Bußgeldverfahren KFZ

14. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Laptop32
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Bußgeldverfahren KFZ

Hallo Leute,

ich bin letztens innerorts mit ca. 70 km/h geblitzt worden. Mein Auto ist noch nicht umgemeldet, da ich neu umgezogen bin. Im Einwohnermeldeamt bin ich natürlich gemeldet. Bekomme ich nun trotzdem Bescheid per Post nach Hause? Ich hatte so einen Fall schon einmal das aufgrund eines nicht umgemeldeten Fahrzeugs keine Bußgeldforderung nach Hause verschickt worden war. Man kann die Adresse doch trotzdem ausfindig machen oder nicht? Und was ist wenn das Fahrzeug nun gar nicht mehr umgemeldet wird, bleibt das Bußgeldverfahren erfolglos? Bzw. muß ich irgendwann mit hoher Strafe rechnen wenn es noch Jahre später ein Verfahren deshalb gibt weil nie bezahlt worden ist?
Vielen Dank im Voraus

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120214 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Laptop32):
Mein Auto ist noch nicht umgemeldet, da ich neu umgezogen bin.

Dann sollte man das schnellstens nachholen, sonst bleibt das nicht der einzige Bußgeldbescheid



Zitat (von Laptop32):
Bekomme ich nun trotzdem Bescheid per Post nach Hause?

In der Regel ja. Dauert nur länger, weil der erst mal an die alte Anschrift geht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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