CCS Inkasso / Payone wegen offener girocard-Zahlung bei Rossmann.

19. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Jahoo7.1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso / Payone wegen offener girocard-Zahlung bei Rossmann.

Hallo zusammen,

da ich hier noch keinen ähnlichen Fall gelesen habe, habe ich den neuen Beitrag erstellt.

Ich habe eine 1. Mahnung von CSS Inkasso mit allen üblichen Forderungen erhalten. Ich soll am 14.08.2024 bei der Fa. Rossmann in Bad Zwischenahn 24,79 € mit meiner Girokarte bezahlt und eine Lastschrift auf mein Konto erteilt haben. Kurz darauf hätte ich dieser bei meiner Hausbank widersprochen, so dass die Lastschrift nicht eingelöst wurde.

Sachverhalt:
1. Ich war an diesem Tag nicht in Bad Zwischenahn. Ich wohne ca. 80 km entfernt.
2. Die auf dem Beleg angegebene Kontonummer ist nicht mein Konto.
3. Ich wurde von meiner Hausbank nie über eine solche Rücklastschrift informiert. Natürlich konnte ich nicht informiert werden, da es sich nicht um mein Konto handelt.

Ich habe dies zusammengefasst und per Einschreiben an CCS Inkasso geschickt. Als Antwort bekam ich wieder die Forderungen, jetzt sogar mit den Hinweisen, was mir droht, wenn ich nicht zahle.

Ich habe mich schon an die Verbraucherzentrale gewandt - die waren leider nicht sehr behilflich. Jetzt überlege ich schon, Anzeige wegen Betruges zu erstatten.

Hat jemand einen anderen Tipp oder Vorschlag, was ich tun sollte?

Und weil die Kontonummer nicht übereinstimmt, auf welcher Rechtsgrundlage hat das Inkassounternehmen meine Daten ermittelt?

Danke im Voraus für Eure Hinweise.

Viele Grüße

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125212 Beiträge, 40471x hilfreich)

Zitat (von Jahoo7.1):
Und weil die Kontonummer nicht übereinstimmt, auf welcher Rechtsgrundlage hat das Inkassounternehmen meine Daten ermittelt?

Gute Frage.

Als erstes würde ich entsprechend Strafanzeige erstatten.
Dann entsprechend Anzeige beim Datenschutzbeauftragten.
Gegenüber dem Inkasso würde ich in gerichtsfester Form
- der Forderung widersprechen
- auf die die beiden Anzeigen verweisen und in Kopie beifügen
- den kompletten Auskunftsanspruch nach DEGVO geltend machen

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jahoo7.1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes würde ich entsprechend Strafanzeige erstatten.
Dann entsprechend Anzeige beim Datenschutzbeauftragten.
Gegenüber dem Inkasso würde ich in gerichtsfester Form
- der Forderung widersprechen
- auf die die beiden Anzeigen verweisen und in Kopie beifügen
- den kompletten Auskunftsanspruch nach DEGVO geltend machen


Vielen Dank für Deine Antwort. Manchmal kann man an sich selbst zweifeln, wenn es um solche Fälle geht, denn ich glaube, dass irgendwo die logische Denkweise der Menschheit verloren gegangen ist. Und so eine Bestätigung meiner eigenen Gedanken bedeutet, dass ich noch nicht verrückt geworden bin... :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(125212 Beiträge, 40471x hilfreich)

Zitat (von Jahoo7.1):
wenn es um solche Fälle geht, denn ich glaube, dass irgendwo die logische Denkweise der Menschheit verloren gegangen ist.

Für Inkassos und deren Schergen kann man sich ein paar Dinge merken
1. Logik und gesunder Menschenverstand sind dort unbekannt - im Gegensatz zu manipulativem Verhalten, psychischer Gewalt sowie Lug und Trug
2. nie telefonieren, immer möglichst gerichtsfest kommunizieren
3. nichts glauben was die sagen / schreiben, immer alles verifizieren - was da teilweise an Kosten und Rechtsgrundlagen zusammenphantasiert wird, würde selbst die Gebrüder Grimm vor Neid erblassen lassen
4. sehr beleibt sind "Personenverwechselungen" - obwohl sie massenweise auftreten fabuliert man stets vom "bedauerlichem Einzelfall"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1939 Beiträge, 1027x hilfreich)

Bitte weiter berichten!

Und unbedingt auf einer Auskunft nach DSGVO bestehen!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Jahoo7.1
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Heute habe ich bei der Polizei Strafanzeige wegen Betrugs - Missbrauch persönlicher Daten - erstattet. Daraufhin habe ich beim Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen eine Beschwerde wegen Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingereicht.
Außerdem wurde von CCS Inkasso eine vollständige Auskunft nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angefordert.
Und ich habe die Firma Dirk Rossmann GmbH schriftlich davon in Kenntnis gesetzt.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 279.086 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
112.735 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen