Creditreform Inkasso - Soll ich dem Hauptgläubiger noch zusätzlich die Zinsen überweisen??

29. April 2008 Thema abonnieren
 Von 
in12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditreform Inkasso - Soll ich dem Hauptgläubiger noch zusätzlich die Zinsen überweisen??

Hallo,
ich hab von Creditreform eine Forderung wegen einer nicht bezahlten Rechnung (70€) erhalten. Die hatte ich einfach vergessen, allerdings habe ich ein paar tage bevor der Brief von Creditreform gekommen ist doch noch die Überweisung getätigt.

Ich habe das tolle Forum leider etwas zu spät entdeckt. Jetzt hab ich Creditreform geantwortet, dass ich die Rechnung bereits überwiesen habe und somit ihre Forderung als gegenstandslos ansehe (bisher noch keine Antwort). Außerdem habe ich eine Überweisungsbestätigung beigelegt.

War das ein Fehler?? Macht es jetzt noch Sinn eine Vollmacht anzufordern? Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Soll ich dem Hauptgläubiger noch zusätzlich die Zinsen überweisen??

Was mir etwas Sorgen macht, Creditreform spielt sich ja als zweite Schufa auf, nicht dass ich im Nachhinein dann keine Kreditkarte etc. mehr bekomme.

Vielen Dank schon mal!!!

-- Editiert von in12 am 29.04.2008 15:34:49

-- Editiert von in12 am 29.04.2008 15:45:31

Post vom Inkassobüro?

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32 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

quote:

War das ein Fehler??



Nein

quote:

Macht es jetzt noch Sinn eine Vollmacht anzufordern?



Nein

quote:

Was mir etwas Sorgen macht, Creditreform spielt sich ja als zweite Schufa auf, nicht dass ich im Nachhinein dann keine Kreditkarte etc. mehr bekomme.



Dazu müsste das Kreditkartenunternehmen die Creditreform Daten abprüfen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#2
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Zunächst ist anzumerken das der Fragesteller die komplette HF beglichen hat !
Vermutlich wird sich CR aber trotzdem bald wg der Gebühren in einem 2 Brief melden. Dabei spielt es m.M keine Rolle ob bereits vorher bezahlt wurde
Da gibt kein Inkassobüro umgehend auf

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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "

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#3
 Von 
guest123-2065
Status:
Lehrling
(1119 Beiträge, 250x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

versuchen werden die es wohl

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#5
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eintrag bei CR erfolgt trotzdem.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Selbst @zappi hat gepostet :
....eingemeldet wird wie gesagt sowieso erst beim gerichtlichen mahnverfahren bzw. nach bereits erfolgter titulierung.......

lg



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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "

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#7
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Bei Einschaltung des Inkassodienstes bekommst Du bei CR immer einen Eintrag.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#8
 Von 
in12
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten!!

CR hat sich gemeldet. Nur konnte die Überweisung der Hauptforderung anscheinend nicht von dem Hauptgläubiger bestätigt werden. Entweder haben die nicht richtig nachgeschaut oder die haben das gar nicht überprüft.

In dem Schreiben steht so ein schöner Satz drin:
"Bezüglich der entstandenen Verzugskosten dürfen wir darauf hinweisen, dass diese mit Auftragserteilung entstehen. Hierbei ist nicht entscheidend, wann Sie den Betrag angewiesen haben, sondern vielmehr, wann dieser bei unserem Mitglied eingegangen ist."

Der Betrag ist aber laut meiner Bank an dem CR mitgeteilten Tag eingegangen. Was soll ich jetzt daraus machen, mehr als die Überweisungsbestätigung kann ich denen ja nun auch nicht schicken? Und doppelt bezahlen werde ich ganz sicher nicht.

Mittlerweile sieht CR einer RÜCKMELDUNG bis Dienstag entgegen, vorher sollte das Geld bis Dienstag überwiesen sein. Also ich denke ich werd mir bis Dienstag Zeit lassen und dann nochmal das gleiche schreiben, dass die Überweisung schon getätigt wurde und Sie bitte noch einmal überprüfen sollen.

Mit dem CR Eintrag muss ich mich dann wohl abfinden....

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#9
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Bausteinmahnbrief
Die HF ist bezahlt und vom Gläubiger nicht retourmiert worden - alles andere ist nicht Dein Problem
Ich würde würde nichts machen und dem Inkassobüro gegenüber die Forderung vollumfänglich zurückweisen.
Bezüglich des befürchteten CR Eintrag zitoere ich User @Zappelphillip
....eingemeldet wird wie gesagt sowieso erst beim gerichtlichen mahnverfahren bzw. nach bereits erfolgter titulierung.......

lg

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#10
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und ich zitiere Mahnman, der mit der Wirtschaftsauskunft der Creditreform zusammenarbeitet: Bei Einschaltung des Inkassodienstes erfolgt ein Eintrag.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#11
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

".... eingemeldet wird wie gesagt sowieso erst beim gerichtlichen mahnverfahren bzw. nach bereits erfolgter titulierung ......."

Hier zeigt sich mal wieder, dass die liebe thehellion nicht wirklich Ahnung hat!? Richtig ist:

"Und ich zitiere Mahnman, der mit der Wirtschaftsauskunft der Creditreform zusammenarbeitet: Bei Einschaltung des Inkassodienstes erfolgt ein Eintrag."

