Coeo Klarna

25. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
Peter890
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Coeo Klarna

Hallo , wir hab ein dickes Problem und bräuchte mal euren Rat bitte .
Mein kleiner Bruder hat was über Klarna Rechnung gekauft . Die Rechnung war am 12.05.2021 fällig . Letzte Mahnung ( er hatte auch Klarna gefragt ob sie ihm nochmal ne Frist geben und haben sie tatsächlich für 7 Tage gemacht ) hat ihm nur nichts gebracht da er das Geld nicht auftreiben konnte .
Jetzt kam ein Brief von COEO Inkasso . Hauptforderung 567 € plus 72€ Inkasso und Zinsen paar Euro .
Das soll er bis 28.05.2021 zahlen .
Jetzt ist das Problem das er das Geld erst in spätestens 5 Wochen bezahlen kann . Ich weiß es ist blöd das jetzt zu fragen , aber wie kann er da jetzt auf Zeit spielen ? Ich hab keine Ahnung was er dem Inkasso jetzt sagen soll ? Nicht das die es ans Gericht schicken und dann noch ein Verfahren draus wird . In 5 Wochen könnte er das Geld bezahlen ( kann ihm dann erst was von mir geben , da ich diesen Monat selbst enorme Ausgaben habe ) aber vorher wird das halt nichts . Über Ratschläge wäre ich sehr dankbar .

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Wie war denn der Wortlaut dessen, was er an Klarna geschickt hat? Hat er denen bereits deutlich gesagt, dass er noch 5 Wochen braucht?

Problem: Wenn er das Geld nie hatte, könnte das eine Straftat gewesen sein. Das nennt sich dann Eingehungsbetrug. Das sollte man im Hinterkopf behalten. Unkritisch ist es, wenn er plötzlich arbeitslos wird, der Chef plötzlich den Lohn nicht zahlt o.ä. Also unvorhergesehene Ereignisse nach Bestellung.

Ansonsten sind die Inkassokosten nicht durchsetzbar, wenn der Gläubiger (Klarna) klar auf die Probleme hingewiesen wurde. Natürlich muss Klarna keine Fristverlängerung gewähren, aber ein Inkasso mit Mahngebühren verbessert die Situation nicht und ist daher unsinnig.

Normalerweise geht es ansonsten zu einem Mahnbescheid. Ob das schon in 5 Wochen passiert, kann man nicht so genau vorher sehen. Aber so oder so: Das ist trotzdem (wenn man aufpasst) billiger als der Inkasso-Quatsch.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#2
 Von 
Peter890
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Wie war denn der Wortlaut dessen, was er an Klarna geschickt hat? Hat er denen bereits deutlich gesagt, dass er noch 5 Wochen braucht?

Problem: Wenn er das Geld nie hatte, könnte das eine Straftat gewesen sein. Das nennt sich dann Eingehungsbetrug. Das sollte man im Hinterkopf behalten. Unkritisch ist es, wenn er plötzlich arbeitslos wird, der Chef plötzlich den Lohn nicht zahlt o.ä. Also unvorhergesehene Ereignisse nach Bestellung.



Hallo , nee er hatte gefragt ob er die Rechnung später bezahlen kann , da er momentan das Geld nicht hat . Er bezieht seit 5 Monaten Hartz4 , leider . Glaube das hat er ihnen auch gesagt ( weiß ich nicht genau ) also er hat schon oft bei Klarna bestellt und auch immer bezahlt , ich denke er hat sich mit dem Einkauf einfach übernommen ohne groß nachzudenken .
( das war Schmuck für seine Freundin zum Geburtstag ) naja und jetzt kann er das nicht zahlen weil es einfach zuviel ist . Was kann man denn dem Inkasso sagen ? Soll er da mal anrufen ? Die Frist läuft ja bald ab für die Zahlung .

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#3
 Von 
Peter890
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Normalerweise geht es ansonsten zu einem Mahnbescheid. Ob das schon in 5 Wochen passiert, kann man nicht so genau vorher sehen. Aber so oder so: Das ist trotzdem (wenn man aufpasst) billiger als der Inkasso-Quatsch.


Was soll heißen ; wenn man aufpasst ?

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
Jetzt ist das Problem das er das Geld erst in spätestens 5 Wochen bezahlen kann .


