CCS Inkasso Dehner

21. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso Dehner

Hallo,

Mein Freund hatte dieses Jahr im Januar bei Dehner eingekauft. Betrag: 72.81€ .

Anscheinend war das Konto nicht gedeckt gewesen.

Kurz darauf hat er Konto wechselt und keinen Zugriff mehr auf sein altes.

Am 3.10 kam ein Inkasso Brief mit einer Forderung von: 153.38€

Zuvor wurde wohl schon mal ein Brief geschickt allerdings nie angekommen.


Da sind:
Bankkosten: 0.05€
Kaufvertrag: 72.81€
Aufwendungsersatz: 2.47€
Zinsen: 0.58€ bis zum 20.02

Erneuter einzug: 75.91€
Storno: -75.91€
Bankkosten: 1.10€
Geschäftsgebühr: 29.40€
Unterteilt sich in 24.50€ Geschäftsgebühr + 4.90€ Post und Telekommunikation Pauschale


Zinsen :2.27€ bis 30.6.2024

Adressermittlung: 19.61€
Inkassodienstleistung: 23.52€

Davon 3.90€ für Postweg

Zinsen: 1.57€ bis 3.10.24


Ich habe einen Brief zurückgeschickt was mein Freund zahlen wird:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit Ihrem Inkassoschreiben vom 03.10.2024 verlangen Sie die Bezahlung einer Forderung in Höhe von 153,38 Euro aufgrund eines Vertrags mit dem Unternehmen PAYONE GmbH. Zunächst einmal habe ich ihren ersten Brief nie erhalten. Weiterhin ist zu erwähnen, dass meine aktuelle Meldeadresse nicht der entspricht, an die der 2. Brief geschickt wurde. Somit werden auch sämtliche Gebühren, die nach dem 1. Brief entstanden sind, nicht beglichen.
Neben der Hauptforderung machen Sie zusätzlich Kosten in Höhe von 29,40 EUR (Geschäftsgebühr) +23,52 EUR (Inkassodienstleistung) +2,47 EUR (Aufwendungsersatz)+ 9,61 EUR (überhöhter Adressermittlungskosten)+ 3,84 EUR (Zinsen nach dem 20.02.2024) Gesamt: 68,84 Euro geltend. Das ist nicht zulässig. Deshalb lege ich gegen diese Kosten für Ihr Inkasso Widerspruch ein.

Ich werde die Hauptforderung in Höhe von 72,81 EUR, die Bankkosten in Höhe von 1,15 EUR, die Zinsen in Höhe von 0,58 EUR, die Kosten für die Adressermittlung in Höhe von maximal 10 EUR. Das ergibt einen Gesamtüberweisungsbetrag von 84,54 EUR.

Die weiteren Forderungen, welche sie in ihrem Schreiben auflisten, werde ich, ohne Vorlage von Nachweisen über die Höhe und ohne Aufschlüsselung, um was es sich hierbei im Einzelfall handelt, nicht begleichen. Außerdem werden die Kosten der Adressermittlung nur in Höhe von maximal. 10 EUR beglichen, solange keine Nachweise über die Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten vorgelegt werden.
Ihnen ist bekannt, dass der BGH bei Rücklastschriften gesonderte Bearbeitungsgebühren verboten hat.

Außerdem weise ich sämtliche Inkassogebühren mit Argument Inkassoüberfall und Konzerninkasso zurück.

Ebenso werde ich auf weitere Schreiben von ihnen, ohne die geforderten Nachweise, nicht antworten. Einem Mahnbescheid werde ich in so einem Falle auch widersprechen. Zudem widerspreche ich der Speicherung personenbezogenen Daten und/oder deren Weitergabe.
Weiterhin untersage Ich Ihnen die telefonische und persönliche Kontaktaufnahme.



Zurück kam:

