Creditreform Mahnung Inkassoschreiben, was tun?

10. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)
Creditreform Mahnung Inkassoschreiben, was tun?

Guten Tag, wir hatten bei den Mietern Schulden von ca. 1470€, 650€ waren noch eine Nachzahlung der Nebenkostenabrechnung, und eine Monatsmiete wurde früher vom Vermieter eingezogen als sie bei uns auf dem Konto war, sodass die 1470€ zusammenkommen. Darauf hat aber niemand von uns geachtet.
Wir standen auch die ganze Zeit in telefonischem Kontakt zu den Vermietern, weil wir noch Teile der Nebenkostennachzahlung von Vormietern eintreiben mussten, jedoch erwähnte die Verwaltung nie den Rückstand.

Dann kam ein Brief der Verwaltung, datiert mit dem 28.08.2012.

quote:
Letzte Mahnung
Bei der durchsicht unserer Unterlagen ..... Unsere vertraglichen Vereinbarungen verpflichten uns nunmehr das gesetzliche Mahnverfahren über unseren Rechtsanwalt einzuleiten.
Dann aufgestellt die Koten mit einem Ergebnis von 1530€.

Bitte zahlen Sie den Betrag sofort auf folgendes Konto


Auf einem folgenden Blatt mit des Kontoauszuges steht handschriftlich 80€ wurden im August bezhalt.


Um das mit den 80€ zu klären haben wir dann am 03.09 jemanden erreicht, der uns die Sache erklärte und wir entschlossen uns daraufhin nicht mehr auf das Geld von den Vormietern zu warten und versuchten uns Geld zu leihen. Alles in allem haben wir dann das Geld am 07.09 überwiesen.

Als ich dann am 08.09 nach Hause gekommen bin lagen 2 Briefe im Briiefkasten
ein Brief von den Vermietern, datiert 03.09.2012
Jetzt mit dem Richtigen Betrag (1530€ - 80€) und zu zahlen bis spätestens 21.09.2012

und ein Inkassobrief, datiert 05.09.2012, im Briefkasten:

quote:
Forderungen vom 01.09.2011
(Dazu muss ich sagen, dass es sein kann, dass die Nachzahlung vom 1.09.2011 ist aber die nicht eingezogene Miete war erst dieses Jahr im Juli, als wir alle im Urlaub waren)
der ***** GBR aus Miete für wohnraum

- Hauptforderung 1450€
- Mahnkosten Gläubiger 50€
- 5, % Zinsen 40€
- Inkassovergütung 150€
- Auslagen 40€
Insgesamt 1730€

Bis zum 15.09 zu zahlen.



Also 280€ mehr als die Forderung.

Ist dies Rechtens? Was können wir nun tun? Oder die 280€ noch zusätlich an das Inkassounternehmen überweisen und uns ärgern? Schließlich stand in dem letzten Brief mit den richitigen Kosten, zwar
quote:
Unsere vertraglichen Vereinbarungen verpflichten uns nunmehr das gesetzliche Mahnverfahren über unseren Rechtsanwalt einzuleiten.

Aber genauso stand in dem gleichen Brief
quote:
Bitte überweisen Sie jetzt Sofort den Betrag, bis spätestens 21.09.2012, auf folgendes Konto:


-----------------
""

-- Editiert motte3000 am 10.09.2012 17:09

-- Editiert motte3000 am 10.09.2012 17:10

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20 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Also stopp. Wieviel habt ihr wann genau überwiesen und an wen genau? An den Vermieter oder ans Inkassobüro?
Wenn ihr bereits alles überwiesen habt, ist die ganze Beauftragung eines Inkassobüros Unfug. Und wenn in dem ersten Schreiben des Inkassobüros 1530€ gefordert werden und ihr genau das überwiesen habt (ob nun mit oder ohne diesen ominösen 80 €), dann ist der Fall erledigt. Dann können die nicht einfach Wochen später nochmal alles fordern und Wochen später plötzlich neue Nebenforderungen wie Inkassoauslagen etc. erfinden. Aber bitte kläre nochmal vom Zeitplan her, wan was an wen überwiesen wurde.

Habe ich das richtig verstanden, dass ihr Gelder von euren Vormietern eingetrieben habt? Wenn ihr dabei erfolgreich ward, seid froh. Normalerweise kann euch egal sein, ob eure Vormieter Mietschulden haben oder ob sie eine Nebenkostenabrechnung nicht bezahlen. Ihr habt nur eure eigenen Schulden zu bezahlen. Zukünftig fordert, dass eure Vermieter nur das fordern, was euch betrifft. Eigene Mietschulden solltet ihr natürlich bezahlen. Wenn eueer Vermieter völlig unregelmäßig abbucht und dabei mal das Konto nicht gedeckt ist, ist das dessen Privatvergnügen. Natürlich müsst ihr die Miete trotzdem zahlen aber wenn es darüber zu einem Schaden kommt (Rücklastschriften o.ä.) könnte man diese anzweifeln. Ab hier aber ggf. Juristen befragen. Im Nachhinein, so ihr alles schon überwiesen habt, ist wegen 5-6 EUR das aber nicht unbedigt mehr ratsam, nochmal nachzutreten.
560€ für eine Nachzahlung zu einer Nebenkostenabrechnung ist auch ein Wort. Habt ihr da mit 4 Menschen in einer Wohnung gelebt und im Winter bei offenem Fenster geheizt? Oder hat euer Vermieter euch wirklich dazu gebracht, die Nebenkosten-Schuld eurer Vormieter zu bezahlen?


P.S.: So Redewendungen wie "Überweisen sie sofort" einfach ignorieren und ganz sachlich antworten. Das ist die übliche Masche von Inkassobüros, um Druck auzubauen und einzuschüchtern. Du kannst auch zwei drei Tage nach dem ersten Inkassoschreiben überweisen und trotzdem dürfen die nicht plötzlich über 200€ mehr fordern. Sie müssen dir eine gewisse Zeit zugestehen, das a) zu bewerten und b) zu begleichen.

-- Editiert mepeisen am 10.09.2012 18:39

-- Editiert mepeisen am 10.09.2012 18:40

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#2
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Wir wissen schon seid einem Jahr, dass die Nebenkosten für 2010 viel zu hoch waren und daher die Nachzahlung so hoch ausgefallen ist.
Wir hatten nämlich in dem Jahr ein Mädchen in der WG welches 2 mal am Tag ne halbe Stunde warm geduscht hat die Heizung 24/7 an war etc. Da alles von der Ista aufgezeichnet wird konnten wir auch nachweisen, dass Sie die Meisten kosten verursacht hat. Jedoch wusste niemand wo sich das Mädchen befindet und da es sich um einen Gemeinschaftsmietvertrag handelte wurden wir dafür haftbar gemacht.

Wir haben zunächst mit Hilfe der Vermieterin versucht herzufinden wo das Mädchen jetzt wohnt etc. dieses hat nicht geklappt, dafür kam schon eine Zahlungsaufforderung die wir nicht beglichen haben, da wir das Geld nicht von dem Mädchen eintreiben konnten. Daraufhin sind wir alle im Urlaub gewesen.
Die Miete wird am 2 oder 3 Des Monats eingezogen, jetzt war im Juli der 1. ein Sontag sodass ein Mitbewohner es nicht geschafft hat den Betrag rechtzeitig zu überweisen.
Und die Vermieter konnten nichts abbuchen.

Wir sind alle erst Ende August wieder zu Hause gewesen dort war dann der Brief der Verwaltung (datiert 28.08) mit der Forderung von 1530€. Und den Handschriftlichen 80€

Daraufhin haben wir bei der Verwaltung angerufen, die uns sagte, dass die 80€ von der Vormieterin überwiesen worden sind. (Sie schuldet uns viel mehr hat aber nur 80€ überwiesen).
Da haben wir beschlossen, dass wir das jetzt einfach auch für das Mädchen zahlen.

Wir haben das Geld besorgt und an die Verwaltung überwiesen, komplett 1530 - 80€ = 1450€.

Wir dachten das Thema sei damit durch, und als ich dann am 08.09 nach Hause kam lagen 2 Briefe im Briefkasten.

Einer von der Verwaltung welche den Betrag nun um die 80€ korrigiert hat und nun bittet den Betrag von 1450€ bis spätestens zum 21.09 zu überweisen, dieser Brief ist mit dem 03.09 datiert.

Aber gleichzeitig lag ein Brief von Creditreform im Briefkasten, datiert 05.09, mit der Aufforderung 1730€ zu zahlen.



Wir haben das Geld aber ja schon am 07.09 überwiesen undzwar an die Hausverwaltung nicht an das Inkassounternhemen.


