COEO Inkasso Vollmacht rechtens?

23. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
COEO Inkasso Vollmacht rechtens?

Guten Tag!

Nun ist es auch mir passiert. Aufgrund einer persönlichen Notlage habe ich es verschlampt auf zwei Briefe zu reagieren und -zack- kam Post von oben genannter Inkassobude.

Ich wies deren Schreiben ab, mit der Bitte um Zusendung einer Vollmacht.

Diese wurde mir nun als PDF Datei per E-Mail zugestellt.

Sie ist aber allgemein gehalten und vom Jahr 2017. Es steht nur der Auftraggeber und Auftragnehmer drin, mit der Vollmacht zu "allen zur Bearbeitung übergebenen Angelegenheiten" .
Darunter einer Auflistung, was diese Vollmacht umfasst.

Als Erstes:
Die Forderung ist berechtigt.

Ich weiß, dass ich mit kompletter Begleichung der Summe direkt an den Gläubiger mir die Inkassokosten etc sparen kann. Jedoch möchte ich ein wenig auf Zeit spielen, da ich momentan nicht das Geld in einem Stück zur Verfügung habe. Der Gläubiger zeigte sich auch absolut auf meine Bittschreiben nicht einsichtig, in dem ich ihn bat, den Ratenvertrag weiter fortzuführen, den er wegen Versäumnissen gekündigt hat. Dies war aber angeblich nicht möglich. Persönlich hege ich eine Antipathie für Inkassounternehmen und möchte zumindest, dass die für ihre Gebühren auch ordentlich arbeiten müssen.

Deswegen die Frage:
Reicht diese allgemeine Vollmacht aus?
Was habe ich noch für Möglichkeiten in der jetzigen Situation?

Ich danke euch

Post vom Inkassobüro?

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35 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Der Gläubiger zeigte sich auch absolut auf meine Bittschreiben nicht einsichtig, in dem ich ihn bat, den Ratenvertrag weiter fortzuführen, den er wegen Versäumnissen gekündigt hat

Gab es diese Bitte vor dem Einschalten des Inkassos oder hast du dich erst danach beim Gläubiger gemeldet?

Zitat:
Reicht diese allgemeine Vollmacht aus?

Nö. Man könnte natürlich dem Inkasso nun schreiben, dass man eine unbestimmte Generalvollmacht aus 2017 nicht akzeptiert und als PDF genauso wenig, da müssen sie schon per Post das Original senden.

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#2
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Zitat:

Gab es diese Bitte vor dem Einschalten des Inkassos oder hast du dich erst danach beim Gläubiger gemeldet?


Bereits davor. Als Antwort bekam ich dass sie an der Kündigung festhalten. In meiner zweiten Mail mit der nochmaligen Bitte um Kulanz wurde mir gesagt, dass der Fall schon übergeben wurde.

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#3
 Von 
go504151-66
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

ggf. wurde deine Forderung auch an das Inkasso verkauft dann schuldest du es der Inkassobude .... aber auch mit den kannst du wieder eine Ratenzahlung vereinbaren oder einen Vergleich ... 50 % der Summe mal anbieten ... und das hin raten - und schon bekommst du ein Angebot und hast wieder paar Wochen Zeit ....

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#4
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von go504151-66):
ggf. wurde deine Forderung auch an das Inkasso verkauft dann schuldest du es der Inkassobude .... aber auch mit den kannst du wieder eine Ratenzahlung vereinbaren oder einen Vergleich ... 50 % der Summe mal anbieten ... und das hin raten - und schon bekommst du ein Angebot und hast wieder paar Wochen Zeit ....


Danke. Aber gibt es dann vom Gläubiger überhaupt eine Vollmacht? Wie kann ich herausfinden ob die Forderung verkauft wurde? Beim Gläubiger anrufen?

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Bereits davor. Als Antwort bekam ich dass sie an der Kündigung festhalten. In meiner zweiten Mail mit der nochmaligen Bitte um Kulanz wurde mir gesagt, dass der Fall schon übergeben wurde.

Dann ist damit alles gesagt. Die Inkassokosten fallen damit bereits ganz grundsätzlich weg. Denn wenn der Gläubiger bereits von den Zahlungsproblemen weiß und Aufschub u.ä. abgelehnt hat, dann ist ein Inkasso einfach nur unsinnig.

Zitat:
ggf. wurde deine Forderung auch an das Inkasso verkauft dann schuldest du es der Inkassobude ..

