CCS Inkasso - Mahnung nach Teilzahlung

8. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
Peterchen888
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
CCS Inkasso - Mahnung nach Teilzahlung

Hallo zusammen,

Ich habe vor einiger Zeit eine Zahlungsaufforderung von CCS Inkasso erhalten. Hintergrund war wie so oft hier im Forum eine geplatzte EC-Zahlung, aus 11€ Hauptforderung wurden so 83€ Forderung von CCS.

Nach Recherche u.a. hier im Forum habe ich eine Gegenrechnung erstellt (CCS verlangte z.B. 18€ Ruecklastschriftgebuehr und 35€ Geschaeftsgebuehr nach 2300 VV RVG) bei der ich auf 42€ kam und diese sofort ueberwiesen, sowie CCS postalisch gebeten, mir Belege fuer darueber hinaus entstandene Kosten vorzulegen.

Nachdem ich den Fall schon als erledigt angesehen hatte, bekam ich heute, etwa einen Monat nach meiner Zahlung, einen Mahnbescheid von CCS. Darin werde ich zur Zahlung des Restbetrages aufgefordert und ein gerichtliches Mahnverfahren angedroht. Belege fuer die entstandenen Kosten werden keine erbracht.

Nun die Frage - Schreiben ignorieren, noch einmal mit Verweis auf konkrete Gerichtsurteile um Belege bitten, oder Zahlen?

Danke im Voraus fuer Tipps und Hinweise!

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Gerichtlicher Mahnbescheid?
Oder nur inkassoschreiben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Der Verweis auf Gerichtsurteile bringt gar nichts.
Entweder komplett ignorieren oder Beschwerde ans Aufsichtsgericht. Ich würde die Beschwerde so begründen, dass das Inkasso sich weigert, irgendwelche nachvollziehbaren belege für die Nebenforderungen beizubringen, insbesondere die viel zu hohen Rücklastschriftgebühren (Verstoß gegen §11a RDG ). Dass es sich zudem weigert, zu begründen, warum es eine 1,3 Gebühr will und nicht eine Gebühr für ein Schreiben einfacher Art ausreicht.

Im Endeffekt wird aber auch das nicht so viel bringen denke ich, denn die werden sich mit irgendwelchen Ausreden herausreden.

Also dann wohl wie gesagt ignorieren und nicht mehr reagieren. Wichtig ist nur, dass man dem gerichtlichen Mahnbescheid, sollte er kommen, widerspricht.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du hast bereits ggü. dem Inkasso widersprochen? Dann kannst du diese Mahnung (denn ein Mahnbescheid ist das offensichtlich nicht) ignorieren.

Briefkasten aber weiter im Auge behalten, nicht dass demnächst wirklich ein gelber Brief darin liegt. Dann weißt du ja was zu tun ist :)

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Peterchen888
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank fuer die Antworten. Tatsaechlich ist das Schreiben mit "2. Mahnung" ueberschrieben, es ist also kein gerichtlicher Mahnbescheid.

Habe nun also nicht gezahlt (die Frist fuer die Zahlung war nur wenige Tage lang) und harre der Dinge die da kommen. Kaemen denn noch zusaetzliche Kosten fuer ein gerichtliches Mahnverfahren auf mich zu?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Nur dann, wenn du nicht widersprichst. Wenn du widersprichst (keine Begründung erforderlich, nur das Kreuzchen setzen und per Einschreiben ans Gericht zurück), bezahlen sämtliche Gebühren das Inkasso bzw. der Gläubiger.

Sobald du widersprichst, hat der Gläubiger bzw. das Inkasso die Wahl, eine Klage vor Gericht einzureichen oder aufzugeben.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Peterchen888
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Habe nun eine weitere Mahnung erhalten, obwohl in der vorherigen Mahnung bereits gedroht wurde, unverzueglich ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten, sollte ich die Restforderung nicht begleichen. Zudem werden weitere Paragrafen zitiert, die irgendwelche Schufa-Meldungen begruenden sollen (was mich nicht besonders interessiert, da ich seit Jahren nicht mehr in Deutschland lebe).

Hat jemand Erfahrung mit einem gerichtlichen Mahnverfahren von CCS? Geben die ueblicherweise bereits vorher auf, oder wenn man dem Mahnverfahren widerspricht, oder fechten die das vor Gericht durch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Peterchen888
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Leider sieht es so aus, als haette die Strategie nicht funktioniert - habe nun ein Schreiben von Hass & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten, in denen noch einmal die Differenz (43€), nun zzgl 48€ Gebuehren fuer die Beauftragung der Anwaelte gefordert werden.

Dazu wird wieder mit einem Mahnbescheid gedroht, bei dem weitere 86€ Gebuehren anfallen wuerden.

Was weiterhin fehlt ist jegliche Begruendung fuer die (meiner Meinung nach) ueberhohte Originalforderung, die ich teilweise beglichen habe.

Wie soll ich weiter vorgehen? Ich moechte nicht vor Gericht gehen, aber gleichzeitig habe ich wenig Lust, in ein paar Wochen 160€ (bei einer zugrunde liegenden Transaktion von 15€!) zahlen zu muessen wenn ein Mahnbescheid erwirkt wird...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10635 Beiträge, 4199x hilfreich)

Zitat (von Peterchen888):
Ich moechte nicht vor Gericht gehen...


Brauchen Sie auch nicht. Oder glauben Sie ernsthaft, dass eine der Parteien klage wird?
Ich würde der Forderung des Anwalts nun einmalig widersprechen, im selben Schreiben andeuten, dass einem gerichtlichen Mahnbescheid widersprochen wird.
Um die Kosten für seinen Auftraggeber klein zu halten, könne er dann direkt das Klageverfahren einleiten,
da man sehr daran interessiert wäre, wie die Mandantin (welche bisher die utopischen Gebühren weder belegen, noch begründen kann) dieses dann dem Richter erläutert.

Zitat (von Peterchen888):
aber gleichzeitig habe ich wenig Lust...zahlen zu muessen wenn ein Mahnbescheid erwirkt wird...


Müssen Sie doch nicht!
Falls überhaupt einer kommt, "ich widerspreche vollumfänglich" ankreuzen und fristgerecht ans Mahngericht zurücksenden.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Zitat:
Leider sieht es so aus, als haette die Strategie nicht funktioniert - habe nun ein Schreiben von Hass & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten, in denen noch einmal die Differenz (43€), nun zzgl 48€ Gebuehren fuer die Beauftragung der Anwaelte gefordert werden.

Ich kann auch bitterböse Briefe schreiben :) = es ist nur bedrucktes Papier.
Wenn du im Ausland lebst, dann muss es dich ja nicht die Bohne jucken, denn ein (gelber) Mahnbescheid geht nur in Deutschland. Und ansonsten: Kreuz machen wie mein Vorredner bereits gesagt hat und es ist gut.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Zitat:
Leider sieht es so aus, als haette die Strategie nicht funktioniert

Im Gegenteil: Das hat sogar ganz gut funktioniert. Ich würde dem Anwalt nun folgendes schreiben: "Werter Anwalt. Sie wollen mir zunächst einmal die vom Bundesgerichtshof verbotene Kostendopplung durch Inkassobüro und Anwalt in gleicher Angelegenheit begründen. Je nachdem, wie ihre Begründung ausfällt, werde ich beim Aufsichtsgericht des Inkassos gerne einen Lizenzentzug beantragen, sowie bei der Anwaltskammer einen Entzug der Zulassung.
Ich diskutiere nicht und Geld gibt es von mir schon einmal gar nicht. Einem gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen und bei Versuch eines Auskunftei-Eintrages werde ich mit Anwalt und einstweiliger Verfügung reagieren."

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Peterchen888
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielleicht ist es hilfreich fuer die Nachwelt ein kleines Update zu hinterlassen: Tatsaechlich sieht es so aus, als haette die Strategie (Grundforderung zzgl nachvollziehbarer Zusatzkosten begleichen, alle weiteren Drohungen ignorieren) funktioniert, Stand heute habe ich seit drei Monaten nichts mehr gehoert.

Es kamen noch zwei weitere Drohbriefe, allerdings machte sich das beauftragtete Anwaltsbuero zusehends unglaubwuerdig, da in jedem neuen Brief eine weitere "endgueltige" Zahlungsfrist angegeben wurde, nachdem dann aber dieses mal WIRKLICH das Mahnverfahren eingeleitet werde - zuverlaessig ohne jegliche Folgen.

Sollte sich etwas aendern, werde ich dies hier vermerken.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung :)

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen