Coeo - Anwalt

8. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)
Coeo - Anwalt

Hilfe Klarna/Coeo/Anwalt Mumm

Hallo ich brauche eure Hilfe. Ich habe über Rechnung erhalten für eine Bestellung. Ich habe die Zahlung rechtzeitig ausgeführt und konnte nie gefunden werden darum habe ich es 3 Mal versucht Un beim dritten Mal die Zahlungsbestätigung mit geschickt. Die Antwort auf die Zusendung meiner Zahlungsbestätigung war die Mitteilung dass Klarna die Sache an Coeo abgegeben hat. Dann ging es los. Die haben mich aufgefordert meine Unterlagen zu der Sache zu schicken habe ich aber nicht gemacht. Davor irgendwann habe die meine Zahlung gefunden und gesagt die sei zu spät eingegangen und soll über 60 Euro mahngebürt und Bearbeitung zahlen. (Mein Rechnungsbetrag war nur 6.71 der bezahlt wurde). Ist das rechtens?

jetzt kam ein Brief vom Anwalt Mumm auch mit der Aufforderung von der Zahlung über 60 Euro.

Was soll ich machen?!?!

Als Privatperson ist man da hilflos und weiss nicht weiter.

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und konnte nie gefunden werden darum habe ich es 3 Mal versucht

Was bedeutet das? Dass die das Geld zurück gebucht haben? Oder dass du insgesamt 20€ bezahlt hast?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Beim ersten Mal ging es wieder zurück des 2 Mal war meine Bank schuld die haben meine Überweisungsbeleg verloren und des dritte Mal hat es geklappt wurde Aba erst eine Woche später bei Klarna/coeo verbucht. da hatten sie mir mitgeteilt dass die 6.71 erhalten haben und den Rest über 60 Euro haben wollen für Mahngebühren und Bearbeitunggebühr.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Also. Beim ersten Mal. Kam es zurück, weil du etwas falsches im Überweisungsformular eingetippt hat (falsche Kontonummer o.ä.) oder hat Klarna das einfach zurück überwiesen?
Der Unterschied ist wichtig, denn wenn Klarna es zurück überwiesen hat, ist auch eindeutig Klarna Schuld. Dann dürfen die auch keine Anwaltskosten verlangen von dir.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Es kam gar nichts zurück. ich habe dann den dritten Versuchs gestartet und wirklich alles in Verwendungszweck reingeschrieben. dann kam eine Woche später die Mitteilung dass es bei coeo sei Und ich hatte davor extra den Zahlungsbeleg geschickt gehabt. natürlich war dann auf einmal die Zahlung der 6.71 da aber die anderen kosten/Gebühren über 60 Euro also fast das zehnfache wurde verlangt. und ich hatte vorher keine Mahnung erhalten. und das ganze ging per Mail ausser die erste Nachricht von Coeo die War per Post Rest ging per Mail weiter. ich habe coeo dann erneut per Mail erklärt wie es gelaufen ist Aba die wollten nur Geld sehen und wollten alle meine unterlagen also Rechnung usw. alles haben und das habe ich verweigert weil das hätten die ja auch von Klarna haben können.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Beim ersten Mal ging es wieder zurück


Zitat:
Es kam gar nichts zurück.


Ahja. Also wenn du die Geschichte immer wieder neu erzählst, kann dir auch niemand hier helfen...

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Verlink mal die letzten Schreiben ( Namen und Anschrift abdecken)

Inkasso und RA Gebühren sind im Zusammenhang mit dem Bezahldienst Klarna nicht zu zahlen

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe jetzt eine Mail von Coeo erhalten dass die doch Mahnung versendet haben Un ich angeblich im Verzug mit der Zahlung sei. und die entstanden Kosten über 60 Euro zahlen soll. komisch fand ich auch dass die Mail im Spam Ordnern gelandet ist.

die drohen jetzt mit gerichtliches Mahnverfahren die zu meine Lasten fallen würden.

Was soll ich machen?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

COEO Inkasso ist das Nachfolge Unternehmen von Acoreus Inkasso welche 2012 in die Insolvenz wanderten

Inkasso UND RA Gebühren sind auch im Verzugsfall im Zusammenhang mit klarna und anderen Bezahldiensten nicht zu zahlen
http://www.iff-hamburg.de/index.php?id=1976&viewid=48119



Werden expl nur die Inkassokosten eingefordert ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Was soll ich machen?

Mal die offenen Fragen beantworten, vielleicht? Was ist nun genau passiert und hast du bei der Überweisung Fehler gemacht oder hast du es nicht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe erneut ein Brief erhalten mit der Aufforderung zum Zahlen. Und die reden im Brief von

10 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes". " Die anfallenden Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind gem. § 4 Abs. 5 RDGEG bis zur Höhe der einen Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehender Vergütung vom Schuldner erstattungsfähig. Bei einer Forderung mit einem Gegenstandswert bis 500,00 EUR liegt die Vergütung eines Rechtsanwaltes unter Zugrundelegung einer 1,3 facher Gebühr (§13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG) bei 58,50 EUR..." "Die erstattungsfähige Inkassovergütung hat der Schuldner im Rahmen des Verzuges zu ersetzen."

-- Zitat Ende---

Die Aufstellung der Forderung ist wie folgt gelistet:

9,90 EUR Mahnkosten
54,00 EUR Bearbeitung + 1 Mahnung
0,04 EUR Zinsen
63,94 EUR Forderungsstand

----

Meine Frage dazu Mahnkosten extra auflisten obwohl die Mahnung bei Bearbeitung dabei steht, ist das nicht doppel-gemoppelt?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich habe erneut ein Brief erhalten mit der Aufforderung zum Zahlen. Und die reden im Brief von

10 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes". " Die anfallenden Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen, die eine nicht titulierte Forderung betreffen, sind gem. § 4 Abs. 5 RDGEG bis zur Höhe der einen Rechtsanwalt nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes zustehender Vergütung vom Schuldner erstattungsfähig. Bei einer Forderung mit einem Gegenstandswert bis 500,00 EUR liegt die Vergütung eines Rechtsanwaltes unter Zugrundelegung einer 1,3 facher Gebühr (§13 RVG mit Nr. 2300 VV RVG) bei 58,50 EUR..." "Die erstattungsfähige Inkassovergütung hat der Schuldner im Rahmen des Verzuges zu ersetzen."

-- Zitat Ende---

Die Aufstellung der Forderung ist wie folgt gelistet:

9,90 EUR Mahnkosten
54,00 EUR Bearbeitung + 1 Mahnung
0,04 EUR Zinsen
63,94 EUR Forderungsstand

----

Meine Frage dazu Mahnkosten extra auflisten obwohl die Mahnung bei Bearbeitung dabei steht, ist das nicht doppel-gemoppelt?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Doppelpost...

so, wie ich es herauslese, hast Du die Hauptforderung trotz widriger Umstände bezahlt.
Egal, wie das Inkasso ihre Rechnung zusammensetzt, weise die Forderung dem Inkasso gegenüber einmalig schriftlich per EInwurfeinschreiben zurück. Da gibt es einige Vorlagen hier im Unterforum. Falls ein Mahnbescheid kommt, diesem fristgemäß widersprechen.

-- Editiert von hausfrau66 am 23.12.2015 09:50

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Minako14
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 4x hilfreich)

oh sry wegen den Doppelpost.

Vorlagen finde ich wo genau?
kenne mich leider hier kaum aus :( bin zu neu..

-- Editiert von Minako14 am 23.12.2015 10:33

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.150 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen