CCS Inkasso Jet Tankstelle Rücklastschrift

29. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso Jet Tankstelle Rücklastschrift

Hallo, ich habe mit meiner Karte bei einer JET Tankstelle per Lastschrift (Unterschrift) gezahlt. Das Datum war der 28.05.. Zum 01.06. wurde mein Konto aufgelöst (Wechsel). Die Bank bestätigte mir, dass es keine Lastschrifteinlösung innerhalb dieser Zeit gegeben hat. Da es das Konto danach nicht mehr gab erhielten Lastschrifteinlösende nur einen Hinweis "Konto gelöscht". Ich wurde nicht weiter benachrichtigt. Dies sei ein automatisierter Prozess der Sparkasse. Adressermittlungskosten würden sich auf 5,00€ belaufen. Eine Anfrage dazu gab es seitens der CCS nicht.

Nun fordert das CCS Inkasso über Ingenico Payment Services GmbH über JET folgendes:

Sehr geehrter Herr, ... "hier steht alles zum Tathergang" ... Sie befanden sich in Verzug. Hinzu kommt das schuldhafte Verletzen der Lastschriftabrede (BGH NJW 2009, 3570 , 3571), sodass auch Nebenforderungen ersatzfähig sind.

Ingenico hat uns beauftragt die offene Forderung durchzusetzen. Als registriertes Inkasso dürfen wir nach RVG abrechnen.

- Hauptforderung 50,00
- Bankrücklastschrift 2,90
- Adressermittlung 25,00
- Verzugsschaden der Ingenico 9,90
- Geschäftsgebür (§§ 280 , 241 , 286 BGB , NR. 2300 VV RVG) 45,00
- Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG) 9,00

Ich habe folgendes überwiesen (ja, ich habe bei der JET getankt und hätte gerne bezahlt):
- Hauptforderung als ursprünglicher Kaufbetrag bei JET i.H.v. 50,00 EUR,
- Rücklastschriftskosten i.H.v. 2,90 EUR,
- Adressermittlungskosten i.H.v. 10,00 EUR,
- Briefportokosten i.H.v. 1,50 EUR

Mein Schreiben an das CCS Inkasso lautet:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe soeben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht folgende Punkte auf folgendes Konto überwiesen:

- Hauptforderung als ursprünglicher Kaufbetrag bei JET i.H.v. 50,00 EUR,
- Rücklastschriftskosten i.H.v. 2,90 EUR,
- Adressermittlungskosten i.H.v. 10,00 EUR,
- Briefportokosten i.H.v. 1,50 EUR,

auf das Konto DEXYZ unter Angabe des Aktenzeichens.

Die die übrigen Positionen lehne ich vollumfänglich im Hinblick auf die ständige BGH-Rechtsprechung ab und weise diese als frei erfunden zurück. Eine Beschwerde an die zuständigen Stellen behalte ich mir vor. Weitere Schriftstücke Ihrerseits werde ich nicht beantworten. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde
ich widersprechen.

Im übrigen wollen Sie mir eine Vollmacht des Gläubigers für die Ingenico und eine Vollmacht der Ingenico an Sie im Original vorlegen. Und sie wollen mir das vollständige zwischen Ihnen und den Gläubigern geschlossene Vertragswerk in Kopie vorlegen. Ich benötige dies alles, um Ihre Forderung sachlich zu überprüfen.

Mit freundlichen Grüßen


Das Schreiben habe ich mir nach bestem Wissen und Halbwissen "zusammenkopiert".

Nun werde ich abwarten und schauen was passiert. CCS verstößt meinen Recherchen (auch hier im Forum) nach geltenden Rechtssprechungen. Sollte das Verfahren nicht eingestellt werden möchte ich gerne Beschwerde einlegen.

Habe ich etwas vergessen?

-- Editiert von MiKan am 29.07.2018 18:55

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119029 Beiträge, 39672x hilfreich)

Zitat (von MiKan):
auf das Konto DEXYZ

Ist das das Konto des Inkassos?

Dann kann man sich den letzten Absatz eigentlich sparen, weil man mit Zahlung die Bevollmächtigung anerkennt.



Ich würde erstmal schreiben:

Ich fordere Sie auf, mir unverzüglich eine Vollmacht des Gläubigers an Sie im Original vorlegen. Desweiteren fordere ich sie auf, mir unverzüglich das vollständige zwischen Ihnen und den Gläubigern geschlossene Vertragswerk in Kopie vorzulegen. Ich benötige dies alles, um die Berechtigung Ihrer Forderung sachlich zu überprüfen.

Ich untersage die Meldung an Auskunfteien. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.



Überwiesen hätte ich auch nur die Hauptforderung, den Rest erst nach Vorlage der entsprechenden Nachweise.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

... „Dann kann man sich den letzten Absatz eigentlich sparen, weil man mit Zahlung die Bevollmächtigung anerkennt. ..."

Ja da Haben Sie recht. Dann werde ich das Schriftstück entsprechend abändern.

Danke.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16161x hilfreich)

Zitat:
Ich habe folgendes überwiesen

Und mehr steht denen auch definitiv nicht zu.
Ich würde noch ergänzen, dass man die Adressermittlung in Hinblick auf die Gebühren des Produktes "Schufa AdFinder" auf 10€ begrenzt hat. Und dass man die RVG-Gebühre mit Verweis auf §2 RDG und die Erkenntnis, dass es sich bei CCS um ein mit Ingenico verbundenes Unternehmen handelt, ablehnt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Post ist da.

