Creditreform Forderung Studiengebühr trotz getätigter Zahlungen. Hilfe! dringend!

21. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
Leisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)
Creditreform Forderung Studiengebühr trotz getätigter Zahlungen. Hilfe! dringend!

Hallo zusammen,

nach nun einigen Briefen der Crefo bin ich doch etwas unruhig und stelle deshalb hier die Frage, ob ich zahlen soll/muss.

Meine Fernuni hat an mich eine Forderung von € 300,00 gestellt, dies per mail. Die erste landete im Spam-Ordner und wurde daraufhin nicht von mir beachtet. Dann habe ich die Mahnung doch erhalten und mich mit einem Mitarbeiter dort per Mailverkehr darauf verständigt, dass ich diesen Betrag zu 6 Raten à € 50,00 abzahle.
Mir wurde noch eine Zahlungsvereinbarung per PDF gesendet, welche ich hätte unterschreiben und zurücksenden sollen. Dies ist aber aus mir unbekannten Gründen nicht geschehen.

Ich habe dann aber trotzdem brav, wie auch vereinbart, die erste Zahlung am 01.04.18 getätigt.
Ende April trudelte dann die erste Forderung der CREFO ein, doch den Restbetrag inkl. den Gebühren der CREFO von ca. € 100,00 an diese zu Überweisen.

Ich habe mich daraufhin mit der Fernuni in Verbindung gesetzt, um zu erfragen, wie so etwas denn sein kann. Hier wurde mir nur kurz und knapp mitgeteilt, dass keine Zahlungsvereinbarung vorliege und sie nun nichts mehr tun könnten, da der Fall bereits der CREFO vorliege. Sehr freundlich!

Nun hab ich hier ein Schreiben von der CREFO mit dem Betreff "letzte außergerichtliche Mahnung". Sollte nun der Betrag, welcher darüberhinaus eine unangemessene Höhe hat, und die letzte Ratenzahlung an die Uni nicht beinhaltet, nicht gezahlt werden oder keine angemessene Teilzahlung eingehen, werden wohl unverzüglich gerichtliche Maßnahmen eingeleitet.

Was denkt Ihr darüber? Soll ich überweisen? Oder was ist zu tun?



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7 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Du hast also mittlerweile die Hälfte bezahlt (also 150€ von den 300€)? Kannst du die übrigen 150€ direkt bezahlen?

Zitat:
inkl. den Gebühren der CREFO von ca. € 100,00 an diese zu Überweisen.

Wie viel genau? Wie wird das aufgeschlüsselt?

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#2
 Von 
Leisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat:
Du hast also mittlerweile die Hälfte bezahlt (also 150€ von den 300€ ;) ? Kannst du die übrigen 150€ direkt bezahlen?


Könnte ich, ja. wäre das dann ok?

Zitat:
Wie viel genau? Wie wird das aufgeschlüsselt?


Zinsen auf die ausstehende Forderung - ein paar Euro
Mahnkosten des Gläubigers - 25 Euro
Geschäftsgebühr - 58,50 Euro
Pauschale Post/Telekom - 11,70 Euro

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

25€ Mahngebühren sind frei erfundener Blödsinn. Ich würde das gegen die verwenden. Ich würde die 150€ samt 2 bis 3 Euro für Zinsen und Briefporto bezahlen. Dann würde ich dem Inkasso schreiben, dass man den Rest mangels Verzug zurückweist.
Ich würde denen auch schreiben "Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass sie in Deutschland einen Richter finden, der ihre frei erfundenen Mahngebühren von 25€ wirklich akzeptiert. Angesichts dieses Unfugs freue ich mich regelrecht auf ein Gerichtsverfahren. Aber vielleicht ist Ihnen die Diskussion mit dem Aufsichtsgericht lieber? Möchten Sie, dass ich mich über Sie wegen absurden und frei erfundenen Mahngebühren und Inkassogebühren beschwere? Sie haben die Wahl."

Das ist jedenfalls, was ich draus machen würde ;-)

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#4
 Von 
Leisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Wäre es dann nicht besser, wenn ich den ausstehenden Betrag von 150€ direkt an die Hochschule zahle und dann der CREFO einen Brief schreibe?

Zitat:
Dann würde ich dem Inkasso schreiben, dass man den Rest mangels Verzug zurückweist.

Was genau ist darunter zu verstehen?

-- Editiert von Leisi am 22.06.2018 10:02

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#5
 Von 
hausfrau66
Status:
Lehrling
(1094 Beiträge, 838x hilfreich)

Zitat:
Wäre es dann nicht besser, wenn ich den ausstehenden Betrag von 150€ direkt an die Hochschule zahle und dann der CREFO einen Brief schreibe?


Genau so machen ! 150€ + 2 bis 3 Euro für Zinsen und Briefporto an den Gläubiger (Hochschule) und Brief an das Inkasso.



-- Editiert von hausfrau66 am 22.06.2018 10:31

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16167x hilfreich)

Zitat:
Wäre es dann nicht besser, wenn ich den ausstehenden Betrag von 150€ direkt an die Hochschule zahle und dann der CREFO einen Brief schreibe?

Kann man auch durchaus so machen, ja.

Zitat:
Was genau ist darunter zu verstehen?

Es gab eine Ratenvereinbarung. Punkt. Die weiteren Raten waren noch nicht fällig. Punkt. Du warst also nicht in Verzug (keine Mahnung u.ä.). Punkt.

So würde ich das sehen. Dass man das PDF nicht unterschrieb, mag blöd gelaufen sein, aber sollen die doch erst mal beweisen, dass dies eine zwingende Bedingung war und warum sie vor allem trotz korrekter Aufnahme der Ratenzahlung immer noch wollen, dass man das unterschreibt.

Also beispielsweise für den Brief "Ich weise die Forderung mangels Verzug zurück. Es gab eine wirksame Ratenvereinbarung und ich habe mich daran gehalten. Dass ihre Mandantin ein Inkasso einschaltet, war total unnötig und ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht, zumal ich mit keiner Rate in Verzug war." Und dann den oben vorgeschlagenen Rest.

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#7
 Von 
Leisi
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 5x hilfreich)

ja super! Dann vielen Dank für die akkurate Hilfe!

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