Hallo,
ich hab von Creditreform eine Forderung wegen einer nicht bezahlten Rechnung (70€) erhalten. Die hatte ich einfach vergessen, allerdings habe ich ein paar tage bevor der Brief von Creditreform gekommen ist doch noch die Überweisung getätigt.
Ich habe das tolle Forum leider etwas zu spät entdeckt. Jetzt hab ich Creditreform geantwortet, dass ich die Rechnung bereits überwiesen habe und somit ihre Forderung als gegenstandslos ansehe (bisher noch keine Antwort). Außerdem habe ich eine Überweisungsbestätigung beigelegt.
War das ein Fehler?? Macht es jetzt noch Sinn eine Vollmacht anzufordern? Wie würdet Ihr weiter vorgehen? Soll ich dem Hauptgläubiger noch zusätzlich die Zinsen überweisen??
Was mir etwas Sorgen macht, Creditreform spielt sich ja als zweite Schufa auf, nicht dass ich im Nachhinein dann keine Kreditkarte etc. mehr bekomme.
Vielen Dank schon mal!!!
-- Editiert von in12 am 29.04.2008 15:34:49
-- Editiert von in12 am 29.04.2008 15:45:31
Creditreform Inkasso - Soll ich dem Hauptgläubiger noch zusätzlich die Zinsen überweisen??
Post vom Inkassobüro?
Post vom Inkassobüro?
quote:
War das ein Fehler??
Nein
quote:
Macht es jetzt noch Sinn eine Vollmacht anzufordern?
Nein
quote:
Was mir etwas Sorgen macht, Creditreform spielt sich ja als zweite Schufa auf, nicht dass ich im Nachhinein dann keine Kreditkarte etc. mehr bekomme.
Dazu müsste das Kreditkartenunternehmen die Creditreform Daten abprüfen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Zunächst ist anzumerken das der Fragesteller die komplette HF beglichen hat !
Vermutlich wird sich CR aber trotzdem bald wg der Gebühren in einem 2 Brief melden. Dabei spielt es m.M keine Rolle ob bereits vorher bezahlt wurde
Da gibt kein Inkassobüro umgehend auf
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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "
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--- editiert vom Admin
versuchen werden die es wohl
Eintrag bei CR erfolgt trotzdem.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Selbst @zappi hat gepostet :
....eingemeldet wird wie gesagt sowieso erst beim gerichtlichen mahnverfahren bzw. nach bereits erfolgter titulierung.......
lg
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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "
Bei Einschaltung des Inkassodienstes bekommst Du bei CR immer einen Eintrag.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Vielen Dank für die vielen schnellen Antworten!!
CR hat sich gemeldet. Nur konnte die Überweisung der Hauptforderung anscheinend nicht von dem Hauptgläubiger bestätigt werden. Entweder haben die nicht richtig nachgeschaut oder die haben das gar nicht überprüft.
In dem Schreiben steht so ein schöner Satz drin:
"Bezüglich der entstandenen Verzugskosten dürfen wir darauf hinweisen, dass diese mit Auftragserteilung entstehen. Hierbei ist nicht entscheidend, wann Sie den Betrag angewiesen haben, sondern vielmehr, wann dieser bei unserem Mitglied eingegangen ist."
Der Betrag ist aber laut meiner Bank an dem CR mitgeteilten Tag eingegangen. Was soll ich jetzt daraus machen, mehr als die Überweisungsbestätigung kann ich denen ja nun auch nicht schicken? Und doppelt bezahlen werde ich ganz sicher nicht.
Mittlerweile sieht CR einer RÜCKMELDUNG bis Dienstag entgegen, vorher sollte das Geld bis Dienstag überwiesen sein. Also ich denke ich werd mir bis Dienstag Zeit lassen und dann nochmal das gleiche schreiben, dass die Überweisung schon getätigt wurde und Sie bitte noch einmal überprüfen sollen.
Mit dem CR Eintrag muss ich mich dann wohl abfinden....
Bausteinmahnbrief
Die HF ist bezahlt und vom Gläubiger nicht retourmiert worden - alles andere ist nicht Dein Problem
Ich würde würde nichts machen und dem Inkassobüro gegenüber die Forderung vollumfänglich zurückweisen.
Bezüglich des befürchteten CR Eintrag zitoere ich User @Zappelphillip
....eingemeldet wird wie gesagt sowieso erst beim gerichtlichen mahnverfahren bzw. nach bereits erfolgter titulierung.......
lg
Und ich zitiere Mahnman, der mit der Wirtschaftsauskunft der Creditreform zusammenarbeitet: Bei Einschaltung des Inkassodienstes erfolgt ein Eintrag.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
".... eingemeldet wird wie gesagt sowieso erst beim gerichtlichen mahnverfahren bzw. nach bereits erfolgter titulierung ......."
Hier zeigt sich mal wieder, dass die liebe thehellion nicht wirklich Ahnung hat!? Richtig ist:
"Und ich zitiere Mahnman, der mit der Wirtschaftsauskunft der Creditreform zusammenarbeitet: Bei Einschaltung des Inkassodienstes erfolgt ein Eintrag."
Korrekt!
anephan
was wolltest Du eigentlich sagen ??
