Creditreform Hilfe

21. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
frageundantwort
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)
Creditreform Hilfe

Guten Tag,
ich habe Heute mal wieder einen netten Drohbrief von Creditreform bekommen.Ich habe vor 4 Monaten die eidesstattliche Versicherung abgelegt in einer anderen Sache,
habe das auch schon mehrfach mitgeteilt,beziehe auch ALG II aber das interessiert die Firma Creditreform nicht,produzieren immer mehr Kosten und jetzt wollen die die Banksache zum gericht bringen und noch nen Gerictsvollzieher beauftragen obwohl sie auch schon wissen das ich nen EV gemacht habe.

Was kann man da machen

Besten dank im voraus

Gruß Sabine

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Naja was heißt kapieren die nich. Das tun die sicher. Warum fragst du nicht mal nach einer Ratenzahlung? Das sollte dann auch das Problem mit Gerichtsvollzieher lösen. Um was genau handelt es sich denn bei der Sache? (Betrag, Ganauer Sachverhalt).

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
frageundantwort
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 2x hilfreich)

Deutsche bank 2000€,kann aber keine ratenzahlung machen ,da Hartz 4.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Naja das heißt du hattest einen Kredit oder Dispo. Nehme ich jetzt ma an. Und die Summe ist auch so groß das es sich durchaus Lohnt vor Gericht zu gehen.

Prinzipiell schützt eine bereits abgegebene EV nicht vor weiteren jeder Gläubiger der berechtigte Forderungen gegen dich hat, kann so oft Vollstrecken wie dazu in der Lage ist.

Das kannst du nur durch folgende Dinge verhindern.

1. Du zahlst die Schulden (offentsichtlich nicht möglich)
2. Du machst eine Ratenzahlungsvereinbarung mit Creditreform (Auch wenns nur 20,- € im Monat sind)
3. Du gehst in die Private Insolvenz in dieser sogenannten Wohlverhaltensphase darf keiner bei dir Vollstrecken oder Pfänden, nur ist dieser Vorgang mit erheblichen Aufwand verbunden.

Denk doch mal über eine kleine Ratenzahlung nach und frag nach einem Vergleich. Zum Beispielt du zahlst 2 Jahre lang immer pünktlich 20,- € und danach ist die Sache gegessen. Fragen kostet ja nichts. Und die Creditreform Büros lassen eigentlich immer mit sich reden.

Nur das letzte Wort hat hier sowieso immer die Deutsche Bank. Und nicht Creditreform. Und wenn die Deutsche Bank sich nicht auf irgendein Vergleich einlässt wird sie wohl vor Gericht gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Um wieviel geht es ?
Schon in dieser Angelegenheit einen MB bzw VB bekommen ?

lg



-- Editiert von thehellion am 21.05.2007 18:02:06

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Um es mal auf den Punkt zu bringen:

quote:

Prinzipiell schützt eine bereits abgegebene EV nicht vor weiteren jeder Gläubiger der berechtigte Forderungen gegen dich hat, kann so oft Vollstrecken wie dazu in der Lage ist.



Jeder Gläubiger hat das Recht, seine Forderungen zu titulieren. Die EV ist da keine Hilfe. eher im Gegenteil.

-----------------
"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.755 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen