CSS Inkasso - Lastschrift / Hohe Gebühren

16. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
CSS Inkasso - Lastschrift / Hohe Gebühren

Hallo zusammen,

ich habe zwei Mahnung bezüglich nicht eingelöster Lastschriften erhalten:
Kann hier mal jemand eine Information geben welche oder ob alle Gebühren gerechtfertigt sind?

Gefordert duch Ingenico Payment Service GmbH

Erste Zahlung an Bauhaus hätte am 20.07.19 stattfinden sollen:

Folgende Aufstellung:

Hauptforderung: 8,95€
Bankrücklastschriftkosten: 7,90€
Mahnspesen: 2,50€
Belegermittlungskosten: 6,62
Adressermittlungskosten: 17,34 (entsprechend 6,75, 611, 670 BGB
Geschäftsgebühr: 33,75€
Telekomunikation: 6,75 (entsprechend 7002 VV RVG)

Gesamt:

Zweite Forderung Tankstelle Zahlung 19.07.19:

Hauptforderung: 21,11€
Bankrücklastschriftkosten: 7,60€
Mahnspesen: 2,50€
Belegermittlungskosten: 0,00
Adressermittlungskosten: 0,00 (entsprechend 6,75, 611, 670 BGB
Geschäftsgebühr: 33,75€
Telekomunikation: 6,75 (entsprechend 7002 VV RVG)

Gesamt: 71,71€

Beide Mahnungen kamen auch in einem Brief:

Somit wurde 13,50 für einen Brief berechnet.

Die Zahlung soll bis am 24.09.19 überwiesen werden.

Würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann ob es sich lohnt einen Widerspruch zu schreiben.

Vielen Dank im Voraus.

Grüße

Post vom Inkassobüro?

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34 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Hallo,

kannst Du nachvollziehen, warum die Lastschriften nicht eingelöst wurden ?
Liegt ein Verschulden von Dir vor ?

Hauptforderungen soweit berechtigt und nachvollziehbar ?
Bankrücklaufkosten max. 3.65 Euro pro Vorgang,
Belegermittlung ist frei erfunden,
Adressermittlungskosten max. 10 Euro zahlen
Inkassokosten: 0.00 Euro, CCS und Ingenico gehören zu einem Konzern.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hausfrau66):
Hallo,

kannst Du nachvollziehen, warum die Lastschriften nicht eingelöst wurden ?
Liegt ein Verschulden von Dir vor ?

Hauptforderungen soweit berechtigt und nachvollziehbar ?
Bankrücklaufkosten max. 3.65 Euro pro Vorgang,
Belegermittlung ist frei erfunden,
Adressermittlungskosten max. 10 Euro zahlen
Inkassokosten: 0.00 Euro, CCS und Ingenico gehören zu einem Konzern.[/quo

Hallo Hausfrau 66,

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung =)

Vermutlich war das Konto nicht gedeckt ......
Und normalerweise zieht die Bank die Lastschrift noch einmal ein.... Benachrichtigung habe ich aber auch keine erhalten.... Aber dies kann ich ja sowieso nicht nachweisen......

Was zählt als Inkasso kosten? Mahnspesen ??

Die Adressauskunft kann ich trotz BGB vermerkt anpassen ?

Ich danke dir im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Und normalerweise zieht die Bank die Lastschrift noch einmal ein.... Benachrichtigung habe ich aber auch keine erhalten.... Aber dies kann ich ja sowieso nicht nachweisen......


Kontoauszüge prüfen. Da steht meist eine Info drauf.
Ein zweiter Versuch ist eher selten als normal.

Folgende Aufstellung als unverbindlicher Vorschlag:

Hauptforderung: 8,95€
Bankrücklastschriftkosten: 3,65€
Mahnspesen: 2,50€
Belegermittlungskosten: 0,00 €
Adressermittlungskosten: 10,00 €
Geschäftsgebühr: 0,00 €
Telekomunikation: 0,00 €

Zweite Forderung Tankstelle Zahlung 19.07.19:

Hauptforderung: 21,11€
Bankrücklastschriftkosten: 3,65 €
Mahnspesen: 2,50 €
Belegermittlungskosten: 0,00 €
Adressermittlungskosten: 0,00 €
Geschäftsgebühr: 0,00 €
Telekomunikation: 0,00 €

würde ich zweckgebunden (im Verwendungszweck) an die Gläubiger oder an das Inkasso überweisen. Einmalig schriftlich die Forderung beim Inkasso erläutern und den Rest zurückweisen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Zitat (von Unikatz):
Beide Mahnungen kamen auch in einem Brief:

Somit wurde 13,50 für einen Brief berechnet.


