CSS Inkasso / Lastschrift auf nicht Giro-Konto

30. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
ciB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
CSS Inkasso / Lastschrift auf nicht Giro-Konto

Hallo,

ich habe vor einer Weile einen Einkauf bei Rewe getätigt und mit meiner EC/Giro-Karte von der Sparkasse zahlen wollen. Hat auch alles geklappt, hab auf meinem Kontoauszügen nie etwas seltsames bemerkt, bis ich fast 3 Monate später Post von CSS Inkasso bekommen habe mit der Forderung von über 119,27 Euro (Kaufbetrag war 24,87).

Hier wird unter anderem Bankrücklastschhriftkosten in Höhe von 10,50€ aufgeführt, die gleichzeitig laut Schreiben rechtlich als Mahnungen gelten, die ich laut CSS Inkasso ignoriert habe. Ich also fix meine Bank angerufen und meine Auszüge gecheckt - nichts, rein gar nichts. Meine Bank bestätigte mir: Weder gab es einen Versuch einer Abbuchung noch gab es irgendwelche Rückbuchungen. Also habe ich einen Anwalt eingeschaltet. Dieser setzte ein Schreiben auf, dass die Sachlage erklärte und ich überwies den originalen Kaufbetrag. In der zwischenzeit stellte sich heraus, dass ich ausversehen meine AktivSparCard verwendet hatte (also kein Girokonto), aber auch hier war auf den Auszügen und von der Bank direkt keinerlei Probleme zu erkennen.

Ein paar Tage später und CSS Inkasso meldete sich erneut und zerrupfte meinen Anwalt in der Luft - dieser machte einen Rückzieher und empfiehl mir aufgrund der Sachlage zu zahlen, da meine Rechtsschutzversicherung aufgrund der aussichtslosen Lage nicht mehr zahlen würde -.-.

Zur Sachlage: CSS Inkasso hat Belege von der Bank, dass Rewe (bzw. Ingenico Payments) versucht hat abzubuchen und die Sparkasse Rückgebucht hat und eine Gebühr von 3€ jedes mal erhoben hat (wenn ich das so richtig aus dem Zahlenchoas lese). Auf meinen Kontoauszügen steht aber immer noch nichts drauf. Die Gegenseite schreibt desweiteren: "Dem Kontoinhaber obliegt im Rahmen seines Zahlungsverhaltens die Sorgfaltspflicht sämtliche Zahltransaktionen und somit auch alle Bewegungen auf seinem Girokonto mittels Kontoauszug zu kontrollieren. Die fehlende Abbuchung auf dem Girokonto hätte Ihrer Mandantin auffallen müssen."

Mein Anwalt ist der Meinung, dass die alles richtig gemacht haben (ich denke das auch) und ihre Forderung rechtens ist und wir deshalb zahlen müssen. Ich bin aber immer noch der Meinung, dass eine ordentliche Mahnung nicht stattgefunden hat, da selbst nach Anruf bei der Bank ich keinerlei Infos über eine Rücklastschrift, die ja hier als Mahnung aufgezeigt wird, bekomme.

Kann mir jetzt jemand sagen, wie ich hier weiter vorgehen soll? Ich verstehe auch nicht, warum mir die Bank sagt es gibt keinerlei Abbuchungen und die haben aber von meiner Bank Buchungsbelege, wo eindeutig versucht wurde was bei mir abzubuchen? Ich werde meine Bank morgen nochmal anrufen und zur Rede stellen, aber ich werde wahrscheinlich eh nur vertröstet.

CSS Inkasso habe ich mittlerweile den restlichen Betrag auf Anweisung meines Anwalts gezahlt, da, wie er richtig dargelegt hat, die Lage in den Pflichtbereich der Bank und somit auch in meine Sphäre fällt.

Meine Offenen Fragen/Anliegen zusammengefasst:
1. Ist es wirklich meine Schuld, wenn ich aus versehen eine falsche Karte verwende, bei der Lastschriftverfahren gar nicht zulässig sind, das Terminal mir dann aber trotzdem anzeigt "Zahlung erfolg?"?
2. Wurde ich tatsächlich abgemahnt, auch wenn ich nicht mal die Chance hatte, eine Mahnung zu sehen?
3. Kann man wirklich von jemanden Verlangen, dass man bemerken muss, dass eine Buchung über 24,87€ nicht erfolgte?
4. Kann ich meine Bank zur Rechenschaft ziehen, da sie mir wichtige Informationen vorenthalten hat, mich belogen hat und der Gegenseite Informationen zugespielt hat und mir vorenthalten hat?

Vielen Dank schon mal im Voraus

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fm89
Status:
Lehrling
(1988 Beiträge, 754x hilfreich)

1. Ja, das ist deine Schuld.

2. Ja, durch eine fehlgeschlagene Lastschrift befindet man sich automatisch in Verzug. Eine Mahnung ist nicht mehr nötig. Man kann natürlich prüfen, ob die Bank ihre Informationspflicht verletzt hat, aber das ist m.Mn. nach ein Nebenkriegsschauplatz.

3. Ja, verlangen kann man viel. Ist im Prinzip nicht relevant

4. Wo siehst du hier diese Vorwürfe begründet? Wie könnte man dies nachweisen?

Im übrigen teile ich die Meinung des offenbar unmotivierten Anwalts nicht. Hier wäre großes Einsparpotential bei den Inkassogebühren und den Kosten für die Rücklastschrift vorhanden gewesen

-- Editiert von fm89 am 30.01.2017 21:04

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
ciB
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von fm89):

2. Ja, durch eine fehlgeschlagene Lastschrift befindet man sich automatisch in Verzug. Eine Mahnung ist nicht mehr nötig. Man kann natürlich prüfen, ob die Bank ihre Informationspflicht verletzt hat, aber das ist m.Mn. nach ein Nebenkriegsschauplatz.
-- Editiert von fm89 am 30.01.2017 21:04


Laut meiner Bank gibt es aber keine fehlgeschlagene Lastschrift, laut meiner Bank gibt es überhaupt gar keine Lastschrift. Wie hätte ich also wissen können, dass sie fehlgeschlagen ist?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Xipolis
Status:
Lehrling
(1744 Beiträge, 831x hilfreich)

Zitat (von ciB):
bis ich fast 3 Monate später Post von CSS Inkasso bekommen habe mit der Forderung von über 119,27 Euro (Kaufbetrag war 24,87).


Die Verzugszinsen und Nebenforderungen betragen also zusammen 94,40 €. Das ist vollkommen überzogen.

Zitat:
Hier wird unter anderem Bankrücklastschhriftkosten in Höhe von 10,50€ aufgeführt, die gleichzeitig laut Schreiben rechtlich als Mahnungen gelten, die ich laut CSS Inkasso ignoriert habe.


Bei einer Rücklastschrift tritt der Verzug ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Die verlangten Kosten für die Rücklastschrift sind allerdings zu hoch, denn üblicherweise berechnen sich die Banken gegenseitig 3.- € entsprechend dem Lastschriftabkommen.

Zitat:
CSS Inkasso hat Belege von der Bank, dass Rewe (bzw. Ingenico Payments) versucht hat abzubuchen und die Sparkasse Rückgebucht hat und eine Gebühr von 3€ jedes mal erhoben hat.


Für die den zweiten und alle weiteren Abbuchungsversuche (sog. Hoffnungsläufe) musst Du jedenfalls keinen Schadenersatz leisten.

Zitat:
"Dem Kontoinhaber obliegt im Rahmen seines Zahlungsverhaltens die Sorgfaltspflicht sämtliche Zahltransaktionen und somit auch alle Bewegungen auf seinem Girokonto mittels Kontoauszug zu kontrollieren. Die fehlende Abbuchung auf dem Girokonto hätte Ihrer Mandantin auffallen müssen."


Das ist zwar richtig, aber selbst wenn Dir dies aufgefallen wäre, hätte Dich das nicht zu einer Handlung verpflichtet, denn es könnte auch der Fall des Gläubigerannahmeverzuges, also ein Verschulden durch den Gläubiger, vorliegen.

Zitat:
Mein Anwalt ist der Meinung, dass die alles richtig gemacht haben (ich denke das auch) und ihre Forderung rechtens ist und wir deshalb zahlen müssen.


Für die Hauptforderung über 24,87 € ist das korrekt.

Zitat:
Kann mir jetzt jemand sagen, wie ich hier weiter vorgehen soll?


Die Hauptforderung und den berechtigten Teil der Zinsen und Nebenforderungen zahlen, dem Rest widersprechern.

Zitat:
Ich verstehe auch nicht, warum mir die Bank sagt es gibt keinerlei Abbuchungen und die haben aber von meiner Bank Buchungsbelege, wo eindeutig versucht wurde was bei mir abzubuchen? Ich werde meine Bank morgen nochmal anrufen und zur Rede stellen, aber ich werde wahrscheinlich eh nur vertröstet.


Hast Du dazu eine schriftliche oder zumindest textliche Aussage Deiner Bank vorliegen?

Zitat:
CSS Inkasso habe ich mittlerweile den restlichen Betrag auf Anweisung meines Anwalts gezahlt, da, wie er richtig dargelegt hat, die Lage in den Pflichtbereich der Bank und somit auch in meine Sphäre fällt.


Das war hinsichtlich der Nebenforderungen ein fehlerhafte Beratung, da hier nicht genau genug geprüft wurde.

Zitat:
1. Ist es wirklich meine Schuld, wenn ich aus versehen eine falsche Karte verwende, bei der Lastschriftverfahren gar nicht zulässig sind, das Terminal mir dann aber trotzdem anzeigt "Zahlung erfolg?"?


Ja. Ansonsten würde der Geschädigte ja auf seinem Schaden sitzen bleiben. Du hast Deinem Gläubiger erlaubt von diesem Konto Geld abzubuchen, dass Dir erst mitgeteilt wird die Zahlung sei erfolgt und dann doch nicht funktionierte, nimmt Dich nicht aus der Verantwortung.

Zitat:
2. Wurde ich tatsächlich abgemahnt, auch wenn ich nicht mal die Chance hatte, eine Mahnung zu sehen?


Ja, bei einer Rücklastschrift bedarf es keiner Mahnung.

Zitat:
3. Kann man wirklich von jemanden Verlangen, dass man bemerken muss, dass eine Buchung über 24,87€ nicht erfolgte?


Deine Bank ist verpflichtet, Dich über die Rücklastschrift zu informieren.

Zitat:
4. Kann ich meine Bank zur Rechenschaft ziehen, da sie mir wichtige Informationen vorenthalten hat, mich belogen hat und der Gegenseite Informationen zugespielt hat und mir vorenthalten hat?


Ja, wenn Deine Bank Dich nicht über die Rücklastschrift informiert hat. In dem Fall solltest Du Dich aber an einen Rechtanwalt wenden und Dir einen Deckungszusage geben lassen.

0x Hilfreiche Antwort

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