CALLAX GmbH + hfg Inkasso = Geisteskrank?

20. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)
CALLAX GmbH + hfg Inkasso = Geisteskrank?

Hallo allerseits,

als ich heute den Briefkasten geleert habe, erhielt ich den mit Abstand dubiosesten Brief, den ich je erhalten habe:

Das Inkassobüro hfg bittet mich, EUR 18,69 auf deren Konto zu überweisen, weil die CALLAX Telecom Holding GmbH offene Forderungen in Höhe von insg. EUR 1,02 vom 19.8.2003 und 17.9.2003 an mich hat. Das kann doch wohl nicht war sein.

Zu der Zeit war ich Kunde der Deutschen Telekom AG und habe die Vorwahl 01077 benutzt. Soweit ich weiß, rechnen die Drittanbieter ihre Kosten doch über die Rechnung der Deutschen Telekom AG ab. Da ich die Rechnungsbeträge habe einziehen lassen und niemals eine Mahnung o.ä. der DT kam, kann ich mir überhaupt nicht vorstellen, dass diese Forderung überhaupt noch besteht. Werde nachschauen, ob ich wenigstens die Rechnung noch finde :-(

Gibt es hier keine Verjährungsfristen oder andere Umstände, die mir heraushelfen? Eine Vollmacht lag dem Schreiben natürlilch nicht bei, weshalb ich auch definitiv erstmal nicht zahlen werde (werde ich auch so nicht, kann ja jeder kommen). Danke für eure Hilfe!




32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Die hanseaten schicken übrigens nur eine schlechte kopie ( generalinkassovollmacht)mit fehlerhafter forderungsaufstellung
haben anscheinend probleme mit dem Kopierer
Du kannst Sie ja spaßeshalber mal per fax anfordern ;) fax 04041309300

ein wahrlich schlecht organisiertes Hütchenspielerbüro
1,02 € ? Das riecht nach Abzockerei !

gruß
thehellion

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#2
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 657x hilfreich)

Eine Verjährung tritt nach 3 Jahren ein, somit würde der Betrag am 31.12.2006 verjähren.

Wenn die Forderung nicht mit Ihrer Telefonrechnung eingezogen wurde, hätten
Sie zahlen müssen.

Woher wissen Sie, dass diese Fa. generell über die Telekom einzieht?

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

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#3
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1347x hilfreich)

Könnte es sein, dass die Telekom die Fremdanbieter nicht mit einzieht?
Wir bekommen von denen zwar die Rechnung, aber müssen im Gegensatz zur normalen Telefonrechnung selbst überweisen.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys2/binnichtsignatur.gif></img>"

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

die inkassogebühren werden mit dem call unternehmen wohl geteilt ?
neue einahmequelle anscheinend ?

gruß
thehellion

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#5
 Von 
guest123-1400
Status:
Student
(2641 Beiträge, 617x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Ich habe die Pupsbeträge, dann aber immer einfach überwiesen, weil es mir zu aufwendig war entsprechendes aufzuklären

Gib mir mal Deine Anschrift ;)

gruß
thehellion

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#7
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

Die dt. Telekom zieht die Beträge der dritt-provider immer mit ein. Aus diesem Grund habe ich der Terrorkom auch mal einen Brief geschrieben, sie sollen bitte prüfen, ob der Einzug von EUR 1,02 weitergeleitet worden ist. Sollte ich das tatsächlich nicht bezahlt haben, sollten sie mir eine Kopie der Rechnung und des Einzahlungsscheins zurückschicken.

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

die hätten ja auch eine normale zahlungserinnerung schicken können ?
von mir aus mit 2 oder 3 € mahngebühr

warum der umweg über ein inkassobüro ?
das kann - vom gesunden menschenverstand her - doch nur abzocke sein.

gruß
thehellion

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#9
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

ist auch nur abzocke, definitiv gegen die gute sitte oder treu&glauben ;) ...nach §286BGB wäre eine Mahnung fällig gewesen. Sollten die sich nochmal melden, gibts ein saftiges Schreiben

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#10
 Von 
JURIX
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei uns kam heute auch ein Brief über Forderungen von CALLAX aus dem Jahr 2003. Angeblich hat hfg bereits gemahnt und behauptet am Telefon, dass ein fehlender Rückläufer der Beleg für eine Zustellung sei. (?)
Der Gesamtbetrag betrage jetzt ~20 € und mit dem nächsten Brief ~55 €. Wir sollen doch sofort bezahlen. Die Rechnung bei der Telekom ist defenitiv bezahlt. Interessant ist auch, dass CALLAX unsere neue Adresse irgendwie ermittelt hat. Wo jetzt die Daten der gezahlten Telekom-Rechnung verlorengegangen sind bleibt wohl unklar, aber für < 3 € Gesamtforderung aus 2003 macht sich hfg für CALLAX ganz schön stark ...

Ein Zusammenschluss für eine rechtswirksame Reaktion von Betroffenen ist uns willkommen und wir begrüssen eine Reaktion und eine Zustimmung hier.

"Hütchenspielerbüro" würde ich mal nicht sagen, aber eine Melodie-Fax-Weiche und Mitarbeiter, die sich im Gespräch ein kohlensäurehaltiges Getränk eingiessen und sprechen, als seien Sie seit über 12 Stunden von unverschämten Anrufern belästigt wirken nicht seriös.