Wer nachrechnet kommt auf 5,00 €, addiert aus 2 mal 2,50 €.

Zitat (von Unikatz):
Bankrücklastschriftkosten: 7,90€
Scheinen auch mir recht hoch, daher würde ich einen Nachweis anfordern. Mit einer pauschalen Kürzung hätte ich Nauchschmerzen.

Zitat (von Unikatz):
Adressermittlungskosten: 17,34 (entsprechend 6,75, 611, 670 BGB


Auch dazu würde ich einen Nachweis anfordern. Habe die Tage für eine Auskunft beim Meldeamt der Stadt Mühlhausen 15 € zahlen müssen. Mich stört auch etwas die unrunde Summe.

Zitat (von Unikatz):
Was zählt als Inkasso kosten?
Schaust Du in die Gebührentabelle des RVG.

Zitat (von Unikatz):
Und normalerweise zieht die Bank die Lastschrift noch einmal ein.
Eher nicht, allenfalls bei Dauerschuldverhältnissen.

Zitat (von hausfrau66):
Inkassokosten: 0.00 Euro, CCS und Ingenico gehören zu einem Konzern.


Mag sein, keine Ahnung. Aber die Gläubiger sind das Bauhaus und die Tanke, und beide bedienen sich der Inkassobude zum Einzug der Forderung.

Berry

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Mag sein, keine Ahnung. Aber die Gläubiger sind das Bauhaus und die Tanke, und beide bedienen sich der Inkassobude zum Einzug der Forderung.


Beide nutzen Ingenico. Ingenico gibt bei Unregelmäßigkeiten dann an CCS zum Einzug der Forderung ab.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Unikatz):
Beide Mahnungen kamen auch in einem Brief:

Somit wurde 13,50 für einen Brief berechnet.


Wer nachrechnet kommt auf 5,00 €, addiert aus 2 mal 2,50 €.

Zitat (von Unikatz):
Bankrücklastschriftkosten: 7,90€
Scheinen auch mir recht hoch, daher würde ich einen Nachweis anfordern. Mit einer pauschalen Kürzung hätte ich Nauchschmerzen.

Zitat (von Unikatz):
Adressermittlungskosten: 17,34 (entsprechend 6,75, 611, 670 BGB


Auch dazu würde ich einen Nachweis anfordern. Habe die Tage für eine Auskunft beim Meldeamt der Stadt Mühlhausen 15 € zahlen müssen. Mich stört auch etwas die unrunde Summe.

Zitat (von Unikatz):
Was zählt als Inkasso kosten?
Schaust Du in die Gebührentabelle des RVG.

Zitat (von Unikatz):
Und normalerweise zieht die Bank die Lastschrift noch einmal ein.
Eher nicht, allenfalls bei Dauerschuldverhältnissen.

Zitat (von hausfrau66):
Inkassokosten: 0.00 Euro, CCS und Ingenico gehören zu einem Konzern.


Mag sein, keine Ahnung. Aber die Gläubiger sind das Bauhaus und die Tanke, und beide bedienen sich der Inkassobude zum Einzug der Forderung.

Berry
Danke für die Rückmeldung. Ja die Forderung wurde an die Ingenico abgetreten. Um die Gebühr werde ich nicht herum kommen..... Gibt es eigentlich einen Anhaltspunkt in welcher Höhe diese Berechnet werden dürfen ? steht ja zwischen 0,3 und 1,3..... Die Mahnspesen sind die 2,50 für die Briefe ??? Was bedeutet dann Telekomunikation ? Mi mir wurde ja nie Kontakt aufgenommen außer per Brief und hierfür wurden ja die 6,75 berechnet ?

Super schnelle Hilfe von Euch, Top !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
arnonym117
Status:
Praktikant
(728 Beiträge, 227x hilfreich)

Zitat (von Unikatz):
Ja die Forderung wurde an die Ingenico abgetreten. Um die Gebühr werde ich nicht herum kommen.


Wieso? Wie hausfrau66 schon schrieb:
Zitat (von hausfrau66):
Inkassokosten: 0.00 Euro, CCS und Ingenico gehören zu einem Konzern.


