Creditreform: Forderung nach 11 Jahren

30. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb367463-2
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Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)
Creditreform: Forderung nach 11 Jahren

Letzte Woche kam ein Schreiben an meinen Mann, er solle die o.g. Firma wegen einer DRINGENDEN ANGELEGENHEIT anrufen - ignoriert.

Am 28.12. kam dann ein weiteres Schreiben mit einer Vollstreckungsankündigung.

Vollstreckungsbescheid vom xx.xx.2004, Zentrales Mahngericht, Gläubiger wäre die swb Vertrieb Bremen.

Angeblich hätte die Firma swb die CR beauftragt, die Forderung von über 1355 Euro zzgl noch entstehender Zinsen und Gebühren einzutreiben.

Da auf das vorige Schreiben nicht reagiert wurde, fordert man auf, mit der Begleichung der finanziellen Schuld zu beginnen und bietet hierfür monatliche Raten in Höhe von 100 Euro ab dem 4.1.2016 an.

Andernfalls sei man angewiesen, eine Zwangsvollstreckung einzuleiten.

Soweit das Schreiben. Wir wissen nichts von einem Vollstreckungsbescheid und stehen jetzt auf dem Schlauch - wenn wir am 4.1. schon zahlen sollen, bleibt doch keine Zeit, das nachzuprüfen, abgesehen von der monatlichen Raten Höhe. . .

Was tun jetzt? In all diesen Jahren haben die sich nicht gemeldet und jetzt plötzlich?

Dem Schreiben lag übrigens nichts bei, keine Kopie des Vollstreckungsbescheides, keine Forderungsaufstellung, gar nichts.

-- Editier von fb367463-2 am 30.12.2015 02:33

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20 Antworten
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#1
 Von 
bru64
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 1x hilfreich)

Auch wenn die Frist recht kurz ist, sollte Ihr Mann unbedingt noch heute bei Creditreform anrufen (die Telefonnummer steht auf dem Inkassoschreiben) und um eine Kopie des Vollstreckungsbescheids bitten. Gegebenenfalls liegt eine Namensverwechslung vor. Da sich die Forderung gegen Ihren Mann richtet, darf Creditreform nur ihm gegenüber Auskunft geben.
Sollte sich herausstellen, dass Ihr Mann tatsächlich der swb noch Geld aus alten Forderungen schuldet, sollten Sie - bzw. Ihr Mann - eine Rückzahlungsvereinbarung treffen. Falls Sie den geforderten Ratenbetrag nicht aufbringen können, machen Sie einen Gegenvorschlag. Die Mitarbeiter von Inkassounternehmen haben in aller Regel einen Ermessensspielraum und dürfen auch niedrigere Raten akzeptieren.

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Man telefoniert nicht mit Inkassos. Die Telefonagenten sind geschult, einen zu unbedachten Aussagen zu bringen und einen unter Druck zu setzen.
Man fordert die Kopie des VB schriftlich an und in dem Zug auch gleich eine Vollmacht im Original, sowie eine um verjährte Zinsen bereinigte Forderungsaufstellung, die man prüfen will. Sofern bereits ein Aktenzeichen benannt wurde, parallel dazu beim AG eine Kopie der Akte anfordern. Frist setzen von beispielsweise 14 Tagen.
Und dann kann man inhaltlich mal sehen, ob das stimmt. Vor allem, ob die Adresse von damals auch wirklich stimmt. Falls nicht, muss man innerhalb von 14 Tagen reagieren und Einspruch beim Gericht einlegen mit Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, als Begründung eine Meldeauskunft in Kopie beilegen, die beweist, dass man dort nicht gewohnt hat.

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Vielen Dank schon mal für die schnellen Antworten!

Er hat 2004 nicht mehr in der im Aktenzeichen benannten Stadt gewohnt, er ist 2003 bereits umgezogen, von dem Vollstreckungsbescheid ist ihm wirklich nichts bekannt.

Heute geht noch ein Schreiben mit besagtem Inhalt sowie den Forderungen nach entsprechenden Nachweisen raus, ebenfalls die Anfrage ans AG.

Der Witz ist noch, dass bei Creditreform schon zwei Sachen abgezahlt wurden und niemals seitens Creditreform ein Hinweis auf eine evtl weitere bestehende Schuld ergangen ist. Diese Info hat mir mein Mann gerade reingereicht.

Vielen Dank für die Hilfestellung schon mal!

Liebe Grüße!



-- Editiert von fb367463-2 am 30.12.2015 12:20

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#4
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5049 Beiträge, 1961x hilfreich)

Mein Tip:
Sie sollten so schnell wie möglich ein Einschreiben an Mahngericht schicken, welches den Mahn- und Vollstreckungsbescheid ausgestellt hat. Dort sollte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragt werden. Grund: Der Schuldner hat zum Zeitpunkt der Zustellung nicht mehr dort gewohnt. Ein Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt sollte beigelegt werden. Ersatzweise könnte man erklären, dass man um eine Frist von 2 Wochen bittet, um diese Bescheinigung einzuholen.
Hilfsweise sollte man dem Mahnbescheid widersprechen und Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegen.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Danke schön, genau das werden wir tun, ich schreibe schon am Brief ans Mahngericht.

