Congstar - Handyvertrag - Inkasso - Mahnbescheid - EOS

16. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)
Congstar - Handyvertrag - Inkasso - Mahnbescheid - EOS

Hallo Zusammen :)

Ich fass es ganz kurz zusammen:

Ich habe 2 Handy-Raten-Pläne bei Congstar abgeschlossen (Zwei iPhone 11) etwa nach 12 Monaten gingen die Lastschriften retour wegen mangelnder Deckung. Ich habe Mahnungen erhalten und mich oft mit Congstar aus-einder-setzen müssen weil ich die Lastschrift-Retour kosten teilweise echt extrem fand. In der Zeit wurden dann meine Verträge gekündigt und der Gesamtbetrag zur Zahlung fällig (984,79 Euro) da Congstar keine Ratenzahlung mit mir eingegangen ist das dann ans Inkasso weitergeleitet worden

Das Inkasso (EOS) hat in dem Fall dann berechnet:

Hauptforderung 984,79 + Mahnkosten Auftraggeber 6,60 + Verzugsschaden Auftraggeberin 32,00 Inkassovergütung 124,00 Zinsen 40,97 = Gesamt 1188,XX Euro

Im Mahnbescheid geltend gemachte Kosten:

Hauptforderung
984,79 Euro Hauptforderung
62,34 Euro Zinsrückstände

Verfahrenskosten:

39,00 Gebühr
Auslagen des Antragstellers 25,00

Nebenforderungen:
Mahnkosten 6,60
Bankrücklastkosten 32,00
Inkassokosten 124,00
Inkassokosten für außergerichtlichen gem. Vergleich außergerlichtlich 132,00
Zinsen: 0,23

GESAMT: 1,405,96 EURO

Ist das überhaupt so korrekt? Leider hat EOS komplett mich ignoriert eine Ratenzahlung nur mit der berechtigten Hauptforderung einzugehen? Was soll ich mit dem Mahnbescheid nun machen?

Lg und vielen Dank
KAR0711

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wie lange wäre der Vertrag noch gegangen? Wie hoch war die Monatsgebühr?
Die 32€ Verzugsschaden sind frei erfundener Quatsch. Das wären ja mindestens 20 Mahnbriefe per Post.

Hast du das schriftlich, dass Congstar dir die Ratenzahlung verweigert hat, bevor es zum Inkasso kam?

Wenn ich dich richtig verstanden habe, hattest du auch die ausstehende Rate nicht bezahlt oder? Also war die Kündigung dann korrekt? Wie hoch waren die Ratenrückstände, als gekündigt wurde?

-- Editiert von mepeisen am 16.05.2021 18:41

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#2
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Vertrah wäre etwa 12 Monate noch gegangen. Ratenhöhe war 2x 30€

ich habe nur mein Schreiben was ich an Congstar gesendet habe

ja das ist korrekt und die Raten Rückstände waren 2x jeweils 492€ (gekündigt)
Ich war in 2 Raten im Rückstand

Ich finde die Gebühren extrem hoch im Mahnbescheid ist das rechtens? Wie soll ich weiter fortfahren? LG

-- Editiert von Kar0711 am 16.05.2021 20:28

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#3
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
ja das ist korrekt und die Raten Rückstände waren 2x jeweils 492€ (gekündigt)


Diese jeweils EUR 492 sind bestimmt überhöht. Congster darf nicht einfach die vollen "Grundgebühren" der restlichen Vertragslaufzeit berechnen. 50% ist ok.
Die Frage ist weiterhin noch, ob die Kündigung überhaupt wirksam war.

Zitat:
Ich habe Mahnungen erhalten und mich oft mit Congstar aus-einder-setzen müssen weil ich die Lastschrift-Retour kosten teilweise echt extrem fand.


Wenn Congstar hier mehr als EUR 4 pro Rücklastschrift berechnet hat, dann sind diese Posten rechtlich nicht durchsetzbar.
Haben Sie nach den Rücklastschriften überhaupt etwas an Congstar bezahlt.

Bitte genau erläutern, was zwischen der ersten Rücklastschrift und der Kündigung geschehen ist.

