CCS Inkasso: 51,55 € Abholkosten für eine 1 € Flasche Wasser

29. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb532233-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso: 51,55 € Abholkosten für eine 1 € Flasche Wasser

Zum einen entschuldige ich mich für mein google-übersetztes Deutsch - ich hoffe, dass dies nicht unleserlich ist

Kürzlich habe ich am Flughafen eine Flasche Wasser für 1 € gekauft. Bei der Überprüfung meines Bankkontos habe ich festgestellt, dass eine Lastschrift in Höhe von 1 € vorliegt. Der Kauf wurde als Lastschrift und nicht als Transaktion registriert. Ich befürchtete, dass weitere Zahlungen getätigt würden (vielleicht bin ich mir nicht sicher, wie das Lastschriftverfahren funktioniert) und stornierte die Zahlung.

Zwei Wochen später erhalte ich diesen Brief von CCS Inkasso, in dem es heißt:

Sie wollten bei der Firma Travel Value & Duty Free in 12527 Berlin am 16.11.2019 um 05:57 Uhr für 1,00 Euro mit Ihrer Bankkarte und Unterschrift bezahlen.

Die Abbuchung von Ihrem Konto schlug fehl und wurde seitens Ihrer Bank zurückgegeben. Möglicherweise haben Sie diese Rückbuchung übersehen, somit ist Ihre Zahlung noch offen.

Die Firma Travel Value & Duty Free hat die Forderung an die Ingenico Payment Services GmbH, Daniel-Goldbach-Str. 17-19, 40880 Ratingen, abgetreten. Diese hat uns nun mit dem Einzug der Forderung beauftragt.

1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 1,00 €
2. Bankrücklastschriftkosten 0,05 €
3. Mahnspesen € 0,00
4. Belegermittlungskosten 0,00 €
5. Addressermittlungskosten 10,00 €
6. Geschäftsgebühr 33,75 €
7: Post- und Telekommunikationspauschale 6,75 €

Gesamt: 51,55 €

Das sind 5.155% der ursprünglichen Kosten des Wassers! Sicher ist das nicht rechtlich durchsetzbar? Ich werde natürlich die Kosten für das Wasser und die Kosten für den Versand des Briefes erstatten, aber ich denke, dass der Rest der Geldbuße unentgeltlich und ungerecht ist.

CCS bittet mich, vor dem 09.12.2019 zu bezahlen

Welche Schritte soll ich jetzt machen? Ich habe sie noch nicht kontaktiert.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Ratschläge.

-- Editiert von fb532233-54 am 29.11.2019 15:06

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich antworte mal auf Deutsch. Wenn Englisch besser ist, einfach sagen.

Das Gesetz kennt hier keine Prozentangaben. Das sind Kategorien. Das niedrigste sind "0 bis 500". Ob du also für 1€ einkaufst oder für 400€ ändert nichts.

Punkt 5 ist OK. Man kannt deinen Namen nicht und musste ihn erst rausfinden.

Punkt 6 und 7 ist nicht OK. Dazu ist wichtig zu wissen: Ingenico und CCS gehören zu demselben Konzern. Daher sagt das RDG (Rechtsdienstleistungsgesetz): Es liegt keine Rechtsdienstleistung vor.

Ich würde das also bezahlen bis auf Punkt 6 und 7 und dem Inkasso schreiben, dass man Punkt 6 und 7 nicht anerkennt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Wie mepeisen schon sagte, die Posten 1, 2 & 5 bezahlen, den Rest vollständig widersprechen.
Wundert mich nur das der Phantasieposten 4 diesmal nicht mit dabei ist ^^
Sollte ein Mahnbescheid kommen, vollständig Widersprechen & Beschwerde beim Aufsichtsgericht gegen Ingenico & CCS machen.

Überweisung bitte Zweckgebunden machen. Beispielsweise so:

AKTENZEICHEN // 1,00 HF + 0,05 Bankrücklastschrift + 10,00 Adressermittlung

Die restlichen Bettelbriefe ignorieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb532233-54
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre aufschlussreichen und schnellen Antworten.

Ich habe auf dieser Website einen anderen Fall gelesen, der mir ähnlich vorkam. In diesem Fall lautete der Rat, etwas Ähnliches zu schreiben:

"Wertes Inkasso. Ich habe mich zwischenzeitlich informiert. Ich weise die Forderungsaufstellung als weitestgehend frei erfunden zurück. Ich habe ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht die Hauptforderung, 5€ Rücklastschrift und Zinsen/Briefporto bezahlt. Sie wissen, dass Gebühren wie Belegermittlung oder Aufwandsentschädigung frei erfunden sind und gemäß BGH-Rechtsprechung nicht durchsetzbar. Darüber hinaus hat die Adressermittlungsgebühr bereits meine Bank bei mir eingefordert. Insofern betrachte ich auch diese Gebühr als frei erfunden. Eine etwaige RVG-Gebühr ist nicht erlaubt, da Sie und die Ingenico zu demselben Konzern gehören. Ich stehe ansonsten mit dem AK Inkassowatch in Kontakt und kündige an, dass ich mich ggf. entsprechend vor Gericht zur Wehr setze. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen. Für den Fall einer Auskunftei-Eintragung werde ich Strafanzeige wegen Nötigung und Verleumdung erstatten, sowie vor Gericht die Löschung erzwingen."

Es scheint ziemlich aggressiv zu sein. Mein Deutsch ist nicht gut genug, um zu wissen, ob es für meinen Fall relevant ist oder was ich genau schreiben soll. Denkst du, ich sollte ihnen so etwas schicken? Oder gibt es etwas Besseres, das ich schreiben könnte?

Vielen Dank im Voraus für Ihre weitere Unterstützung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Eine aggressive Schreibweise kann auch kräftig nach hinten los gehen.
Das Problem welches ich sehe ist, du zitierst eine Aussage bzw. einen Vorschlag einer möglichen Antwort die man pauschal nicht übernehmen kann. Viel wichtiger ist es, eine vernünftige Argumentation zu erbringen, optimaler Weise mit belegbaren Tatsachen.

Mir wäre es zb. neu dass eine Adressermittlungsgebühr von der eigenen Hausbank an den Bankkunden in Forderung gebracht wird. Also meine Bank hat noch nie mir Kosten in Rechnung gestellt, die sie von jemand anderen verlangt hat.

Zitat (von fb532233-54):
Eine etwaige RVG-Gebühr ist nicht erlaubt, da Sie und die Ingenico zu demselben Konzern gehören.
Hier würde CCS ggf. einen 2 seitigen Brief schicken wo sie schreiben: "doch dürfen wir", was aber Unsinn ist wenn man sich entsprechend §2 der RDG durchliest.

Zitat (von fb532233-54):
Ich stehe ansonsten mit dem AK Inkassowatch in Kontakt und kündige an, dass ich mich ggf. entsprechend vor Gericht zur Wehr setze.
Laut mepeisen ist der InkassoWatch momentan nicht an CCS/Ingenico Fällen interessiert. Eine Beschwerde an das zuständige Aufsichtsgericht würde ggf. mehr Erfolg bringen.

Überweise wie in Antwort 2 am besten erstmal diese Gebühren, widerspreche der Forderung, warte ab was kommt. Bis das ganze ans Gericht geht (Mahnbescheid), wird es auch erstmal dauern. Das einzige was irgendwann passieren würde, wäre die Forderung an den Partner BID (Bayrischer Inkassodienst) zu verkaufen zur Gewinnmaximierung.

-- Editiert von DStein am 30.11.2019 17:12

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