C*****M droht mit Haftbefehl, obwohl nie eine EV verlangt wurde

18. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Schneckenkönig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
C*****M droht mit Haftbefehl, obwohl nie eine EV verlangt wurde

Hallo,

ein bekanntes Inkassounternehmen, das einen uralten Titel hält (Verjährung in 3-4 Jahren) droht mir mit Haftbefehl, weil ich eine angeforderte EV nicht abgegeben hätte. Mir ist nichts davon bekannt. Weder GV war hier noch eine Terminanordnung von diesem. Lediglich hatte mir das Inkasso vor ca. 6 Wochen per Brief mit der EV gedroht, wenn ich nicht zahle.

War im Urlaub und nun liegt deren einfacher Brief hier und die darin gesetzte Frist ist gestern abgelaufen.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass der GV die Sache vermasselt hat, vermute aber, dass das Inkasso auf recht ungehörige Weise Druck machen will.

Was meint ihr zu der Sache?
Wie soll ich reagieren?

LG S. K.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ist dir die Sache denn bekannt? Also weißt du, worum es geht und der Titel ist korrekt?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Schneckenkönig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Ist dir die Sache denn bekannt? Also weißt du, worum es geht und der Titel ist korrekt?


Ja, ist bekannt und korrekt.

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Schneckenkönig):
Ja, ist bekannt und korrekt.


Abwarten oder alternativ beim GV nachfragen.

Zitat (von Schneckenkönig):
einen uralten Titel hält (Verjährung in 3-4 Jahren


Verwirkung möglich?

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Schneckenkönig):
das einen uralten Titel hält (Verjährung in 3-4 Jahren)

Gab es schon mal Vollstreckungen bzw. Versuche? Wann genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Schneckenkönig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Harry van Sell
Aus dem Titel wurde früher noch nie versucht, zu vollstrecken.

@charlyt4
Wie erfahre ich, welcher GV zuständig ist?

Was bitte ist "Verwirkung"?
Ich bin absoluter Laie, berücksichtigt das bitte bei euren Fragen.

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

In der Regel bei dem für dich zuständigen Amtsgericht (Gerichtsvollzieherverteilerstelle)
oder für Bayern z.B. hier:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/gvdb/


Verwirkung:


https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/wann-ist-ein-anspruch-verwirkt_208_147472.html

Signatur:

Gruß Charly

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Verwirkung ist schwierig. Dass einfach nur Zeit vergeht, ist regelmäßig kein Verwirkungsgrund.

Wenn etwas dazu kommt, du beispielsweise nachweisen kannst, ein oder mehrfach nachgefragt zu haben in all den Jahren und nie hatte jemand geantwortet, dann könnte da was gehen. Oder wenn du weiterhin Kunde beim Gläubiger warst.

Signatur:

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#8
 Von 
Schneckenkönig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Verwirkung sehe ich, nachdem ich den Link angesehen habe, auch für schwierig. Die Inkassofritzen schicken mir jedes Jahr einen Brief mit Drohungen. Also ist deren Aktivität schon ein Grund gegen die Verwirkung.

Darum geht es mir ja auch nicht. Ich wollte nur wissen, wie ich mich jetzt verhalten soll.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Bist du in letzter Zeit mal umgezogen?

Signatur:

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#10
 Von 
Schneckenkönig
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@mepeisen:
Nein, ich wohne seit Jahrzehnten hier.

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