Coeo Inkasso & Klarna

2. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hydra14
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Coeo Inkasso & Klarna

Hallo,

ich habe eine Inkasso Forderung von Klarnas Inkasso Büro bekommen.
Speziell habe ich eine Frage zum Posten
"Schadensersatz aus Umsatzsteuer (USt) Ratenkauf" (Zahlung war 3 Monate später möglich)

Wie soll dieser Posten überhaupt zustande kommen? Was für ein Schäden soll da entstanden sein?

Klarna ist lt Inkasso NICHT vorsteuerabzugsberechtigt. Ist ja eine Bank.

"Ort der Leistungserbringung ist gem. SS 3a Abs. (2) UStG Schweden, es gilt für den Schadensersatz aus USt daher die schwedische USt (25%)"

Ich bin Deutsche &wohnhaft in Deutschland, wieso sollte da schwedisches Recht herangezogen werden und nicht das deutsche, also dementsprechend auch nur 19% Umsatzsteuer?

Wie hoch wäre dann dieser "Schadensersatz" bei einer ursprünglichen Hauptforderung von 68,98€? Davon einfach 19%/( 25%?) berechnen?
Ich danke im Voraus:)

Post vom Inkassobüro?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Tatsächlich hat Klarna glaube ich letztes Jahr eine Banklizenz erhalten. In der Tat gilt europaweit so einiges, auch die Versteuerung am Sitz des Versenders. Das ganze verkompliziert sich durchaus durch die Dreiecksbeziehung mit dem eigentlichen Shop. Wenn der in Deutschland seitzt, kann meiner Meinung nach auch nur deutsche Umsatzsteuer anfallen. Bin aber nicht sicher. Ansonsten wird aber definitiv deutsches Recht herangezogen, wenn der Händler sich an deutsche Verbraucher wendet. Denn deutscher Händler, deutsches Klarna, wendet sich an deutsche Verbraucher -> deutsches Recht. Das ist im Zivilrecht mal der Grundsatz in der EU.

Die schwedische Umsatzsteuer gilt grundsätzlich aber aus anderer Sicht nicht. Laut Impressum gibt es eine Klarna GmbH in München. Davon aber abgesehen: Da meiner Meinung nach die Inkassogebühr sowieso nicht durchsetzbar ist, fällt auch keine Umsatzsteuer darauf an.

Es gibt noch etwas spannendes. Eine Schwellwertregelung. Große Anbieter müssen sich also im Zielland (Deutschland) registrieren und dort die Umsatzsteuer abführen. https://ec.europa.eu/taxation_customs/sites/taxation/files/resources/documents/taxation/vat/traders/vat_community/vat_in_ec_annexi.pdf
Wenn ich das richtig lese, liegt der Schwellwert bei 100tsd €. Demnach müsste sich Klarna hier registrieren und hier Umsatzsteuer abführen. Wenn sie das laut COEO nicht tun, liegt hier nicht ein massiver Steuerbetrug vor? Vielleicht mal beim nächsten Finanzamt zur Anzeige bringen, dass Klarna und Coeo hier den deutschen Fiskus um vielleicht die ein oder andere Million an Steuern betrügen, weil sie offenbar keine Umsatzsteuer abführen, obwohl sie aufgrund ihrer massiven Tätigkeit in Deutschland, sowie einer deutschen GmbH dazu verpflichtet wären. Dürfte lustig werden, wenn die Steuerfahnder in Stockholm vorstellig werden und bei Coeo, um sich die Unterlagen anzuschauen.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
The Mentalist
Status:
Praktikant
(970 Beiträge, 296x hilfreich)

Internationales Steuerrecht ist hier etwas zu viel für das Inkassoforum. Klarna wird sich dem bewusst sein und hat auch Beratung in diesem Feld, dass sowas nicht passiert. Weiß ich aus erster Hand.

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Rein von der Logik her wird aber die deutsche Coeo der deutschen Klarna keine schwedische Umsatzsteuer berechnen. Oder sehe ich das falsch? ;-)

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