Creditreform Köln - Nötigung / Erpressung? - Forderung aus fristloser Kündigung

30. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
inkassoopfer2020
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Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditreform Köln - Nötigung / Erpressung? - Forderung aus fristloser Kündigung

Hallo zusammen,

es geht um einen komplett neuen Fall.

Ich war im Jahre 2020 Student an einer privaten Hochschule in Köln. Da es ja dank Corona mehrere Kontaktbeschränkungen sowie Verbote gab habe ich mich am 15.10.2020 dazu entschlossen meinen Studienvertrag mit der Hochschule fristlos zu kündigen.

Dies habe ich, da ja keine Vorlesungen stattgefunden haben und somit der Vertrag nicht erfüllt wurde, auch nach meinem Verständnis im Recht getan.

Ich habe dann erst im Dezember 2020 eine Rückmeldung auf meine Kündigung erhalten, nachdem ich die Gebühren für die Monate, Oktober, November und Dezember habe zurückgehen lassen. Dort wurde mir dann mitgeteilt, dass ich kein Sonderkündigungsrecht hätte, weil dies nicht Bestandteil des Vertrages wurde. Diese Aussage habe ich als komplett falsch eingeordnet, da ich ja durch so einen Vertrag schlechter als im BGB vorgesehen gestellt werde.
Dies habe ich auch so mitgeteilt und auch gefragt warum ich denn erst nach 3 Monaten eine Antwort erhalten habe. Auf diese Frage wurde nicht eingegangen und man hat darauf bestanden, dass die VOLLEN Gebühren für die Monate Oktober, November, Dezember 2020 sowie Januar und Februar 2021 fällig werden.
Ich habe entsprechend reagiert und dies bestritten. Ebenfalls habe ich mitgeteilt, dass ich keine weiteren Lastschriften wünsche und falls diese dennoch erfolgen ich diese kommentarlos zurück buchen werde.

Selbstverständlich haben die versucht die Gebühren im Januar / Februar per Lastschrift einzuziehen. Diese habe ich natürlich entsprechend zurück buchen lassen.

Nachdem man darauf behaart, dass ich kein Sonderkündigungsrecht hätte und man die Gebühren mit den Gebühren für die Lastschriftrückgaben einfordert habe ich dies ebenfalls bestritten.

Die Forderung wurde dann an die "Creditreform Köln" abgetreten und auch auf Nachfrage bestätigt, dass die Forderung vollständig abgetreten wurde. Nach einer kurzen Recherche scheint es eins der vielen unseriösen Inkassos zu sein, welche meine Daten auch gerne verkaufen. Ich bekomme nämlich seit dem verstärkt Spam in Richtung "Kredit aufnehmen".

Die Forderung setzt sich zusammen aus:
Hauptforderung 1.415,55 €
Auskunftskosten: 10,00 €
Geschäftsgebühr: 165,10 €
Mahnkosten des Gläubigers: 10,00 €
Pauschale Post-/Telekommunikationsdienstl. 20,00 €
Umsatzsteuer auf 195,10 €, der Gläubiger ist nicht vorsteuerabzusberechtig: 37,07 €

So wie ich das sehe, sind das Gebühren die der Bereicherung dienen sollen und illegal sind. Über die Mahnkosten kann man eventuell noch reden, jedoch ist der Rest wohl ohne Beweise frei erfunden.

Ich habe die erste E-Mail auch nicht bekommen bzw. wurde mir diese im Spam-Ordner zugestellt. Ich habe erst deren "Mahnung" erhalten welche sich, meiner Meinung nach, wie eine Erpressung, Nötigung ließt:
"
Sehr geehrtet....

auf unsere Mahnung in obiger Angelegenheit erhielten wir von Ihnen weder Zahlung noch Stellungnahme. Durch Stillschweigen erledigt sich die Sache jedoch keineswegs.

Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kann nur durch Ihre sofortige Zahlung vermieden werden.

Nutzen Sie diese letzte Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung und überweisen Sie jetzt den fälligen Gesamtsaldo in Höhe von 1.659,66 €
"

Ich habe dann den "Datenschutzbeauftragten" dieser "Firma" direkt angeschrieben und um sofortige Auskunft nach DSGVO gebeten, da ja wohl auch ein "Score" über mich erstellt wurde.
Ebenfalls habe ich um Beweise für die Positionen gebeten, jedoch hier natürlich nie eine Antwort erhalten.

