Hallo,
auch ich gehöre nun zu dem Kreis der "lieb angemahnten" durch CCS Inkasso. Ich habe wohl einen Minieinkauf von 3,29 € übersehen.
Eine ordentliche Mahnung habe ich von Ingenico Payment nie erhalten.
Mir erscheinen die Geschäftsgebühren extrem hoch angelegt, da die Hauptforderung sehr gering ist und ich weiß nicht ganz ob das mit der Geschäftsgebühr ganz rechtens ist.
Die Auflistung ist wie folgt:
1. Hauptforderung 3,29 €
2. Bankrücklastschriftkosten 3,50 €
3. Mahnspesen 2,47 €
4. Belegermittlungskosten 0,00 €
5. Adressermittlungskosten 0,00 €
6. Geschäftsgebühr 33,75 € (!!!)
7. Post- und Telekommunikationspauschale 6,75 €
Somit ergibt sich ein riesen Betrag von 49,76 €.
Die Frist ist auch sehr knapp gehalten, bis zum 29.07.2019
Wie verhalte ich mich am besten?
Muss ich wirklich die sch... Geschäftsgebühr zahlen?
Das wäre dann aber wirklich ein teurer Einkauf....
Vielen Dank schon mal.
CCS Inkasso von Netto
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Hier fehlt eine Kleinigkeit: Wieso schuldest Du Netto 3,29 €
Berry
Sorry, das ist wegen mangelnder Deckung zurückgebucht worden, es waren ein paar Cent zu wenig auf dem Konto.
Der Einkauf erfolgte per Unterschrift ohne PIN.
LG
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Ich habe wohl dort eingekauft...
Punkt 3 (Mahnspesen) ist ohne Mahnung wohl frei erfundener Quatsch.
Dass Punkt 4 und 5 auf 0€ lautet ist kurios. Adressermittlung wäre ggf. durchsetzbar. Sei es drum.
Punkt 6 und 7 gehört in die Kategorie frei erfunden, da CCS und Ingenico zu demselben Konzern gehören.
ZitatPunkt 6 und 7 gehört in die Kategorie frei erfunden, da CCS und Ingenico zu demselben Konzern gehören. :
Das schreibst Du jetzt zu wiederholten male. Mag auch zutreffen, aber die Schlussfolgerung ist m.E. falsch.
Der TS schuldet nicht css oder ingenico die Hauptforderung, sondern dem Händler aus dem Netto-Verbund.
Durch die Rücklastschrift ist Verzug eingetreten, da der Händler über keine eigene Mahnabteilung verfügt, hätte er einen RA oder eben ein Incasso einschalten können.Zitatdas ist wegen mangelnder Deckung zurückgebucht worden, :
Berry
Zitat:Der TS schuldet nicht css oder ingenico die Hauptforderung, sondern dem Händler aus dem Netto-Verbund.
Nein, tut er nicht. Ingenico kauft die Forderung bereits mit Entstehen.
Zitat:da der Händler über keine eigene Mahnabteilung verfügt
Diese Argumentation kommt in der Tat manchmal durch, ist aber alberner Unsinn. Denn es ist laut BGH (bestätigt vom BVerfG) eine wesentliche Grundpflicht des Gläubigers, sich um eine Forderung erst mal selbst zu bemühen. Das Argument, was du hier bringst, begründet sogar den Fall des echten/unechten Factoring, denn dem Gläubiger geht es dann nur um das kaufmännische Outsourcen, nicht um eine Rechtsdienstleistung. Laut BGH von Anfang 2018 ist in so Fällen aber ganz grundsätzlich keine RVG-Gebühr gegenüber dem Schuldner durchsetzbar.
-- Editiert von mepeisen am 24.07.2019 06:31
Das klingt alles recht vielversprechend, danke.
Die Frage ist, was zahle ich nun? Sollte ich ein Widerspruch per Einschreiben schicken? Wie soll der in etwa formuliert sein?
Die Frist endet am 29.07.
Lg
Zitat:1. Hauptforderung 3,29 €
2. Bankrücklastschriftkosten 3,50 €
3. Mahnspesen 2,47 €
Das würde ich bezahlen. Die Mahnkosten sind zwar ohne Mahnung eher Unsinn, würde ich aber aus strategischen Gründen akzeptieren. Ich würde das CCS-Schreiben halt als Mahnung ansehen.
Dem Inkasso würde ich in etwa folgendes schreiben:
"Wertes Inkasso. Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich habe kein Mahnschreiben erhalten. Darüber hinaus wissen sie genau, dass Sie aufgrund der Konzernabhängigkeit zur Ingenico keine Inkassokosten erheben dürfen, da keine Rechtsdienstleistung stattfindet. Ich diskutiere hier auch nicht mit Ihnen. Ich untersage die Speicherung meiner personenbezogenen Daten und die Meldung an Auskunfteien. Die Hauptforderung mit nachvollziehbaren Gebühren wurden ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht von mir überwiesen."
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