Creditreform Gebühren zahlen?

17. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
Waldschrat22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditreform Gebühren zahlen?

Guten Abend,

ich habe eine Email von Creditreform bezüglich Zahlungsrückständen meines ehemaligen Mobilfunkvertrags erhalten.
Die Hauptforderung ist auch unstrittig, es gab eine Rücklastschrift mangels ausreichender Deckung. Ich änderte die Kontodaten und ging von einem erneuten Abbuchungsversuch aus ohne es weiter zu überprüfen (selbstverständlich mein Fehler), der aber wohl nicht erfolgte. Zudem war ich zum Zeitpunkt auch umgezogen, da der Vertrag aber bereits gekündigt war, habe ich auch nicht meine neue Adresse angegeben.

Nun erhalte ich nach 3 Monaten eine Email von CR mit Zahlungsaufforderung und Drohungen, dass mein Konto gepfändet werden könnte.
Schriftliche Mahnungen haben mich aufgrund der neuen Adresse nie erreicht, weder vom Mobilfunkanbieter xxx , noch von CR. Stattdessen soll ich Auskunftskosten
tragen, obwohl meine neue Adresse wohl nicht einmal ermittelt wurde. In der PDF der Email steht die alte Anschrift.

Hauptforderung: ca 25 €
Nebenforderung: ca 20,00
Zinsen: xx
Geschäftsgebühr: ca 45 €
Post/Telepauschale: ca 9 €
Auskunftskosten: 20,00

= ca 120 €

Wie sollte ich nun vorgehen? Hauptforderung inkl Zinsen und Mahnkosten direkt an den Gläubiger und Forderung von CR zurückweisen, wie hier oft beschrieben?
Da der Fall doch spezieller ist, bin ich mir nicht ganz so sicher.

Desweiteren wäre ich daran interessiert, dass CR nun gar nicht erst meine neue Adresse erfährt.


Vielen Dank und herzliche Grüße




-- Editiert von Moderator am 19.08.2015 22:44

-- Thema wurde verschoben am 19.08.2015 22:44

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7 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zitat:
Hauptforderung: ca 25 ,-

Die reine hauptforderung ?
Sind da schon Gebühren mit enthalten ?

Vertrag läuft noch ?



-- Editiert von thehellion am 19.08.2015 23:01

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#2
 Von 
Waldschrat22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, das ist der reine, offene Monatsbeitrag. Die 20,00 Euro aus der Nebenforderung könnte die Gebühr für die geplatzte Lastschrift sein, die in der Höhe beim Gläubiger üblich zu sein scheint.

Der Vertrag wurde bereits zum Mai gekündigt.

-- Editiert von Moderator am 19.08.2015 22:30

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

ICH würde insgesamt nicht mehr als 36 € zweckgebunden an den Mobilfunkanbieter xxx überweisen
Also rund 10 € an Verzugskosten und Zinsen anerkennen
Verwendungszweck : Kdnr von Mobilfunkanbieter xyz und "HF ca 25 € " und "10 € Verzugskosten/Zinsen"

Gem neustem verbraucherfreundlichen urteil (LG Potsdam Az. 2 O 173/13 ) sind pro geplatzter Lastschrift 3,65 zu zahlen
http://www.deutscher-verbraucherschutzverein.de/news/2013/20130905_Ruecklastschrift_E-Plus.html

An Mahngebühren fallen zwischen 1 € (z.b AG Bad Segeberg Urt. v. 25.11.2011 − 17 C 160/11 )und 2,50 € (z.b AG Brandenburg a.d. Havel Urteil vom 25.1.2007 – 190/0631 C ) pro Mahn Schreiben an

Theoretisch wären noch 15 € an Inkassokosten zu zahlen
http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/
(Linke spalte)

Auf jeden Fall wird die Crefo Dich wg der Restgebühren weiter "belästigen"
Wie bist Du mental drauf ?

[

-- Editiert von thehellion am 19.08.2015 22:46

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#4
 Von 
Waldschrat22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank.
Weitere Drohbriefe stören mich eher weniger, also ist die Option schon in Ordnung für mich.

Und du würdest dann auch per Einschreiben+Rückschein die Forderung zurückweisen? Und so zwangsläufig auch CR die neue Adresse mitteilen?

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#5
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Du hattest Dich damals ordnungsgemäs umgemeldet ?

Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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#6
 Von 
Waldschrat22
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, selbstverständlich.

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#7
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Dann wäre es ohnehin keine Kunst die Anschrift herauszubekommen
Ich sehe da kein Problem wenn die Inkassobude die Anschrift kennt

Du überweist zweckgebunden wie oben erwähnt die Taler
Anschließend meldet sich das Inkasso und begründet i.d.r seine Gebühren und bittet halt um Restzahlung

Der Schuldner weist gegenüber dem Inkasso die Forderung vollumfänglich schriftlich zurück

etwa so :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."



Signatur:

EX Inkasso MA - keine juristischen Fachkenntnisse

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