Moini, ich hab von der CCS Inkasso Post bekommen, und wollt einfach mal fragen ob das alles so sinn macht?
Hatte nen Rückläufer vom Bauhaus, ging um 4.40 €, die neue Forderung knapp 40 euro, find ich schon etwas erhöht meines erachtens nach, aber deswegen bin ich ja hier um Klarheit zu bekommen.
Die Forderung lautet wie folgt:
1. Bankkosten 3,60€
2. offene Forderung 4,40 €
3. Aufwendungsersatz 2,47 €
4. Geschäftsgebühr VV 2300 18€
5. 0,5 Geschäftsgebühr 15€
6. Post 3€
7. Adresse 10€ (lustig, vor 2 monaten ebenfalls ne Mahnung von dennen bekommen, haben wohl die Adresse nicht gespeichert, obwohl ja in den Agb steht, das sie diese für 12 Monate speichern)
8. Zinsen 0,01€
Summe 38,48€
Macht das alles sinn oder ist das zu viel?
CCS again and again!
11. November 2024
Thema abonnieren
Frage vom 11. November 2024 | 20:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS again and again!
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 11. November 2024 | 20:52
Von
Status: Unbeschreiblich (126003 Beiträge, 40583x hilfreich)
Zitatwollt einfach mal fragen ob das alles so sinn macht? :
Klar macht das Sinn ... für das Inkasso zumindest ...
Zitat1. Bankkosten 3,60€ :
2. offene Forderung 4,40 €
5. 0,5 Geschäftsgebühr 15€
6. Post 3€
7. Adresse 10€ (lustig, vor 2 monaten ebenfalls ne Mahnung von dennen bekommen, haben wohl die Adresse nicht gespeichert, obwohl ja in den Agb steht, das sie diese für 12 Monate speichern)
8. Zinsen 0,01€
Sehe ich als gerechtfertigt an.
Für den Rest besteht Erklärungsbedarf.
Zitathaben wohl die Adresse nicht gespeichert :
Doch, die haben die mit Sicherheit gespeichert.
#2
Antwort vom 12. November 2024 | 07:13
Von
Status: Student (2219 Beiträge, 761x hilfreich)
Also, mein Taschenrechner kommt auf 56,48 €, wenn ich die Einzelposten angebe.
Offensichtlich ist Punkt 4 nicht in der Summe enthalten.
Wenn Harry also Recht hat (bei Inkasso bin ich planlos) und nur die Punkte 3 und 4 strittig sind, dann geht es eigentlich ja nur noch um Punkt 3.
Und wegen 2,47 € würde ich kein Fass aufmachen wollen. Da wäre mir meine Lebenszeit zu kostbar.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Inkasso" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 12. November 2024 | 07:41
Von
Status: Lehrling (1518 Beiträge, 274x hilfreich)
Der Rest besteht nur aus den 2,47 Euro Aufwendungsersatz, weil die Gebühr VV 2300 gar nicht in der Summe beinhaltet ist.ZitatFür den Rest besteht Erklärungsbedarf. :
#4
Antwort vom 12. November 2024 | 09:56
Von
Status: Lehrling (1479 Beiträge, 166x hilfreich)
ZitatMacht das alles sinn oder ist das zu viel? :
Sinn hätte es gemacht, die 4,40 Euro spätestens nach der Mahnung zu bezahlen.
#5
Antwort vom 12. November 2024 | 17:32
Von
Status: Unbeschreiblich (126003 Beiträge, 40583x hilfreich)
ZitatAlso, mein Taschenrechner kommt auf 56,48 €, wenn ich die Einzelposten angebe.[/quote :
Ja, die Steuerspezialisten ...
ZitatOffensichtlich ist Punkt 4 nicht in der Summe enthalten. :
Es könnte sein, dass die Auflistung einfach falsch ist und 5. und 6. nur Aufschlüsselungen zu 4. sind - das wäre noch zu klären.
ZitatUnd wegen 2,47 € würde ich kein Fass aufmachen wollen. Da wäre mir meine Lebenszeit zu kostbar. :
In der Tat, bei mir wäre das was anders, aber bei Laien kann der gesparte Stress es wert sein.
Und jetzt?
Schon
280.878
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
12 Antworten
-
8 Antworten
Top Inkasso Themen
-
12 Antworten
-
13 Antworten
-
11 Antworten