Der Ex-Stromversorger hat von mir 2336.16 EUR zu kriegen ; das Geld habe ich auch aber will lieber in Raten zahlen, weil ich mein Portemonnaie nicht zu duenn werden lassen will ... damit ich verschiedenen denkbaren Situationen optimal begegnen kann .
Also bot ich denen vor e. paar Wochen Ratenzahlung an ... , ca. 100 /Monat, bei ca. 500 Anzahlung .
Jetzt habe ich aber e. Mahnbescheid im Briefkasten, mit Kosten u Mahnkosten nun 2435.58 EUR ... .
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Ich will nun nicht das ganze auf 1 mal zahlen, sind nur die EVU u. koennen mich mal.
Also mein Plan: E. Teil zahlen, bspw. 1000 ... oder 1500 ... , und dann gemuetlich die Raten ... 100 je Monat, nach 1 Jahr erledigt .
Wenn ich den Mahnbescheid laufen lasse ... kommt aber bald der VollstreckungsBescheid ... und sie langen in mein Konto ... , was weder mir noch der Bank gefaellt ...
Also muss ich wohl den Fluss beim Mahnbescheid unterbrechen, soviel zahlen dass die Gerichtskosten auf ertraegliches Niveau sinken ... und d. Klage abwarten ... ; bis die Klage dann vor der Richterin liegt sind dann vielleicht noch 500 EUR offen ... und bis alles vollstreckbar ist schulde ich denen nur noch 200 EUR ... aber habe Zeit gewonnen ... und im kritischen Moment (jetzt) genug Geld in der Tasche gehabt ...
Was haltet ihr davon ? Gehts auch noch anders ? Will in Puncto Schufa sauber bleiben ...
==> Wieviel muss ich jetzt zahlen ... , und wieviel kann ich erstmal nicht zahlen ... damit die gesamten GerichtsKosten schoen niedrig bleiben ? (Streitwert usw)
Mache ich mich strafbar, wenn ich e. Teil der Forderung anerkenne (u. zahle), e. Teil aber ablehne ... ... (Teilwiderspruch) ?
==> Zu kriegen haben die das Geld ja ... ... ; wenn ich beim evtl. TeilWiderspruch keine Begruendung angebe ... ist es wohl OK ... weil ich dann ja nix falsch ausgesagt habe ... ?
Gebt mir mal eure Meinungen bekannt ... ... ; was wuerdet Ihr machen ... ?
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Cashflow optimieren unter Mahnbescheid
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
Wenn die Forderung selbst rechtens ist und kein Verschulden des Stromanbieters, hast du auch keinen Anspruch auf Ratenzahlung. Einseitig eine Ratenzahlung auszusprechen, funktioniert nicht wirklich.
Wie du richtig sagst kann man das strecken bzw. den Anbieter vor vollendete Tatsachen stellen. Es würde vor Gericht auch wohl eher auf einen Vergleich hinauslaufen und eine Ratenzahlung, gerade wenn du gute Gründe hast, Reservern zu behalten. Ein Gläubiger wird sich dann schon überlegen, ob er die Ratenzahlung nicht doch annimmt. Garantien gibt es aber keine.
Theoretisch kann der Gläubiger klagen, danach die volle Summe pfänden lassen.
quote:
Will in Puncto Schufa sauber bleiben ...
Bei gerechtfertigten Forderungen ist das schwierig. Da gilt nur: So schnell wie möglich zahlen. Dann gibts ggf. gar keinen Eintrag oder einen zügigen Erledigungsvermerk.
quote:
Wieviel muss ich jetzt zahlen ...
Soviel wie du irgendwie noch vertreten kannst.
quote:
Mache ich mich strafbar, wenn ich e. Teil der Forderung anerkenne (u. zahle), e. Teil aber ablehne ... ... (Teilwiderspruch) ?
Unbegründet Mahnbescheide abzulehnen, selbst wenn die Forderung gerechtfertigt ist, ist kein Straftatbestand. Ob das geschickt ist, sei dahin gestellt.