Das die Auskunft nach DSGVO unvollständig ist finde ich äußerst fragwürdig. Es fehlt in dieser Auskunft mein "Score" sowie der Datenursprung meines bestimmt schon bestehenden ursprünglichen Profils.

Da keine Antwort gekommen ist, habe ich gestern erneut an den "Datenschutzbeauftragten" der Firma Creditreform Köln geschrieben und dieser ist, oh wunder, nicht erreichbar. Angeblich ist er in "Urlaub". Das diese Person Datenschutzbeauftragter und gleichzeitig "Leiter Forderungsmanagement" ist, bestärkt mein Vertrauen in diese "Firma" nicht gerade.

Ich habe dann einfach mal mit meinem Handy dort angerufen und dort mit dem Stellvertreter gesprochen. Das Gespräch habe ich zu beweiszwecken aufgezeichnet, natürlich ohne diesen zwielichtigen Leuten davon etwas zu sagen. Ja das ist moralisch fragwürdig, jedoch hat man mir dort mitgeteilt, dass ein Profil von mir vorhanden ist, aber dies ja nichts mit dem aktuellen Fall zu tun hat. Warum dies nicht in der Auskunft ersichtlich war? Schweigen.

Ich wollte nun um eure Meinung hierzu bitten.

Aktuell plane ich eine entsprechende Beschwerde beim Aufsichtsgericht einzureichen, eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten sowie dem Verbraucherschutz zu stellen und eine Anzeige wegen Erpressung / Nötigung bei der Polizei zu erstatten.

Ich gehe davon aus, dass sollte es zu einem Gerichtsverfahren kommen, ich die besseren Karten habe, da man mir keine Beweise für die Gebühren, eine Kopie der Vollmacht usw. mitgeteilt hat.

Die gesamte Kommunikation lief auch ausschließlich per E-Mail ab. Ich habe bis zum heutigen Tag nicht ein Schreiben von denen bekommen.

Vielen Dank für das lesen und ich freue mich schon eure Meinungen zu hören.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
Ja das ist moralisch fragwürdig,


Und gemäß § 201 StGB strafbar...

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#2
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
Das Gespräch habe ich zu beweiszwecken aufgezeichnet, natürlich ohne diesen zwielichtigen Leuten davon etwas zu sagen. Ja das ist moralisch fragwürdig,

Das ist nicht nur moralisch fragwürdig, sondern stellt auch eine Straftat nach § 201 Abs.1 StGB dar.

Edit: Dirrly war schneller :pc:

-- Editiert von Ballivus am 30.03.2021 12:55

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#3
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Und gemäß § 201 StGB strafbar...


Finde ich ja durchaus interessant, dass es strafbar ist, aber wenn eine mir komplette Fremde Firma ein Profil über mich erstellt und glaubt meine Kreditwürdigkeit beurteilen zu können, dass dies dann legal ist.

Wenn ich mir den § aber genauer ansehe steht da auch:
"3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."

Ich glaube mal das dies in dem Fall gegeben ist, denn man hat ja zugegeben das die DSGVO Auskunft nicht vollständig ist.
Das ist bestimmt für die Öffentlichkeit sehr interessant, dass es mit der Datenauskunft, und eventuell auch datenweitergabe?, nicht so genau genommen wird...

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#4
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
"3Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird."


Dieser Satz bezieht sich - wie im Paragraph auch steht - nur auf die Tat aus Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; nicht auf die Tat aus Abs. 1 Nr. 1, weil das nicht angegeben ist.


Zitat (von inkassoopfer2020):
aber wenn eine mir komplette Fremde Firma ein Profil über mich erstellt und glaubt meine Kreditwürdigkeit beurteilen zu können, dass dies dann legal ist.


Wenn du das meinst, darfst du das meinen. Das macht es aber noch nicht legal. :-)

-- Editiert von Dirrly am 30.03.2021 13:13

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#5
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Wenn du das meinst, darfst du das meinen. Das macht es aber noch nicht legal. :-)


Ich denke mal das es durch irgendein Gesetz was ja die Verarbeitung meiner Daten einschließt und in § 935 Abs. 12 Abschnitt 34 steht erlaubt ist. :)

Es geht sich mir auch nicht um die Audio Aufzeichnung sondern um das Verhalten des Inkasso. Klar Unrecht + Unrecht ergibt nicht Recht.

