Coeo

24. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
go482718-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Coeo

Hallo,
Ich habe kürzlich Post erhalten bzgl Zwangsvollstreckungsandrohung. Hab mich dann online eingeloggt um zu schauen, was das genau ist. Es gab wohl 2006 einen Vollstreckungsbescheid. 2010 kamen dann noch Vollstreckungsgebühren dazu, während ich allerdings in der Privatinsolvenz war. Ende 2017 wurde dann das Einwohnermeldeamt bzgl meiner neuen Adresse angefragt und daraufhin ist jetzt aktuell diese Androhung bei mir gelandet.
Dass sich die Ursprungsforderung seit 2006 jetzt verdoppelt hat, versteht sich von alleine. Gibt es Ratschläge, wie ich mich jetzt am besten verhalte?




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 843x hilfreich)

Hallo,

ist Dir die Forderung und der Vollstreckungsbescheid bekannt ?
War diese Forderung Bestandteil der Privatinsolvenz, wurde sie ggf.vergessen anzugeben ?

Du kannst die Forderungsaufstellung gerne hier einstellen. Da kann man etwas genauer drauf sehen.
Vorher Deine Daten anonymisieren / unkenntlich machen.

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#2
 Von 
go482718-93
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vergessen könnte sein, kann ich mir allerdings eher nicht vorstellen. Der ursprüngliche Mandant ist mir nicht bekannt, weil die Dokumentation im Portal lückenhaft ist. https://photos.app.goo.gl/2UptRD0EoSIJuPlr1

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#3
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 843x hilfreich)

Du hast ein Aktenzeichen des VB. Du rufst beim zuständigen Mahngericht an und fragst nach, ob unter dem Aktenzeichen ein VB gegen dich existiert, also, ob Namen und damalige Adresse korrekt sind. Sollte dies stimmen, dann fordere eine Kopie des VB und der Zustellungsurkunde vom Gericht an. Kann sein, dass dies etwas kostet. Manche senden die Kopie kostenfrei.

Alternativ kann man das Inkassobüro auffordern/bitten, eine Kopie des VB zuzusenden.

Sobald die Kopie des VB vorliegt, beginnen Fristen für dich. Darüber reden wir hier anschließend weiter.

Die Zinsen wurden m. E. falsch berechnet. Es sind nur Zinsen für 3 Jahre rückwirkend zu zahlen. Vom Inkasso würde ich Belege für den Einsatz des Gerichtsvollziehers verlangen. Vollstreckungsandrohung ist auch Unfug.

-- Editiert von hausfrau66 am 24.01.2018 11:49

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#4
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2695 Beiträge, 786x hilfreich)

Warum alles so verkomplizieren? Schick dem IB den RSB Beschluss in Kopie und fertig.

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#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16242x hilfreich)

Zitat:
Warum alles so verkomplizieren? Schick dem IB den RSB Beschluss in Kopie und fertig.

Sehe ich genauso. Und verlange bei Gelegenheit auch direkt den entwerteten Titel.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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