Wenn du gute Gründe hast, Geld zurückzubehalten, weil du hier mehrere kurzfristige Ausgaben befürchtest, dann würde ich das so deutlich auch benennen. Deutlich sagen, dass der Gläubiger mti einem Gerichtsverfahren nicht viel mehr erreicht außer horrende Kosten und eine damit verbundene noch spätere Tilgung der Schuld.
Ansonsten deine Ratenzahlungsvorschläge unterbreiten und den Gläubiger auffordern, bei Nicht-Akzeptieren einen Gegenvorschlag aufmachen.
Bei mir steht was ähnliches an. Hier ist der Stromlieferant schuld (und ich auch). Meine eMail mti Zählerstand wurde falsch in die Software übertragen und es hat mir letztes Jahr fast 90% Zurückzahlung berechnet und mich dieses Jahr auf 9€ gesetzt. Peinlicherweise habe ich nie gemerkt, dass sie mir nur 9€ abgebucht haben.
Da hat der Stromlieferant von sich aus in der Abrechnung geschrieben, ich möge mich für eine zinslose Ratenzahlung mit einem Vorschlag melden...
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Hallo,
ich halte von dieser ganzen Hinhaltetaktik überhaupt nichts. Spiele lieber mit offenen Karten.
Bei der Forderung - da sie ja berechtigt ist - wird meiner Meinung nach kein Gläubiger zögern, ein Klageverfahren durchzuführen. Wie schnell oder wie langsam dieses geht, liegt in der Hand des Gerichts und nicht in der des Gläubigers und schon gar nicht in deiner.
Wäre ich Gläubiger und hätte so einen Schuldner würde ich sofort nach Erhalt des rechtskräftigen Titels Zwangsvollstreckungsmaßnehmen - insbesondere eine Kontenpfändung!! - beantragen. Deiner Bank ist deine Schufa dann egal, sie kündigen mit größter Wahrscheinlichkeit das Girokonto. Außerdem würde ich mich sowas von stur stellen und überhaupt keine Zugeständnisse mehr machen.
Ein Teilwiderspruch bringt dich auch nicht wirklich weiter, aus einem Teilvollstreckungsbescheid lässt sich auch prima vollstrecken.
Deine Gedanken könnten mit ganz viel Glück funktionieren, werden dich aber wahrscheinlich in Teufels Küche bringen und die Kosten erheblich in die Höhe treiben.
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Ich glaube nicht, dass sich die beiden Fälle vergleichen lassen!?
quote:Das ist zwar richtig, aber da nicht das Energieunternehmen die Mehrkosten für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und ggf. Zwangsvollstreckung trägt, sondern der Schuldner, kann denen das ziemlich egal sein.
Deutlich sagen, dass der Gläubiger mti einem Gerichtsverfahren nicht viel mehr erreicht außer horrende Kosten und eine damit verbundene noch spätere Tilgung der Schuld.
Der Schuldner macht keinerlei Anstalten, auch nur geringste Einsicht zu zeigen:
quote:
das Geld habe ich auch aber will lieber in Raten zahlen, weil ich mein Portemonnaie nicht zu duenn werden lassen will . .. damit ich verschiedenen denkbaren Situationen optimal begegnen kann .
quote:Na das war, bei der Höhe der Hauptforderung ja wohl erwartbar!? Übrigens kommt dann demnächst auch der Vollstreckungsbescheid - und beide gehen letztlich zu Ihren Lasten ...
Jetzt habe ich aber e. Mahnbescheid im Briefkasten, mit Kosten u Mahnkosten nun 2435.58 EUR
quote:Ja klar, sind ja nur die EVU - wie unverschämt kann man eigentlich sein? Vielleicht sollten Die Ihnen auch nur noch Strom liefern, wenn es gerade mal ein bisschen zu viel davon gibt!?
Ich will nun nicht das ganze auf 1 mal zahlen, sind nur die EVU u. koennen mich mal.
Was die Schufa angeht - da haben Sie nun wohl bereits einen Eintrag und der VB kommt noch dazu.