Insbesondere der Weigerung mir Beweise vorzulegen und die Nötigung / Bedrohung in der Email.

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#6
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Worin sieht man denn die Nötigung/ Bedrohung?
In dem zitierten Schreiben sehe ich nichts davon.

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#7
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
Unrecht + Unrecht ergibt nicht Recht.


Das ist absolut richtig.
Und gleichzeitig kannst du aus dem Hinweis auf die Strafbarkeit aber auch das Wissen ziehen, dass das mit der Aufzeichnung nach hinten losgehen kann, wenn du es bei rechtlichen Schritten (egal ob strafrechtlich oder zivilrechtlich) als Beweis einsetzen willst oder angibst.


Zitat:
Insbesondere der Weigerung mir Beweise vorzulegen und die Nötigung / Bedrohung in der Email.


Bedrohungen sind nur strafbar wenn mit einem Verbrechen gedroht wird; das heißt eine Straftat auf die eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe steht. Eine "Bedrohung" kann ich in dem Text nicht wirklich finden, auch keine (straffreie) die nur mit einem Vergehen drohen würde.

Nötigung dürfte hier eher auch nicht gegeben sein, da einer Androhung rechtlich erlaubter Schritte (Klage usw.) die Rechtswidrigkeit fehlt.

-- Editiert von Dirrly am 30.03.2021 13:28

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#8
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Zitat (von inkassoopfer2020):
Unrecht + Unrecht ergibt nicht Recht.


Das ist absolut richtig.
Und gleichzeitig kannst du aus dem Hinweis auf die Strafbarkeit aber auch das Wissen ziehen, dass das mit der Aufzeichnung nach hinten losgehen kann, wenn du es bei rechtlichen Schritten (egal ob strafrechtlich oder zivilrechtlich) als Beweis einsetzen willst oder angibst.


Gut danke. Dann gibt es natürlich keine Aufzeichnung von den Gesprächen. ;)


Zitat (von Dirrly):
Zitat (von inkassoopfer2020):

Insbesondere der Weigerung mir Beweise vorzulegen und die Nötigung / Bedrohung in der Email.


Bedrohungen sind nur strafbar wenn mit einem Verbrechen gedroht wird; das heißt eine Straftat auf die eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe steht. Eine "Bedrohung" kann ich in dem Text nicht wirklich finden, auch keine (straffreie) die nur mit einem Vergehen drohen würde.

Nötigung dürfte hier eher auch nicht gegeben sein, da einer Androhung rechtlich erlaubter Schritte (Klage usw.) die Rechtswidrigkeit fehlt.

-- Editiert von Dirrly am 30.03.2021 13:28


Ich sehe in diesem Absatz entsprechene Nötigungen:
"Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kann nur durch Ihre sofortige Zahlung vermieden werden."

Weil hier wird wir vermittelt, dass bereits eine Entscheidung vorliegt und ich keinerlei Einspruch gegen irgendwas hätte, außer ich würde sofort zahlen.

Das soll also legal sein?

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#9
 Von 
Ballivus
Status:
Lehrling
(1127 Beiträge, 303x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
Weil hier wird wir vermittelt, dass bereits eine Entscheidung vorliegt und ich keinerlei Einspruch gegen irgendwas hätte, außer ich würde sofort zahlen

Nein das wird da keineswegs vermittelt.
Es ist einfach ein Hinweis auf die weitere Vorgehensweise, wenn nicht gezahlt wird.

Signatur:

Meine Beiträge besser schnell lesen, bevor sie wieder gelöscht werden.

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#10
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Ich verstehe durchaus was du meinst. Die Formulierung ist in eine Richtung, dass es keine Alternative zur Zahlung gibt, das ist zwar so nicht richtig, aber auch nicht strafbar.

Gegen "die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen" (Stellung des Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids, Klageerhebung beim Gericht) hast du auch wirklich keine "Einspruchsmöglichkeit". Das macht das Inkassobüro oder macht es nicht, ohne dass du Einfluss darauf hast. Und der erwähnte Gerichtsvollzieher ist mit einem "bis hin" versehen, was das ganze ja etwas "abmildert" und den Gerichtsvollzieher (richtigerweise) ganz ans Ende der Sache setzt.



