Hallo,
ich habe heute ein schreiben von CCS Inkasso erhalten, wo geschrieben ist, dass ich am 19.11.2016 um 15:05 bei Aral mit meiner Girocard 16,00 Euro bezahlen wollte. Die Abbuchen des fälligen Betrages schlug jedoch fehl und wurde seitens meiner Bank zurückgegeben.
Mahnungen habe ich keine erhalten ( höchstens eine Mail ) , aber nach meinem wissen nicht Rechtens, wenn kein Brief kommt oder ?
1 Hauptforderung ( ursprünglicher Kaufbetrag ) 16,00
2 Bankrücklastschriftskosten 9,60
3 Adressermittlungskosten 10,00
4 Verzugsschaden der Ingenico Payment Service GmbH 9,90
5 Geschäftsgebühr 33,75
6 Auslagen 6,75[/b]
So beläuft sich der Endbetrag auf 86,00 Euro
Kann ich nun dagegen etwas tun ? Wenn ja, was ?
Laut meinen Kontoauszügen muss zu dem Datum, an dem ich diese 16 Euro bezahlen wollte, aufjedenfall noch genügend Geld auf meinem Konto gewesen sein.
Mfg
CCS Inkasso Aral
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Zitat:Mahnungen habe ich keine erhalten ( höchstens eine Mail ) , aber nach meinem wissen nicht Rechtens, wenn kein Brief kommt oder ?
Woher sollten die denn jemals deine eMail-Adresse kennen?
Und ob nun eine Mahnung kommt oder nicht ist egal. Bei einer Rücklastschrift informiert dich deine eigene Bank und es liegt eine sogenannte "Selbstmahnung" vor.
- Die Bank-Rücklastschriftgebühren sind zu hoch. Da würde ich unbedingt eine Rechnungskopie bzw. einen Nachweis verlangen.
- Die Bearbeitungsgebühren Ingenico sind Blödsinn und dürfen nicht gefordert werden. Der BGH hat in jahrelanger Rechtsprechung das Erheben solcher Bearbeitungspauschalen verboten.
Dass bei einer Rücklastschrift direkt ein Inkasso eingeschaltet wird ohne Mahnung sieht die Fachliteratur inzwischen sehr kritisch und ich persönlich würde mich da verweigern. Den Rest, der nachvollziehbar ist bezahlen und ansonsten würde ich zur Prüfung folgendes verlangen:
A) Kontoauszug, der beweist, dass die Inkassogebühren und die Auslagen jemals bezahlt wurden von Aral.
B) Eine vollständige Vertragskopie zwischen Aral und Ingenoco, sowie zwischen Ingenico und dem Inkasso. Zur Prüfung, was genau von Aral beauftragt wurde und ob das überhaupt eine Inkasso-Dienstleistung ist.
C) Ein Tätigkeitsprotokoll zur Prüfung, ob die Höhe der Gebühr überhaupt statthaft ist.
Vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort. Habe eben gesehen das ich online von meiner Bank ( Onlinebanking ) doch 2 Nachrichten erhalten habe ( Lastschrift nicht eingelöst). 1 mal Lastschrift nicht eingelöst und 2 mal Zahlung nicht eingelöst
mfg
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Was meinst du mit dem Rest der nachvollziehbar ist ? Welcher Teil wäre das denn genau ?
Wie sollen wir genau fortfahren bzw unternehmen ? Telefonat, Brief, Mail ?
Wer ist denn mittlerweile Gläubiger? Noch Aral oder Igenico oder gar CCS selbst?
ZitatWas meinst du mit dem Rest der nachvollziehbar ist ? Welcher Teil wäre das denn genau ? :
Wenn Du dort tatsächlich für 16.- € getankt, mit Girocard gezahlt hast und anschließend es zu einer Rücklastschrift gekommen ist, dann solltest Du die Hauptforderung (HF) über 16.- € zahlen, weil das eben nachvollziehbar ist.
Das Du in dem Fall den von Dir verursachten Schaden ersetzen solltest ist denke ich auch klar.
Bei einer Rücklastschrift berechnet Deine Bank der anderen Bank Kosten für die Rücklastschrift. Diese andere Bank gibt diese Kosten dann an Ihren Kunden Aral weiter. Normalerweise verrechnen sich Bank bei Rücklastschriften gegenseitig 3.- €; jedenfalls haben sich die meisten Banken im Lastschriftabkommen darauf geeinigt. Wenn nun 9,60 € verlangt werden, kannst Du das Inkassounternehmen bitten, Dir einen Nachweis über diese ungewöhnlich Hohen kosten vorzulegen. Zur Sicherheit kannst Du auch bei Deiner eigenen Bank nachfragen bzw. deren Bedingungen prüfen.
Wenn Du mit Girocard zahlst, willigst Du ein, dass Deine Bank Deinen Namen und Adresse an Aral herausgibt, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, denn ohne diese Daten kann Aral seinen Anspruch nicht gegen Dich durchsetzen. Wenn nun Aral sich diese Daten von Deiner Bank gegeben lässt, berechnet Deine Bank dafür ein Entgelt. Ob das 10.- € sind, kannst Du Dir auch nachweisen lassen wie oben (ich vermute aber, dass die Kosten so angefallen sind).