-- Editiert von JURIX am 29.05.2006 18:06:33

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#11
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

Hi JURIX,

das klingt ja wie bei mir ;)

Bisher hat hfg nicht mehr geschrieben, die 10 Tage sind um.

Leider hat mir die Terrorkom auch nicht geantwortet... werde abwarten!

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#12
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

die Telekom hat inzwischen geantwortet, leider haben sie nur die rechnung geschickt, nicht die einzahlunge..

hfg hat heute die 2. mahnung zustellen lassen... mal sehen, was ich da jetzt machen soll

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#13
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

vollmacht 174 schon eingefordert ?
gruß
thehellion

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#14
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

bisher nicht. habe der terrorkom noch einen brief geschrieben. danach will ich erstmal eine vollmacht sehen.

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#15
 Von 
luDa
Status:
Lehrling
(1727 Beiträge, 343x hilfreich)

unverzüglich ........... !

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#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

unverzüglich ........... !

das wort wird noch Kult ;)

Sairenizzle - hat ja mit hvg noch nicht nachweisbar kommuniziert und damit den eingang der 1 mahnung auch nicht indirekt bestätigt :

Jetzt volles programm :
Fax and die hütchenspieler

Ich negiere die forderung mangels vorlage der vollmacht 174 BGB

Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4 , § 4 Abs. 1,2 BDSG
Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
---------

p.s habe rechtschutz

mfg
.....

.......
gruß
thehellion

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#17
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

gut gut, damit ist das Problem aber noch nicht aus der Welt :) Ich will erstmal noch abwarten, ob ich beweisen kann, dass die CALLAX überhaupt keinen Anspruch gegen mich hat... dafür bin ich auf die Terrorkom angewiesen.

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#18
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Du must nix beweisen !!
Du kannst ja mal nebenbei das kostenlose TKV § 16 Prüfprotokoll von callax einfordern !

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#19
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 657x hilfreich)

Sie sind - so Sie einen anderen Anbieter in Anspruch nehmen - verpflichtet, diesen zu bezahlen. Die Telekom kann - muss aber nicht - die Gebühren mit ihrer Telefonrechnung einziehen.

Sie müssen von daher den rückständigen Betrag zahlen.

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#20
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 321x hilfreich)

Die Inkassofirma will etwas von Ihnen !
Die Beweispflicht liegt also bei der HGV bzw callax

Das Prüfprotokoll sollte innerhalb von 3 Monaten angefordert werden !

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#21
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

@ Unsterblich:

natürlich, das bestreitet ja auch niemand. Das heißt dennoch nicht, dass die CALLAX Ihren Anspruch nicht gegen die Telekom geltend machen müsste. Abgesehen davon wäre in einem Zeitraum von drei Jahren mal eine Mahnung fällig gewesen. Ist ja nicht so, dass ich den EINEN EURO nicht bezahlen würde/könnte. Ich wehre mich ja lediglich gegen die Inkassokosten. Das ist pure Abzocke und mit solchen Leuten verhandel ich auch nicht.

Leider habe ich aber auch keine Ahnung von Prüfprotokollen etc, was mir aber auch nicht wichtig erscheint. Ich werde diese Verbindungen schon genutzt haben, nur hab ich sie auch bezahlt.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

murgab
da wäscht doch eine hand die andere ?
kannst Du Dir denn echt nicht vorstellen das es hier in erster Linie nur um Kick Backs der Inkassogebühren geht ?
Vom gesunden Menschenverstand her doch mehr als wahrscheinlich ?
Wer ist denn da der größere Schlawiner ?
gruß
thehellion


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#23
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

telekom stellt sich quer und banknachforschung kostet 15€. werde jetzt erstmal die vollmacht anfordern um zeit zu sparen!

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

ist bei hgv nur eine generalinkassovollmacht
mit eingescannter unterschrift. ;)


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#25
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

und wenn schon. hab denen erstmal das mit §16 TKV reingedrückt.
dann noch, dass sie ihren anspruch gegen die telekom geltend machen sollten.

das mit dem BDSG, die §§, die du erwähnt hattest, passen hier aber denke ich , nicht. zu zwecke des verwaltungsverfahrens i.V. mit dem telekommunikationsvertrag dürfen die meine daten schon erheben. hab trotzdem mal geschrieben, dass sie die zu löschen haben etc.

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#26
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

das BDSG sollte bei der inkassofirma (!)angewendet werden.

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#27
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

schon klar.

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#28
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

also ich hab denen am 26.6.2006 einen brief mit alle dem^^ geschrieben. bisher kam keine antwort.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6420x hilfreich)

Bei meinem Arbeitskollegen wurde sofort reagiert seitens des BDSG Beauftragten

Für Dich ist Hamburg zuständig (HFG)

Beschwerdebrief An den Hamburger Datenschutzbeauftragten weiterleiten per email :
mailbox@datenschutz.hamburg.de

oder fax
040428544000

homepage
www.datenschutz.hamburg.de

hier wird seitens des IB auf eine gewisse Trägheit gehofft

gruß

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
Sairenizzle
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 41x hilfreich)

verstehe deinen post nicht!? soll mir recht sein, wenn die nicht antworten...

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