Hallo,
ein bekanntes Inkassounternehmen, das einen uralten Titel hält (Verjährung in 3-4 Jahren) droht mir mit Haftbefehl, weil ich eine angeforderte EV nicht abgegeben hätte. Mir ist nichts davon bekannt. Weder GV war hier noch eine Terminanordnung von diesem. Lediglich hatte mir das Inkasso vor ca. 6 Wochen per Brief mit der EV gedroht, wenn ich nicht zahle.
War im Urlaub und nun liegt deren einfacher Brief hier und die darin gesetzte Frist ist gestern abgelaufen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass der GV die Sache vermasselt hat, vermute aber, dass das Inkasso auf recht ungehörige Weise Druck machen will.
Was meint ihr zu der Sache?
Wie soll ich reagieren?
LG S. K.
C*****M droht mit Haftbefehl, obwohl nie eine EV verlangt wurde
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Ist dir die Sache denn bekannt? Also weißt du, worum es geht und der Titel ist korrekt?
ZitatIst dir die Sache denn bekannt? Also weißt du, worum es geht und der Titel ist korrekt? :
Ja, ist bekannt und korrekt.
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ZitatJa, ist bekannt und korrekt. :
Abwarten oder alternativ beim GV nachfragen.
Zitateinen uralten Titel hält (Verjährung in 3-4 Jahren :
Verwirkung möglich?
Zitatdas einen uralten Titel hält (Verjährung in 3-4 Jahren) :
Gab es schon mal Vollstreckungen bzw. Versuche? Wann genau?
@Harry van Sell
Aus dem Titel wurde früher noch nie versucht, zu vollstrecken.
@charlyt4
Wie erfahre ich, welcher GV zuständig ist?
Was bitte ist "Verwirkung"?
Ich bin absoluter Laie, berücksichtigt das bitte bei euren Fragen.
In der Regel bei dem für dich zuständigen Amtsgericht (Gerichtsvollzieherverteilerstelle)
oder für Bayern z.B. hier:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/gvdb/
Verwirkung:
https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/allg-zivilrecht/wann-ist-ein-anspruch-verwirkt_208_147472.html
Verwirkung ist schwierig. Dass einfach nur Zeit vergeht, ist regelmäßig kein Verwirkungsgrund.
Wenn etwas dazu kommt, du beispielsweise nachweisen kannst, ein oder mehrfach nachgefragt zu haben in all den Jahren und nie hatte jemand geantwortet, dann könnte da was gehen. Oder wenn du weiterhin Kunde beim Gläubiger warst.
Verwirkung sehe ich, nachdem ich den Link angesehen habe, auch für schwierig. Die Inkassofritzen schicken mir jedes Jahr einen Brief mit Drohungen. Also ist deren Aktivität schon ein Grund gegen die Verwirkung.
Darum geht es mir ja auch nicht. Ich wollte nur wissen, wie ich mich jetzt verhalten soll.
Bist du in letzter Zeit mal umgezogen?
@mepeisen:
Nein, ich wohne seit Jahrzehnten hier.
Und jetzt?
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