Guten Tag,
Ich hatte dem Mahnbescheid Zum Teil widersprochen, daraufhin kam ein Teil-Vollstreckungsbescheid in Höhe von 111,45€.
Daraufhin habe ich die 111,45€ überwiesen, 2 Wochen später kam ein Brief der Rechtsanwaltskanzlei im Auftrag der Firma Coeo Inkasso, darin steht der Teilvollstreckungsbescheid würde sich auf 141,68€ beruhen, auf Nachfrage hieß es, es seien Rechtsanwaltskosten nachgeforscht wurden und man hätte mir einen neuen korrigierten Vollstreckungsbescheid zugestellt . Auf Nachfrage an welchem Datum und auf welche Unterschrift der zugestellt wurde kam keine Reaktion.
Jetzt, weitere 2 Wochen später kam die Ankündigung ich solle die offnenen 30,23 zzgl Zinsen und weiteren 15,00€ Inkassogebühr bis zum 8.11. Begleichen ansonsten würde man ja den Gerichtsvollzieher kommen lassen.
Meine frage nun, ist das rechtens?
Ich danke für eure Hilfe.
Coeo ändert Höhe des Vollstreckungsbescheid nach Bezahlung.
2. November 2021
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Frage vom 2. November 2021 | 10:27
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Coeo ändert Höhe des Vollstreckungsbescheid nach Bezahlung.
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#1
Antwort vom 2. November 2021 | 10:43
Von
Status: Schlichter (7252 Beiträge, 1526x hilfreich)
Welches Gericht hat denn den ersten Bescheid ausgestellt? Ich würde da mal nachfragen. Klingt alles komisch
#2
Antwort vom 2. November 2021 | 10:52
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitatnachfragen :
Ausgestellt vom Amtsgericht Hagen, Aussage nach Anruf kurz nachdem der erste Brief kam "Die Forderung wurde komplett beglichen"
Können die jetzt dennoch es verlangen?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 2. November 2021 | 11:55
Von
Status: Senior-Partner (6442 Beiträge, 2318x hilfreich)
Zitat:auf Nachfrage hieß es, es seien Rechtsanwaltskosten nachgeforscht wurden und man hätte mir einen neuen korrigierten Vollstreckungsbescheid zugestellt .
Steht da wirklich "nachgeforscht" ?? Wer soll "man" sein ??
Zitat:Aussage nach Anruf kurz nachdem der erste Brief kam "Die Forderung wurde komplett beglichen"
Was war denn die Frage ?
Die zitierte Antwort bestätigt weder dass der Vollstreckungsbescheid NICHT geändert wurde, noch dass er geändert wurde.
#4
Antwort vom 2. November 2021 | 13:03
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWas war denn die Frage ? :
Die Frage lautete damals ob die Zahlung eingegangen sei, und die Forderung komplett beglichen wurde dadurch, die Antwort lautete "Ja"
ZitatSteht da wirklich "nachgeforscht :
Mein Fehler, ich habe schneller getippt als die Autokorrektur es wollte, die richtige Aussage war von der Rechtsanwaltskanzlei Mumm "Es sind noch unsere Rechtsanwaltgebühren offen, diese haben wir Ihnen bereits in einem korrigierten Vollstreckungsbescheid zugesandt", den korrigierten Bescheid habe ich nie erhalten, zu mal ich bereits den Rechtsanwaltskosten im Mahnbescheid widersprochen habe.
#5
Antwort vom 2. November 2021 | 18:38
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Habt ihr euch den Original-VB aushändigen lassen? Falls nicht, fordert diesen an. Ein VB lässt sich nicht ohne weiteres korrigieren. Das ist erst einmal in Stein gemeißelt.
Habt ihr die Aussagen, dass der VB korrigiert wurde, schriftlich?
Und jetzt?
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