COEO Inkasso

17. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
Himmelswolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
COEO Inkasso

Hallo,

ich habe einen Brief von dem COEO Inkasso Unternehmen erhalten und bin irritiert.
Habe mich zu denen im Internet umgeschaut und die Bewertungen und Beiträge sprechen ja schon für sich ...

Die haben mir direkt einen Zwangsvollstreckungsbescheid geschickt ohne einen vorangegangenen Brief oder eine Mahnung o.Ä., auch steht kein Gläubiger in diesem Bescheid von dem diese Summe herkommen soll, die wollen direkt 248€ von mir haben da sie ansonsten einen Eintrag in der Schufa verzeichnen und einen Gerichtsvollzieher beauftragen wollen.

Was genau sollte ich jetzt dagegen tun?
- Ich habe nie eine Mahnung vorher bekommen
- Noch nie vorher von denen gehört
- Kundennummer ist sehr unseriös und meine Maildresse die ich gleichzeitig auch für das PayPal-Konto verwende (daher der Wind?)
- Wird keine Quelle als Gläubiger genannt und woher die angebliche Summe stammen soll

Desweiteren soll ich Gebühren für eine Abnahme der Vermögensauskunft und des Pfändungsauftrags jeweils in Höhe von 18€ bezahlen.

Würde mich sehr über Hilfe freuen, vielen Dank!

(Edit: ich lese gerade in der tollen Auflistung, dass die Hauptforderung vom AG Hagen kommen soll in Höhe von 43,84€ und der Umsatz beträgt 212€, ich blicke da in keinster Weise durch und habe auch davon noch nie gehört.)

-- Editier von Himmelswolf am 17.10.2016 12:00

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Du hast den Vollstreckungsbescheid in Kopie vorliegen, oder nur den Brief des Inkassos? Falls nein, dann fordere den nochmal schriftlich an. Dann wird sich zeigen, was da los ist. Wenn du den vorliegen hast, dann umgehend hier nochmal melden. Es beginnen dann nämlich Fristen zu laufen, die man keinesfalls versäumen sollte!
Es könnte sich z.B. um eine absichtliche Verwechselung handeln, weil man den richtigen Schuldner nicht mehr findet.

-- Editiert von fm89 am 17.10.2016 12:29

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ich konkretisiere die Frage von fm mal:
Hast du so etwas mal gesehen bzw. ist das beigelegt?
http://www.mahngerichte.de/verfahren/antragstellung/zulaessigevordrucke.htm
Letzten drei Bilder.

Falls nicht, würde ich das so formulieren: "Wertes Inkasso. Ich bestreite, dass es einen VB gegen mich gibt. Mir ist nichts bekannt. Sie wollen mir unverzüglich den VB in Kopie vorlegen. Zudem eine Vollmacht im Original und sämtliche Informationen gemäß §11a RDG ."
Sobald du den VB das erste Mal zu Gesicht bekommst, hast du 14 Tage Zeit, dich zu wehren. Macht nur Sinn, wenn die Forderung auch angreifbar ist, sonst wird's am Ende mit Gerichtsprozess womöglich teurer.
Bei falschen Adressen wäre der Weg (mit oder ohne Anwalt): Einspruch und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Du musst beispielsweise mit einer Meldeauskunft beweisen, dass du zur Zeit, als der VB zugestellt wurde, nicht unter der entsprechenden Adresse gewohnt hast.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#3
 Von 
Himmelswolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sowas habe ich tatsächlich noch nie gesehen und auch nicht vorliegen.

Was ich habe, ist ein 'Antrag auf sofortige Abnahme der Vermögensauskunft gem. §§ 802c , 802f ZPO und anschließender Pfändungsautrag' und halt eine Forderungsaufstellung wo dann auch als Kundennummer die Mailadresse steht.

Auf der letzten Seite dann eben nur die Gebühren 2x à 18€ und dann fett darunter: 'Von einer Nachnahmeerhebung bitten wir aufgrund der hohen Kosten Abstand zu nehmen. Wir bitten um Aufgabe der Kosten. Eine Überweisung wird dann umgehen erfolgen.' (Verstehe ich nur Bahnhof von.)
Lustigerweise unter 'Anlagen: VB des AG Hagen Az. bla bla vom 21.09.2016 Forderungsaufstellung' - allerdings ist das kein VB beiliegend ...

Alles sehr verwirrend.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Dann wende dich parallel mal ans AG Hagen und fordere dort auch mittels des Aktenzeichens eine Kopie des VB an, sowie ein Kopie des Zustellungsnachweises des MB und VB.

wenns hinterher doppelt kommt, gut. Aber so bekommst du auch zeitnah Infos.

Ggf. kannst du das Mahngericht auch mal anrufen und vorab fragen, ob deine Adresse stimmt. Manchmal geben sie dir am Telefon auch direkt einen Wink, dass die Adresse eine völlig andere ist.

-- Editiert von mepeisen am 17.10.2016 21:00

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#5
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Ein MB und ein VB gehen normalerweise nicht so einfach unter.
Beides wird zugestellt. Bist Du mal umgezogen in der letzten Zeit ?

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#6
 Von 
Himmelswolf
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure Antworten!

Ja, ich bin tatsächlich umgezogen, aber schon Anfang August und das soll alles von Ende September sein und wenn da was an die alte Adresse gegangen wäre, dann hätte ich das trotzdem bekommen, da meine Eltern dort wohnen.

Soll ich dann jetzt an das Inkasso selbst die Nachricht wie von mepeisen schreiben und dem AG Hagen auch?

Was ich immer noch nicht verstehe ist auch, weshalb da ein Amtsgericht zuständig ist, was viel weiter weg als mein Wohnsitz ist, hier gibt es andere auch in unmittelbarer Nähe, gibt's da eine Erklärung für?

Oder wieso ich auch erst jetzt was von denen höre, wenn das eben von Ende September sein soll, ich verstehe es von vorn bis hinten nicht.

Schönen Tag noch!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

Zitat:
Ja, ich bin tatsächlich umgezogen, aber schon Anfang August


Umgemeldet hast du dich natürlich umgehend? Falls du Ende September noch dort gemeldet warst, so hast du nun ein sehr ernstes Problem

Zitat:
wenn da was an die alte Adresse gegangen wäre, dann hätte ich das trotzdem bekommen, da meine Eltern dort wohnen.


Auch deine Eltern sind nicht unfehlbar und können was vergessen, versehentlich wegwerfen o.ä.

Zitat:
Soll ich dann jetzt an das Inkasso selbst die Nachricht wie von mepeisen schreiben und dem AG Hagen auch?


Würde nur an das Inkasso schreiben. Die haben den VB und müssen dir auf Verlangen auch eine Kopie rausrücken. Sobald du den hast und du nicht mehr an der Adresse gemeldet warst, gehst du vor wie von mepeisen beschrieben

Zitat:
Was ich immer noch nicht verstehe ist auch, weshalb da ein Amtsgericht zuständig ist, was viel weiter weg als mein Wohnsitz ist, hier gibt es andere auch in unmittelbarer Nähe, gibt's da eine Erklärung für?


Es gibt zentrale Mahngerichte, über die die gerichtlichen Mahnverfahren laufen. Teilweise eines pro Bundesland (Ausnahme NRW), teilweise sogar über Ländergrenzen hinweg

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