Die Ingenico Payment Service wickelt für Aral die Kartenzahlungen ab.Hier müsste Dir der Inkassodienstleister abgesehen von einem Kostennachweis über die Höhe auch im Detail darlegen für was der Betrag genau sein soll. Im Augenblick jedenfalls gibt es keinen Anhaltspunkt aus Deiner Schilderung, dass Du diese Kosten ersetzen müsstest.
Zur Inkassovergütung, siehe Antwort #1. Man könnte bei einer direkten Beauftragung eines Inkassounternehmens auch eine Obliegenheitsverletzung annehmen.
Die Auslagen berechnen sich nach der Höhe der vorgenannten Vergütung.
Zitat:Wie sollen wir genau fortfahren bzw unternehmen ? Telefonat, Brief, Mail ?
Wer ist wir?
Überweisen 29.- € zweckgebunden unter Angabe: "Aktenzeichen + 16 EUR HF + 3 EUR R-Lastschrift + 10 EUR Adressermittlung".
Inkassounternehmen antworten und für alle Nebenforderungen die vorgenannten Nachweise verlangen. Telefonate vermeiden.
Wer ist denn mittlerweile Gläubiger? Noch Aral oder Igenico oder gar CCS selbst?
ZitatWas meinst du mit dem Rest der nachvollziehbar ist ? Welcher Teil wäre das denn genau ? :
Wenn Du dort tatsächlich für 16.- € getankt, mit Girocard gezahlt hast und anschließend es zu einer Rücklastschrift gekommen ist, dann solltest Du die Hauptforderung (HF) über 16.- € zahlen, weil das eben nachvollziehbar ist.
Das Du in dem Fall den von Dir verursachten Schaden ersetzen solltest ist denke ich auch klar.
Bei einer Rücklastschrift berechnet Deine Bank der anderen Bank Kosten für die Rücklastschrift. Diese andere Bank gibt diese Kosten dann an Ihren Kunden Aral weiter. Normalerweise verrechnen sich Bank bei Rücklastschriften gegenseitig 3.- €; jedenfalls haben sich die meisten Banken im Lastschriftabkommen darauf geeinigt. Wenn nun 9,60 € verlangt werden, kannst Du das Inkassounternehmen bitten, Dir einen Nachweis über diese ungewöhnlich Hohen kosten vorzulegen. Zur Sicherheit kannst Du auch bei Deiner eigenen Bank nachfragen bzw. deren Bedingungen prüfen.
Wenn Du mit Girocard zahlst, willigst Du ein, dass Deine Bank Deinen Namen und Adresse an Aral herausgibt, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt, denn ohne diese Daten kann Aral seinen Anspruch nicht gegen Dich durchsetzen. Wenn nun Aral sich diese Daten von Deiner Bank gegeben lässt, berechnet Deine Bank dafür ein Entgelt. Ob das 10.- € sind, kannst Du Dir auch nachweisen lassen wie oben (ich vermute aber, dass die Kosten so angefallen sind).
Die Ingenico Payment Service wickelt für Aral die Kartenzahlungen ab.Hier müsste Dir der Inkassodienstleister abgesehen von einem Kostennachweis über die Höhe auch im Detail darlegen für was der Betrag genau sein soll. Im Augenblick jedenfalls gibt es keinen Anhaltspunkt aus Deiner Schilderung, dass Du diese Kosten ersetzen müsstest.
Zur Inkassovergütung, siehe Antwort #1. Man könnte bei einer direkten Beauftragung eines Inkassounternehmens auch eine Obliegenheitsverletzung annehmen.
Die Auslagen berechnen sich nach der Höhe der vorgenannten Vergütung.
Zitat:Wie sollen wir genau fortfahren bzw unternehmen ? Telefonat, Brief, Mail ?
Wer ist wir?
Telefonate vermeiden.
Überweisen 29.- € zweckgebunden unter Angabe: "Aktenzeichen + 16 EUR HF + 3 EUR R-Lastschrift + 10 EUR Adressermittlung".
Inkassounternehmen antworten und für alle Nebenforderungen die vorgenannten Nachweise verlangen, bzw, den Mehrbeträgen widersprechen aus oben genannten Gründen.
-- Editiert von Xipolis am 16.01.2017 04:10
So es hat sich einiges neues ergeben. Die haben nie auf meine Email geantwortet. Dann kam nochmal ein Brief. Heute kam aufeinmal ein Brief von denen über OBI und nicht über Aral. Dort habe ich anscheinend für 11 Euro etwas gekauft , da wollen sie aber nur ca 40 Euro haben. Und um meine Adresse zu Ermitteln 25 Euro. Bei der ersten bei Aral waren es 10 Euro.
Was soll ich nun tun ? Anwalt ?
Zudem kommt das ich das Geld an OBI überwiesen habe ( vor 2 oder 3 Wochen )
-- Editiert von recht1234567 am 27.01.2017 16:10
Hinsichtlich OBI würde ich die informieren, dass man das Geld überwiesen hat und es weder Grund für die Einschaltung eines Inkassos gab noch für solch horrende Kosten.
ZitatHinsichtlich OBI würde ich die informieren, dass man das Geld überwiesen hat und es weder Grund für die Einschaltung eines Inkassos gab noch für solch horrende Kosten. :
die Antworten ja aber nicht ?
?
Und wenn sie nicht antworten. Dann ist das deren Sache. Ich empfehle trotzdem stets eine einmalige Klarstellung. Die Entscheidung liegt bei dir.
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