Guten Tag, wir hatten bei den Mietern Schulden von ca. 1470€, 650€ waren noch eine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung, und eine Monatsmiete wurde früher vom Vermieter eingezogen als sie bei uns auf dem Konto war, sodass die 1470€ zusammenkommen. Darauf hat aber niemand von uns geachtet.
Wir standen auch die ganze Zeit in telefonischem Kontakt zu den Vermietern, weil wir noch Teile der Nebenkostennachzahlung von Vormietern eintreiben mussten, jedoch erwähnte die Verwaltung nie den Rückstand.
Dann kam ein Brief der Verwaltung, datiert mit dem 28.08.2012.
quote:
Letzte Mahnung
Bei der durchsicht unserer Unterlagen ..... Unsere vertraglichen Vereinbarungen verpflichten uns nunmehr das gesetzliche Mahnverfahren über unseren Rechtsanwalt einzuleiten.
Dann aufgestellt die Koten mit einem Ergebnis von 1530€.
Bitte zahlen Sie den Betrag sofort auf folgendes Konto
Auf einem folgenden Blatt mit des Kontoauszuges steht handschriftlich 80€ wurden im August bezhalt.
Um das mit den 80€ zu klären haben wir dann am 03.09 jemanden erreicht, der uns die Sache erklärte und wir entschlossen uns daraufhin nicht mehr auf das Geld von den Vormietern zu warten und versuchten uns Geld zu leihen. Alles in allem haben wir dann das Geld am 07.09 überwiesen.
Als ich dann am 08.09 nach Hause gekommen bin lagen 2 Briefe im Briiefkasten
ein Brief von den Vermietern, datiert 03.09.2012
Jetzt mit dem Richtigen Betrag (1530€ - 80€) und zu zahlen bis spätestens 21.09.2012
und ein Inkassobrief, datiert 05.09.2012, im Briefkasten:
quote:
Forderungen vom 01.09.2011
(Dazu muss ich sagen, dass es sein kann, dass die Nachzahlung vom 1.09.2011 ist aber die nicht eingezogene Miete war erst dieses Jahr im Juli, als wir alle im Urlaub waren)
der ***** GBR aus Miete für wohnraum
- Hauptforderung 1450€
- Mahnkosten Gläubiger 50€
- 5, % Zinsen 40€
- Inkassovergütung 150€
- Auslagen 40€
Insgesamt 1730€
Bis zum 15.09 zu zahlen.
Also 280€ mehr als die Forderung.
Ist dies Rechtens? Was können wir nun tun? Oder die 280€ noch zusätlich an das Inkassounternehmen überweisen und uns ärgern? Schließlich stand in dem letzten Brief mit den richitigen Kosten, zwar
quote:
Unsere vertraglichen Vereinbarungen verpflichten uns nunmehr das gesetzliche Mahnverfahren über unseren Rechtsanwalt einzuleiten.
Aber genauso stand in dem gleichen Brief
quote:
Bitte überweisen Sie jetzt Sofort den Betrag, bis spätestens 21.09.2012, auf folgendes Konto:
-----------------
""
-- Editiert motte3000 am 10.09.2012 17:09
-- Editiert motte3000 am 10.09.2012 17:10