CCS again and again!

11. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
go687590-89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
CCS again and again!

Moini, ich hab von der CCS Inkasso Post bekommen, und wollt einfach mal fragen ob das alles so sinn macht?

Hatte nen Rückläufer vom Bauhaus, ging um 4.40 €, die neue Forderung knapp 40 euro, find ich schon etwas erhöht meines erachtens nach, aber deswegen bin ich ja hier um Klarheit zu bekommen.

Die Forderung lautet wie folgt:
1. Bankkosten 3,60€
2. offene Forderung 4,40 €
3. Aufwendungsersatz 2,47 €
4. Geschäftsgebühr VV 2300 18€
5. 0,5 Geschäftsgebühr 15€
6. Post 3€
7. Adresse 10€ (lustig, vor 2 monaten ebenfalls ne Mahnung von dennen bekommen, haben wohl die Adresse nicht gespeichert, obwohl ja in den Agb steht, das sie diese für 12 Monate speichern)
8. Zinsen 0,01€
Summe 38,48€

Macht das alles sinn oder ist das zu viel?

Post vom Inkassobüro?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126003 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von go687590-89):
wollt einfach mal fragen ob das alles so sinn macht?

Klar macht das Sinn ... für das Inkasso zumindest ...



Zitat (von go687590-89):
1. Bankkosten 3,60€
2. offene Forderung 4,40 €
5. 0,5 Geschäftsgebühr 15€
6. Post 3€
7. Adresse 10€ (lustig, vor 2 monaten ebenfalls ne Mahnung von dennen bekommen, haben wohl die Adresse nicht gespeichert, obwohl ja in den Agb steht, das sie diese für 12 Monate speichern)
8. Zinsen 0,01€

Sehe ich als gerechtfertigt an.

Für den Rest besteht Erklärungsbedarf.



Zitat (von go687590-89):
haben wohl die Adresse nicht gespeichert

Doch, die haben die mit Sicherheit gespeichert.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2219 Beiträge, 761x hilfreich)

Also, mein Taschenrechner kommt auf 56,48 €, wenn ich die Einzelposten angebe.
Offensichtlich ist Punkt 4 nicht in der Summe enthalten.
Wenn Harry also Recht hat (bei Inkasso bin ich planlos) und nur die Punkte 3 und 4 strittig sind, dann geht es eigentlich ja nur noch um Punkt 3.
Und wegen 2,47 € würde ich kein Fass aufmachen wollen. Da wäre mir meine Lebenszeit zu kostbar.

Signatur:

Nachdenken ist wie googeln .... nur krasser!

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
vacantum
Status:
Lehrling
(1518 Beiträge, 274x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Für den Rest besteht Erklärungsbedarf.
Der Rest besteht nur aus den 2,47 Euro Aufwendungsersatz, weil die Gebühr VV 2300 gar nicht in der Summe beinhaltet ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1479 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von go687590-89):
Macht das alles sinn oder ist das zu viel?


Sinn hätte es gemacht, die 4,40 Euro spätestens nach der Mahnung zu bezahlen.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126003 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von Garfield73):
Also, mein Taschenrechner kommt auf 56,48 €, wenn ich die Einzelposten angebe.[/quote
Ja, die Steuerspezialisten ...



Zitat (von Garfield73):
Offensichtlich ist Punkt 4 nicht in der Summe enthalten.

Es könnte sein, dass die Auflistung einfach falsch ist und 5. und 6. nur Aufschlüsselungen zu 4. sind - das wäre noch zu klären.



Zitat (von Garfield73):
Und wegen 2,47 € würde ich kein Fass aufmachen wollen. Da wäre mir meine Lebenszeit zu kostbar.

In der Tat, bei mir wäre das was anders, aber bei Laien kann der gesparte Stress es wert sein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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