COEO Inkasso und ungerechtfertigte Forderung.

17. September 2013 Thema abonnieren
 Von 
Vigilante
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)
COEO Inkasso und ungerechtfertigte Forderung.

Moin Moin,


ich habe ein Problem mit COEO Inkasso. Die wollen Geld von mir, von einem Clickand Buy Kauf der schon vor zwei Jahren bezahlt wurde. Das war ein kurzes Problem, als ich mein Konto gewechselt hatte. Betrag ausgeglichen und das ClickandBuy Konto gekündigt. Was nach den AGB´s von ClickandBuy sogar nur bei beglichenen Kontozahlungen möglich ist. Ich habe diesem Verein, die Beweise der Seite zugeschickt, worüber der ClickandBuy Kauf getätigt wurde, dass das Konto bei denen auf 0 steht. Habe ihnen den Beweis erbracht, dass bei ClickandBuy auch alles klar ist. Habe jetzt immer widersprochen und die kommen mit immer neuen Forderungen. Immer neue Strafsummen usw usw usw.


Also, das kann ja langsam nicht mehr sein. Was muss ich tun? Zum Anwalt? Zum Verbraucherschutz?

Ich******re da sogar einen kalt geplanten Betrug von dieser Firma. Das Sie das sogar gezielt machen.

PS: Noch eine ganz wichtige Info: Es ging sich ursprünglich um eine Summe von 9.99,- mit ihren angeblichen Gebühren etc, liege ich bei Ihnen, bei über 230,-. Und das bin ich nicht bereit zu zahlen, das ist völlig unverhältnismäßig, für eine Summe, die ich schon lange bezahlt habe.


LG


Vigilante

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-- Editiert Vigilante am 17.09.2013 23:17

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Man könnte selbst oder mittels Anwalt eine sogenannte negative Feststellungsklage einreichen. Damit lässt man per Gericht feststellen, dass die Forderung nicht besteht und nicht erhoben werden darf. So man gewinnt muss die Gegenseite alles bezahlen.

Man könnte das fürs Inkasso zuständige Aufsichtsgericht anschreiben. Dort Beschwerde einreichen, dass die trotz Zusenden von Nachweisen, dass es die Forderung gar nicht gibt, ständig fordern und mit Fantasiegebühren mittlerweile weit über dem sind, was sie im Falle der Erstattungsfähigkeit fordern dürften.

Man könnte schließlich, wenn die Formulierungen und Drohkulissen zu heftig sind (hier kommt es auf den Wortlaut an) Strafanzeige wegen Nötigung erstatten.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

COEO ist das Nachfolge Unternehmen von ACOREUS Inkasso welches 2012 pleite gegangen ist und benötigt angeblich zur zeit dringend jeden Cent :sweat:

Da wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts eingeklagt denn :

quote:<hr size=1 noshade>Laut IFF (infobrief 18 und 19/2012).sind Inkassogebühren im Zusammenhang mit Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........nicht durchsetzungsfähig

Quelle

http://www.iff-hamburg.de

Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........

......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst. Ist der Verbraucher zahlungsunwillig, wäre seine Einschaltung sogar sinnlos und damit nicht erforderlich.........
<hr size=1 noshade>


ERGO : Lass Dir keinen Bären aufbinden und weise die Forderung schriftlich zurück

z.b

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."



Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig


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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1336x hilfreich)

Man kann auch einfach nichts tun, es sei denn, es kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid.
Dann ist Widerspruch einzulegen. Der Gläubiger muß dann seine Forderung begründen, und man kann dem Widersprechen
und seine Beweise vorlegen.
Geht in der Regel im schriftlichen Verfahren.
Aber- ich denke die Gegenseite wird nicht klagen.


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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vigilante
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke für eure ganzen Antworten,


ich bin langsam mit meinen Nerven am Ende. Man kommt sich so Hilflos vor, wenn man Beweise vor bringt und als Antwort darauf, sofort einen Strafaufschlag von 30,- erhält mit dem Hinweis, dass ich zahlen soll.

Das noch Kuriose ist, die wollen permanent meine Telefonnummer haben, damit Sie mich anrufen können. Diese teile ich natürlich nicht mit, da ich keine Lust auf das gestalke habe, womit Sie dann kommen werden.