Aufgrund der Rücklastschrift wurden wir, die Credit & Collections Service GmbH ( CCS), durch die PAYONE GmbH ( PAYONE) mit der Geltendmachung der Forderung beauftragt.
Geschäftszweck der PAYONE als Zahlungsinstitut ist die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs worunter auch die Beitreibung offener Forderungen nach einer Rücklastschrift fällt. Die Auslagerung der Forderungsbeitreibung an ein Inkassounternehmen
Bitte beachten Sie, dass im Rahmen der Abwicklung einer girocard-Kartenzahlung im stationären Handel lediglich Zahlungsdaten wie die Bankverbindung, die Kartenfolgenummer, das Kartenverfallsdatum, die Identifikationsnummer des Zahlungsterminals, sowie Kaufbetrag, Datum und Uhrzeit übermittelt werden.
Angaben zur Person des Karteninhabers, wie insbesondere Name und Adresse, sind auf der girocard-Karte dagegen nicht hinterlegt und werden beim Bezahlvorgang nicht übertragen.
Schlägt bei einer unterschriftbasierten Zahlung der Versuch des Forderungseinzuges fehl und kommt es zu einer Rücklastschrift, muss daher zunächst die Identität des Karteninhabers ermittelt werden, um schriftlich Kontakt mit ihm aufnehmen zu können.
datenschutzrechtlichen Sinne.
Zum Zwecke der Geltendmachung der offenen Forderung wurde am 21.08.2024 somit zunächst die Adressermittlung auf Basis der vorliegenden IBAN eingeleitet und die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,
65201 Wiesbaden (SCHUFA) mit der Adressauskunft beantragt. Da diese negativ verlief, wurde erneut die Adressermittlung über die Creditreform Hagen Berkey & Riegel KG am 30.08.2024 veranlasst.
Insoweit erfragen wir bei der Schufa Holding AG lediglich konkrete personenbezogene Daten - Name, Anschrift und ggf. Geburtsdatum. Eine Einmeldung der Forderung ist in Ihrem Fall gemäß den gesetzlichen Vorgaben nicht erfolgt.
Datenloschung gemaB Art. 17 DSGVO und $ 35 BDSG
Wie Sie dem bisherigen Schriftwechsel entnehmen können, liegen uns personenbezogene Daten über Ihre Person vor. Die Datenverarbeitung erfolgt in Übereinstimmung mit den geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben im Rahmen der normalen Geschäftsabwicklung ausschließlich zweckgebunden, insbesondere für die Forderungsbeitreibung und die ordnungsgemäße Dokumentation des Geschäftsablaufes Ihrem Wunsch auf Löschung der zu Ihrer Person bei uns gespeicherten Daten können wir derzeit aufgrund entgegenstehender gesetzlicher Vorgaben jedoch nicht entsprechen. Dies gilt auch im Falle einer Einstellung des Verfahrens, da wir aufgrund gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Steuer- und Handelsrechts, verpflichten sind, Geschäftsvorfälle über den Zeitpunkt ihrer Erledigung hinaus bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen aufzubewahren.
Die entsprechenden Vorschriften finden Sie in den $$ 238, 257 HGB ( Handelsgesetzbuch ), $ 147 AO
(Abgabeordnung ) sowie in Art. 17 Abs. 1 und 3 DSGVO. Die AO und das HGB sehen Löschfristen von bis zu
10 Jahren vor.
Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
Das Forderungsbeitreibungsverfahren in Bezug auf Ihre Person (Az. A1801531846) wird mit Zahlungseingang der offenstehenden Forderung in Höhe von 69,08 EUR eingestellt.
Die Gebührenerklärung haben wir Ihnen mit einem gesonderten Schreiben vom 17.102024 postalisch zukommen lassen.
Wie zuvor dargestellt, können wir die insoweit verarbeiteten personenbezogenen Daten jedoch aufgrund der bestehenden gesetzlichen Aufbewahrungsfristen nicht löschen In einem solchen Fall tritt an die Stelle der Datenlöschung eine Einschränkung der Verarbeitung gemaß Art.
18 DSGVO (vgl. auch Art. 17 Abs. 3 lit. B) DSGVO i.V.m. $ 35 Abs. 3 BDSG). Ihre Daten werden damit für keinen anderen Zwecke als der Aufbewahrung mehr genutzt. Ein Widerspruchsrecht besteht insoweit nicht.
Die vollständige Datenschutzinformation der CCS für Karteninhaber/Schuldner können Sie über
https://www.credites.de/datenschutz.html - Ziffer 7 abrufen.
Wie vorab erläutert, wird das Beitreibungsverfahrung, mit Zahlungseingang des offenstehenden Forderungsbetrages, vollständig eingestellt. Weitere Nachteile entstehen Ihnen dadurch nicht.
Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.





Was soll ich tun? Außerdem kam der Brief mit eine Auflistung vom 17.10 auch nicht an

-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 19:24

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8099 Beiträge, 1669x hilfreich)

Eine Frage kann ich den Textwänden nicht entnehmen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Frage ist. Wie soll ich jetzt handeln? Ist die offene Forderung laut Inkasso rechtens? Soll ich nichts machen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125049 Beiträge, 40442x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Was soll ich tun?

Denknotwendigerweise nichts.



