Ccs Inkasso, Betrug?!

30. Mai 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb491742-52
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ccs Inkasso, Betrug?!

Hallo. Ich versuche es kurz zu halten. Ich war angeblich im rewe einkaufen, habe mit meiner alten Karte bezahlt und jetzt kam ein Brief vom Inkasso das ich einen forderungsbetrag in Höhe von 124,74 € bezahlen soll. Das was 8ch angeblich eingekauft haben soll beträgt 26,34€.

Bankrüklastkosten : 4,50
Adressermittlung : 30,00
Verzugsschaden : 9.90
Geschaftsgebühr: 45,00
Auslagen : 9.00

Das ist doch nicht rechtens. Dazu kommt noch das ich ja ein schreiben davor bekommen haben soll, wo sie mich aufgefordert haben den Betrag (ich denke mal nur die 26,34) zu zahlen. Habe aber nie vorher ein Schreiben bekommen.
Ich habe das Inkasso angezeigt weil ich mich an diesen Einkauf nicht erinnern kann. Jetzt meinte die Polizei sie haben von der Bank was wo diese Abzüge drauf stehen ich aber es nicht auf den Kontoauszug sehen kann. Und ich war vorher bei der Bank und habe nach gefragt.

Was kann ich jetzt noch tun.?!
Bitte helft mir
:(

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich war angeblich im rewe einkaufen

Also warst du es oder warst du es nicht? Also mal unabhängig vom Kontoauszug: Warst du an dem benannten Tag einkaufen und hast auch mit Karte gezahlt und dabei versehentlich eine alte erwischt, oder warst du nicht einkaufen?

Zitat:
Das ist doch nicht rechtens

Nö. Garantiert nicht. Ich nehme fürs folgende mal an, dass du wirklich einkaufen warst und es wirklich eine Rücklastschrift gab.

- Die Rücklastschrift mit 4,50€ könnte man noch akzeptieren.
- Die 30€ Adressermittlung sind völliger Blödsinn. Maximum wäre Schufa Produkt Ad-Finder und das stellt exakt 10€ in Rechnung.
- Der Verzugsschaden 9,90€ ist frei erfundener Quatsch. Darüber hinaus haben Ingenico/CCS eine strafbewehrte Unterlassungseklärung abgegeben, so etwas nicht mehr zu fordern...
- Die Geschäftsgebühr und Auslagen sind meiner Meinung nach wegen zwei Gründen nicht durchsetzbar. Einmal Konzerninkasso und einmal sogenannter Inkassoüberfall.

Zitat:
Jetzt meinte die Polizei sie haben von der Bank was wo diese Abzüge drauf stehen ich aber es nicht auf den Kontoauszug sehen kann. Und ich war vorher bei der Bank und habe nach gefragt.

Dann würde ich der Polizei mal die eigenen Kontoauszüge zeigen, wo das also definitiv nicht drauf steht und die mal fragen, ob A) die Kontonummer überhaupt stimmt oder vielleicht ein Betrüger unter deiner Adresse völlig woanders ein Konto eröffnet hat oder B) das Inkasso die Kontoauszüge gefälscht hat

Davon abgesehen würde ich aber mal der Polizei stecken, dass die beim LG Düsseldorf versprochen haben (Az 14 c O 169/15 ) beispielsweise diese 9,90€ nicht mehr zu fordern. Ob man da nicht mal dieses Ordnungsgeld von bis zu 250tsd € nun vollstreckt oder die Geschäftsführer verhaftet. So wie es dort im Urteil angekündigt ist. Sprich: Ob die nicht auch mal deswegen ermitteln wollen.

-- Editiert von mepeisen am 30.05.2018 15:15

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#2
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Sry aber, die Polizei hat da eher nichts mit zu tun.
Man sollte das mal zum LG Ddorf senden mit Vermerk auf das AZ..

Aber ansonsten, wie mepeisen bereits schrieb, von zentraler Bedeutung ist hier jetzt die Frage, hast Du was gekauft oder nicht.

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Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sry aber, die Polizei hat da eher nichts mit zu tun.

Wenn man vermutet, dass ein Betrüger unterwegs ist mit einer alten Karte o.ä. könnte man da schon was mit zu tun haben. Aber wegen dem Inkasso (normalerweise) eher nicht, da hast du Recht.

Wenn man aber nun schon mal so weit ist, kann man da ja trotzdem mal prüfen, wo der Kontoauszug herstammt, wo das plötzlich ersichtlich sein soll.

Zitat:
Man sollte das mal zum LG Ddorf senden mit Vermerk auf das AZ..

Mir ist noch nicht ganz klar, ob ein Gericht dann selbst aktiv wird oder ob das Vollstrecken eines Ordnungsgeldes dann andere Behörden trifft oder ob der ursprünglich klagende Verein aktiv werden muss. Aber das ist eine andere Frage, die einem bestimmt auch das LG beantworten kann ;-)

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#4
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Das mit der Polizei bezog sich außschließlich auf das Zwangsgeld.
Sry für die Unklarheit.

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