Dann soll Dein Bruder die Hauptforderung i.d.H. von EUR 567 eben 5 Wochen später zahlen.
Wichtig ist, dass er im Überweisungsbetreff "NUR HAUPTFORDERUNG" schreibt.

Zitat:
Hallo , nee er hatte gefragt ob er die Rechnung später bezahlen kann , da er momentan das Geld nicht hat .


Auf keinen Fall mit dem Inkassounternehmen telefonieren!

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#5
 Von 
Peter890
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dann soll Dein Bruder die Hauptforderung i.d.H. von EUR 567 eben 5 Wochen später zahlen.
Wichtig ist, dass er im Überweisungsbetreff "NUR HAUPTFORDERUNG" schreibt.


Hallo , ok dann nicht telefonieren . Aber was schreiben sollte er schon oder nicht ? Wenn er sich da garnicht meldet kommt doch bestimmt bald ein Brief vom Gericht oder nicht ? Was kann er denn da dem Inkasso sagen ? Lg

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#6
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2582 Beiträge, 752x hilfreich)

Zitat (von vundaal76):
Dann soll Dein Bruder die Hauptforderung i.d.H. von EUR 567 eben 5 Wochen später zahlen.
Wichtig ist, dass er im Überweisungsbetreff "NUR HAUPTFORDERUNG" schreibt.


Das soll was bringen? Dann sind die Inkassokosten noch immer offen.
Deinen komischen Tipp, das man nur die HF zahlen müsse, wenn man den Gläubiger über die Zahlungsprobleme informiert ist totaler Quatsch.

@TE schreibe dem IB mit Vollmacht oder der Bruder schreibt direkt, dass die Forderung am xx.xx.2021 vollständig beglichen wird. Kein IB wird das ablehnen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Peter890
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Ex Inkassomitarbeiter):
Das soll was bringen? Dann sind die Inkassokosten noch immer offen.
Deinen komischen Tipp, das man nur die HF zahlen müsse, wenn man den Gläubiger über die Zahlungsprobleme informiert ist totaler Quatsch.

@TE schreibe dem IB mit Vollmacht oder der Bruder schreibt direkt, dass die Forderung am xx.xx.2021 vollständig beglichen wird. Kein IB wird das ablehnen.


Hallo , also vollständig inklusive Inkasso kosten bezahlen ? Aber es würde fast 5 Wochen dauern , lassen die sich darauf ein ? Oh man was ein sch...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Zitat:
Deinen komischen Tipp, das man nur die HF zahlen müsse, wenn man den Gläubiger über die Zahlungsprobleme informiert ist totaler Quatsch.

Nö. Das ist die grundsätzliche Haltung in der relevanten Literatur und von den relevanten Gerichten. Auch wenn du das nicht wahrhaben willst.

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#9
 Von 
Peter890
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Nö. Das ist die grundsätzliche Haltung in der relevanten Literatur und von den relevanten Gerichten. Auch wenn du das nicht wahrhaben willst.


Hallo . AlSo überweist er in 5 Wochen einfach den fälligen Betrag plus vll 10€ Zinsen und die Inkasso kosten zahlt er nicht ?
Dann schreibt er dem Inkasso das er in 5 Wochen die Hauptforderung bezahlt aber den Inkassokosten widerspricht , weil der Gläubiger wusste das er in Zahlungsschwierigkeiten steckt ? Lg

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#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5103 Beiträge, 1973x hilfreich)

Zitat:
Deinen komischen Tipp, das man nur die HF zahlen müsse, wenn man den Gläubiger über die Zahlungsprobleme informiert ist totaler Quatsch.


Das ist kein Quatsch. Das ist so.

Zitat:
Hallo . AlSo überweist er in 5 Wochen einfach den fälligen Betrag plus vll 10€ Zinsen und die Inkasso kosten zahlt er nicht ?


Ja, genau!

Zitat:
Dann schreibt er dem Inkasso das er in 5 Wochen die Hauptforderung bezahlt aber den Inkassokosten widerspricht , weil der Gläubiger wusste das er in Zahlungsschwierigkeiten steckt ? Lg


Das kann man sich sparen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Man kann das dem Inkasso schreiben. Theoretisch überflüssig, aber es sorgt für klare Verhältnisse und verringert die Wahrscheinlichkeit, dass das Inkasso dann weitermacht nach zwei drei weiteren Bettelbriefen.

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