Hallo allerseits,
als ich heute den Briefkasten geleert habe, erhielt ich den mit Abstand dubiosesten Brief, den ich je erhalten habe:
Das Inkassobüro hfg bittet mich, EUR 18,69 auf deren Konto zu überweisen, weil die CALLAX Telecom Holding GmbH offene Forderungen in Höhe von insg. EUR 1,02 vom 19.8.2003 und 17.9.2003 an mich hat. Das kann doch wohl nicht war sein.
Zu der Zeit war ich Kunde der Deutschen Telekom AG und habe die Vorwahl 01077 benutzt. Soweit ich weiß, rechnen die Drittanbieter ihre Kosten doch über die Rechnung der Deutschen Telekom AG ab. Da ich die Rechnungsbeträge habe einziehen lassen und niemals eine Mahnung o.ä. der DT kam, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass diese Forderung überhaupt noch besteht. Werde nachschauen, ob ich wenigstens die Rechnung noch finde :-(
Gibt es hier keine Verjährungsfristen oder andere Umstände, die mir heraushelfen? Eine Vollmacht lag dem Schreiben natürlilch nicht bei, weshalb ich auch definitiv erstmal nicht zahlen werde (werde ich auch so nicht, kann ja jeder kommen). Danke für eure Hilfe!
CALLAX GmbH + hfg Inkasso = Geisteskrank?
Die hanseaten schicken übrigens nur eine schlechte kopie ( generalinkassovollmacht)mit fehlerhafter forderungsaufstellung
haben anscheinend probleme mit dem Kopierer
Du kannst Sie ja spaßeshalber mal per fax anfordern
fax 04041309300
ein wahrlich schlecht organisiertes Hütchenspielerbüro
1,02 € ? Das riecht nach Abzockerei !
gruß
thehellion
Eine Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, somit würde der Betrag am 31.12.2006 verjähren.
Wenn die Forderung nicht mit Ihrer Telefonrechnung eingezogen wurde, hätten
Sie zahlen müssen.
Woher wissen Sie, dass diese Fa. generell über die Telekom einzieht?
-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Könnte es sein, dass die Telekom die Fremdanbieter nicht mit einzieht?
Wir bekommen von denen zwar die Rechnung, aber müssen im Gegensatz zur normalen Telefonrechnung selbst überweisen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"
die inkassogebühren werden mit dem call unternehmen wohl geteilt ?
neue einahmequelle anscheinend ?
gruß
thehellion
--- editiert vom Admin
Ich habe die Pupsbeträge, dann aber immer einfach überwiesen, weil es mir zu aufwendig war entsprechendes aufzuklären
Gib mir mal Deine Anschrift
gruß
thehellion
Die dt. Telekom zieht die Beträge der dritt-provider immer mit ein. Aus diesem Grund habe ich der Terrorkom auch mal einen Brief geschrieben, sie sollen bitte prüfen, ob der Einzug von EUR 1,02 weitergeleitet worden ist. Sollte ich das tatsächlich nicht bezahlt haben, sollten sie mir eine Kopie der Rechnung und des Einzahlungsscheins zurückschicken.
die hätten ja auch eine normale zahlungserinnerung schicken können ?
von mir aus mit 2 oder 3 € mahngebühr
warum der umweg über ein inkassobüro ?
das kann - vom gesunden menschenverstand her - doch nur abzocke sein.
gruß
thehellion
ist auch nur abzocke, definitiv gegen die gute sitte oder treu&glauben
...nach §286BGB wäre eine Mahnung fällig gewesen. Sollten die sich nochmal melden, gibts ein saftiges Schreiben
Bei uns kam heute auch ein Brief über Forderungen von CALLAX aus dem Jahr 2003. Angeblich hat hfg bereits gemahnt und behauptet am Telefon, dass ein fehlender Rückläufer der Beleg für eine Zustellung sei. (?)
Der Gesamtbetrag betrage jetzt ~20 € und mit dem nächsten Brief ~55 €. Wir sollen doch sofort bezahlen. Die Rechnung bei der Telekom ist defenitiv bezahlt. Interessant ist auch, dass CALLAX unsere neue Adresse irgendwie ermittelt hat. Wo jetzt die Daten der gezahlten Telekom-Rechnung verlorengegangen sind bleibt wohl unklar, aber für < 3 € Gesamtforderung aus 2003 macht sich hfg für CALLAX ganz schön stark ...
Ein Zusammenschluss für eine rechtswirksame Reaktion von Betroffenen ist uns willkommen und wir begrüssen eine Reaktion und eine Zustimmung hier.
"Hütchenspielerbüro" würde ich mal nicht sagen, aber eine Melodie-Fax-Weiche und Mitarbeiter, die sich im Gespräch ein kohlensäurehaltiges Getränk eingiessen und sprechen, als seien Sie seit über 12 Stunden von unverschämten Anrufern belästigt wirken nicht seriös.
