COEO - Klarna - Hunkemöller

3. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Smilla1503
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
COEO - Klarna - Hunkemöller

Hier mein zweiter Fall:

Bestellt bei Hunkemöller, Rechnung vergessen zu bezahlen.

Erste Mahnung Klarna am 24.06.2018 -> 221,08€
Zweite Mahnung Klarna am 07.07.2018 -> 222,28

Überweisung an Klarna am 11.07 -> 221,08€ (warum auch immer, hatte wohl das zweite Schreiben nicht zur Hand)
Überweisung an Klarna am 13.07. -> Differenz 1,20€

Brief von COEO mit DATUM 11.07, erhalten vermutlich am 13.07.

Hauptforderung 222,28€
Zinsen bis 18.07 1,08€
Inkassovergütung 58,50€
Auslagenpauschale 11,70€

= 293,56€

Nun bestehen sie auf die Restforderung.


Auf meine E-mail dass ich ja bezahlt habe BEVOR ich einen Brief von Ihnen bekommen habe kam keine Reaktion, ausser einer Eingangsbestätigung.
Seitdem monatliche Erinnerungsschreiben. Und auch mal ein Schreiben der Rechtsanwältin Mumm.



Die offene Zahlung von 71,84€ habe ich beglichen. Widerspruch im Nachhinein sicher zwecklos?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Warum auch immer du Geld verschenkst. Wenn du die Inkasso-Kosten bezahlt hast, dann ist das Geld weg. Da bringt dir auch ein nachträglicher Widerspruch relativ wenig.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Smilla1503
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Überweisung an COEO konnte ich noch stoppen.

Wie gehe ich dann jetzt am besten vor?

Danke :-)

-- Editiert von Smilla1503 am 04.02.2019 07:45

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ich habe für so etwas eine Textvorlage. Beispiel:
---
Wertes Inkasso.
Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück. Ich bestreite, dass sie jemals eine Rechtsdienstleistung erbringen. Stattdessen handelt es sich bei Ihrer Tätigkeit um echtes/unechtes Factoring im Sinne des BGH, 21.03.2018 - VIII ZR 17/17 .
Es steht Ihnen frei, mir durch Vorlage des vollständigen mit Gläubiger geschlossenen Vertragswerkes, eines ausführlichen Tätigkeitsnachweises und eines Kontoauszuges, dass die Inkassokosten in meinem Fall vom Gläubiger bezahlt wurden, das Gegenteil nachzuweisen.

Signatur:

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#4
 Von 
Smilla1503
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Darf ich das so benutzen?
Schickst Du das per einschreiben oder per email?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Klar kannst du das benutzen. Ich würde das per Einschreiben versenden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#6
 Von 
Smilla1503
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Dir! Ich berichte :)

Habe mal alle Schreiben durchforstet:

11.07.: Bitte beachten Sie unsere Hinweise ... einer möglichen Meldung an die SCHUFA oder andere Auskunfteien auf den nachfolgenden Seiten.

weitere Schreiben, dann das letzte:

24.01.: Von alleine erledigt sich die Sache nicht. Zwischenzeitlich mussten wir die Empfehlung für das gerichtliche Mahnverfahren aussprechen .... Für ihre Rückmeldung haben wir uns den 07.02.2019 vorgemerkt.






-- Editiert von Smilla1503 am 04.02.2019 18:25

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#7
 Von 
Smilla1503
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich hatte am 04.02. eine email und parallel ein Einschreiben mit demselben Wortlaut an COEO geschickt.

Antwort per email am 05.05.:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Emailnachricht. Wir werden Ihre Anliegen prüfen und dann wieder unaufgefordert auf Sie zukommen. Das hier gegenständliche Inkassoverfahren haben wir bis zur abschließenden Prüfung ausgesetzt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen
coeo Inkasso GmbH

Soweit so gut.

Heute bekomme ich ein weiteres Standard (?)-Schreiben per Post:


ERNEUTE ERINNERUNG MAHNVERFAHREN.


in unserem letzten Schreiben hatten wir SIE über die einzelnen Schritte im Fall der Durchführung des GERICHTLICHEN MAHNVERFAHRENS nach §§ 688 ZPO informiert. .... Wir dürfen Si bitten, die oben ausgewiesene Gesamtsumme bis spätestens 28.02.2019 auf nebenstehende Bankkonto zu überweisen ...

Keine Reaktion auf mein Einschreiben, welches laut Sendungsverfolgung am 06.02.2019 bei COEO angenommen wurde.

Weiterhin habe ich bei der Schufa gesehen, dass COEO schon im Juli eine Anfrage bei der Schufa gestellt hatte.


Wie weiter vorgehen?

-- Editiert von Smilla1503 am 19.02.2019 12:40

-- Editiert von Smilla1503 am 19.02.2019 12:42

-- Editiert von Smilla1503 am 19.02.2019 12:50

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wie weiter vorgehen?

Abwarten. Das sind nur Bausteinbriefe. Solange kein Negativ-Eintrag auftaucht bei der Schufa und kein Gerichtsbrief kommt, passiert ja nichts.

Signatur:

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