Ich habe lediglich die korrekte Aussage von @Zappelphillip wiedergegeben
Und mit der Aussage hat er eben ausnahmsweise mal recht
lg
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"youtube.com/watch?v=cUzPM9MtGy8Ich "
Das ist Deine Meinung.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
....und die ist auch die Richtige ( wie meistens )
lg
(sorry @zappi - wg dem von Dir geschützten smiley)
-- Editiert von thehellion am 05.05.2008 21:26:08
Glaub das nur weiterhin...
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Creditreform speichert bei Übergabe ins Inkasso (durchaus gegen den erklärten Grundsatz des Düsseldorfer Kreises dazu, der wenigstens 2 Gläubigermahnungen erwartet und weitere 2 (fruchtlose) Inkassomahnungen) - aber klar thehellion, Sie haben natürlich Recht, bei MB wird auch gespeichert ...
Die strittige oder auch nichtstrittige Forderung wird an ein Inkassobüro weitergegeben !
Was genau speichert Creditreform dann Deiner Meinung nach ?
lg
Die Creditreform speichert und beauskunftet bei Inkassoübergabe die Adresse und den Verfahrensstand.
Ob die Creditreform bei Einrede bzw. Widerspruch sperrt ist mir nicht bekannt, man darf das allerdings unterstellen (ansonsten verlöre der für die Crefo zuständige DS Beauftragte des Landes Nordrhein-Westfahlen wohl seinen Job ... ).
Das bedeutet aber nicht, dass die Sperre dauerhaft ist, denn diese wird ja nur bis zur Berstätigung oder Widerlegung des Einredegrundes gesetzt.
Wenn der Betroffene die Rechtmäßigkeit der Forderung als solche durch Zahlung bestätigt, kann er Einrede gegen die Speicherung einlegen wie er will - die ist ohne Angabe von (guten) Gründen nicht glaubhaft ...
?
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?
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Werde jetzt Ihn mal um Übersetzung bitten :
http://www.positroenchen.de/image/data_zit.jpg
lg
Kann nie schaden.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Der Unterschied zwischen sperren, löschen und beauskunften erschließt sich wohl nur denen, die wissen wovon sie reden ...
Also geht Creditreform vor:
Es gibt dort 2 Arten von Inkasso, einmal das normale Mahnverfahren mit nicht titulierten Forderungen. Zum zweiten das Überwachungsverfahren, dort werden ausschließlich titulierte Forderungen bearbeitet.
Wenn ein Inkassoauftrag eingeht wird ein Eintrag im Datensatz des Schuldners gemacht. Ganz gleich ob MS oder ÜS.
Nur die beurteilung in der Bonität wirkt sich unterschiedlich aus. Bei einem normalen MS Inkasso wird sich weder Zahlungsweise noch Bonität sofort verändern. Erst wenn die Forderung bereits 2 Monate besteht wird wieder in den Datensatz geschaut. Sowie in die Inkassoakte anhand des dortigen Verlaufs entscheidet sich wie neu bewertet wird.
Bei ÜS Sachen sieht das anders aus, dort wird schon mit Eintrag des Inkassos die Bonität und Zahlungsweise sowie Krediturteil und Höchstkredit verschlechtert.
Allerdings muss man sagen das es von einem Mitglied von Creditreform bei Auskunftseinholung nicht möglich ist einzelne Inkassos zu sehen.
Das heißt solange Zahlungsweise, Bonität, usw. nicht verändert wurden. Ist es nicht möglich Inkassos von außen zu sehen.
Denke mal damit sollte die Frage beantwortet sein.
Eine sehr informative Ausführung. Danke.
quote:
Allerdings muss man sagen das es von einem Mitglied von Creditreform bei Auskunftseinholung nicht möglich ist einzelne Inkassos zu sehen
Kommt darauf an, was Du damit meinst. Meine Auskünfte enthalten den Betrag, den Status und das Auftragsdatum einzelner Inkassovorgänge. Das ist meines Erachtens auch notwendig, um einzuordnen, ob der Schuldner zahlungsfähig ist.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Hattest Du nicht mal früher gepostet das Du nicht mit Inkassobüros zusammenarbeitest ?
lg
Ich nutze aber sehr gerne die Wirtschaftsauskünfte der Creditreform. Danach weißt Du in vielen Fällen, was Du von Deinem Schuldner halten musst.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Also bei einer telefonischen Auskunft sind die Inkassos nicht sichtbar.
Was allerdings bei allen Auskünften sichtbar ist sind die harten Negativmerkmale wie EV, HA oder INSO.
Meintest du das?
Ich meine die online Consumer Auskünfte. Da steht alles nötige drin. Und man hat es in Textform, um es evtl. der Poizei bei einer Anzeige beizufügen.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Nagut Consumer hab ich noch nicht gesehen. Das System ist bei der CEG aber auch ein ganz anderes.
Dort ist die Auskunft nicht von vornherein in einer Datenbank gespeichert sondern wird da aus verschiedenen Quellen zusammen gebaut.
Das machst es natürlich super aktuell und im Gegensatz zu SCHUFA und INFOScore ist der Füllgrad der Auskünfte wesentlich höher.
Und man kann seine Schuldner dort einmelden.
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"<img src=http://www.my-smileys.de/smileys3/binnichtsignatur.gif></img>"
Ja das ist richtig nehme dann mal an dass das über Zahlungserfahrungen gehen wird. Wie gesagt die CEG ist Weitgehend selbstständig von den VC's und dem VVC.
Und jetzt?
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