Zitat (von go685232-82):
Zum Zwecke der Geltendmachung der offenen Forderung wurde am 21.08.2024 somit zunächst die Adressermittlung auf Basis der vorliegenden IBAN eingeleitet und die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5,
65201 Wiesbaden (SCHUFA) mit der Adressauskunft beantragt. Da diese negativ verlief, wurde erneut die Adressermittlung über die Creditreform Hagen Berkey & Riegel KG am 30.08.2024 veranlasst.

Die Kosten für völlig inkompetentes Vorgehen bei der Adressermittlung muss der Schuldner nicht tragen.



Zitat (von go685232-82):
Ich habe einen Brief zurückgeschickt was mein Freund zahlen wird:

Du bist nicht der Schuldner und die Besorgung von Rechtsgeschäften Dritter ist Dr nicht gestattet.
Insofern sollten weitere Handlungen ausschließlich von Schuldner vorgenommen werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Brief nur verfasst, nicht in meinem Namen geschickt.


Wenn er denen jetzt nichtmehr antwortet können die noch was machen?

Da steht ja mit Begleichung des offenen Betrages ist der Fall dann erledigt. Diesen wird er aber nicht zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125049 Beiträge, 40442x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Wenn er denen jetzt nichtmehr antwortet können die noch was machen?

Ja, sicher.

Die können endlos nerven in diversen Arten und Formen, dieser Zermürbungstaktik müsste man dann widerstehen.
Und sie können natürlich vor Gericht ziehen.



Zitat (von go685232-82):
Ich habe den Brief nur verfasst,

Auch verboten - aber zum Glück weis es ja keiner, insofern wäre da nichts zu befürchten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1762 Beiträge, 695x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Anscheinend war das Konto nicht gedeckt gewesen.

Kurz darauf hat er Konto wechselt und keinen Zugriff mehr auf sein altes.
anders gesagt, dein Freund hat zwei Mal nicht darauf geachtet, dass sein Konto gedeckt war, denn...
Zitat (von go685232-82):
Erneuter einzug: 75.91€
Storno: -75.91€

Er hat garantiert seitens der Bank einen Brief oder sogar zwei erhalten, der diesen über den Lastschriftrückläufer informiert hat. Dann kam der Kontenwechsel, auf dem Kontoauszug hatte ebenfalls der Rücklauf vermerkt sein müssen. Es lag also im Kreis der Möglichkeiten, dass man zumindest dort einmal reinschaut und merke, dass was nicht stimmt.

Dass das IB deinem Brief eigentlich überhaupt keinen Blick gewürdigt hat, sollte Die spätestens nach der Antwort klar sein. Ich würde auf die Seite des Verbraucherschutz gehen und dort mal den Inkasso Check machen. Ansonsten gilt das gleiche was Harry gesagt hat: irgendwann mag ein Mahnbescheid eintrudeln und alles nimmt irgendwie seinen Lauf. Achja, die 86 Euro sollten zweckgebunden überwiesen werden und ich empfehle vorsorglich einer Weitergabe der Daten an die Schufa und Co. zu widersprechen.

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#7
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Da steht ja mit Begleichung des offenen Betrages ist der Fall dann erledigt. Diesen wird er aber nicht zahlen.


Wie wöre es wenn dein Freund einsieht das er den Bock geschossen hat ?
Und wenn man das einsieht dann könnte man auch zu seinem Fehler stehen und zahlen.
Denn dann hat man auch seine Ruhe !

Hans

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#8
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
anders gesagt, dein Freund hat zwei Mal nicht darauf geachtet, dass sein Konto gedeckt war, denn...


Das stimmt nicht. Denn er hat beim Kontowechsel, was wirklich einige später darauf stattfand, noch Guthaben drauf gehabt. Und zwar in einer höheren Summe als der Einkauf war.

Das heißt, es wurde dort nichts gesehen und auch nicht absichtlich übersehen! Sachen unterstellen, die nicht stimmen sind auch nicht in Ordnung.

Briefe kamen auch nie an. Zudem die Adresse an die der Inkassobrief kam, nichtmal richtig war.

Wie sind die dann bitte an die Adresse gekommen, wenn die erst im August eine Adressermittlung bei der Bank versuchten? Haben die nichth erläutert und shcon garnicht die Kosten aufgestellt.

Der Betrag, der oben genannt wurde, wurde bereits überwiesen mit klarer Aufstellung für welche Kosten.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von H.Bothur):
Wie wöre es wenn dein Freund einsieht das er den Bock geschossen hat ?
Und wenn man das einsieht dann könnte man auch zu seinem Fehler stehen und zahlen.
Denn dann hat man auch seine Ruhe !