Nö. Dann darf schon mal weder eine Inkassovollmacht vorgelegt werden, noch irgendeine Gebühr verlangt werden.

Zitat:
aber auch mit den kannst du wieder eine Ratenzahlung vereinbaren

So etwas machen Inkassos nur, wenn man die hier rechtswidrigen Inkassogebühren und noch mal weitere Einigungsgebühren akzeptiert. Damit wirft man über 100€ zum Fenster raus. Im Regelfall ist das aus rein kaufmännischer Sicht einfach nur Unsinn. Eine Ratenzahlung beim Gerichtsvollzieher ist (so kurios das klingt) deutlich billiger.

Zeit schinden kann man, wenn man das Inkasso erst mal in Diskussionen verzettelt, genug.
Und selbst wenn das nicht klappt: Mehr wie einen gerichtlichen Mahnbescheid können die auch nicht beantragen. Das sind dann 32€ Gerichtskosten und 25€ Inkassopauschale fürs Mahnverfahren. Das ist immer noch weniger als die 70€ Inkassogebühr plus 90€ Rateneinigungsgebühr.

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#6
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Habe jetzt nochmal geguckt.

Am 9 Oktober erhielt ich auf mein Schreiben mit dem Vorschlag die ausstehenden Raten als Einmalzahlung zu begleichen und danach den Ratenzahlungsvertrag fortzuführen die Aussage, das das nicht mehr geht und sie den kompletten Geldeingang erwarten.

Auf mein darauffolgenden Schreiben mit der nochmaligen Erklärung, dass ich den Beitrag nicht sofort zahlen kann, erhielt ich am 16. Oktober, dass der Fall am 13. Oktober COEO übergeben wurde.

Also werde ich nun ein paar Briefe aufsetzen müssen. Könnt ihr mir da bitte noch helfen, nach welchem rechtlichen Rahmen es möglich ist zu argumentieren?

Meine Vorgehensweise wäre jetzt COEO nochmals auf eine Originalvollmacht mit spezifischer Benennung der Forderung anzusprechen und dem Gläubiger mitzuteilen, dass ich meine Zahlungsbereitschaft eindeutig gezeigt habe, vom Verzug wusste und Vorschläge unterbreitet habe und deshalb an das Inkassounternehmen nichts zahlen werde.

So Okay?

Ich bin euch sehr dankbar

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#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ich würde das so formulieren:
Wertes Inkasso. Ich habe ihre Mandantin deutlich auf meine Zahlungsprobleme aufmerksam gemacht, eine Einigung versucht. Dies wurde mir verweigert, nachweisbar bevor sie beauftragt wurden. Gemäß ständiger Rechtsprechung, unter anderem des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs war ihre Tätigkeit unsinnig und wird von mir als klarer Verstoß gegen §254 BGB abgelehnt. Davon abgesehen akzeptiere ich keine Generalvollmacht, aus der nicht erkenntlich ist, ob sie in meinem Fall tätig werden dürfen und ich akzeptiere kein PDF. Sie werden mir das Original zusenden.

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#8
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Dann werde ich das nun so in der Art handhaben. Das Geld habe ich durch einen Autoverkauf höchstwahrscheinlich im Januar bereit. Zahle das dann natürlich direkt an den Gläubiger.

Danke euch und wenn noch wer Tipps hat: immer her damit

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#9
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe das einen Tag später so an das Inkassounternehmen geschickt und bis heute habe ich keine Antwort. Scheint zu wirken...

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#10
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du wirst bald Post von Monika Mumm bekommen ! Dann kannst Du nicht mehr tricksen.
klarna klagt bekanntermasen nicht die Gebühren von Ikus wie coeo ein aber bei einer RA siehts leider anders aus.


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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#11
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Aber klarna wusste ja von meinen Problemen und ich hat eine einfache Lösung dafür an. Die haben sie abgelehnt und zwar bevor das ganze ans Inkasso ging. Das ist doch schon nicht rechtens.

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich hab fürs vorgänger inkasso von coeo gearbeitet.
Die geben das an automatisiert mumm weiter, Deine Briefe oder mails werden nicht wirklich gelesen.
Da sitzen nur call agents.
Das Vollmachtsspiel ist nur sinnvoll wenn man die Hauptforderung begleichen kann


warte ab und poste dann nochmal falls was von Monika kommt




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EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Dann kannst Du nicht mehr tricksen.
klarna klagt bekanntermasen nicht die Gebühren von Ikus wie coeo ein aber bei einer RA siehts leider anders aus.