Ist in §2 Abs. 3 Nr. 6 RDG geregelt:
Zitat:
Rechtsdienstleistung ist nicht:
die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen


Zitat:
Die Mahnspesen sind die 2,50 für die Briefe ???

Sind eigentlich für die Briefe, welche die Ingenico dir geschickt hat.

Zitat:
Was bedeutet dann Telekomunikation ? Mi mir wurde ja nie Kontakt aufgenommen außer per Brief und hierfür wurden ja die 6,75 berechnet ?

Es gibt eine Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20% der Inkassokosten. Damit sollen alle Kommunikationskosten des Inkassos pauschal abgegolten werden. Und da 20% von € 0,00 (da Konzerninkasso) ebenfalls € 0,00 sind, fallen die meiner Berechnung nach weg.

Zitat (von Sir Berry):
Zitat (von Unikatz):
Bankrücklastschriftkosten: 7,90€
Scheinen auch mir recht hoch, daher würde ich einen Nachweis anfordern. Mit einer pauschalen Kürzung hätte ich Nauchschmerzen.


Ich würde das kombinieren. Erst mal nur gekürzt zahlen und im Anschreiben ans Inkasso die Restzahlung in Aussicht stellen, falls eindeutige Belege nachgereicht werden.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, Super ausführliche Beschreibung.

Eine Frage hätte ich dazu noch, woher wisst Ihr das es sich um einen Konzern handelt ?
Ist auf der Homepage ja nicht Nachweisbar.....

Gibt es hierfür Belege dazu ?

Danke im Voraus.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

In dem folgenden Link wird es beschrieben....

https://payment-services.ingenico.com/~/media/files/careers/de-mitarbeiter-in-forderungsmanagement-befristet.ashx?la=de

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Mit einer pauschalen Kürzung hätte ich Nauchschmerzen.

Man kann sich an die Argumentation einiger Gerichte halten. Ich persönlich würde bis zu 5€ akzeptieren. An und für sich müsste der Gläubiger offen legen, was er für Konditionen mit seiner Bank abgeschlossen hat und das sind bei großen Geschäftskunden sehr selten mehr als die genannten 3,65€. Bei allen anderen gilt dann schon die Schadensminderungspflicht. Gläubiger und Inkassos flunkern hier extrem gerne und verstecken frei erfundene Zusatzverdienste in einer von ihnen in der Höhe erfundenen Pauschale und mir ist noch kein Inkasso untergekommen, was überzogene Gebühren per Rechnung nachgewiesen hat ;-)

Zitat:
Habe die Tage für eine Auskunft beim Meldeamt der Stadt Mühlhausen 15 € zahlen müssen. Mich stört auch etwas die unrunde Summe.

Kartenzahlung, daher kein Meldeamt. Und da gilt nun mal derzeit das Schufa-Produkt für 10€ als Höchstgrenze. Insbesondere, da Ingenico/CCS daran angeschlossen sind. Der Betrag, der hier gefordert wird, dürfte mit ähnlicher Motivation wie oben frei erfunden sein.

Ansonsten ja, die Meldeämter lassen sich manches gut bezahlen. Wäre es wirklich eine Meldeamt-Anfrage würde ich aber auch hier einen Rechnungsnachweis einfordern.

Zitat:
Aber die Gläubiger sind das Bauhaus und die Tanke, und beide bedienen sich der Inkassobude zum Einzug der Forderung.

Nein, du irrst. Man schaue sich genau an, was beispielsweise auf dem Zahlungsbeleg steht. Ingenico kauft die Forderungen auf und wickelt sie ab.

CCS wird nicht von den ursprünglichen Gläubigern beauftragt...

Zitat:
Gibt es hierfür Belege dazu ?

Beispielsweise auch im Bundesanzeiger. Also in den Bilanzen. Da steht beispielsweise auch, dass die Geschäftsführer der Firmen von der Konzernmutter bezahlt werden.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mepeisen,

vielen Dank für deine Rückmeldung.
Sehr hilfreich =)

Habe nun Antwort erhalten.... Wäre es vielleicht mal möglich das du die Antwort sichtest ?

Ich lade beide Fälle hier hoch, würde mich freuen eine Rückmeldung von dir zu erhalten, habe gesehen du bist Mitglied bei Inkasso Watch, freut mich das es noch Menschen gibt, die wenigsten probieren zu Helfen.