Werde zur Zahlung der Restforderung aufgefordert. Angehängt ist eine Vollmacht sowie ein Beleg der Adressanforderung per Fax von der Jet bei meiner Bank mit Bitte um direktes Fax an CCS. Ein weiterer Beleg zeigt meine Kontonummer und einen betrag von 25€. Nun denke ich, dass dies die Adressermittlungskosten sind. Dies hat mir meine Bank jedoch bereits per Telefon im Vorwege mitgeteilt: Adressermittlung kostet nur 5€.

CCS geht nicht weiter auf meine Zahlung ein und nennt im zweiten Schreiben auch keine weiteren Rechtsgrundlagen. Soll ich die Unterlagen mal "geschwärzt" zur Verfügung stellen? Sicher für viele andere auch interessant.

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#5
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo in die Runde,

hat jemand noch eine Idee? Auf dem erhaltenen Briefbogen steht oben CCS Inkasso, vormals ECeasycash "An ingenico Company". Also dürfte klar sein, dass CCS und Ingenico zusammengehören, sprich Inkassogebühren dürften nicht verlangt werden.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16161x hilfreich)

Zitat:
Dies hat mir meine Bank jedoch bereits per Telefon im Vorwege mitgeteilt: Adressermittlung kostet nur 5€.

Kann dir deine Bank das schriftlich bestätigen?

Wenn ja, würden wir uns im Inkassowatch gerne dafür interessieren. Vielleicht rechtfertigt das sogar eine Anzeige gegen das Inkasso wegen Betruges.

Von wem ist dieser Beleg denn genau? ist das ein Kontoauszug oder wer hat da wem die Kosten bestätigt?

-- Editiert von mepeisen am 20.08.2018 20:58

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe die Auskunft nun schriftlich von meiner Servicefiliale. 5€ werden berechnet für Auskünfte.

Ich habe das Formular, welches (sicher nicht) Jet an meine Bank gesendet hat mit bitte um Adresse und Fax an Ingenico.

Die 25€ kann ich so nicht direkt zuordnen. Es ist ein Bankauszug mit meinem Namen und der Kontonummer als Pflichtiger. Empfänger der 25€ ist laut dem Auszug aus dem Programm EasyPOS meine Bank gewesen. Ich denke daher, dass es die Adressermittlung ist. Aber warum sollte Ingenico meiner Bank 25€ überweisen, wenn diese nur 5€ berechnen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16161x hilfreich)

Hat deine Bank diesen Programm-Auszug mal gesehen? Nicht dass sie aus unerfindlichen Gründen dann doch 25€ verlangt hat.

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#9
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

So nun habe ich eine Antwort der Bank. Diese berechnet in der Tat 25€ für eine Adressauskunft nach Kontoauflösung. Dies soll rechtens sein, da das Konto gelöscht wurde und eine Belastung, auch im zweiten oder dritten Anlauf, nicht mehr möglich ist. Eine Mitteilungspflicht hat die Bank nicht.

Indes kam von CCS die zweite Mahnung und fordert nochmals den kompletten Betrag. Jetzt drohen sie mit Übergabe an die Schufa, sofern ich dieses nicht bestritten habe.

Scheinen mir automatisierte Schreiben zu sein, da ich ja bereits Einspruch eingelegt habe.

Also zahle ich die noch 15€ Als Rest für die Adressermittlung. Geschäftsgebühren sollten aber dennoch frei erfunden und nicht rechtens sein, da Konzerninkasso? Grüße

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16161x hilfreich)

OK, dann ist es also kein Betrug der Ingenico.
Dennoch ist es ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Gerade und erst Recht, weil Ingenico durchaus auch Schufa AdFinder nutzt. Und wie gesagt nehmen die nur 10€. Also bekommen die auch nur 0€. Deren persönliches Pech, dass die eine zu teure Alternative gewählt haben.

Ich würde denen keine weiteren 15€ überweisen.

Zitat:
Geschäftsgebühren sollten aber dennoch frei erfunden und nicht rechtens sein, da Konzerninkasso?

Ja, das ist durchaus so.

Signatur:

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#11
 Von 
MiKan
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

wäre es also sinnvoll erneut auf das Schreiben zu antworten? In der zweiten Mahnung wird nochmals alles aufgeführt.

Hauptforderung XYZ,
Bankrücklastschrift 2,90,
Adressermittlung 25€,
Verzugsschaden der Ingenico 9,90,
Geschäftsgebühren 45,00,
Auslagen 9,00

Mit aufgeführt ist meine Teilzahlung ohne Hinweis auf die Verwendung.

Weiter steht: Bitte nehmen Sie diese Aufforderung ernst und erledigen sie die Sache außergerichtlich. Denn sollte ihre Zahlung nicht innerhalb der Frist bei uns eingehen, müssen wir gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. Hierdurch entstehen weitere Kosten, die die Forderung unnötig erhöhen.

Wir behalten uns vor, den offenen Betrag gemäß §28a 1,Nr. 4 BDG an die Schufa zu übermitteln, soweit Sie nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zwei mal schriftlich gemahnt wurden, zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung mindestens vier Wochen liegen und Sie die Forderung nicht bestritten haben.


Alsoo ich habe die Forderung ja bestritten. Was wäre nun der beste Weg? Erneut alles abstreiten und auf Konzerninkasso und Schadensminderungspflicht hinweisen? Die wissen ja, was sie bewusst tun, um ans Geld zu kommen und bauen Druck auf. Ich stelle mir nur die Frage was noch kommen kann...

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16161x hilfreich)

Zitat:
wäre es also sinnvoll erneut auf das Schreiben zu antworten?

Wenn du bereits geantwortet hast einmal, dann eher nicht. Brieffreundschaften sind für Leute, die man mag.

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