-- Editiert von Dirrly am 30.03.2021 13:42

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#12
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Ich verstehe durchaus was du meinst. Die Formulierung ist in eine Richtung, dass es keine Alternative zur Zahlung gibt, das ist zwar so nicht richtig, aber auch nicht strafbar.


Nun das heißt also ich kann jemandem auch drohen, solange ich das vom Gesetz her darf?
Ich denke hier an eine schriftliche meisterleistung mit Zunahme der "Notwehr". Das ist ja auch erlaubt, dass ich ihm / ihr mitteilen kann was passieren könnte.
Jedoch glaube ich, dass dies bestimmt nicht erlaubt ist.

Aber das sehe ich eher entspannt an, da der Datenschutzbeauftragte, Herr B., ja aktuell nicht erreichbar ist, weil er hat ja Urlaub. (glaube ich zwar nicht aber egal)

Was die Kosten angeht, so stehen mir ja hier auch die Beweise / Belege zu oder ist es neuerdings normal das Inkassos ohne Beweise fordern dürfen was sie wollen?

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#13
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

(Editiert)

-- Editiert von Moderator am 30.03.2021 14:01

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
Nun das heißt also ich kann jemandem auch drohen, solange ich das vom Gesetz her darf?


Was soll man darauf jetzt antworten... natürlich kannst du etwas machen, das man vom Gesetz her darf. Das mag dann vielleicht ethisch, moralisch, gesellschaftlich oder was auch immer unangemessen sein, aber so lange das Gesetz es nicht verbietet darfst du es, ja.

Das hier ausschlaggebende ist halt, dass eine Androhung von rechtlich zulässigen Schritten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Sache stehen, nicht strafbar ist. Das ist halt hier gegeben.

Jede andere Bewertung (ethisch, moralisch, gesellschaftlich o. ä.) darfst du für dich ja treffen. Aber das macht es halt nicht strafbar.



Um es vielleicht verständlich auszudrücken:
Du fandst es zwar moralisch fragwürdig, aber vertretbar ein Gespräch aufzuzeichnen, das Inkassobüro findet so eine Formulierung halt (vielleicht) moralisch fragwürdig, aber vertretbar (und gesetzlich zulässig).

-- Editiert von Dirrly am 30.03.2021 14:09

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Dirrly):
Du fandst es zwar moralisch fragwürdig, aber vertretbar ein Gespräch aufzuzeichnen, das Inkassobüro findet so eine Formulierung halt (vielleicht) moralisch fragwürdig, aber vertretbar (und gesetzlich zulässig).


Danke schön für die Erklärung.

Ich hatte sie schon verstanden. Ist halt aktuell mies, wenn die trotz Corona Jahr 2020 gerne noch massiven Gewinn für sich rausschlagen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ich bekomme nämlich seit dem verstärkt Spam in Richtung "Kredit aufnehmen".

Du könntest versuchen, mittels Datenauskunft nach DSGVO die Verbindung herzustellen. Sollte dem so sein, würde ich das Aufsichtsgericht informieren, sowie den zuständigen Datenschutz und einen Entzug der Lizenz fordern. Das wäre dann schon eine kuriose Nummer...

Zitat:
Die Einleitung gerichtlicher Maßnahmen bis hin zur Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher kann nur durch Ihre sofortige Zahlung vermieden werden.

Das ist definitiv eine Nötigung. Da fehlt völlig, dass du durch einen Widerspruch aus der Nummer raus bist bzw. Chance hast zu widersprechen.
Zitat:
Nötigung dürfte hier eher auch nicht gegeben sein, da einer Androhung rechtlich erlaubter Schritte (Klage usw.) die Rechtswidrigkeit fehlt.

Der entscheidende Punkt ist, dass dies viele Kosten verursachen soll und dass der gegenüber angeblich keine Chance hat, das abzuwehren. Und dann wird es eben doch zur Nötigung. Denn die Nötigung besagt "ein empfindliches Übel". Auch rechtlich erlaubte Schritte können ein "empfindliches Übel" sein, gerade bei so einer Sachlage. Vodafone hat das mal zu spüren bekommen mit einer Drohung, Schufa-Einträge zu hinterlassen, um die Kreditwürdigkeit zu zerstören. Da fehlte auch "nur" die Angabe, man könne ja als Schuldner widersprechen.

