Creditrefom schuldner

11. Mai 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb397715-70
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditrefom schuldner

Guten Abend

Ich habe eine Frage. Meine Frau ist die Karteninhaberin eine Großmarktes. Wir waren dort einkaufen. Ich bezahlte mit meiner EC-Karte. Wir haben getrennte Konten. Ich habe festgestellt, dass der Betrag nicht abgebucht werden konnte. Ich habe den Betrag dann überwiesen an Citi. Nun kam 3 Tage später ein schreiben des inkassounternehmens CF. Citi hätte die Forderung an Sie abgetreten. Habe mit Citi telefoniert und das Konto war ausgeglichen. Ich habe CF darüber informiert. Die wollen jetzt ihre Kosten ersetzt haben. Habe heute auch Post vom RA erhalten der die Kosten einfordert gesamt 160 Euro.
Mit Androhung Mahnbescheid.
Nun mal meine Frage. Ist meine Frau der Schuldner? Oder ich, da es ich ja der Kontoinhaber bin.
Und muss ich den Betrag bezahlen? Habe nur keine Lust, das meine Frau einen Eintarg bekommt bei CF!

Post vom Inkassobüro?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Wenn die Forderung tatsächlich abgetreten war, dann erbringt das Inkasso keine Rechtsdienstleistung und darf nichts fordern.

Ich würde mich mittels Beschwerden an das Aufsichtsgericht des Inkassos und die Anwaltskammer des Anwalts wenden. Kostet jeweils außer Briefporto nichts.

Dem Aufsichtsgericht würde ich schreiben, dass es doch bitte dem Inkasso verbieten soll, bei abgetretenen Forderungen eine Inkassogebühr nach RVG zu verlangen. Denn bei so etwas liegt keine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG vor. Zudem zeigt das Inkasso, dass es sachlich und fachlich überfordert ist, das Personal nicht geschult ist. Dies zeigt es, weil es auf die Hilfe eines Anwalts angewiesen ist, der seine Gebühre trotz verbotener Kostendopplung sogar zusätzlich in Rechnung stellt. Die Zulassungsvoraussetzungen liegen nicht vor und deswegen muss dem Inkasso die Lizenz entzogen werden.

Der Anwaltskammer würde ich ebenso schreiben, dass es dem Anwalt verbieten soll, Inkassofälle anzunehmen und seine Kosten über eine Kostendopplung verbotenerweise einzufordern.

Dem Anwalt würde ich nur folgendes schicken "Sie hören sowohl vom Aufsichtsgericht als auch der Anwaltskammer. Wenn Sie mich nicht in Ruhe lassen und weiter behaupten, das Inkasso habe eine Rechtsdienstleistung bei einer abgetretenen Forderung erbracht oder wenn sie einen negativ-Eintrag bei einer Auskunftei hinterlassen, werde ich nicht zögern, sie bei der Polizei wegen gewerblichen Betrugs und Nötigung anzuzeigen."

Eigentlich sollte dann Ruhe sein.

-- Editiert von mepeisen am 11.05.2016 20:03

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb397715-70
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay, dann werde ich das mal versuchen! Gibt es vielleicht noch eine Antwort auf meine Frage ob meine Frau der Schuldner ist oder ich. Wie gesagt meine Frau ist dort angemeldet und ich habe mit meiner EC Karte bezahlt von meinem Konto.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Da müsste man mal in die vertraglichen Unterlagen schauen, was dort zu dem Thema steht.

Es wäre durchaus möglich, das der Karteninhaber für alle Forderungen haftet, egal wer die verursacht hat.


Wenn es ganz dumm läuft, dann bekommt ihr beide einen Eintrag.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
alucard2005
Status:
Praktikant
(520 Beiträge, 320x hilfreich)

Ist nur der forderungseinzug abgetreten?
Oder ist die CreFo der neue Forderungsinhaber?

Vor Gericht wären nur die ra Gebühren durchsetzungsfaehig, nicht inkasso und ra Gebühren

Der mandant des ra ist die inkassobude oder der Händler?

-- Editiert von alucard2005 am 12.05.2016 10:17

0x Hilfreiche Antwort

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