Darüber hinaus, wollen Sie unbedingt meine Adresse haben und wenn ich diese nicht einreiche, kommen noch mal Kosten von 50,- für die Adressfindung dazu, so ihre Drohung. Auch da gehe ich nicht drauf ein, weil ich denke, dass eine Seriöse Firma, Wege hat an die Adresse zu kommen.

Somit wären es dann plötzlich 280,.- die COEO haben will, für eine Ursprüngliche Summe von 9,99,- die ja beglichen wurde.


Einspruch lege ich immer wieder ein. Auch da gehen Sie einfach mit der Begründung drüber: Wir sind bevollmächtigt, die Summe einzuholen.



LG


Vigilante

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

quote:
ich bin langsam mit meinen Nerven am Ende.

Und genau das wollen die erreichen. Die einfachste Variante ist, es auszusitzen, also die Mails auszudrucken und wegzuheften. Wie du siehst schreiben die dir zwar immer neue Dinge, aber außer neuen Gebühren kommt nichts bei rum. Die Gebühren sind sowieso der reinste Witz.

Vielleicht macht es Sinn, sich beim OLG Düsseldorf zu beschweren. Formulierungsvorschlag, den du anpassen könntest. "Beschwerde wegen massiver Belästigung durch COEO Inkasso. Hiermit reiche ich Beschwerde ein. Unter Aktenzeichen XYZ versucht die COEO Inkasso bei mir eine angebliche Schuld von XXX€ zu betreiben. Ich habe nun schon mehrfach widersprochen, habe dem Inkasso mehrfach Unterlagen vorgelegt und nachgewiesen, dass es keine Forderung und keinen Fehlbetrag gibt. Das Inkasso legt weder schlüssig dar, dass irgendeine Forderung besteht, es verweigert Vertrags- und/oder Rechnungsnachweis und auch sonst wird nicht erklärt, warum hier gefordert wird. Mit jeder Mail werden unzulässige Gebühren erhoben ohne auf meine Einwände einzugehen. Normalerweise müsste das Inkasso wegen meiner Rückweisung und meiner vorgezeigten Unterlagen den Fall an den Gläubiger zurückgeben, was jedoch augenscheinlich verweigert wird. Stattdessen werden mittlerweile 270€ Gebühren verlangt, was nach meiner Recherche ein vielfaches dessen entspricht, was im Falle der Erstattungsfähigkeit (die hier nicht vorliegt) gefordert werden dürfte. Ich ersuche das Gericht, hier den Fall zu untersuchen und aufgrund der massiven Bedrängung, der exorbitanten Belegung mit Fantasiegebühren und der Verweigerung, aufgrund meiner Einwände den Fall an den Gläubiger zu geben, eine Untersagung in Frage kommt. Ich vermute, dass die Mitarbeiter des Inkassobüros fachlich nicht in der Lage sind, korrekt und gesetzeskonform zu handeln."

So würde ich es schreiben. Dann kriegt das Inkasso zwar deine Adresse ggf. mit, weil das Gericht es zur Stellungnahme auffordern wird, aber normalerweise ist so etwas auch dazu geeignet, dass die sich sehr schnell zurückziehen und wenigstens von den dauernden Belästigungen Abstand gewinnen.

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-- Editiert mepeisen am 18.09.2013 16:04

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

@vigilante

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Telefax: 0 21 33 24 63-18
info@coeo-inkasso.de

Abschicken und gut ist

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vigilante
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Danke,


neuer Brief. Beteff: Letzte Mahnung!


Jetzt soll ich schnell machen, sonst würden Sie zum Gericht gehen. Was nu?


Danke, für eure Hilfe

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

quote:
Jetzt soll ich schnell machen, sonst würden Sie zum Gericht gehen.

Wenn die das ernsthaft vorhä#tten, hätten sie es längst getan.

Ich würde es weiterhin ignorieren. Sich tot stellen, denn gesagt hast du alles. Einfach nicht mehr beachten. Briefe abheften, Mails ausdrucken und abheften.
Kommt ein gerichtlicher Mahnbescheid, diesem widersprechen und kommt es zur Klage, kann man immer noch sehen, wie man vorgeht und wie man versucht, sein Recht zu bekommen.

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Hast Du die Forderung wie von mir empfohlen zurückgewiesen ?

Falls nein dann mach das jetzt



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#10
 Von 
Vigilante
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Ja ist raus, ich vermute daher auch die umgehende Reaktion, seitens COEO.