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#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das heißt, ihr habt bereits den MB/VB in Kopie vorliegen oder wurde vom Inkasso benannt, an welche Adresse der damals gegangen sein soll?
Wenn ihr den MB/VB in Kopie bereits habt, dann habt ihr hoffentlich noch keine 14 Tage Frist versäumt.

Wenn ihr aber alles schon wisst, kann man sich natürlich den Brief ans Inkasso sparen. Die bekommen vom Widerspruch gegen den MB/VB schon etwas mit.

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nein, das einzige, was vorliegt, ist das CF Schreiben, mit dem Inhalt des ersten Beitrages oben. Ebenfalls wird im Schreiben nicht benannt, wohin der Bescheid gegangen sein soll.

Meinem Mann ist nichts von einem Vollstreckungsbescheid der swb bekannt.

Einzig ein Aktenzeichen des angeblichen Vollstreckungsbescheides wird angegeben, mit diesem erbitte ich nunmehr eine Kopie des Bescheides vom Amtsgericht und erbitte gleichzeitig um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hilfsweise Widerspruch und Einspruch.

Mein Mann ist zwar in der nachfolgenden Zeit öfter mal umgezogen, war aber zu jeder Zeit vorschriftsmäßig an den jeweiligen Wohnadressen gemeldet, so dass es ein Leichtes gewesen wäre, ihn zu ermitteln, soo oft kommt unser Name nicht vor.

Was mich halt wundert: Während mein Mann die Altschulden bei der CR abzahlte, warum hat niemals jemand was von einer weiteren Forderung erwähnt? :o

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#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
und erbitte gleichzeitig um die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, hilfsweise Widerspruch und Einspruch.

Bitte noch nicht. Sonst verbrennst du unnötig Geld.
Die Mahngerichte sind per Bundesland organisiert. Wenn dein Mann zufällig in der Stadt wohnte, wo ein Mahngericht angesiedelt war, besagt das gar nichts.

Insofern ist noch Zeit: Die 14 Tage Frist für den Einspruch beginnen erst, sobald ihr den Mahnbescheid mal zu Gesicht bekommen habt.

Wenn nämlich rauskommt, dass es zufällig doch die korrekte Adresse war, wird der Einspruch dann nicht funktionieren.

-- Editiert von mepeisen am 30.12.2015 14:11

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#9
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Oje, wir haben die Schreiben schon weggeschickt. Ich hoffe, das ist jetzt nicht zu nachteilig :(

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Naja, vielleicht kann man sich dann rausreden, nach dem Motto "Wir haben dem Schreiben des Inkassos entnommen, dass das auch in die Stadt X geschickt wurde, wo er definitiv nicht mehr wohnhaft war". Vielleicht hat man Glück und das Gericht lässt einem die Tür offen. nach dem Motto "Wollen Sie wirklich Einspruch erheben, denn es wurde ja korrekt zugestellt".
Ich würde abwarten wie die Aktenkopie aussieht. Wenn dein Mann die Briefe des Gerichts nicht weggeworfen hat und auch die Erinnerung keinen Streich spielt, gab es damals ja durch Umzug begründete Zustellungsmängel und alles ist gut :-)

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Hoffen wir mal das Beste - 1300 Euro sind für uns kein Pappenstiel :)

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#12
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Ja ne. Das Geld, was man durch einen unbedachten Antrag auf Wiedereinsetzung im Fall der Fälle verbrennen würde, wäre ja deutlich weniger. Die 1300€ kriegen die vermutlich sowieso nicht. Da dürfte nämlich einiges an verjährten Zinsen dabei sein und ggf. noch weiterer Unfug.

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#13
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sorry, Doppelpost

-- Editiert von fb367463-2 am 08.01.2016 01:05

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Soooo - also, wir haben ja, wie berichtet, das Amtsgericht nach einer Kopie gefragt und gleichzeitig Widerspruch eingelegt bzw. Wiedereinsetzung in den alten Stand. "Gott sei Dank" hat mein Mann in der Aufregung vergessen, den Brief zu unterschreiben, so kam heute die Kopie des Mahnbescheides an mit dem Hinweis, dass ein nicht unterschriebener Antrag gleich kein Antrag ist, ergo ist wahrscheinlich noch nichts verbockt worden.

Zusgesandt wurden uns die folgenden Blätter, lt. Mahnbescheid wurde er an die Adresse meines Mannes gesandt, als er dort nicht mehr wohnte, jedenfalls hat er niemals etwas bekommen, er schwört Stein und Bein.

Ich vertraue nun auf Ihre Hilfe und bitte herzlich um Anregungen, wie man mit der Situation am besten umgehen sollte.... Vielen herzlichen Dank im Voraus!