Anbei die LINKS:

https://1drv.ms/u/s!ApcsE6WMmjvYihNp1SZO2MGRgR1c?e=97tWed

Link 2:

https://1drv.ms/u/s!ApcsE6WMmjvYihaHvgd5LqekDYSL?e=mMyF9O

Ich hoffe Ihr könnt mir helfen und ich bin nicht ganz verloren, sonst muss ich halt in den sauren Apfel beissen und die Rechnung bezahlen.

LG
Unikatz

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Mein Widerspruch zur besseren durchsicht:

Widerspruch 1:

Einschreiben/Einwurf
Credit & Collections Service GmbH
Postfach 10 12 63
40832 Ratingen



Widerspruch



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre 1. Mahnung vom 12.09.2019 zum obigen AZ und lege gegen die Positionen Bankrücklastschriftkosten, Belegermittlungskosten, Adressermittlungskosten, Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Post- und Telekommunikationspauschale nach Nr. 7200 VV RVG hiermit

Widerspruch

ein.

Begründung:

Position 2 Bankrücklastschriftkosten:
Die Bankrücklastschriftkosten erscheinen mir überhöht, weshalb ich hier den Nachweis der Bank verlange, welche diese Kosten dem Gläubiger Bauhaus AG in Rechnung gestellt hat.

Position 4 Belegermittlungskosten:
Diese Position ist mir überhaupt kein Begriff. Ich verstehe nicht, welcher Beleg aus welchem Grund ermittelt werden musste oder wie diese Kosten ausgelöst wurden. Ich erbitte hier eine Erläuterung bzw. einen entsprechenden Nachweis.

Position 5 Adressermittlungskosten:
Nach meiner Information kostet eine einfache Einwohnermeldeauskunft im Landkreis Lörrach 10,00 €. Ich verlange daher die Kopie der Rechnung des Einwohnermeldeamtes.

Positionen 6 und 7 Gebühren nach RVG:
Diese Gebühren fallen für das Erbringen einer Rechtsdienstleistung an. Ihr Auftraggeber, die Ingenico Payment Services GmbH ist ein mit Ihrer Gesellschaft verbundenes Unternehmen. Gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 6 RDG stellt die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen keine Rechtsdienstleistung dar. Diese Gebühren dürfen daher nicht in Ansatz gebracht werden.
…./2

Hierzu verweise ich auch auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 08.06.2017, AZ 14 c O 169/15.

Danach ergibt sich vorläufig folgende Forderungsaufstellung:

1. Hauptforderung 8,95 €
2. Mahnspesen 2,50 €

Gesamt 11,45 €

Den Betrag von 11,45 € habe ich mit heutigem Datum auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Nach Übersendung der Nachweise über die Höhe der Adressermittlungskosten sowie der Bankrücklastschriftkosten werde ich diese in der tatsächlichen Höhe überweisen. Der sonstigen Forderung Ihrerseits widerspreche ich aus den oben genannten Gründen.

Mit freundlichen Grüßen

______________________________________

Widerspruch 2

Einschreiben/Einwurf
Credit & Collections Service GmbH
Postfach 10 12 63
40832 Ratingen




Widerspruch



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich nehme Bezug auf Ihre 1. Mahnung vom 12.09.2019 zum obigen AZ und lege gegen die Positionen Bankrücklastschriftkosten, Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG und Post- und Telekommunikationspauschale nach Nr. 7200 VV RVG hiermit

Widerspruch

ein.

Begründung:

Position 2 Bankrücklastschriftkosten:
Die Bankrücklastschriftkosten erscheinen mir überhöht, weshalb ich hier den Nachweis der Bank verlange, welche diese Kosten dem Gläubiger JET Tankstelle in Rechnung gestellt hat.

Positionen 6 und 7 Gebühren nach RVG:
Diese Gebühren fallen für das Erbringen einer Rechtsdienstleistung an. Ihr Auftraggeber, die Ingenico Payment Services GmbH ist ein mit Ihrer Gesellschaft verbundenes Unternehmen. Gemäß § 2 Abs. 3 Ziffer 6 RDG stellt die Erledigung von Rechtsangelegenheiten innerhalb verbundener Unternehmen keine Rechtsdienstleistung dar. Diese Gebühren dürfen daher nicht in Ansatz gebracht werden. Hierzu verweise ich auch auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 08.06.2017, AZ 14 c O 169/15.




…./2







Danach ergibt sich vorläufig folgende Forderungsaufstellung:

1. Hauptforderung 21,11 €
2. Mahnspesen 2,50 €

Gesamt 23,61 €

Den Betrag von 23,61 € habe ich mit heutigem Datum auf das angegebene Bankkonto überwiesen.

Nach Übersendung des Nachweises über die Höhe der Bankrücklastschriftkosten werde ich diese in der tatsächlichen Höhe überweisen. Der sonstigen Forderung Ihrerseits widerspreche ich aus den oben genannten Gründen.

Mit freundlichen Grüßen

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat:
Position 4 Belegermittlungskosten:
Diese Position ist mir überhaupt kein Begriff. Ich verstehe nicht, welcher Beleg aus welchem Grund ermittelt werden musste oder wie diese Kosten ausgelöst wurden. Ich erbitte hier eine Erläuterung bzw. einen entsprechenden Nachweis.
Als Antwort wirst du dieses Schreiben erhalten:
https://www.dropbox.com/s/r2mzuxvuyhwe2e3/Scan_20190923.png?dl=0

Zitat:
Position 5 Adressermittlungskosten:
Nach meiner Information kostet eine einfache Einwohnermeldeauskunft im Landkreis Lörrach 10,00 €. Ich verlange daher die Kopie der Rechnung des Einwohnermeldeamtes.
Maximal 10 €. Als Antwort wirst du dann dieses Schreiben erhalten: https://www.dropbox.com/s/72yhlte0d21ubcr/Scan_20190923_2.png?dl=0

Zitat:
Positionen 6 und 7 Gebühren nach RVG:
Hast du genau richtig erfasst, die CCS steht im selben Konzern mit der Ingenico und erfüllen § 2 der RDG nicht, daher dürfen sie auch nicht nach der RVG berechnen. Viel Spaß DAS bei Gericht einzuklagen oder zu erklären ^^

Ansonsten wie schon gesagt wurde:
Hauptforder + Adressermittlung (maximal 10) + Rücklastschrift (3,65) und die 2,50 Mahngebühren pro Forderung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zu Fall Tankstelle: Wie du siehst, schreiben sie halt irgendeinen Unsinn zusammen. Ich würde es entweder ignorieren oder stur bleiben. Nach dem Motto "Wertes Inkasso. Sie werden erneut aufgefordert, Rechnungsnachweise für die augenscheinlich erhöhten Positionen Rücklastschrift und Adressermittlung vorzulegen. Zudem werden Sie erneut aufgefordert, den zwischen Ihrem Konzern und der JET Tankstelle geschlossenen vollständigen Vertrag in Kopie vorzulegen. Ich diskutiere nicht. Wenn Sie sich weigern, gehe ich davon aus, dass Sie hier eine Täuschung begehen und werde nicht zögern, diesen Betrugsversuch bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Ihren Ausführungen zum Konzerninkasso stimme ich ebenfalls nicht zu."

Zu Fall Bauhaus: Da würde ich schreiben: "Vielen Dank für die Bestätigung, dass es sich in diesem Fall um ein reines Factoring handelt. Gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweigere ich die geltend gemachten Inkassokosten. Sollten Sie mich weiterhin diesbezüglich belästigen, werde ich nicht zögern, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Im übrigen bestreite ich, dass es einen extra Dienstleister benötigt für eine rein kaufmännische Tätigkeit, wie das angebliche Beibringen eines unterzeichneten Lastschriftbelegs. Darüber hinaus verstößt das Einschalten einer KIEBA GmbH statt der günstigeren Alternative der Schufa einen erheblichen und vorsätzlichen Verstoß gegen §254 BGB dar. Ein sogenannter 'Hoffnungslauf' ist zudem ebenfalls ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Wie sie selbst ausgeführt haben, sind zudem nur 1 Cent Mahnspesen aufgelaufen, keine 2,50€. Ich nehme dies alles gerne zum Anlass, Strafanzeige bei der Polizei wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs zu erstatten."

Achja: Randnotiz: Es ist spannend, dass die also genau wussten, dass das Konto aufgelöst war und trotzdem versucht haben, nochmals abzubuchen (Siehe Rückgabegrund). Das ist einfach nur grober Unfug gewesen.

Am Ende des Tages werden sie ggf. noch ein- oder zweimal meckern, aber wenn man ihnen klar macht, dass man sich nicht verarschen lässt, geben sie irgendwann auf. Die wissen genau, dass es eher unmöglich ist, mit all diesen Dingen vor Gericht einen Blumentopf zu gewinnen. Sie versuchen es halt und hoffen, sie erwischen Leute, die aus Angst bezahlen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

ich melde mich mal wieder.

Auf das schreiben von damals habe ich wie folgt geantwortet:





Einschreiben/Einwurf
Credit & Collections Service GmbH
Postfach 10 12 63
40832 Ratingen





Lörrach, den 02.10.2019


Sehr geehrte Damen und Herren,

bezugnehmend auf Ihre Schreiben vom 23.09.2019 und 24.09.2019 zu den obigen Aktenzeichen führe ich wie folgt aus:

AZ (JET):

Obwohl Ihr angeblicher Nachweis zu den Bankgebühren lediglich ein Worddokument ist, das jeder hätte schreiben können, habe ich die darin abgerechneten 3,80 € ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit heutigem Datum überwiesen.

Ich fordere Sie zudem auf, den zwischen Ihrem Konzern und der JET Tankstelle geschlossenen vollständigen Vertrag in Kopie vorzulegen. Ich diskutiere nicht. Wenn Sie sich weigern, gehe ich davon aus, dass Sie hier eine Täuschung begehen und werde nicht zögern, diesen Betrugsversuch bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Ihren Ausführungen zum Konzerninkasso stimme ich ebenfalls nicht zu.

AZ (Bauhaus):

Vielen Dank für die Bestätigung, dass es sich in diesem Fall um ein reines Factoring handelt. Gemäß Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweigere ich die geltend gemachten Inkassokosten. Sollten Sie mich weiterhin diesbezüglich belästigen, werde ich nicht zögern, Strafanzeige bei der Polizei zu erstatten. Im übrigen bestreite ich, dass es einen extra Dienstleister benötigt für eine rein kaufmännische Tätigkeit, wie das angebliche Beibringen eines unterzeichneten Lastschriftbelegs. Darüber hinaus verstößt das Einschalten einer KIEBA GmbH statt der günstigeren Alternative der Schufa einen erheblichen und vorsätzlichen Verstoß gegen §254 BGB dar. Ein sogenannter 'Hoffnungslauf' ist zudem ebenfalls ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht. Wie sie selbst ausgeführt haben, sind zudem nur 1 Cent Mahnspesen aufgelaufen, keine 2,50€. Ich nehme dies alles gerne zum Anlass, Strafanzeige bei der Polizei wegen Verdacht des gewerblichen Betrugs zu erstatten.

Darüber hinaus sind die Schreiben von Rhenus und KIEBA ohne Datum und haben kein Bezug zu dieser Angelegenheit, weshalb diese als Beleg auch nicht in Betracht kommen würden.

Auch in diesem Fall habe ich die 3,80 € Bankgebühren ohne Anerkennung einer Rechtspflicht mit heutigem Datum überwiesen.

Es sind also zur jeweiligen Angelegenheit Hauptforderung, Mahnkosten von 2,50 € und die Bankgebühren von 3,80 € beglichen.

Auf weiteren Schriftwechsel werde ich mich nicht einlassen.

Hochachtungsvoll



----------

Nun habe ich ein neues schreiben eines weiteren Inkassounternehmen erhalten, das nun die Forderung eintreiben möchte....

Ich werde das schreiben gleich noch hochladen.

Könntet Ihr mir da ggfl. noch einmal helfen was ich der Inkasso-Mafia am besten Antworte ?

Danke im Voraus und LG

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn du das verlinkst, kann ich mir das gerne anschauen.

Signatur:

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Anbei das neue Schreiben:

https://1drv.ms/u/s!ApcsE6WMmjvYih4bZBglwy_5W3Cp?e=eJlVlx

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, hat ein Moment gebraucht, danke im Voraus.

Zitat (von mepeisen):
Wenn du das verlinkst, kann ich mir das gerne anschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Eigentlich kann man diesen Unsinn ignorieren. Dass die ein weiteres Inkassobüro beauftragen, ist eher Unsinn. Davon abgesehen könnte man aber ruhig auch zur Polizei. Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Insbesondere die offenbar frei erfundenen "Mahnspesen des Gläubigers" in beiden Fällen.

Das handelt sich offenbar um einen teil der vorherigen Inkassogebühr des vorherigen Inkassos. Die täuschen hier gezielt darüber hinweg und tun so, als seien das Mahngebühren. Unabhängig davon, dass die absurd hoch sind, haben wir meiner Meinung nach alles zusammen, was den Betrugs-Straftatbestand rechtfertigt. Wir haben die Täuschung, den Versuch, einen Irrtum zu provozieren bei dir über die Korrektheit der Forderung bzw. insbesondere dieses Postens und einen Vermögensschaden bzw. eine Bereicherung. Wer auch immer das Geld dann kriegen soll.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dann weis ich schon einmal bescheid und werde am besten Strafanzeige erstellen.
Habe soeben auf der Rückseite gesehen, das sich die Kosten auf irgendwelche Vertragsstrafen beziehen.

Würdest du hier noch einmal einen Widerspruch einlegen damit kein Titel erwirkt wird ? Langsam habe ich schon gut Kosten durch diese Einschreiben Beträge.

Im Endeffekt auch wenn Sie einen Titel erwirken würden, würde ich dann gegen diesen Einspruch erheben und dieser hat nun kein Bestand vor Gericht, da man die oben zusammen getragenen Informationen vorlegen könnte, sehe ich so richtig oder ?




Zitat (von mepeisen):
Eigentlich kann man diesen Unsinn ignorieren. Dass die ein weiteres Inkassobüro beauftragen, ist eher Unsinn. Davon abgesehen könnte man aber ruhig auch zur Polizei. Strafanzeige wegen Verdacht des gewerblichen Betruges. Insbesondere die offenbar frei erfundenen "Mahnspesen des Gläubigers" in beiden Fällen.

Das handelt sich offenbar um einen teil der vorherigen Inkassogebühr des vorherigen Inkassos. Die täuschen hier gezielt darüber hinweg und tun so, als seien das Mahngebühren. Unabhängig davon, dass die absurd hoch sind, haben wir meiner Meinung nach alles zusammen, was den Betrugs-Straftatbestand rechtfertigt. Wir haben die Täuschung, den Versuch, einen Irrtum zu provozieren bei dir über die Korrektheit der Forderung bzw. insbesondere dieses Postens und einen Vermögensschaden bzw. eine Bereicherung. Wer auch immer das Geld dann kriegen soll.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Unikatz):
Würdest du hier noch einmal einen Widerspruch einlegen damit kein Titel erwirkt wird ?

Bist Du ernsthaft des Glaubens die Abzocker würden sich von einem Widerspruch abhalten lassen?



Zitat (von mepeisen):
Dass die ein weiteres Inkassobüro beauftragen, ist eher Unsinn.

Belegt eher die Unfähigkeit des vorherigen Inkassos ...



Zitat (von mepeisen):
haben wir meiner Meinung nach alles zusammen, was den Betrugs-Straftatbestand rechtfertigt.

Sehe ich auch so.



Zitat (von Unikatz):
Im Endeffekt auch wenn Sie einen Titel erwirken würden, würde ich dann gegen diesen Einspruch erheben

das wäre deutlich zu spät. Wenn der Titel da ist, ist der Drops gelutscht.

Widerspruch muss man bereits beim Mahnbescheid erheben, will man dagegen vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, ja das meinte ich auch sorry, Mahnbescheid -> Einspruch -> und dann kommt es vor Gericht und dort wird es dann keine Handhabe haben oder ?

Am besten jetzt einfach nicht mehr darauf eingehen ?

Eine Antwort führt sowie wieder ins leere, denke ich ?

Am besten jetzt abwarten ?

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Unikatz):
Würdest du hier noch einmal einen Widerspruch einlegen damit kein Titel erwirkt wird ?

Bist Du ernsthaft des Glaubens die Abzocker würden sich von einem Widerspruch abhalten lassen?



Zitat (von mepeisen):
Dass die ein weiteres Inkassobüro beauftragen, ist eher Unsinn.

Belegt eher die Unfähigkeit des vorherigen Inkassos ...



Zitat (von mepeisen):
haben wir meiner Meinung nach alles zusammen, was den Betrugs-Straftatbestand rechtfertigt.

Sehe ich auch so.



Zitat (von Unikatz):
Im Endeffekt auch wenn Sie einen Titel erwirken würden, würde ich dann gegen diesen Einspruch erheben

das wäre deutlich zu spät. Wenn der Titel da ist, ist der Drops gelutscht.

Widerspruch muss man bereits beim Mahnbescheid erheben, will man dagegen vorgehen.


