Click and Buy -> Coeo Inkasso

22. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
xjohnnyp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Click and Buy -> Coeo Inkasso

Hallo Leute,

ich habe seit längerem ein kleines Problem mit Click and Buy und deren Inkasso Unternehmen "Coeo".
Zu meinem Problem:

Ich habe am [color=red]01.02.2013[/color] bei ITunes einen Einkauf über 4,49 getätigt. Ich hatte bei Click and Buy ein automatisches Lastschriftverfahren eingerichtet. Mein dort angegebenes Konto konnte diesen Betrag zu diesem Zeitpunkt nicht ausgleichen, da ich ein neues Konto errichtet hatte.
Die erste Mahnung erfolge am [color=red]20.02.2013[/color] per Email.
Leider überprüfe ich, wie ich dann bemerkte, viel zu selten meine EMails, sodass ich bereits am [color=red]25.02.2013[/color] die zweite Mahnung per Email erhielt. Zu diesem Zeitpunkt belief sich der Gesamtbetrag aufgrund der Mahnkosten und Rückbuchungen bereits auf 34,49€!
Ich war völlig erschrocken über diesen Betrag, bin dann aber als ich zwei Tage später meine Emails laß sofort zu meiner neuen Bank um den Betrag auf das, in meinem Kundenkonto angegebene, Konto zu überweisen.
(Die Überweisung erfolge also am 27.02.2013)

Ich dachte damit wäre die Sache gegessen. Tja, falsch gedacht! Am 19.03.2013 erhielt ich einen Brief von dem Inkasso Unternehmen Coeo mit einer Forderung über 87,56€ aufgrund der nichtbezahlten Rechnung von Click and Buy.
Ich setzte mich dann direkt mit dem Unternehmen in Verbindung, und sendete Ihnen erst meinen Kontoauszug zu, der nicht ausreichend war um den Sachverhalt zu klären.
Heute war ich bei der Bank um eine Umsatzdetailansicht zu erhalten. Laut der Ansicht ist der Betrag an
die Kontonummer: 80912090 mit der BLZ: 30060010 gegangen.
Leider steht in der Email eine andere Bankverbindung Konto 1711118 / BLZ 30050000 (wie ich leider gerade erst bemerkt habe). Auf mein Kundenkonto konnte ich seit der zweiten Mahnung nicht mehr zugreifen!

Meine Frage ist jetzt was kann ich machen? Es liegt hier wohl leider ein Irrtum vor, das von mir überwiesene Geld habe ich leider bis heute noch nicht zurückbekommen weshalb ich auch davon ausging dass alles gerecht von Statten ging..
Kann ich das Geld wiederbekommen, um es erneut zu überweisen, ohne dass ich das Inkassounternehmen noch zusätzlich bezahlen muss?


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die 30€ Strafgebühr darf so nicht erhoben werden und ist viel zu viel. Es darf nur erhoben werden: Briefporto u.ä. (fällt bei dir wegen eMail-Mahnung weg) und der tatsächliche Preis für die Rücklastschrift (sind in der Regel maximal 5€).

Ansonsten: Bei der obigen Bankverbindung/Kontonummer, auf die du überwiesen hast, dürfte es sich um diejenige handeln, von der die Lastschrift veranlasst wurde, richtig? Das dürfte also bei ClickAndBuy gelandet sein, richtig?
Nur das ist wichtig. Wenn in der Mahnung nun ein anderes Konto auftaucht, ist das egal.

Bestenfalls würde ich denen einen Brief schicken (Einschreiben), in dem ich sie auffordere, 25€ der zu viel überwiesenen Strafgebühren mit Verweis auf die gängige BGH-Rechtsprechung zurück zu überweisen. Wie gesagt nochmal sicherstellen, wo du hin überwiesen hast.

Die BLZ ist allerdings durchaus richtig, die sind bei der WGZ-Bank. Insofern ist evtl. auch die Kontonummer richtig. Damit hat die das Geld erreicht. wenn die hier in der Mahnung eine abweichende Kontonummer und BLZ verwenden, kann dir das egal sein.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

-- Editiert mepeisen am 22.05.2013 18:26

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Ich komme aus der Inkassobranche
COEO Inkasso ist Nachfolgeunternehmen des 2012 in die Insolvens gegangenen Inkassounternehmens ACOREUS und benötigt dringend frisches geld
Inkassogebühren im Zusammenhang mit Online Bezahlsystemen sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig - d.h werden nicht eingeklagt
http://www.gutefrage.net/tipp/iff--clickandbuy-inkassogebuehren-unzulaessig

Frage : Das von Dir versehentlich angegebene Konto gehört zu click and buy oder zum Inkassoladen ?
Was hast Du im Verwendungszweck eingetragen ?
Welche Summe hast Du überwiesen ?