Grundsätzlich empfehle ich einen kompletten Widerspruch gegen den Mahnbescheid.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ich würde hier auch einen Komplett-Widerspruch empfehlen. Allerdings vorab eine Überlegung. Was wäre durchsetzbar?
- Hauptforderung 4 mal 30€ Rückstand = 120€
- Hauptforderung: Schadensersatz Restlaufzeit: 2 mal 10 mal 30 = 600€. Davon 50% = 300€ (*)
- Zinsrückstände: deutlich weniger als die über 60€. Müsste man nochmal ausrechnen, beispielsweise über www.basiszinssatz.de. Da ist wichtig: Seit wann gab es die Schulden? Also wie war der Zeitablauf?
- 39€ Verfahrenskosten leider OK
- 25€ Auslagen fürs Inkasso leider OK
- 6,60€ Mahnkosten könnten OK sein (gab sicher mehrfach Post, entspricht so etwa 4 Mahnbriefen)
- Bankrücklastschriftkosten sind nur maximal 4€ OK
- Inkassokosten sind nicht durchsetzbar.

In Summe komme ich also auf 494,60€ plus Zinsen, die man nochmal ausrechnen müsste.
Kannst du die etwas über 500€ denn zahlen? Wenn ja, würde ich das sofort überweisen. Zweckgebunden und dann komplett widersprechen.

(*) Wenn ich dich richtig verstehe, waren das 2 Monate Rückstand bis zur Kündigung durch Congstar (die muss man voll bezahlen) und dann wären es weitere 10 Monate gewesen, bis der Vertrag regulär beendet worden wäre. Diese 10 Monate muss man aber nur die Hälfte zahlen. Manche Gerichte gehen sogar von noch weniger aus. Begründung: Mit deinem Rauswurf erspart sich Congstar ja auch einiges ein. Das muss man aber auch abziehen, denn die kriegen nur Schadenersatz, mehr nicht.

Die Argumentation, warum ich Inkassokosten als nicht durchsetzbar sehe, habe ich oben schon geschrieben.

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#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Wenn ich dich richtig verstehe, waren das 2 Monate Rückstand bis zur Kündigung durch Congstar (die muss man voll bezahlen) und dann wären es weitere 10 Monate gewesen,


Naja, ich vermute ja weiterhin, dass die Fristlose Kündigung von Congstar nicht wirksam war.
Ein Kunde darf eine Rücklastschrift auslösen, wenn der Anbieter zu viel abbucht, z.B. überhöhte Rücklastschrift-"Gebühren".

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Hier wurde aber erst mal diskutiert, statt die offenen Hauptforderungen (die ja unstrittig sind) wenigstens mal zweckgebunden zu bezahlen. Ich sehe da wenig Chancen, dass die Kündigung unwirksam war.

Beim Durchlesen aber noch eine Frage: Waren das nur Handys oder waren das auch Telefonverträge? Das macht einen Unterschied und die 50%-Regel gilt quasi nur für den normalen Telefonvertrag, nicht für die Handys.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
statt die offenen Hauptforderungen (die ja unstrittig sind) wenigstens mal zweckgebunden zu bezahlen.


Wir müssten vom TE eben wissen, was genau zwischen der ersten Rücklastschrift und der Kündigung geschehen ist.
Oftmals kann man als Kunde nach einer Rücklastschrift die unstrittige Hauptforderung gar nicht per SEPA-Überweisung bezahlen, da zwischen dem Anbieter und Kunden ein Zahlungsdienstleister zwischengeschaltet ist, der Überweisungen nicht verarbeiten kann.

Was ich vermute ist, dass der Anbieter hier eine sündhaft teure "Servicegebühr" auf die Hauptforderung draufgeschlagen hat und einfach diese Servicegebühr per SEPA-Lastschrift versucht hat abzubuchen.

Uns fehlen aber Infos.

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#8
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Nur Habdy-Raten-Pläne

Zitat (von mepeisen):
Beim Durchlesen aber noch eine Frage: Waren das nur Handys oder waren das auch Telefonverträge?

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#9
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für all eure Antwort was wäre jetzt die beste Möglichkeit um vorzugehen?
ein Teil Widerspruch wo ist die Hauptforderung mit den Zinsen akzeptiert und die anderen Kosten bestreite oder ein komplett Widerspruch und wie sollte ich das alles begründen?

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#10
 Von 
guest-12322.01.2022 17:46:32
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 0x hilfreich)

Hilft mir keiner mehr? :(

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wenn es nur Handy-Raten-Zahlungen waren, also kein Vertrag für Telefonie usw., dann zieht das mit den 50% also nicht.

Zitat:
ein Teil Widerspruch wo ist die Hauptforderung mit den Zinsen akzeptiert und die anderen Kosten bestreite oder ein komplett Widerspruch und wie sollte ich das alles begründen?

Teil-Widerspruch.

Aber über 980€ Hauptforderung klingt ja trotzdem zu hoch. Nach meiner Rechnung waren es ja "nur" 720€. Also bitte nochmal nachrechnen, ob du dir diese über 260€ erklären kannst, die da zu viel sind.

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