CCS Inkasso Zahlungsforderung

9. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
felaug10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS Inkasso Zahlungsforderung

Hallo,

ich habe am 23.10.2018 eine Zahlung an die Deutsche Post AG per Girokarte geleistet.
Zu diesem Zeitpunkt war das Konto noch gedeckt, wurde am 24.10.2018 allerdings aufgelöst, da ich die Bank gewechselt habe. Der Betrag von 2,90€ konnte somit nicht vom belasteten Konto abgebucht werden.
Daraufhin hat Ingenico Payment Services GmbH als bemächtigtes Unternehmen CCS Inkasso damit beauftragt, den offenen Betrag bei mir einzufordern.
Dieser hat sich dadurch auf 58,05 erhöht.
Dazu habe ich am 08.11.2018 folgendes Schreiben erhalten:

https://photos.google.com/photo/AF1QipPAh6uIQ_3f8RmBiZcDmuiGcvtIQBo22jodIBWG

Hier noch einmal die Forderungen ausgeschrieben:
1. Hauptforderung (ursprünglicher Kaufbetrag) 2,90Euro
2. Bankrücklastschriftkosten 4,65Euro
3. Adressermittlungskosten 10,00Euro
4. Aufwandsentschädigung 0,00Euro
5. Geschäftsgebühr (§§ 280 , 241 , 286 BGB , NR. 2300 VV RVG) 33,75Euro
6. Auslagen (§§ 280 , 241 , 286 BGB , Nr. 7002 VV RVG) 6,75Euro

Offener Forderungsbetrag 58,05Euro

Ich habe mir mittlerweile einige Beiträge zu dem Thema durchgelesen und meist wird dazu geraten nur die Positionen 1 bis 3 unter Angabe der Verwendung zu überweisen und CCS ein Einschreiben mit Forderung zur Aufschlüsselung der restlichen Beträge zukommen zu lassen.

Trotzdem würde ich gerne noch einmal ein par Meinungen dazu einholen. Wenn möglich auch Erfahrungen wie die Aussichten sind das ganze weitgehend unbeschadet und ohne die überzogenen Forderungen bezahlen zu müssen zu überstehen.

Lieben Dank
felaug10

-- Editiert von felaug10 am 09.11.2018 11:41

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Posten 1 bis 3 sind OK.

Posten 5 und 6 ist frei erfunden bzw. mit dem Argument "Überfallinkasso" nicht durchsetzbar.

Das ist meine Meinung.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
felaug10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Posten 1 bis 3 sind OK.

Posten 5 und 6 ist frei erfunden bzw. mit dem Argument "Überfallinkasso" nicht durchsetzbar.

Das ist meine Meinung.


Danke für die Antwort.
Ich werde nun erstmal verfahren wie beschrieben und gucken was passiert.

0x Hilfreiche Antwort

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