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" Das Forum - wo Böcke gärtnern und Vergleiche hinken dürfen ... "
-- Editiert Moderator am 20.11.2012 09:08
quote:
Das ist zwar richtig, aber da nicht das Energieunternehmen die Mehrkosten für Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und ggf. Zwangsvollstreckung trägt, sondern der Schuldner, kann denen das ziemlich egal sein.
Wenn man den Schuldner durch vorzeitige Vollstreckung in die Privatinsolvenz treibt und dann in der Rangliste deutlichst nach hinten rutscht, ist das nicht mehr egal. Natürlich kann man es drauf anlegen aber wenn es beim Schuldner wirklich etwas Probleme gibt und er eine Ratenzahlung anbietet würde ich mir zweimal überlegen, diese nicht wenigstens mal zu probieren als Gläubiger.
Auf gut Glück einem Schuldner mit angespannter finanzieller Lage pfänden zu lassen oder dergleichen kann gehörig nach hinten losgehen.
Aber aus Sicht von Inkassobüros und dergleichen zählt nur Erfolgsquote. Ob man den Schuldner dann in den Ruin getrieben hat, ist denen vollkommen egal ;-)
-- Editiert mepeisen am 19.11.2012 17:28
@könig arthur
Ist ein Inkassobüro zwischengeschaltet gewesen ?
Die eigentliche Haupt Forderung ist zu 100 % unstrittig ?
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
Regt euch erst mal ab , ist ja schlimm ...
1. will ich ja zahlen, und habe jederzeit das Geld .. auch incl. der Gerichtskosten ... (die ich aber optimieren will)
2. zahle ich ja den Teil, gegen den ich nicht widerspreche.
Die Glaeubiger muessen dann klagen, und ich kann jederzeit zahlen ... ; vollstrecken koennen sie erst am Ende, wenn ich eh fast alles gezahlt habe ... .
Ausserdem wird der Strom mit Kosten von 1 ct je kWh erzeugt, und vom Endverbraucher verlangen sie 25 ct , macht also ca. 2500 % Gewinnspanne ; da koennen sie auch mal warten ...
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quote:
1. will ich ja zahlen, und habe jederzeit das Geld .. auch incl. der Gerichtskosten ... (die ich aber optimieren will)
Es gibt da nichts zu "optimieren". Und wenn das Geld da ist, wieso werden die Schulden nicht bezahlt?
quote:
Die Glaeubiger muessen dann klagen, und ich kann jederzeit zahlen ... ; vollstrecken koennen sie erst am Ende, wenn ich eh fast alles gezahlt habe ... .
Die Klage ist aber inhaltlich dann gerechtfertigt und damit kommen Gerichtskosten oben drauf. Die kann man nicht einfach durch Verzögerungstaktik ganz wegbekommen.
quote:
Ausserdem wird der Strom mit Kosten von 1 ct je kWh erzeugt, und vom Endverbraucher verlangen sie 25 ct , macht also ca. 2500 % Gewinnspanne ; da koennen sie auch mal warten ...
Milchmädchen kommen im wahren Leben nicht weit. Mit Moral wird man auch vor Gericht nichts erreichen.
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Sorry, bin kein Milchmaedchen. Aber: Die duemmsten Schafe werden zuerst geschlachtet ...
Fakt ist:
==> Bin selber einem saeumigen Zahler hinterher ... der mit ueber 10 000 schuldete ... ; mit dem musste ich mich nun einigen und habe daher weniger in der Tasche ...
==> Die Stromschulden hinterliess mir ein Mietnomade ...
Also was solls, ich finde: Man sollte den "Cashflow" optimieren, auch wenns am Ende vllt. 200 EUR mehr kostet ... ; Hauptsache es kostet nicht 500 EUR mehr ...
Mein normales Einkommen kann Raten bequem verkraften (2 oder 3 mehr ist egal) , Anzahlung kann ich auch leisten ... ; im Moment sind aber halt evtl. 2 oder 3 Investitionen an anderer Stelle insgesamt lohnender (da diese dann bessere Einnahmenb ergeben), als wenn ich brav den EVU das ganze Geld auf einmal gebe.
