Person denn dahinter steht (die Daten gibt es sicher, ob man da rankommt weiß ich aber nicht).
Dann würde aber alles nur auf der Nummer basieren, und das reicht eben nicht annähernd (kann gefälscht sein, oder auch wieder schlecht lesbar, da wird aus einer 3 leicht mal eine 9 etc.).

Was stand denn noch so in dem Schreiben? Kannst du das mal anonymisiert wiedergeben?

@Anami: Bei Parkgebühren gibt es aber doch die Verjährungsfrist. Aus diesem Grund entsorge ich jedenfalls die Quittungen nach 3 Monaten. ;)
Oder mache ich da was falsch?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
2. Nach Monaten hat sich jemand den Stapel gegriffen und hat begonnen, Bußgeldbescheide zu verschicken.


Steht in dem Brief der Verkehrsbetriebe tatsächlich Bußgeldbescheid? Falls ja, dann ist der Brief ein böser Fake.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120147 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Levitt):
un bin ich absolut verwirrt, da die Nummer stimmt. Was kann ich tun?

Und wie kommt man die Nummer?

Da würde ich mal anfragen, die müssten die Herkunft ja belegen können.



Und ich würde Strafanzeige wegen Missbrauch von Identitätsmerkmalen stellen.



Zitat (von reckoner):
Bei Parkgebühren gibt es aber doch die Verjährungsfrist. Aus diesem Grund entsorge ich jedenfalls die Quittungen nach 3 Monaten.
Oder mache ich da was falsch?

Ja, die Verjährungsfirst von Parkgebühren kann über 3 Jahre gehen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Oder erst mal unwissend stellen.
"Wertes Inkasso. Meiner Erinnerung nach bin ich nie schwarz gefahren. Ich bin auch nicht im besagten Zeitraum umgezogen. Sie werden aufgefordert, unverzüglich sämtliche Informationen gemäß §11a RDG vorzulegen. Insbesondere die Original-Daten, die vom Kontrolleur eingetragen wurden und was wann ermittelt wurde. Ich vermute, dass Sie hier einem Betrüger aufgesessen sind. Ich benötige die Informationen für eine Strafanzeige gegen Unbekannt."

Mehr erst mal nicht. Und dann abwarten, was da nun genau kommt. Für mich wäre das alles erst mal zu viel Spekulation. Auch eine Anzeige macht erst dann Sinn, wenn man irgendwas halbwegs Handfestes hat.

-- Editiert von mepeisen am 05.05.2020 05:50

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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