Hallo, ich habe mit meiner Karte bei einer JET Tankstelle per Lastschrift (Unterschrift) gezahlt. Das Datum war der 28.05.. Zum 01.06. wurde mein Konto aufgelöst (Wechsel). Die Bank bestätigte mir, dass es keine Lastschrifteinlösung innerhalb dieser Zeit gegeben hat. Da es das Konto danach nicht mehr gab erhielten Lastschrifteinlösende nur einen Hinweis "Konto gelöscht". Ich wurde nicht weiter benachrichtigt. Dies sei ein automatisierter Prozess der Sparkasse. Adressermittlungskosten würden sich auf 5,00€ belaufen. Eine Anfrage dazu gab es seitens der CCS nicht.
Nun fordert das CCS Inkasso über Ingenico Payment Services GmbH über JET folgendes:
Sehr geehrter Herr, ... "hier steht alles zum Tathergang" ... Sie befanden sich in Verzug. Hinzu kommt das schuldhafte Verletzen der Lastschriftabrede (BGH NJW 2009, 3570
, 3571), sodass auch Nebenforderungen ersatzfähig sind.
Ingenico hat uns beauftragt die offene Forderung
durchzusetzen. Als registriertes Inkasso dürfen wir nach RVG abrechnen.
- Hauptforderung 50,00
- Bankrücklastschrift 2,90
- Adressermittlung 25,00
- Verzugsschaden der Ingenico 9,90
- Geschäftsgebür (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, NR. 2300 VV RVG) 45,00
- Auslagen (§§ 280
, 241
, 286 BGB
, Nr. 7002 VV RVG) 9,00
Ich habe folgendes überwiesen (ja, ich habe bei der JET getankt und hätte gerne bezahlt):
- Hauptforderung als ursprünglicher Kaufbetrag bei JET i.H.v. 50,00 EUR,
- Rücklastschriftskosten i.H.v. 2,90 EUR,
- Adressermittlungskosten i.H.v. 10,00 EUR,
- Briefportokosten i.H.v. 1,50 EUR
Mein Schreiben an das CCS Inkasso lautet:
Zitat:Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht folgende Punkte auf folgendes Konto überwiesen:
- Hauptforderung als ursprünglicher Kaufbetrag bei JET i.H.v. 50,00 EUR,
- Rücklastschriftskosten i.H.v. 2,90 EUR,
- Adressermittlungskosten i.H.v. 10,00 EUR,
- Briefportokosten i.H.v. 1,50 EUR,
auf das Konto DEXYZ unter Angabe des Aktenzeichens.
Die die übrigen Positionen lehne ich vollumfänglich im Hinblick auf die ständige BGH-Rechtsprechung ab und weise diese als frei erfunden zurück. Eine Beschwerde an die zuständigen Stellen behalte ich mir vor. Weitere Schriftstücke Ihrerseits werde ich nicht beantworten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde
ich widersprechen.
Im übrigen wollen Sie mir eine Vollmacht des Gläubigers für die Ingenico und eine Vollmacht der Ingenico an Sie im Original vorlegen. Und sie wollen mir das vollständige zwischen Ihnen und den Gläubigern geschlossene Vertragswerk in Kopie vorlegen. Ich benötige dies alles, um Ihre Forderung sachlich zu überprüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Das Schreiben habe ich mir nach bestem Wissen und Halbwissen "zusammenkopiert".
Nun werde ich abwarten und schauen was passiert. CCS verstößt meinen Recherchen (auch hier im Forum) nach geltenden Rechtssprechungen. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden möchte ich gerne Beschwerde einlegen.
Habe ich etwas vergessen?
-- Editiert von MiKan am 29.07.2018 18:55