Was sind das für Unterstellungen? Wo hat er einen Fehler begangen? Wenn er nie irgendeine Art von Info erhalten hat, mind. 2 Briefe nicht ankamen und die anderen auf seine nicht mehr gemeldeten Adresse? Und dann hatte er ja noch Guthaben, also war sein Konto gedeckt!
Und noch dazu hat er ja gezahlt, aber die frei erfundenen Gebühren nicht wieso auch?

Meine Güte, verstehe hier den Hate nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
H.Bothur
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Was sind das für Unterstellungen? Wo hat er einen Fehler begangen?


Er hat im Januar mit einen nicht gedecktem Konto eingekauft -> das löste alles aus

Ab jetzt kann man sich darüber streiten wie hoch die zusätzlichen Kosten sind. Aber DAS zusätzliche Kosten entstanden sind für die er zu mindestens zum Teil aufkommen muss ist wohl unstrittig.

Bei einer Verhandlung müsste man prüfen warum die Briefe nicht angekommen sind, ob die Adressen zum Zeitpunkt des Versandes gestimmt haben usw. Ob man das für 50,00 € riskieren will .....

Und Hate ist da bestimmt nicht bei - ich finde es einfach nur schön wenn Leute auch zu ihren Fehlern stehen.

Hans

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von H.Bothur):
Er hat im Januar mit einen nicht gedecktem Konto eingekauft -> das löste alles aus


Erneut sein Konto war gedeckt, sonst hätte er kein Geld drauf gehabt.

Die Zusätzlichen Kosten die zulässig sind wurden auch bezahlt.

Aber geschäftsgebühren etc. werden nicht gezahlt.

Verstehe das Problem jetzt nicht.

Er steht ja dazu, sonst hätte er ja kein Geld überwiesen oder nicht? Aber frei erfundene Gebühren die per Gesetz nicht zulässig sind und shcon garnicht weil CCS inkasso und Payone ein Konzern sind werdenn nicht beglichen Punkt aus Ende.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8099 Beiträge, 1669x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Anscheinend war das Konto nicht gedeckt gewesen.

Zitat (von go685232-82):
Erneut sein Konto war gedeckt, sonst hätte er kein Geld drauf gehabt.


Tja.....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Tja.....

Was soll das denn?

Naja ich kann nur logisch denken und sagen, dass das Konto anscheinend nicht gedeckt war, wenn dieser Brief kam? Vielleicht wurde der Einzug danach unternommen, als das Konto schon aufgelöst war?

Aber sien Konto war definitiv gedeckt als er den Kontowechsel durchgeführt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wäre nett, wenn man mir sagen könnte, ob diese Geschäftsgebühren überhaupt zulässig sind weil Konzerninkasso? Außerdem, wurde ja angeblich ein brief geschickt, ohne die Adresse und Namen von ihm zu kennen, der dann zufälligerweise auch nie ankam? und zwar vor dem brief vom 3.10.

Das sind alles sachen die ich nicht verstehe. Und gezahlt wird davon nichts.

Und die Auflistung der ganzen Kosten ist auch wiede rnicht angekommen? Zufall?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2522 Beiträge, 739x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Es wäre nett, wenn man mir sagen könnte, ob diese Geschäftsgebühren überhaupt zulässig sind weil Konzerninkasso?

Es gab bereits 2021 ein neues Gesetz, welches die Vergütung regelt. Demnach sind die Kosten vom IB iO. Du kannst gerne die Datenbanken durchschauen ob es bei dem GL und dem IB bereits durch ein Gericht festgestellt wurde, dass es sich hierbei um ein s.g.Konzerninkasso handelt und die Kosten in dieser Konstellation nicht vom Schuldner zu tragen wären.
Mir jedenfalls ist nichts dergleichen bekannt.

Zitat (von go685232-82):
Und gezahlt wird davon nichts.

Na dann soll er es lassen und mit den Konsequenzen, die ggf eintreten, leben. Es kann, muss aber nicht sein und ist auch recht unwahrscheinlich, dass das IB klagen wird und dann wird es teurer.

Zitat (von go685232-82):
Und die Auflistung der ganzen Kosten ist auch wiede rnicht angekommen? Zufall?

Woher sollen wir das wissen?