... daher bitte nicht weiter so tun als ob ich doof waere ... .
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Also meine Idee: Da die Anwalts - u. GerichtsGebuehren nach Brago & Streitwert in Schritten gestaffelt sind ,
==> und zwar 300, 600, 900, 1200, 1500 ... EUR ...
Sollte ich wohl soviel zahlen, um unter die niedrigstmoegliche Grenze zu kommen, damit die weiteren Mahn- u. GerichtsKosten dann optimal 1 Schritt niedriger sind ...
Die Gebuehren sind ja ca. wie folgt (ohne Anwalt, nur GerichtsGebuehr)
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Gegenstandswert bis € / 10/10 Gebühr
300,00 / 25,00
600,00 / 45,00
900,00 / 65,00
1.200,00 / 85,00
1.500,00 / 105,00
2.000,00 / 133,00
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Also: Wenn ich soviel zahle, dass die Restschulden niedriger als bspw. 1200 EUR sind (etwa 1199.50 EUR) ... , dann habe ich Gerichtskosten von 85 EUR ... ?
==> Dafuer ca. 1/2 Jahr Zeit gewonnen ? (Grins)
Oder sehe ich das falsch ?
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quote:
Also was solls, ich finde: Man sollte den "Cashflow" optimieren, auch wenns am Ende vllt. 200 EUR mehr kostet ... ; Hauptsache es kostet nicht 500 EUR mehr ...
Ist hier nicht möglich. Wenn Klage erhoben wird, dann wird Klage erhoben. Wenn nicht, dann nicht. Ohne Klage kommt man um die Gerichtskosten herum. Mit Klage nicht. Gleich bezahlen bedeutet: Keine Klage.
Wenn man einem Mahnbescheid widerspricht, teilweise widerspricht oder was auch immer gewinnt man auf den ersten Blick Zeit, auf den zweiten Blick handelt man sich eine gerechtfertigte Klage ein.
quote:
Oder sehe ich das falsch ?
Vom Grundprinzip her nein. Man kann nur soviel einklagen, wie man noch bekommen soll. Aber: Es zählt hier ggf. das Datum der Beauftragung. Wenn bereits ein Rechtsanwalt involviert ist, wird er seine vorgerichtliche Tatigkeit nach dem Streitwert, der im Moment vorliegt (also volle Summe) berechnen.
Sonst könnt ja jeder kommen und kurz vor Urteilsbegründung alles überweisen um sich dann die Gerichtskosten und Anwaltskosten ganz zu sparen. So funktioniert das in der Praxis aber nicht.
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Ein RechtsAnwalt ist glaube noch nicht involviert ; ich hoerte nur von den EVU direkt, auch auf dem Mahnbescheid.
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Wie ist Dein score ?
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"Empörung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen "
Wie wäre es mit einem stinknormalen Kredit, notfalls Dispo, das ist billiger als solche Mätzchen!
Die klagen immer auf das, was noch aussteht, und wenn man dann noch schnell zahlt, gilt es trotzdem als Bestandteil des Streitwerts!
Außerdem kommen zu den reinen Gerichtskosten ja auch noch die Anwaltskosten, Fahrtkosten und dergleichen.
Man kann übrigens auch noch beim Gerichtsvollzieher u.U. Raten zahlen, aber erstmal nur für 6 Monate. Die Vollstreckungskosten hat man dann aber trotzdem am Hals.
Schau mal in einen beliebigen Strompreisrechner, da sieht man schnell, dass von den 25ct/kWh nicht 24ct als Gewinn für das EVU anfallen!
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"
Man kann übrigens auch noch beim Gerichtsvollzieher u.U. Raten zahlen, aber erstmal nur für 6 Monate. Die Vollstreckungskosten hat man dann aber trotzdem am Hals.
"
Jetzt nur noch e paar Tage zum widersprechen ...