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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "



-- Editiert thehellion am 22.05.2013 19:12

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xjohnnyp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Huh, erstmal vielen vielen Dank für die schnellen Antworten!

@ mepeisen:
Ja die 34,49€ habe ich an das von Click and Buy angegebene Konto überwiesen, welches ich in meinem Kundenkonto angezeigt wurde. Das müsste dann also auch bei Click and Buy gelandet sein, nur leider kann ich auf die Bankverbindung nicht mehr zugreifen, da in den Mahnungen eine andere Verbindung beschrieben wurde.
Danke für deine Antwort dazu!
Hast du vielleicht eine Rechtsgrundlage für mich auf die ich mich berufen kann, damit ich die 20€ Strafgebühr zurückfordern kann?


@thehellion:
Das von mir angegebene Konto wurde mir in meinem Click and Buy Kundenkonto angezeigt und geöhrt demnach auch zu Click and Buy (s.o.).
Der Verwendungszweck enthielt meine Kundennummer und ein paar Nummern die ich nicht zuordnen kann. "F10753231P338798009"
Der betrag den ich überwiesen habe enthielt die geforderten 4,49€ und 2x 15€ Strafgebühr, also die geforderten 34,49€ aus der ersten Mahnung vom 20.02.2013.


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-- Editiert xjohnnyp am 22.05.2013 19:47

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die 2 mal Strafgebühr a 15 € hättest Du Dir allerdings ersparen können denn diese Kosten sind nicht durchsetzungsfähig -
Wie von @mepeisen ebenfalls erwähnt kann man für Lastschriftrückläufer ca 5 oder 6 ansetzen

Dein Geld ist mit Sicherheit angekommen denn die Kontonummer stimmt - Ich geh mal davon aus das die Kundennummer welche Du im Überweisungsträger im Verwendungszweck eingetragen hast ebenfalls korrekt ist

Gegenüber COEO würde ich wie folgt schriftlich retournieren :

"...Ich weise die Forderung vollumfänglich zurück und empfehle Ihrem Auftraggeber den klageweg. - Weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihres Vertragsanwaltes werden zu keiner zahlung meinerseits führen .- Ich untersage die weitergabe meiner daten gem BDSG - Ich untersage die Kontaktaufnahme per telefon...."

Vermutlich wird es aber trotzdem zu einigen Mahnbriefen kommen

Eine Klage expl wg den Inkassokosten ist so unwahrscheinlich wie die Heiligsprechung von Westerwelle

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

-- Editiert thehellion am 22.05.2013 21:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Vielleicht auch die Gegenseite komplett auflaufen lassen, also gar nicht mehr reagieren. Mit dem Rückfordern ist das halt auch so eine Sache. Freiwillig zahlen die das sowieso nicht zurück.

Insofern könnte man auch abwarten bis es zum gerichtlichen Mahnbescheid kommt und dem widersprechen. Sollte es dann zur Klage kommen, legt man die eigene Überweisung vor, erläutert, dass man das auch schon Click&Buy vorgelegt hat und man verlangt dann mit Blick auf die BGH-Rechtsprechung das zu viel gezahlte zurück.

Du musst tatsächlich erst antworten, wenn ein Gericht involviert ist. Nicht mal einem gegnerischen Anwalt musst du antworten. Im Grunde hast du ja alles gesagt: Du hast überwiesen. Wenn die zu blöd sind (wir unterstellen ja keine Absicht), das korrekt zu verrechnen und das Geld zu finden ist das nicht dein Problem.

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#6
 Von 
xjohnnyp
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

@ mepeisen:
Danke, dann weiß ich ja jetzt wie ich weiterverfahren kann sofern Coeo sich erneut melden sollte!

@ mepeisen:
Danke, dann weiß ich ja jetzt wie das Verfahren weiter gehen kann! Leider bin ich dann wohl um 30€ ärmer, trotzdem um eine große Erfahrung reicher.



Ich habe Coeo gestern die Umsatzdetailansicht zugeschickt. Bin mal gespannt wie es jetzt weiter geht! Werde euch natürlich auf dem Laufenden halten.

Danke soweit für eure Bemühungen!

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
ich habe Coeo gestern die Umsatzdetailansicht zugeschickt. Bin mal gespannt wie es jetzt weiter geht!

Die werden Dich in einem weiteren Schreiben darüber in Kenntnis setzen das Du angeblich verpflichtet bist den dem Gläubiger entstandenen Verzugsschaden - hier die COEO Inkassokosten - zu begleichen :grins:

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"Privatmeinung - keine juristischen Fachkenntnisse "

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Was man aber getrost ignoriert oder wie gesagt mit der Aufforderung beantwortet, rund 20€ zurückzuzahlen, da man sich informiert habe und nun wisse, dass diese Strafgebühr vom BGH untersagt ist.

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