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Albarion
Status:
Lehrling
(1762 Beiträge, 695x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Was soll das denn?
Es gibt sehr viele Widersprüche und die habe ich Dir aufgezeigt. Persönlich ist mir egal, was Du oder Dein Freund machst. Mir gegenüber musst Du keine Rechenschaft ablegen; das musst Du ggf. später bei Gericht, wenn Du widersprichst.
Nur wenn angeblich Geld auf dem Konto war (mehr als Notwendig), wieso ist die zweite Abbuchung fehlgeschlagen? Es steht garantiert auf dem Kontoauszug die geplatzte Lastschrift.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125049 Beiträge, 40442x hilfreich)

Zitat (von Albarion):
Nur wenn angeblich Geld auf dem Konto war (mehr als Notwendig), wieso ist die zweite Abbuchung fehlgeschlagen?

Es gibt nur 3 Möglichkeiten
1. es war zum Zeitpunkt des Einzugs nicht genug Geld auf dem Konto verfügbar
2. es gab einen Fehler der Bank
3. es gab einen Fehler des Zahlungsdienstleisters

Also Unterlagen prüfen, wann fand wo der Einzug statt, welche der 3 Möglichkeiten trifft zu.
Abhängig davon, welche der Möglichkeiten zutrifft, ist das weitere Vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Beantwortet meine Frage trotzdem nicht. Denn ich habe ne ganz andere Frage gestellt und nie der fehlgeschlagenen Zahlung widersprochen.

Der geforderte Betrag wurde gezahlt einzig und allein diese frei erfundenen Gebühren die noch dazu doppelt sind weil die zu blöd waren einen Brief richtig zu schicken ? Um dann sich selber zu widersprechen indem sie sagen dass denen keine Daten vorlagen, aber imf erbaut ja bereits ein Brief kam. Aber eine Adressermittlung im August stattfand?

Blödsinn. Habe auch heute ein weiteres Schreiben erhalten. Sie gehen auf keine einzige Aussage ein und erzählen nur Schwachsinn. Kein Beleg der Kosten etc.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34594 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Beantwortet meine Frage trotzdem nicht.
Die wurde doch schon beantwortet. #15.
Zitat (von go685232-82):
Habe auch heute ein weiteres Schreiben erhalten. Sie gehen auf keine einzige Aussage ein und erzählen nur Schwachsinn. Kein Beleg der Kosten etc.
Du oder dein Freund? Dann könnte dein Freund dieses Schreiben unbeantwortet lassen. So wurde es doch schon dem IB mitgeteilt. sh. dein EP.

Wenn schon, dann wenigstens konsequent bleiben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
go685232-82
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Die wurde doch schon beantwortet. #15.


Die Info sitmmt so aber nicht. Konzerninkasso muss nicht bezahlt werden. Liest man überall im internet. Genug Foren die es bei CCS und Payone auch so gehandhabt haben. Allerdings möchte ich wirklich sicher gehen, dass es so passt.


Er hat den Brief erhalten sollte heißen: Haben heute ein weiteres Schreiben erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125049 Beiträge, 40442x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Sie gehen auf keine einzige Aussage ein und erzählen nur Schwachsinn. Kein Beleg der Kosten etc.

Typische Inkassotaktik ...



Zitat (von go685232-82):
Es wäre nett, wenn man mir sagen könnte, ob diese Geschäftsgebühren überhaupt zulässig sind weil Konzerninkasso?

Das kann verbindlich ein Gericht beantworten.

Da die Inkassos aber gar keine Prüfung dieses Umstandes mögen, wird es erfahrungsgemäß nicht zu einem Verfahren kommen in dem geprüft wird, ob § 2 Abs. 3 Nr. 6 RDG i.V.m. § 2 Abs. 2 RDG zu Anwendung kommt.

Einmal hatte ich das versucht, in dem ich das ganze erst im laufenden Verfahren vorgetragen habe, was dazu führte, dass die Klage umgehend zurückgezogen wurde und die Klägerin erklärt hat alle Kosten des Verfahrens tragen zu wollen.

In allen anderen Fällen wurde nach entsprechenden Vortrag das gerichtliche Verfahren nicht weiterbetrieben - man beschränkte sich auf das recht kostenneutrale nerven.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34594 Beiträge, 5941x hilfreich)

Zitat (von go685232-82):
Die Info sitmmt so aber nicht.
Dann nimm doch aus #15:
Du kannst gerne die Datenbanken durchschauen ob es bei dem GL und dem IB bereits durch ein Gericht festgestellt wurde, dass es sich hierbei um ein s.g.Konzerninkasso handelt und die Kosten in dieser Konstellation nicht vom Schuldner zu tragen wären.

Zitat (von go685232-82):
Allerdings möchte ich wirklich sicher gehen, dass es so passt.
Du bist hier in einem Meinungs-und Diskussionsforum. Da gibt kein Sichergehen und obs passt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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