Hallo,
Ich hab letzte Woche einen Brief von Creditreform Inkasso bekommen. Und zwar wurde eine Parkahausgebühr im September von meiner Bank zurückgebucht, weil mein Konto nicht ausreichend gedeckt war. Das habe ich garnicht bemerkt, da ich nicht jeden Tag aufs Konto schaue. Es handelt sich um 3,50€
Nun die Forderung
der creditreform:
20.09.2018 Miete Parkhaus, Vertragsdatum 20.09.2018 3,50€
4,12% Zinsen vom 20.09.2018 bis 15.10.2018 (26 Tage) auf ausstehende Forderung (3,50€) 0,01€
20.09.2018 Bankrücklastkosten des Gläubigers 2,95€
20.09.2018 Kontoinhaber Ermittlungskosten 15,00€
15.10.2018 Geschäftsgebühr entsprechend Nr. 2300 VV RVG gemaäß §§ 280
, 286 BGB
25,00€
15.10.2018 Pauschale Post-Telekommunikationsdienstl. nach Nr. 7002VV RVG gemäß §§ 280
, 286 BGB
5,00€
Gesamtsaldo 51,56€
Mir kommt das , in Bezug auf die Grundforderung von 3,50€ , astronomisch hoch vor. Das steht ja in Überhaupt keiner Relation. Muss ich den Betrag an das Inkassobüro zahlen?
-- Editiert von fb501969-35 am 23.10.2018 10:27
Creditreform Inkasso Parkhausgebühren -- zu hoch?
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?



Ich würde nur die Hauptforderung (3,50€), die Zinsen, die 2,95€ Rücklastschrift und 10€ Ermittlungskosten bezahlen.
15€ Ermittlungskosten sind zu hoch, da aus meiner Sicht Schadensminderungsverstoß. Die Schufa nimmt für die Ermittlung 10€. Alles darüber hinaus würde ich nicht einsehen.
Die Inkassokosten würde ich ablehnen, weil sie mit dem Argument "Überfallinkasso" nicht erlaubt sind.
Wobei man aber sagen muss, dass insgesamt 30€ Inkassokosten eher moderat sind. Klar steht das vergleichen mit der 3,50€ Hauptforderung in keinem Verhältnis. Aber das RVG funktioniert wie eine Tabelle. Die unterste Kategorie ist "bis 500€". Es ist also von den Kosten egal, ob 3,50€ oder 450€...
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