Wenn sie auf die DSGVO-Anfrage nicht geantwortet haben, dann direkt ein Bußgeld beim Datenschutz beantragen. Dieses aufgezeichnete Gespräch nicht erwähnen, denn wer mit Datenschutz Beschwerden begründet, aber selbst nicht um Erlaubnis für die Aufzeichnung fragt, der macht sich lächerlich und angreifbar. Das mit dem Profil ist so auch nicht erlaubt. Ein Inkasso darf zwar die Daten speichern für die Fallbearbeitung. Aber Scores u.ä. dürfen nicht erstellt werden. Das ist eine Zweckentfremdung der Daten. Das ist einfach nur nicht erlaubt. Die Datenerhebung ist ausschließlich für diese eine Rechtsdienstleistung erlaubt.

Ansonsten: Aus meiner Sicht liegt eine Vertragsstörung vor. Ob du zur fristlosen Kündigung berechtigt bist, sei dahin gestellt. Aber Geld durften die keinesfalls verlangen. Denn zum einen waren sie von der Leistung befreit, du aber auch.



-- Editiert von mepeisen am 30.03.2021 14:56

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Dirrly
Status:
Student
(2022 Beiträge, 533x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das ist definitiv eine Nötigung.


Ich finde die Formulierung weicht nicht sehr von dieser ab:

"Letztmalig geben wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Forderungsangelegenheit ohne negative Auswirkungen für Sie zu erledigen. Die Gesamtforderung beträgt derzeit € … und wächst durch Zinsen und Gebühren laufend an. Dieser Betrag erhöht sich nochmals erheblich, sobald wir einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen Sie veranlassen. Nutzen Sie diese Chance und ersparen Sie sich gerichtliche Schritte und den Besuch des Gerichtsvollziehers oder Pfändungsmaßnahmen auf Konten und Einkünfte."

Und hier hat der BGH entschieden, dass durch das Schreiben die Entscheidung des angesprochenen Verbrauchers nicht in unzulässiger Weise beeinflusst wird.

http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=86536

Übrigens in Abgrenzung zu der Sache mit den Schufa-Einträgen. ;-)





-- Editiert von Dirrly am 30.03.2021 15:21

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#18
 Von 
guest-12301.04.2021 15:22:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Das ist definitiv eine Nötigung.
Definitiv nicht ... siehe auch BGH I ZR 25/17.

Edit: Dirrly war schneller.

-- Editiert von onehitwonder am 30.03.2021 16:30

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12301.04.2021 15:22:31
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von inkassoopfer2020):
Da es ja dank Corona mehrere Kontaktbeschränkungen sowie Verbote gab habe ich mich am 15.10.2020 dazu entschlossen meinen Studienvertrag mit der Hochschule fristlos zu kündigen.

Dies habe ich, da ja keine Vorlesungen stattgefunden haben und somit der Vertrag nicht erfüllt wurde, auch nach meinem Verständnis im Recht getan.
Ob wirklich ein Sonderkündigungsrecht vorliegt, wirst Du wohl vor Gericht klären müssen.

Aber: die zwei privaten Hochschulen, die ich in Köln kenne, haben die ganze Zeit und bieten immer noch Online Vorlesungen an.

Zitat (von inkassoopfer2020):
nachdem ich die Gebühren für die Monate, Oktober, November und Dezember habe zurückgehen lassen. ... Ebenfalls habe ich mitgeteilt, dass ich keine weiteren Lastschriften wünsche und falls diese dennoch erfolgen ich diese kommentarlos zurück buchen werde.
Du hast also ganz klar geäußert, dass Du auf keinen Fall zahlen wirst. Weitere Maßnahmen wie Mahnbriefe o.ä. sind damit also von vorne herein als nutzlos anzusehen.

Zitat (von inkassoopfer2020):
Die Forderung wurde dann an die "Creditreform Köln" abgetreten und auch auf Nachfrage bestätigt, dass die Forderung vollständig abgetreten wurde. Nach einer kurzen Recherche scheint es eins der vielen unseriösen Inkassos zu sein, welche meine Daten auch gerne verkaufen. Ich bekomme nämlich seit dem verstärkt Spam in Richtung "Kredit aufnehmen"
Unsinn hoch drei. Die Creditreform ist sozusagen die "Schufa der Unternehmen". Daneben können Unternehmen die Creditreform als Zahlungsdienstleister nutzen oder auch Forderungen an diese abtreten.

