CCS Inkasso, Bauhaus

24. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Buff-Zack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso, Bauhaus

Hallo,
ich habe am 9.11.2017, also Donnerstag Nachmittag, im Bauhaus mit meiner Girokarte bezahlt. Ich hatte leider verschwitzt, dass mein Konto am 11.11.2017 aufgelöst wurde. Ich weiß, ich hätte mit der neuen Karte der neuen Bank zahlen sollen. Konto war ausreichend gedeckt.

Gestern bakam ich ein Brief von CCS Inkasso mit der Zahlungsbitte bis zum 29.11.2017:

1. Hauptforderung: 50,95 Euro
2. Bankrücklastschriftkosten: 2,30 Euro
3. Adressermittlungskosten: 10 Euro
4. Verzugsschaden der Ingenico Payment Service GmbH: 9,90 Euro
5. Geschäftsgebühr: 45 Euro
6. Auslagen: 9 Euro

Wie soll ich reagieren? Soweit ich das hier nun nachgelesen habe wären Punkte 1-3 oder 1-4 okay. 5. & 6. müsste man wohl drauf ankommen lassen.

Oder wie seht ihr das? Freue mich über Antworten.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Ich würde posten 1 und 2, sowie ggf. Zinsen schon mal bezahlen.

Ansonsten würde ich zu Posten 3 eine Rechnungskopie verlangen. Parallel die eigene Bank befragen, ob sie eine Adressauskunft beantwortet haben und wie viel Geld sie nehmen.

Posten 4 würde ich als frei erfunden zurückweisen. Posten 5 und 6 würde ich zurückweisen, weil Ingenico und Inkasso zum selben Konzern gehören. Für konzerninterne Forderungen gibt es keine Inkassokosten, weil das keine Rechtsdienstleistung ist. Ich würde die Vertragskopie zwischen Ursprungsgläubiger, Ingenico und dem Inkasso fordern. Und zwar des kompletten Vertrages. Sowie ein Tätigkeitsprotokoll. Was hat Ingenico gemacht, was hat das Inkasso gemacht? Begründung: Zur Überprüfung, was da eigentlich gemacht wurde.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Buff-Zack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort.
D.h. ich überweise Forderung 1. & 2. = 53,25 Euro + 1-2 Euro Zinsen? Also ca. 55/56 Euro?
An wen? Bauhaus oder CCS?

Grundsätzlich: Soll ich per Post antworten oder geht's auch per Mail?
Außerdem: Was könnte im schlimmsten Fall auf mich zukommen? Will ungern am Ende mehr bezahlen, als jetzt.
Aber es einfach so hinnehmen möchte ich auch nicht.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Zitat:
Bauhaus oder CCS?

Im Prinzip egal-. Wichtig ist, dass der Verwendungszweck stimmt bzw. mit einem Schreiben klar gestellt ist, was du da bezahlst. Damit sie das nicht mit ihrem Gebührenunfug verrechnen und behaupten, der Rest wäre noch offen. Der Einfachheit halber kann man auch durchaus ans Inkasso überweisen. Ob die das Geld an den Markt weiterleiten oder nicht, ist nicht dein Problem.

Zitat:
Grundsätzlich: Soll ich per Post antworten oder geht's auch per Mail?

Man kanns auch erst mal per Mail probieren und reagieren sie nicht drauf, ein Einwurfeinschreiben nachschieben. Wichtig ist, dass man sich die Sendungsverfolgung aufhebt und ggf. ausdruckt, da die Post die Daten nicht ewig aufhebt.

Zitat:
Außerdem: Was könnte im schlimmsten Fall auf mich zukommen?

Im Allerschlimmsten Fall könnte geklagt werden und du könntest verurteilt werden, wenn der Richter seine beiden Augen vor den Gesetzen verschließt. Es gab mal eine Zeit, da wurde auch hier im Forum berichtet, dass Ingenico hin und wieder klagen lässt und damit mal Erfolg hatte und mal nicht. Das war aber bevor ich hier auch mal genauer hingeschaut hatte und klar wurde, dass die Ingenico und das Inkasso zum gleichen Konzern gehören.

Diese Tatsache, die jeder über Bundesanzeiger.de überprüfen kann, verändert sich Sachlage völlig. Denn in §2 RDG steht: Es ist keine Rechtsdienstleistung, wenn eine Firma eine andere Firma beauftragt, die mit ihr verbunden ist. Keine Rechtsdienstleistung bedeutet: Es dürfen keine Inkassokosten nach RVG berechnet und eingefordert werden.

Es muss also meiner Meinung nach mit dem Teufel zugehen, dass die mit einer Klage erfolgreich sind.

Zitat:
D.h. ich überweise Forderung 1. & 2. = 53,25 Euro + 1-2 Euro Zinsen? Also ca. 55/56 Euro?

Eventuell auch 65 bis 66 Euro. Denn die Adressauskunft war ja notwendig. Oder warst du Bauhaus mit Namen und Adresse bekannt?
bei der Adressauskunft akzeptiert man das entweder einfach oder man lässt sich eine Rechnung deiner Bank (!) zeigen. 10€ sind durchaus angemessen, denn das liegt im Umfang, was Banken und Meldeämter Und Co. durchaus bei Adressauskunft so nehmen. Wie gesagt kann man auch mal die eigene Bank kurz befragen.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Buff-Zack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe nun 66 Euro überwiesen.
Die weiteren Forderungen habe ich mit deinen Begründungen zurückgewiesen.

Zitat (von mepeisen):
Zitat:
Bauhaus oder CCS?
Im Allerschlimmsten Fall könnte geklagt werden und du könntest verurteilt werden, wenn der Richter seine beiden Augen vor den Gesetzen verschließt. Es gab mal eine Zeit, da wurde auch hier im Forum berichtet, dass Ingenico hin und wieder klagen lässt und damit mal Erfolg hatte und mal nicht. Das war aber bevor ich hier auch mal genauer hingeschaut hatte und klar wurde, dass die Ingenico und das Inkasso zum gleichen Konzern gehören.


Verstehe ich es richtig? Wenn ich verurteilt würde, werde ich zur Zahlung der restlichen Forderungen gezwungen? Aber höhere Kosten kommen nicht auf einen zu? Nicht, dass am Ende aus ca. 75 Euro deutlich mehr werden.

Na gut, jetzt schauen wir mal, was als nächstes kommt.


-- Editiert von Buff-Zack am 26.11.2017 12:39

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#5
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Hi,

Wenn die klagen (wovon ich ich ausgehe) und in dem Rechtsstreit erfolgreich sind, kommen mindestens die Gerichtskosten hinzu.

Zitat (von Buff-Zack):
Aber es einfach so hinnehmen möchte ich auch nicht.
Du blendest völlig aus, dass Du den Fehler gemacht hast. Ohne Dein Fehlverhalten, hätte der Baumarkt keine zusätzliche Arbeit und auch keine Kosten gehabt.

Berry

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16162x hilfreich)

Und auch hier nochmals der Hinweis: Das Gesetz ist eindeutig, was konzerninterne Beauftragung angeht. Und die Ingenico, die hier das Inkasso beauftragt, gehören zum selben Konzern wie das Inkasso. Es gibt keinen Anspruch auf Inkassokosten. Kein Anwalt kann die Gesetze neu schreiben.

Bei den Klagen, die mir bekannt sind, war das nie ein Thema, weil keiner hingeschaut hatte. Dass die mit der Konzernabhängigkeit konfrontiert wirklich eine Klage wagen halte ich zwar nicht für ausgeschlossen, aber dann doch für sehr unwahrscheinlich. Da müssten sie sich ja jeden Morgen mit dem Vorschlaghammer eins überziehen, wenn die sowas vorhaben.

Dem Gläubiger entstehen hier keine Inkasso-Kosten als Schaden, da diese nicht in Rechnung gestellt werden und nicht vertraglich zwischen Ingenico und dem Gläubiger vereinbart werden können.

-- Editiert von mepeisen am 26.11.2017 14:16

Signatur:

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#7
 Von 
Buff-Zack
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hmm... jetzt bin ich etwas verunsichert, doch wenn die Gesetze eindeutig sind, ist die Sachlage eigentlich klar.
Die Kosten, die Bauhaus entstanden sind bzw. meine Forderung vom ursprünglichen Kauf, habe ich ja nun beglichen.

-- Editiert von Buff-Zack am 26.11.2017 15:33

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