Der GerichtsVollzieher ... meldet sich aber erst nach dem PfaendungsVersuch auf mein Konto ... ? Will ja Aerger mit d. Bank vermeiden ... ...
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Hallo,
es liegt im Ermessen des Gläubigers, welche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Es kann keiner sagen, ob zuerst ein Vollstreckungsauftrag möglicherweise mit sofortiger eV-Abgabe oder ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragt wird.
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" "
Vielleicht sollte man auch berücksichtigen, dass Zinsen in Höhe von mindestens 5% über dem Basiszinssatz dazukommen.
Die Sache mit dem Zeitschinden würde ich auch lieber sein lassen.
OK, ich habe jetzt erstmal Eure Ratschlaege ungefaehr befolgt ...
==> und eine RatenzahlungsVereinbarung vorliegen.
Dem Mahnbescheid habe ich nicht widersprochen, war so abgemacht mit der Bearbeiterin von den EVU ... und ich wollte mich mal dran halten.
Unterschrieben ist selbige schon ... von Seiten der EVU ... , ich muss wohl noch unterschreiben binnen 10 Tagen, damit es wirksam wird.
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Wie ist es nun: Da ich dem Mahnbescheid nicht widersprach (frist nun auch abgelaufen) ... ergeht ja wohl der VollstreckungsBescheid ... ; koennen die Glaeubiger dann immer noch einfach mal ins Konto pfaenden ... oder hindert selbige die RatenzahlungsVereinbarung daran ?
Ich hatte denen gegenueber erwaehnt, dass 1000 EUR Anzahlung "kein Problem"waeren ... und liess auch vernehmen, dass ich dem Mahnbescheid ja widersprechen koennte ...
Kann es nun sein, dass sie mich in Sicherheit wiegen ... und dann trotzdem aus heiterem Himmel ins Konto pfaenden ?
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Was sagt denn die Ratenvereinbarung dazu aus?
Sagt dazu gar nix ; steht drin letzte Rate ca. 2014, und Sonderzahlungen werden nicht als Raten gewertet ... sondern ich muss weiter brav Raten zahlen.
Aber sie haben nicht reingeschrieben ... etwa nicht vollstrecken zu wollen.
Drion steht sowas wie: "Bei Verbesserung Ihrer EinkommensLage behalten wir uns vor, die Raten zu erhoehen" (abgekuerzt) ...
Ob das heissen koennte:"Wenn wir bei PfaendungsVersuch was finden haben Sie nicht Ihr hoeheres Einkommen angegeben ... , und wir duerfen daher die Knete behalten ?
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quote:<hr size=1 noshade>etwa nicht vollstrecken zu wollen. <hr size=1 noshade>
Das genügt, wenn es so wörtlich drin steht und bestätigt ist. Dann hat man auch Anrecht darauf, dass der Titel ruht, bis du die Vereinbarung nicht mehr einhalten kannst. Das gilt dann auch für andere Wege der Vollstreckung oder sogar für das Erzwingen der eidesstattlichen Versichrung.
Notfalls kann man sich mit Verweis auf diese Vereinbarung dann gegen Vollstreckungsversuche zur Wehr setzen.
Sollte man die Ratenzahlung nicht mehr erfüllen, kann man dann halt Vollstreckungsmaßnahmen einleiten.
Das ergibt sich meiner Ansicht nach alles aus §242 BGB - Treu und Glauben.
Hier wird immer wieder abgelesen, dass eine Handlung, die man vornimmt(inn diesem Fall dass der Gläubiger dem Schuldner bestätigt, aufgrund der Vereinbarung nicht vollstrecken zu wollen) auch einhält und dass man sich darauf berufen kann.
Anderes Stichwort "Widersprüchliches Verhalten".
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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."
-- Editiert mepeisen am 03.12.2012 16:55
Naja: Sie haben eben _nicht_ reingeschrieben, nicht vollstrecken zu wollen. Es blieb unerwaehnt ...
"Treu u. Glauben" also ... ; werde erstmal davon ausgehen, Danke soweit.
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