-- Editiert von JURIX am 29.05.2006 18:06:33
Hi JURIX,
das klingt ja wie bei mir
Bisher hat hfg nicht mehr geschrieben, die 10 Tage sind um.
Leider hat mir die Terrorkom auch nicht geantwortet... werde abwarten!
die Telekom hat inzwischen geantwortet, leider haben sie nur die rechnung geschickt, nicht die einzahlunge..
hfg hat heute die 2. mahnung zustellen lassen... mal sehen, was ich da jetzt machen soll
vollmacht 174 schon eingefordert ?
gruß
thehellion
bisher nicht. habe der terrorkom noch einen brief geschrieben. danach will ich erstmal eine vollmacht sehen.
unverzüglich ........... !
unverzüglich ........... !
das wort wird noch Kult
Sairenizzle - hat ja mit hvg noch nicht nachweisbar kommuniziert und damit den eingang der 1 mahnung auch nicht indirekt bestätigt :
Jetzt volles programm :
Fax and die hütchenspieler
Ich negiere die forderung mangels vorlage der vollmacht 174 BGB
Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4
, § 4 Abs. 1,2 BDSG
Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
---------
p.s habe rechtschutz
mfg
.....
.......
gruß
thehellion
gut gut, damit ist das Problem aber noch nicht aus der Welt
Ich will erstmal noch abwarten, ob ich beweisen kann, dass die CALLAX überhaupt keinen Anspruch gegen mich hat... dafür bin ich auf die Terrorkom angewiesen.
Du must nix beweisen !!
Du kannst ja mal nebenbei das kostenlose TKV § 16 Prüfprotokoll von callax einfordern !
Sie sind - so Sie einen anderen Anbieter in Anspruch nehmen - verpflichtet, diesen zu bezahlen. Die Telekom kann - muss aber nicht - die Gebühren mit ihrer Telefonrechnung einziehen.
Sie müssen von daher den rückständigen Betrag zahlen.
Die Inkassofirma will etwas von Ihnen !
Die Beweispflicht liegt also bei der HGV bzw callax
Das Prüfprotokoll sollte innerhalb von 3 Monaten angefordert werden !
@ Unsterblich:
natürlich, das bestreitet ja auch niemand. Das heißt dennoch nicht, dass die CALLAX Ihren Anspruch nicht gegen die Telekom geltend machen müsste. Abgesehen davon wäre in einem Zeitraum von drei Jahren mal eine Mahnung fällig gewesen. Ist ja nicht so, dass ich den EINEN EURO nicht bezahlen würde/könnte. Ich wehre mich ja lediglich gegen die Inkassokosten. Das ist pure Abzocke und mit solchen Leuten verhandel ich auch nicht.
Leider habe ich aber auch keine Ahnung von Prüfprotokollen etc, was mir aber auch nicht wichtig erscheint. Ich werde diese Verbindungen schon genutzt haben, nur hab ich sie auch bezahlt.
murgab
da wäscht doch eine hand die andere ?
kannst Du Dir denn echt nicht vorstellen das es hier in erster Linie nur um Kick Backs der Inkassogebühren geht ?
Vom gesunden Menschenverstand her doch mehr als wahrscheinlich ?
Wer ist denn da der größere Schlawiner ?
gruß
thehellion
telekom stellt sich quer und banknachforschung kostet 15€. werde jetzt erstmal die vollmacht anfordern um zeit zu sparen!
ist bei hgv nur eine generalinkassovollmacht
mit eingescannter unterschrift.
und wenn schon. hab denen erstmal das mit §16 TKV reingedrückt.
dann noch, dass sie ihren anspruch gegen die telekom geltend machen sollten.
das mit dem BDSG, die §§, die du erwähnt hattest, passen hier aber denke ich , nicht. zu zwecke des verwaltungsverfahrens i.V. mit dem telekommunikationsvertrag dürfen die meine daten schon erheben. hab trotzdem mal geschrieben, dass sie die zu löschen haben etc.
das BDSG sollte bei der inkassofirma (!)angewendet werden.
schon klar.
also ich hab denen am 26.6.2006 einen brief mit alle dem^^ geschrieben. bisher kam keine antwort.
Bei meinem Arbeitskollegen wurde sofort reagiert seitens des BDSG Beauftragten
Für Dich ist Hamburg zuständig (HFG)
Beschwerdebrief An den Hamburger Datenschutzbeauftragten weiterleiten per email :
mailbox@datenschutz.hamburg.de
oder fax
040428544000
homepage
www.datenschutz.hamburg.de
hier wird seitens des IB auf eine gewisse Trägheit gehofft
gruß
verstehe deinen post nicht!? soll mir recht sein, wenn die nicht antworten...
Und jetzt?
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