Jetzt ist da halt dieser Differenzbetrag von 280€, wer muss diese 280€ zahlen?

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#3
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Zitat:
Wir haben das Geld aber ja schon am 07.09 überwiesen undzwar an die Hausverwaltung nicht an das Inkassounternhemen.


Ist auch richtig so

Die Inkassogebühren sind ohnehin kaum durchsetzungsfähig
Abgesehen davon handelt es sich um einen geschäftserfahrenen Forderungsinhaber ;-)

Der Einsatz eines ext IBs wäre also nicht nötig gewesen

FAX

......Sehr geehrtes Inkasso Team
ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht vollumfänglich zurück und setze Sie darüber in kenntnis das es keine offene Forderung Ihres Auftraggebers gegen mich gibt
Ich empfehle den Klageweg
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei führen zu keiner Zahlung
Mit der Weitergabe meiner Daten gem BDSG sowie mit der telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden .......

Schläft nach 2 bis 3 weiteren Schreiben in welchem man Dir den Inkasso Verzugsschaden versucht zu "begründen" ein bzw wird ausgebucht

Ich habe 3 jahre in einem gr IB gearbeitet
Eine Klage expl wg vorgerichtl Inkassogebühren eines ext IBs ist mir nicht bekannt

http://sudabeh.blog.de/2012/03/24/rechtsprechung-inkassogebuehren-13299956/


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"



-- Editiert thehellion am 10.09.2012 23:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

OK, das ist bei WGs wirklich ne dumme Sache. Aus Fehlern wird man klug. Wobei man das für die Zukunft nicht immer ausschließen kann. Natürlich gibt es da auch für die gesamte WG eine Haftungsfrage. Ihr hättet da auch rechtzeitig einschreiten können/müssen, ihr diese exorbitanten Verbräuche untersagen müssen oder halt einfach von ihr einen deutlich höheren Anteil an Verbrauchskosten fordern müssen.
Wenn die Miete wegen Wochenendes mal einen Tag früher abgebucht wird, ist das wirklich einfach Pech. Aber wie gesagt ginge es da höchstens um die Kosten für Rücklastschriften, also um etwa 6 EUR.

Darüber hinaus: So ihr nun ein Indiz habt, dass das andere Mädchen überwiesen hat, dass sie also Konto usw. hat und darüber auch auffindbar ist, besorgt euch einen Anwalt (hoffentlich hat einer von euch eine Rechtsschutzversicherung). Nehmt die ISTA-Aufzeichnungen, dass sie extreme Nebenkosten verursacht hat über den normalen Gebrauch hinaus, als Grundlage sowie etwaige weiteren Forderungen und fordert sie dort als Schaden ein.


Zu eurer eigenen Absicherung: Schreibt der Hausverwaltugn folgenden Satz: "Wir haben die Bezahlung der kompletten Summe ohne Anerkennen einer Rechtspflicht vorgenommen. Einen Teil der Summe wird durch die Mitbewohnerin XYZ geschuldet."
Das wird die Hausverwaltung einfach zur Kenntnis nehmen. Wichtig ist, dass ihr halt später vor Gericht klar macht, dass ihr als WG zwar die Haftung gegenüber der Hausverwaltung übernommen habt aber damit keinesfalls die Rechtspflicht, dem Mädchen aus der Wg den Schaden zu ersetzen.

-- Editiert mepeisen am 11.09.2012 16:45

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#5
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Guten Tag, Danke nochmal.

quote:
(hoffentlich hat einer von euch eine Rechtsschutzversicherung).



dazu erstmal: NEIN, kann mir jemand vll eine Rechtsschutzversicherung empfehlen jetzt nicht nur auf den Mietraum bezogen sondern alles mögliche und wie teuer wäre das?

Und ich habe heute die Verwaltung erreichen können, ich habe nachgefragt wie das jetzt ist weil ja alles angekommen sein müsste etc.

Und die Dame von der Verwaltung meinte nur, Sie müssen aber trotzdem die Gebühren vom Inkassounternehmen zahlen, die werden sich nochmal melden.

ICh weiss nicht genau was damit gemeint ist, aber soll ich jetzt schon einen Brief an Creditreform schreiben oder erst abwarten bis jetzt die neue MEldung kommt?

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
redjeve
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
kann mir jemand vll eine Rechtsschutzversicherung empfehlen jetzt nicht nur auf den Mietraum bezogen


Eine nachträglich abgeschlossene RSV wird hier nicht zahlen! Da der Fall bereits vor Abschluss bekannt war.

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"Ett dien Brod neet drööch, dau an een Sied Botte. "

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Warte, bis Creditreform sich meldet. Dass du noch was zahlen musst, ist wie gesagt Unfug. Wenn Sie dir eine Rechnung schicken über 1530€ (bzw. 80€ weniger) und du genau das zahlst, können sie nicht plötzlich nochmal neue Kosten erfinden, dir eine neue Rechnung schicken und nochmal 200€ mehr fordern. Lehn dich zurück und warte ab. Falls sich Creditreform noch einmal bei euch meldet oder die Verwaltung und weiteres Geld sehen will, schreibe es nochmal hier.

So, dann ist da nun noch die Sache, das Geld von der ehemaligen Mitbewohnerin zurückzubekommen. Der erste Schritt (in der Hoffnung, sie hat sich wenigestens korrekt umgemeldet) wäre zum Einwohnermeldeamt. Dort eine Anfrage starten, wo sie aktuell wohnt.
Zwischendurch legt ihr euch nochmal die Karten und rechnet zusammen, was sie euch wirklich schuldet (die ominösen 80€ natürlich abziehen, wenn ihr von den 1530€ ausgeht). Von der ISTA-Abrechnung zu ihrem Verbrauch abziehen, was ihr in eurer WG durch die monatlichen Beiträge der WG-Mitglieder von ihr bekommen habt.

Dann sucht ihr euch entweder einen Anwalt, der das dann einklagt oder ihr versucht selbst euer Glück. Sachlich dürfte der Fall ja eindeutig sein. Die Frage ist eher, ob ihr sie erwischt, ob sie dann überhaupt den angerichteten Schaden zahlen kann. Als mögliches Risiko würde ich sagen, dass sie die Richtigkeit der ISTA-Abrechnung anfechten kann. Das dürfte ihr aber schwer fallen, denn dann werdet ihr die ISTA-Sachbearbeiter als Zeugen aufrufen und sie werden das bestätigen. Zudem kann sie schwer argumentieren, warum ausgerechnet an ihrem Heizkörper extrem hohe Verbräuche festgestellt wurden. Bei der Gemeinschaftsdusche eurer WG und dem verbundenen exorbitanten Wasserverbrauch wird es evtl. etwas schweiriger nachzuweisen, dass sie wirklich dafür verantwortlich ist. Da hat ja nicht jedes WG-Mitglied eine eigene Wasseruhr. Ggf. wird man hier vor Gericht das alles etwas relativieren. Vielleicht aber auch nicht.

Aber ganz wichtig: Ich bin kein Rechtsanwalt. Daher gilt auch: Ich kann mich hier auch irren. :-)

P.S.: Habt ihr sie mal darauf ansprechen können oder die Hausverwaltung? Weiss sie überhaupt von der Abrechnung oder ist sie nichtsahnend? Weil evtl. kann man, wenn ihr sie ausfinddig gemacht habt, mal ansprechen, vielleicht sieht sie es ein und man kommt ohne Gericht aus.

-- Editiert mepeisen am 12.09.2012 19:11

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)



quote:
......Sehr geehrtes Inkasso Team
ich weise die Forderung mangels Vorlage der Gläubigervollmacht vollumfänglich zurück und setze Sie darüber in kenntnis das es keine offene Forderung Ihres Auftraggebers gegen mich gibt
Ich empfehle den Klageweg
Weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei führen zu keiner Zahlung
Mit der Weitergabe meiner Daten gem BDSG sowie mit der telefonischen Kontaktaufnahme bin ich nicht einverstanden .......


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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

quote:
Eine nachträglich abgeschlossene RSV wird hier nicht zahlen! Da der Fall bereits vor Abschluss bekannt war.


Das war eher für die Zukunft für mich selber, dass diese nachträglich nicht greift dachte ich mir schon.

Wir haben alles ausgerechnet, es war eine Nachzahlung von 700€, und wir haben alles was nicht sicher war relativiert.
Wir haben nur ihr Zimmer komplett zugeschrieben, Heizung etc in Küche und Bad ahben einfach fair durch 3 geteilt und nicht darauf geachtet, dass Sie mehr verbraucht hat.