Ich danke dir/Ihnen nochmal für deinen Formtext und die ganze Informationszeile die du/Sie mit angehängt hast.


Habe den gleichen Text jetzt noch Mal geschrieben und los geschickt.

LG Vigilante

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

Du bist meiner Meinung nach 3 fach abgesichert

1

Ohnehin uneinheitliche rechtsprechung bezügl Inkassogebühren

2

Es handelt sich um ein Online Bezahl Anbieter welcher keinerlei Hilfe eines ext Finanzdienstleister benötigt

3

Ähm ..und COEO ist Nachfolger des 2012 Pleite gegangenen Inkassounternehmens ACOREUS

Hier mein Blog zu diesem Thema
http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Vigilante
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Wow, super Text. Habe den sofort Mal gespeichert. Theoretisch bin ich ja sogar noch auf einem vierten Weg gesichert. Ich habe beide Bestätigungsschreiben, dass die Summe beglichen ist und das angeblich überzogene Konto, gekündigt wurde.

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Vigilante
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Es gibt was Neues von COEO Inkasso.


Gerade Post von einer Anwältin im Briefkasten gehabt. Jetzt ist die Summe 191 Euro. Die wurde jetzt von COEO Inkaso beauftragt, das Geld einzufordern.

Mit dem dicken Vermerk:

Sollte ich bis zum Datum X keine Einzahlung erhalten, leite ich sofort das gerichtliche Mahnverfahren ein.


Soll ich da jetzt auch Einspruch einlegen?
Was muss jetzt getan werden?


Die kommen doch jetzt nicht doch damit durch?


LG


Vigilante

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Nur weil da nun auf dem Briefkopf eine Anwältin steht, hat sich nichts geändert. Weder rechtlich noch sonstwie gibt es irgendeine Auswirkung, wenn dir ein Anwalt einen Brief schreibt.

"Einspruch einlegen" musst du nicht. Wirklich einen Zwang zu antworten gibt es nur, wenn die ein Gericht etwas schreibt.

Deine Optionen:
1. Man könnte Strafanzeige wegen Nötigung schalten, schließlich hast du ja Beweise, dass vor 2 Jahren alles bezahlt wurde und deine Angaben ignorieren sie, zudem erhöhen sie permanent den Druck. Ob da viel bei rum kommt, kann dir niemand sagen.
2. Man kann weiterhin eine sogenannte negative Feststellungsklage einreichen. Damit lässt du ein Gericht feststellen, dass die Forderung nicht besteht. Aber wieso ein Risiko der Klage aussetzen? Sollen die doch klagen und dann zeigst du dem Gericht genüsslich deine Beweise.
3. Man kann beim zuständigen Aufsichtsgericht oder bei der zuständigen Anwaltskammer Beschwerde einreichen. Vor allem auch, weil die aus 9,99€ über 200€ machen wollen. Auch hier: Ob viel bei rum kommt...

4. (meine Empfehlung) einfach die Briefe abheften und komplett tot stellen. Kommt es zum gerichtlichen Mahnbescheid einfach das Feld "Komplettwiderspruch" ankreuzen und zurück zum Gericht schicken (Einschreiben). Dann freuen, dass du vermutlich nie wieder etwas hören wirst.

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Vigilante
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 38x hilfreich)

Super! Danke für die Antwort.

Soll ich die Beweise dann mit dazureichen und einen kleinen Text verfassen, wenn was vom Gericht kommen sollte?


LG


Vigilante

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24966 Beiträge, 16142x hilfreich)

Bein einem gerichtlichen Mahnbescheid brauchst du nur "Komplettwiderspruch" ankreuzen und zurückschicken. Du brauchst weder einen Grund noch irgendeinen Nachweis mitschicken.

Sollte es zu einer Klage kommen, musst du dich dann mit Begründung und Beweisen verteidigen. Dort sollte man dann evtl. einen Anwalt hinzuziehen, damit man keine dummen Fehler macht.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6408x hilfreich)

hattest Du eigentlich damals gegenüber dem Inkassoladen COEO die Forderung zurückgewiesen ?

Ansonsten auch wenn nicht geklagt wird kann ein Inkassobüro durchaus hartnäckig sein :
http://www.gutefrage.net/frage/klagt-diagonal-inkasso-wegen-nicht-bezahlter-inkassogebuehren

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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