Das ist inhaltlich völlig falsch.

Inkassokosten sind nicht weniger oder mehr durchsetzbar als Anwaltskosten. Die Inkassos haben sich in der Sache die Gleichstellung zu Anwälten erstritten (außergerichtlich) und müssen nun mit den Konsequenzen leben.

Die Schadensminderungspflicht hinsichtlich bereits bekannter Geldprobleme bei Schuldnern betrifft die Inkassokosten und die Anwaltskosten gleichermaßen. Das hat auch nichts mit Trickserei zu tun. Das ist ein legitimer und von Gerichte allgemein anerkannter Einwand.

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Danke , Hab mich leider schlecht ausgedrückt, hier ist ja die gesamte HF noch offen und wenn RA Mumm eingeschaltet wird muss er die HF und die RA Gebühr abdrücken sonst kommt der MB und die klagen.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
und die RA Gebühr abdrücken

Nein, gerade nicht. Selbst wenn geklagt wird, ist die Gebühr für eine außergerichtliche Mahnung durch Anwälte oder Inkassos in solchen Fällen trotzdem nicht durchsetzbar.

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#16
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Die bekommen im Januar ihr Geld und dann sollen die mich in Ruhe lassen. Also ich überweise das direkt an Klarna. Denke Mal dass sich bis dahin eh nichts tun wird....

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#17
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich finde das sowieso ne bodenlose Frechheit. Man ist zahlungwillig, macht simple und zu verkraftende Vorschläge und anstatt dass man jemandem in temporärer finanzieller Notlage, der zahlen will, die Chance gibt werden ihm weitere Kosten und doppelte Zinsen aufgebürdet damit er erst Recht nicht mehr zahlen kann. Völlig dumm und sowas hab ich woanders in meinem Leben noch nicht erlebt.

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#18
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Völlig dumm

und zum Glück vor Gericht nicht durchsetzbar. Also hinsichtlich außergerichtlicher Gebühren.

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#19
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

So, es geht weiter.

Meine obige E-Mail wurde komplett unter den Tisch gekehrt und so erhielt ich vorvorgestern eine Email, in der stand, dass der Betrag bis heute nicht eingegangen ist und ich unverzüglich zahlen muss. Am heutigen Tag war ein postalischer Brief in meinem Kasten "Letzte Mahnung" mit der Drohung eines Vollstreckungsbescheids.

Auf die E-Mail antwortete ich sinngemäß:

"Sie haben nicht reagiert. Anscheinend ist Ihnen das deutsche Rechtssystem zu kompliziert als sich an dieses zu halten. Ich habe die Forderung an Klarna beglichen. Für mich ist diese Sache erledigt - setzen Sie sich mit Klarna auseinander.

Ich untersage Ihnen mich weiter zu kontaktieren und fordere sie Löschung meiner Daten. "

Sollte ich noch auf den jetzigen Brief reagieren oder gelassen in die Zukunft schauen und dem Mahnbescheid widersprechen?

Zweiteres wäre meine Taktik...

PS: ich habe die Summe abzüglich Inkassokosten an Klarna überwiesen

-- Editiert von Vidar86 am 22.12.2018 14:10

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#20
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Sollte ich noch auf den jetzigen Brief reagieren oder gelassen in die Zukunft schauen und dem Mahnbescheid widersprechen?

Ich würde es ignorieren. Ich sage gerne: Brieffreundschaften sind für Leute, die man mag. Inkassos gehören sicher nicht zu dieser Gattung.

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#21
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Und weiter geht's.

Habe jetzt eine neue Mail erhalten in der angeblich "wunschgemäß" mir eine neue Forderungsaufstellung gezeigt wird.

Dort ist jetzt die an Klarna beglichene Summe abgezogen.

Auf meine vorherige E-Mail wurde absolut gar nicht eingegangen.

Was habe ich denn für Mittel und Wege die Kontaktaufnahme zu unterbinden oder meine Daten löschen zu lassen?

Ich warte Mal ab ob nach weiteren unzähligen Briefen nen gelber kommen sollte. Dem widerspreche ich dann und dann Mal sehen ...

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#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Zitat:
Was habe ich denn für Mittel und Wege die Kontaktaufnahme zu unterbinden oder meine Daten löschen zu lassen?