Zitat (von inkassoopfer2020):
Ich habe dann den "Datenschutzbeauftragten" dieser "Firma" direkt angeschrieben und um sofortige Auskunft nach DSGVO gebeten, da ja wohl auch ein "Score" über mich erstellt wurde.
Ebenfalls habe ich um Beweise für die Positionen gebeten, jedoch hier natürlich nie eine Antwort erhalten.
Eine Auskunft nach DSGVO würde höchstens beinhalten, dass ein Score erstellt wurde, nicht aber der Score selbst. Und in Deinem Fall wird es mit 99,9 % Wahrscheinlichkeit gar keinen Score geben.

Zitat (von inkassoopfer2020):
edoch hat man mir dort mitgeteilt, dass ein Profil von mir vorhanden ist
Natürlich ist ein Profil vorhanden. Das ist nämlich der zugehörige Datensatz. Im übrigen solltest Du mal den Vertrag mit der Hochschule und die zugehörigen Bedingungen lesen. Dort wird nämlich sowohl Schufa als auch Creditreform erwähnt.

Zitat (von inkassoopfer2020):
Aktuell plane ich eine entsprechende Beschwerde beim Aufsichtsgericht einzureichen, eine Beschwerde beim Landesdatenschutzbeauftragten sowie dem Verbraucherschutz zu stellen und eine Anzeige wegen Erpressung / Nötigung bei der Polizei zu erstatten.
Kannst Du alles machen. Für eine Beschwerde beim Aufsichtsgericht und auch beim LandesDSB sehe ich keinen Grund, der Verbraucherschutz wird müde lächeln und die Polizei ebenso.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Jonathon
Status:
Praktikant
(854 Beiträge, 289x hilfreich)

Zuerst einmal, du drehst Dich im Kreis und setzt das ganze Ding falsch rum an.

Hier müsste erst mal geklärt werden, was denn jetzt der Stand der Dinge ist in Deiner Sache.
Das Sonderkündigungsrecht sehe ich hier eher kritisch, denn das Netz ist bereits jetzt voll von Fällen wo teilweise auch Gerichte ein SKR bei Vereinen oder Fitnessstudios verneinen.
Ich fürchte fast, dass das auch für eine Hochschule gilt.

Wenn Die HS allerdings keinen Unterricht für Dich bereitstellen kann, könnte hier durchaus ein Zurückbehaltungsrecht für die Beiträge gegeben sein, in denen die Weiterbildung nicht möglich ist / war.
Auch die ordentliche Kündigung zum nächsten Zeitpunkt bleibt Dir unbenommen.

Was allerdings totaler Nonsens ist, und den Du sofort zurückweisen solltest, sind die Gebühren der Creditreform.
Laut Deinem Sachverhalt hast Du der HS mitgeteilt, dass Du nicht bezahlen wirst und weitere Versuche zurückbuchen lässt.

Von Seiten der HS wäre nun im Rahmen der Schadensminderungspflicht Klage geboten gewesen. In diesem Fall sind die Inkassokosten nicht erstattungsfähig.

Eine Bedrohung und oder Nötigung liegt hier meiner Meinung nach nicht vor.

Der DSVGO Problematik begegnet man am besten mit einer Beschwerde bei dem zuständigen Registergericht.
In diesem Falle das OLG Köln an den Präsidenten.

Fazit:
Am besten mit einem Anwalt klären, wie der Status der Kündigung ist, danach weiter überlegen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt: Keine Rechtsberatung. Es gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
inkassoopfer2020
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute,

Erstmal vielen herzlichen Dank für die vielen weiteren Antworten.

Ich habe nach meiner letzten Email an die Creditreform keine weitere Antwort erhalten. Auf meine Nachfrage nach einer Woche, ebenfalls per Email, habe ich eine direkte Antwort erhalten, dass die zuständige Person, aktuell im Urlaub ist..
Das ist jetzt auch 2 Wochen her.

Es scheint wohl so zu sein, dass der Fall abgeschlossen wurde.

Ich denke mal das dies, selbst wenn es vor Gericht kommen sollte, auch eher negativ für sie ist. Sich nicht melden weil man gerne Beweise für die Gebühren hätte finde ich doch eine eher unseriöse Praxis.

Aber egal.

Vielen Dank nochmal für die ganzen Antworten.

Wünsche euch allen einen schönen Start in die Woche

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