Creditreform Mahnung - Forderungen unangemessen?

2. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
Avior
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Creditreform Mahnung - Forderungen unangemessen?

Guten Abend allerseits

Ich hoffe sehr das ihr mir helfen könnt, da ich von dem Thema leider keine Ahnung habe, und das mein erstes Schreiben von einem Inkasso Unternehmen ist.

Zum Sachverhalt:
Ich habe eine Rechnung für eine Dienstleistung von 28,35 € vergessen zu begleichen und habe auch eine Mahnung von dem Unternehmen selbst bekommen von 28,35 + 2,50 € Mahngebühr, die ich leider ebenfalls vergessen habe, da ich zu der Zeit extrem beschäftigt war.

Nun habe ich einen Brief von Creditreform erhalten mit dem Inhalt:

"Unser Auftraggeber überträgt uns zur Entlastung seiner Buchhaltung regelmäßig die Einziehung von Außenständen. Der Ausstehende Gesamtbetrag in Höhe von 123,80 € setzt sich wie folgt zusammen:

Dienstleistungsvertrag vom 15.05.2019: 28,35
4,12 % Zinsen vom 12.06.2019-28.08.2019 auf die ausstehende Forderung (28,35 € ): 0,25 €
Geschäftsgebühr entsprechend Nr. 2300 VV RVG gemäß §§ 280 , 286 BGB : 58,80 €
Mahnkosten des Gläubigers: 25,00 €
Pauschale Post-/-Telekommunikationsdienstl. nach Nr. 7002VV RVG gemäß §§ 280 , 286 BGB : 11,70 €
Gesamtsaldo: 123,80 €

Sollten Sie berechtigte Einwendungen haben oder den Betrag nur in angemessenen raten zahlen können, erwarten wir umgehend ihre Nachricht, um das weitere Vorgehen abstimmen zu können, ansonsten bitten wir um die Zahlung des o.g. Gesamtbetrages bis zum 05.09.2019.

Bitte bedenken Sie dass die Nichtzahlung einer unbestrittenen Forderung auch zu einer Verschlechterung der Beurteilung ihrer Kreditwürdigkeit führen kann. Schriftwechsel bitten wir nur mit uns zu führen und Zahlungen nur an uns zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Creditreform Halle/Dessau Balles, Noak GmbH & Co. KG"


Meine Fragen sind nun also:

Die Forderung des ursprünglichen Betrages von 28,35 ist auf jeden Fall korrekt und möchte ich natürlich begleichen.
Soll ich aber den Betrag dann direkt an die Firma schicken, oder an das Inkassounternehmen?
Und wenn ich das richtig verstanden habe wären das dann 28,35 + 2,50 Mahngebühren + 0,25 Zinsen, also 31,10 € ?

Die Kosten des Inkassobüros halte ich für ziemlich überzogen, wie viel wäre da wenn überhaupt gerechtfertigt?

Wie soll ich vorgehen?


Ich hoffe sehr das ihr mir hier helfen könnt, und bedanke mich schon mal für eure Mühe.
Liebe Grüße, Avior

-- Editiert von Avior am 02.09.2019 18:32

Post vom Inkassobüro?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Unser Auftraggeber überträgt uns zur Entlastung seiner Buchhaltung

Mit diesem Satz geben sie offen zu, dass die Tätigkeit des Inkassos ein reines Factoring ist. Entsprechend dem BGH-Urteil von Anfang 2018 muss ein Schuldner keinerlei außergerichtliche Inkassogebühren bezahlen in diesem Fall.

Die 25€ Mahngebühren sind übrigens ebenfalls frei erfundener Blödsinn. Maximal 1,50€ würde ich akzeptieren (Briefporto, Druckertoner usw.)

Zitat:
Wie soll ich vorgehen?

So wie du es vorhast. Im Grunde würde ich aber nicht mal diese 5€ Mahngebühren akzeptieren. Das darf ja keine Strafe sein.

Dem Inkasso würde ich kurz schreiben, dass man die frei erfundenen Mahngebühren und die frei erfundene Inkassogebühr zurückweist und darüber auch nicht diskutieren wird.

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