Effektiv kaum eine. Außer den Weg selbst aktiv vor Gericht zu suchen (negative Feststellungsklage). Aber wieso sollte man das tun?

Solange die auf deine Argumente nicht eingehen, braucht man die aber auch nicht weiter ernst nehmen. Sprich: Ignorieren ist eigentlich die beste Strategie, dass die irgendwann die Sinnlosigkeit ihrer Mails einsehen.

Wichtig wird es erst, wenn etwas vom Gericht kommt, also "ein gelber" ;-)

-- Editiert von mepeisen am 03.01.2019 09:46

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#23
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Weiter geht's.

Heute ein Brief mit Androhung eines gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsbescheids, mit was ich zu rechnen habe und dass ich doch schnell das restliche Geld zahlen soll, weil ich sonst ans Existenzende gebombt werde.

Achja, und die schreiben mich schon die ganze Zeit mit "Frau" an obwohl ich eigentlich männlich bin.

Vor allen Dingen oben in Titel:
"Sie haben die Forderung unseres Auftraggebers nicht ausgeglichen"

Doch, habe ich. Vollidioten

Nichtmal eine Kostenaufstellung war dabei.

Naja, Mal gucken was noch so kommt..

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#24
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

So, habe jetzt einen Brief von Frau Mumme erhalten, mit Kostenaufstellung und Bitte um Bezahlung.

In der Kostenaufstellung ist Klarna auch beglichen und es geht nur noch um die Inkassokosten.

Auch ignorieren?

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Es hat sich inhaltlich nichts geändert. :-)

Signatur:

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#26
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Nächster Brief, diesmal wieder COEO:

"Wir gehen davon aus, dass sie finanziell nicht in der Lage sind bla bla, bieten ihnen Ratenzahlung an Blabla"

Diesmal ohne Drohungen. Richtig handzahm und entgegenkommend.

Mal gucken was im nächsten Brief dann steht

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#27
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo, ich möchte gerne hier weiterschreiben, damit andere auch wissen, wie hartnäckig diese Typen sind.

Letzte Woche kam wieder nen Brief wo mir alles mögliche angedroht wurde und dass wohl jetzt das gerichtliche Verfahren eingeleitet wird.
Also sehr harter Tobak wo einige eventuell einknicken würden.

Macht das nicht!

Heute kam wieder eine Email, wo ich freundlich darauf hingewiesen werde, den Betrag zu zahlen.

Ganz ehrlich:
Solche Taktiken und Gebaren können doch nicht legal sein. Die versuchen es mit allen Mitteln, auch mit Zermürbung.

Ich muss doch irgendwelche Möglichkeiten haben, dass die mich endlich in Ruhe lassen?!
Kann doch nicht sein, dass mich jemand ständig per Mail und Brief belästigt...

Gibts da irgendwas was ich tun kann?

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#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39718x hilfreich)

Zitat (von Vidar86):
Gibts da irgendwas was ich tun kann?

Man könnte eine negative Feststellungsklage / Unterlassungsklage gegen die einreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Es ist im Prinzip schon legal. Ggf. sind einzelne Formulierungen nicht OK. Das müsste man anhand des Wortlautes prüfen. Manchmal schießen solche auch übers Ziel hinaus.

Signatur:

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#30
 Von 
Vidar86
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich habe es jetzt noch einmal mit einer Mail versucht:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Wie ich Ihnen bereits Anfang der Jahres mitteilte, war es bereits unrechtmäßig von Ihrem Auftraggeber den Fall an Sie abzugeben, da er von meiner temporären Zahlungsunfähigkeit wusste.
Gemäß ständiger Rechtsprechung, unter anderem des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs war ihre Tätigkeit unsinnig und wird von mir als klarer Verstoß gegen §254 BGB abgelehnt.

Ich habe die komplette Schuldensumme bereits an Klarna beglichen. Bitte wenden Sie sich an Klarna um Ihre Inkassokosten erstattet zu bekommen, denn Klarna hat diese auch unrechtmäßig verursacht.

Entweder Sie leiten jetzt, wie mehrfach angedroht, das gerichtliche Mahnverfahren ein, damit ich widersprechen kann und die Sache vom Tisch ist oder ich werde mich mit meinem Anwalt bezüglich der Möglichkeiten unterhalten, dass die ständigen Briefe und E-Mails aufhören.

Mit freundlichen Grüßen,


Sollte das nichts bringen muss ich tatsächlich den Punkt mit der Unterlassungsklage näher betrachten.

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