-- Editiert von Unikatz am 27.10.2019 18:13

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#23
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt, dann natürlich diesem widersprechen und das Widerspruchsformular ausgefüllt per Einschreiben zum Gericht schicken. So weit ist es aber ja noch nicht.

Normalerweise ist es dann vorbei. Manchmal kommt noch ein Bettel-Brief vom Inkasso, nach dem Motto "Bitte begründen sie den Widerspruch". Was man aber nicht tut. Man muss dem Inkasso nichts begründen.

Weitere Brieffreundschaften mit dem Inkasso sind witzlos. Man muss nur exakt einmal seinen Widerspruch formulieren, das hast du getan. Dass die dann neue Inkassos oder Anwälte beauftragen, interessiert nicht mehr.

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#24
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Hey Unikatz,
schön Formuliert dein Schreiben an CCS oben. Besser hätte ich es nicht schreiben können, vor allem zum AZ (Bauhaus) :grins:

Die Forderung vom BID ist natürlich gegenstandslos weil schon die Forderung von CCS (bis auf die 3 Posten) gegenstandslos war. Dass BID das noch nicht mal merkt... dass die von CCS verarscht werden :/ Ob sich CCS noch bei mir melden wird? Also bis Dato warte ich noch immer auf neue Geschichten von CCS.

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#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119626 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von DStein):
Dass BID das noch nicht mal merkt... dass die von CCS verarscht werden

Wieso nicht merken? Die wissen genau was Sache ist ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#26
 Von 
DStein
Status:
Praktikant
(631 Beiträge, 139x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von DStein):
Dass BID das noch nicht mal merkt... dass die von CCS verarscht werden

Wieso nicht merken? Die wissen genau was Sache ist ...
wenn die das wissen was Sache ist, dann verstehe ich nicht warum sie die Gefahr laufen wollen eine Anzeige zu bekommen. Ich meine wir wissen alle ein inkasso spielt gerne mit dem Feuer. Obwohl natürlich nur wenige reagieren richtig. Bis sie natürlich an den falschen Schuldner treffen

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#27
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Weil sie gerne mit "Versehen" herausreden und es immer wieder zurückfällt in ein "Das ist eine zivilrechtliche Diskussion, ob das nun erlaubt ist oder nicht". Bisher kommen sie halt mit diesem Unsinn durch.

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#28
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank :D Aber die Antwort konnte auch nur durch die super Hilfe von Mepeisen entstehen....

Ich lasse es jetzt einmal darauf ankommen und schaue wie es weiter geht...



Zitat (von DStein):
Hey Unikatz,
schön Formuliert dein Schreiben an CCS oben. Besser hätte ich es nicht schreiben können, vor allem zum AZ (Bauhaus) :grins:

Die Forderung vom BID ist natürlich gegenstandslos weil schon die Forderung von CCS (bis auf die 3 Posten) gegenstandslos war. Dass BID das noch nicht mal merkt... dass die von CCS verarscht werden :/ Ob sich CCS noch bei mir melden wird? Also bis Dato warte ich noch immer auf neue Geschichten von CCS.

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#29
 Von 
Loerri
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,

es geht weiter !
Es kam noch einmal eine Forderung von BID:

https://1drv.ms/u/s!ApcsE6WMmjvYih4BW4Os68NJXue_?e=e3ddP4

Ich werde dieser jetzt noch einmal widersprechen damit es nicht an die Schufa übermittelt wird.

Dadurch das ich die Informationen auch dan das TV-Team das auch DStein angeschrieben habe, kam diese Rückmeldung nach Prüfung von Herrn Posch.

Was haltet ihr davon ?

Dadurch, dass der Großteil der aufgelisteten Forderungen rechtens ist, liegt der für uns zu erstreitende Wert im unteren zweistelligen Bereich und wir können das System Inkassoabzocke nicht thematisieren.

Ist echt übel das solch Inkassounternehmen nicht das Handwerk gelegt wird.

Vorallem hätte CS-Inkasso ja auch Mahnbescheid beim Gericht beantragen können wenn dieses rechtens wäre und müsste dies nicht an ein weiteres Inkassounternehmen weitergeben.

Verstehe ich ja richtig so oder ?

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#30
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Ja, ich würde das einfach ignorieren. Wichtig ist nur noch, sollte ein Brief eines Gerichts kommen.

Dass die das im TV nicht thematisieren, ist schade. Aber vermutlich haben sie schon einige, wo es beispielsweise mit Inkassogebühren arg übertrieben wird und das ist auch wichtig.

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