Wir hatten nur eine Telefonnummer von ihr und haben ihr das alles mitgeteilt, daraufhin hat Sie uns beleidigt wir wären Betrüger ud wollen ihr das Geld aus der Tasche ziehen. Es kamen noch mehr Beleidigungen daraufhin haben wir Sie gebten uns die eMail Adresse zu geben damit wir ihr alles schicken können. Dieses haben wir dann gemacht alles genau ausgerechnet und per Mail zugeschickt. Sie hat dann bei der Verwaltung auch nochmal die ISTA Abrechungen angefordert.

Und dann aber anstatt dem Gesamtbetrag nur diese ominösen 80€ überwiesen. Sie ist bei der Polizei also wird Se wohl Zahlungsfähig sein nur die Adresse ist nicht herauszubekommen.

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""



Noch eine Frage: Wir haben alle 3 den Brief vom Inkasso bekommen, also jeder BEwohner der WG seinen eigenen. Frist war ja bis zum 15.09 sollten wir jetzt alle 3 einen Brief schreiben, dass wir bereits gezahlt haben oder sollen wir einfach nicht reagieren?

Also würde jetzt nur ein Hinweis reichen: "Die von der Firma ***** geforderten 1450€ wurden bereits vor Eintreffen ihres Schreibens beglichen"



-- Editiert motte3000 am 14.09.2012 13:48

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#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Es reicht, wenn einer den Brief schreibt. Und die Frist ist, wie oben schonmal gesagt wurde, sowieso Unfug. Die Fristen sind viel zu knapp und wenn es Klärungsbedarf gibt, darf man nicht einfach vorab Inkassobüros beauftragen, sondern muss sich zuerst bemühen das zu klären.

Ob sie bei der Polizei arbeitet oder nicht, ändert nichts an der ISTA-Abrechnung.

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Danke,

quote:
Ob sie bei der Polizei arbeitet oder nicht, ändert nichts an der ISTA-Abrechnung.



Stimmt, damit wollte ich nur sagen, dass aufjedenfall was zu holen wäre wenn man einen Anwalt einschalten würde.

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0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

So, wir haben damals das Geld gezahlt und an Creditreform einen Brief geschrieben in dem stand, dass wir die Forderung bereits beglichen hätten.

Jetzt kam heute ein neuer Brief von Creditreform der lautet wie folgt:

quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrter...,
in vorbezeichneter Sache leisteten Sie eine Zahlung in Höhe von ,-€.
Mit der Zahlung dieses Betrages ist die Angelegenheit jedoch noch nicht erledigt.
Sie befanden sich bei der Erteilung des Auftrages an uns in Verzug. Insoweit haben Sie gemäß §§ 280 ff. BGB auch die entstandenen Kosten und Zinsen zu tragen. Unter Berücksichtigung ihrer Zahlung steht nunmehr noch ein Betrag in Höhe von 290€ offen.

Zwecks Vermeidung von weiteren Kosten blablablabla bis spätestens zum 02.10 zu überweisen

Sollten wir den Zahlungseingang bis dahin nicht feststellen, müssen Sie damit rechnen, dass der Betrag gerichtlich geltend gemacht wird wodurch ihnen nicht unerhebliche weitere Kosten entstehen. <hr size=1 noshade>


Wie sollen wir nun reagieren? Zahlen? Wie hoch wären die Gerichtskosten etc für solch eine Sache?

Danke danke für eure Antworten wir wissen wirklich nicht weiter

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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16210x hilfreich)

Die werden nicht vor Gericht ziehen. Aber einmalig solltest du definitiv dem Ganzen widersprechen. Falls schon geschehen bzw. ab diesem Schreiben dann einfach weitere Schreiben ignorieren.
Bedenke bitte: Ihr solltet bis auf ein Widerspruchsschreiben zwar Funkstille halten, jedoch dem gerichtlichen Mahnbescheid, der vielleicht kommen sollte, definitiv widersprechen.