Ich weiß leider nicht, wie ich hier Fotos einfügen könnte, daher mache ich das mal so ...

https://drive.google.com/file/d/0ByE2tbsJFaKmYTY1ZjRZSzFfanM/view?usp=sharing

https://drive.google.com/file/d/0ByE2tbsJFaKmUkFLSUFxX2JHMjQ/view?usp=sharing

https://drive.google.com/file/d/0ByE2tbsJFaKmeFUzWXp4SlUtNWM/view?usp=sharing

https://drive.google.com/file/d/0ByE2tbsJFaKmalptTmk1RS1IalE/view?usp=sharing

https://drive.google.com/file/d/0ByE2tbsJFaKmcmpLY1dPQ0o4OU0/view?usp=sharing

https://drive.google.com/file/d/0ByE2tbsJFaKmd1FJRWoyVFVIZTg/view?usp=sharing

-- Editiert von fb367463-2 am 08.01.2016 01:04

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
lt. Mahnbescheid wurde er an die Adresse meines Mannes gesandt, als er dort nicht mehr wohnte

Dann ist der Fall klar. Ab und den Einspruch formuliert. Kopie der Meldeauskunft dazu und begründen damit, dass man erst jetzt mit dem Aktenauszug erstmals den VB/VB gesehen hat und deswegen die damalige Zustellung nicht erfolgreich war.

Und dann abwarten. Dieses mal unterschreiben.

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2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Sollte man sich nicht in diesem Schreiben auch am besten gleich auf Verwirkung oder Verjährung berufen?

Vielen Dank einstweilen!

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Sollte man sich nicht in diesem Schreiben auch am besten gleich auf Verwirkung oder Verjährung berufen?

Das ist der nächste Schritt. Sobald dem Einspruch stattgegeben wird, muss der Gläubiger dann Klage einreichen bzw. seinen Anspruch begründen. Wenn er das macht, dann ggf. mit Verjährung und Verwirkung argumentieren.

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3x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
fb367463-2
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Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

@mepeisen @vundaal

Zuerst einmal vielen, tiefempfundenen Dank an Sie beide, für Ihre Hilfe.

Ich möchte nun kurz noch schildern wie die Sache ausgegangen ist.

Das Schreiben ans Amtsgericht ging ja direkt hinaus, mit der Bitte um Übersendung des Titels und dem Einspruch.

Gleichzeitig hatten wir dem Inkassobüro geschrieben, dass wir eine Aufstellung haben wollen sowie Kopie des ihnen vorliegenden Titels und so weiter.

Das Amtsgericht hat sich schneller gemeldet und uns besagten Titel zugeschickt, den habe ich ja oben eingescannt. Da wir auf unserem Einspruch die Unterschrift vergessen hatten, wollte das Amtsgericht den Einspruch noch einmal formgerecht haben. An dem Tag, da wir das Schreiben noch mal morgens ans Amtsgericht geschickt haben, trifft einen Brief vom Inkassobüro ein, in welchem uns mitgeteilt wird, dass Ihnen aufgefallen sei, der Titel sei wegen Verwirkung ungültig. Man füge den entwerteten Titel diesem Schreiben bei und die Sache sei erledigt.

Da das Schreiben mit dem Einspruch schon ans Amtsgericht abgeschickt worden war, haben wir ganz fix eine Rücknahme des Einspruchs eingetütet und losgeschickt; beide Briefe dürften dort zur gleichen Zeit eingetroffen sein.

Ich bedanke mich nochmals ganz herzlich für all die Hilfe, die uns hier zuteil wurde - ich werde wegen einer anderen Geschichte, bei der aus dem Blauen plötzlich eine Schuld von 38000 € bestehen soll aus einer Forderung einer nicht mehr bestehenden Bank, nochmals hier vorstellig werden. Zuerst einmal werden wir wie gehabt diesen Titel beim zuständigen Gericht anfordern.

Danke, danke, danke!

Nachtrag: Das Inkassobüro wollte ja fast 1400 Euro - der Titel belief sich auf 800 und irgendwas..

-- Editiert von fb367463-2 am 17.01.2016 04:19

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Die Rücknahme war damit begründet, dass das Inkasso von sich aus den entwerteten Titel ausgehändigt habe? Nur damit das nun, sollten Gebühren fällig werden, in die richtige Richtung läuft. Ansonsten abwarten und den entwerteten Titel und die Korrespondenz am Besten bis zum Lebensende aufheben. Dann kann da nichts mehr passieren und man oder die Erben wissen auch in ewigen Zeiten noch alles, falls da nochmal jemand einen Pups von gibt.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Genau, ja, so war die Begründung. Daß uns der entwertete Titel zugesandt wurde und die entsprechende Erklärung haben wir auch beigelegt.

Schauen wir mal, ob noch was seitens des Gerichts kommt. Die Unterlagen werden gerahmt und als warnendes Beispiel aufgehängt. Oder als Beispiel, dass es sich manchmal auch lohnt, nicht direkt einzuknicken.

Ich bin nur froh, dass mein Mann sich "getraut hat, mit mir darüber zu sprechen, er hätte ganz sicher einfach in kleinsten Raten Gott weiß wie lange versucht, das abzustottern...

Signatur:

"Valar Morghulis"

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