Korrekt! :)

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#12
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

anephan
was wolltest Du eigentlich sagen ??
Ich habe lediglich die korrekte Aussage von @Zappelphillip wiedergegeben
Und mit der Aussage hat er eben ausnahmsweise mal recht

lg

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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "

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#13
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Das ist Deine Meinung.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

....und die ist auch die Richtige ( wie meistens )
:grins:

lg

(sorry @zappi - wg dem von Dir geschützten smiley)





-- Editiert von thehellion am 05.05.2008 21:26:08

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#15
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Glaub das nur weiterhin...

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#16
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Creditreform speichert bei Übergabe ins Inkasso (durchaus gegen den erklärten Grundsatz des Düsseldorfer Kreises dazu, der wenigstens 2 Gläubigermahnungen erwartet und weitere 2 (fruchtlose) Inkassomahnungen) - aber klar thehellion, Sie haben natürlich Recht, bei MB wird auch gespeichert ... :)

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#17
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Die strittige oder auch nichtstrittige Forderung wird an ein Inkassobüro weitergegeben !
Was genau speichert Creditreform dann Deiner Meinung nach ?


lg

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#18
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Die Creditreform speichert und beauskunftet bei Inkassoübergabe die Adresse und den Verfahrensstand.
Ob die Creditreform bei Einrede bzw. Widerspruch sperrt ist mir nicht bekannt, man darf das allerdings unterstellen (ansonsten verlöre der für die Crefo zuständige DS Beauftragte des Landes Nordrhein-Westfahlen wohl seinen Job ... :) ).
Das bedeutet aber nicht, dass die Sperre dauerhaft ist, denn diese wird ja nur bis zur Berstätigung oder Widerlegung des Einredegrundes gesetzt.
Wenn der Betroffene die Rechtmäßigkeit der Forderung als solche durch Zahlung bestätigt, kann er Einrede gegen die Speicherung einlegen wie er will - die ist ohne Angabe von (guten) Gründen nicht glaubhaft ... :)

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#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

?
?
?
?
?
Werde jetzt Ihn mal um Übersetzung bitten :
http://www.positroenchen.de/image/data_zit.jpg

lg

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Kann nie schaden.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#21
 Von 
anephan
Status:
Lehrling
(1270 Beiträge, 416x hilfreich)

Der Unterschied zwischen sperren, löschen und beauskunften erschließt sich wohl nur denen, die wissen wovon sie reden ... :)

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#22
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Also geht Creditreform vor:

Es gibt dort 2 Arten von Inkasso, einmal das normale Mahnverfahren mit nicht titulierten Forderungen. Zum zweiten das Überwachungsverfahren, dort werden ausschließlich titulierte Forderungen bearbeitet.

Wenn ein Inkassoauftrag eingeht wird ein Eintrag im Datensatz des Schuldners gemacht. Ganz gleich ob MS oder ÜS.

Nur die beurteilung in der Bonität wirkt sich unterschiedlich aus. Bei einem normalen MS Inkasso wird sich weder Zahlungsweise noch Bonität sofort verändern. Erst wenn die Forderung bereits 2 Monate besteht wird wieder in den Datensatz geschaut. Sowie in die Inkassoakte anhand des dortigen Verlaufs entscheidet sich wie neu bewertet wird.

Bei ÜS Sachen sieht das anders aus, dort wird schon mit Eintrag des Inkassos die Bonität und Zahlungsweise sowie Krediturteil und Höchstkredit verschlechtert.

Allerdings muss man sagen das es von einem Mitglied von Creditreform bei Auskunftseinholung nicht möglich ist einzelne Inkassos zu sehen.

Das heißt solange Zahlungsweise, Bonität, usw. nicht verändert wurden. Ist es nicht möglich Inkassos von außen zu sehen.

Denke mal damit sollte die Frage beantwortet sein.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Eine sehr informative Ausführung. Danke.

quote:

Allerdings muss man sagen das es von einem Mitglied von Creditreform bei Auskunftseinholung nicht möglich ist einzelne Inkassos zu sehen



Kommt darauf an, was Du damit meinst. Meine Auskünfte enthalten den Betrag, den Status und das Auftragsdatum einzelner Inkassovorgänge. Das ist meines Erachtens auch notwendig, um einzuordnen, ob der Schuldner zahlungsfähig ist.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#24
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Hattest Du nicht mal früher gepostet das Du nicht mit Inkassobüros zusammenarbeitest ?

lg

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich nutze aber sehr gerne die Wirtschaftsauskünfte der Creditreform. Danach weißt Du in vielen Fällen, was Du von Deinem Schuldner halten musst.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#26
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Also bei einer telefonischen Auskunft sind die Inkassos nicht sichtbar.

Was allerdings bei allen Auskünften sichtbar ist sind die harten Negativmerkmale wie EV, HA oder INSO.

Meintest du das?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Ich meine die online Consumer Auskünfte. Da steht alles nötige drin. Und man hat es in Textform, um es evtl. der Poizei bei einer Anzeige beizufügen.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#28
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Nagut Consumer hab ich noch nicht gesehen. Das System ist bei der CEG aber auch ein ganz anderes.

Dort ist die Auskunft nicht von vornherein in einer Datenbank gespeichert sondern wird da aus verschiedenen Quellen zusammen gebaut.

Das machst es natürlich super aktuell und im Gegensatz zu SCHUFA und INFOScore ist der Füllgrad der Auskünfte wesentlich höher.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Mahnman
Status:
Senior-Partner
(6041 Beiträge, 1341x hilfreich)

Und man kann seine Schuldner dort einmelden.

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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"

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#30
 Von 
SilentDeath
Status:
Schüler
(243 Beiträge, 34x hilfreich)

Ja das ist richtig nehme dann mal an dass das über Zahlungserfahrungen gehen wird. Wie gesagt die CEG ist Weitgehend selbstständig von den VC's und dem VVC.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

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