Folgenden Textvorschlag:

quote:
Sehr geehrtes Inkassobüro. Dies ist unser letztes Schreiben in dieser Sache. Wir untersagen Ihnen weitere Kontakte. Mit Schreiben vom XXXX haben Sie Forderungen von 1530€ genannt. Dieser Betrag wurde korrekt und fristgerecht beglichen.
Ob es Klärungsbedarf gab oder nicht ist unerheblich. Ihre Mandantin und Sie sind für die Aufklärung, was es mit den handschriftlich ergänzten 80€ auf sich hat, verantwortlich. Ein weiterer Verzugsschaden hieraus ist nicht uns als Schaden anzulasten. Wenden Sie sich hierzu an ihren Auftraggeber. Darüber hinaus darf es nicht sein, dass Sie im ersten Schreiben von 1530€ sprechen, dann im zweiten plötzlich von 1730€. Wir weisen vorsorglich sämtliche Nebenforderungen zurück. Sollten Sie uns nochmals kontaktieren, kündigen wir bereits jetzt Beschwerde bei der für sie zuständigen Aufsichtsbehörde sowie beim Bundesverband deutscher Inkassounternehmen an.

Weitere Maßnahmen, beispielsweise die Abgabe an einen rechtsanwalt oder das Vornehmen von Schufa-Einträgen untersagen wir ausdrücklich. Ihr Auftraggeber wird etwaigen weiteren Schaden gut uns gegenüber begründen müssen, dann werden wir uns damit auseinandersetzen. Ein von Ihnen beauftragter Anwalt, ein Mahnbescheid oder weitere Drohschreiben ändern an dieser Haltung nichts.



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-- Editiert mepeisen am 29.09.2012 12:28

-- Editiert mepeisen am 29.09.2012 12:29

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Wurde gegenüber dem Inkassoladen die Forderung bereits schriftlich zurückgewiesen ?

Falls ja - dann abwarten

Einem gerichtlichen MB - falls er tatsächlich kommen sollte - fristgem und vollumfänglich widersprechen

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Danke erstmal für eure Hilfe...

Zunächst muss ich was richtig stellen, und zwar:


quote:
Darüber hinaus darf es nicht sein, dass Sie im ersten Schreiben von 1530€ sprechen, dann im zweiten plötzlich von 1730€


Ganz so war das nicht, das erste Schreiben war von der Hausverwaltung in diesem stand überweisen Sie den Betrag von 1530€ aber gleichzeitig stand in dem Schrieben drin, dass bereits weitere Schritte in die Wege geleitet wurden. Am selben Tag kam dann das Schreiben vom inkasso mit deren Gebühren also 1730€.


Wie gesagt erst der Brief von der Verwaltung, gleichzeitig der vom Inkassounternehmen, also nur EIN Brief vom Inkasso bis dahin.


Sollten wir also Einspruch einlegen etc und die weitergabe und und und untersagen, was kann uns schlimmsten falls passieren? Kostet es schon mehr wenn der GErihctsbescheid kommt? Und sollte dies vor Gericht gehen und wir verlieren wie viel würde uns dies kosten?

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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Es ist meiner meinung nach Extrem wenig wahrscheinlich das der Forderungsinhaber expl wg Inkassogebühren eines ext IBs vor Gericht zieht

Inkassogebühren: Annington scheitert vor Gericht

Die Deutsche Annington ist bei einem Rechtstreit mit einem Mieter über die Zahlung von Inkassogebühren vor dem Amtsgericht (AG) Dortmund gescheitert (Urteil vom 8. August 2012, Az. 425 C 6285/12 ).
Nach Meinung des AG kann eine gewerbliche Großvermieterin jedoch Mahnungen selbst verfassen. Die Beauftragung eines Inkassoinstituts sei nicht notwendig gewesen. Das AG verweist dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), nach der nur Ersatz für Aufwendungen verlangt werden darf, die zur Durchsetzung von Rechten erforderlich sind (Urteil vom 6. Oktober 2010, Az. VIII ZR 271/09 ). In dem vor dem BGH verhandelten Fall ging es allerdings nicht um Inkassogebühren, sondern um Rechtsanwaltskosten.
Da die Nachzahlung vom Mieter mittlerweile erfolgt ist, kann die Annington nach dem Urteil des AG nur noch die Zahlung der angefallenen Zinsen und der durch den Widerspruch des Mieters entstandenen Bankgebühren verlangen. Das AG lässt eine Berufung gegen das Urteil zu.

quelle
immobilienzeitung.de


Wurde gegenüber der CreFO die Forderung bereits widersprochen ?

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Kostet es denn was, wenn der gerichtliche Mahnbescheid kommt zusätzlich?
Also riskieren wir noch höhere Kosten wenn wir uns auf die nächsten Briefe nicht mehr melden?

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0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
motte3000
Status:
Schüler
(170 Beiträge, 85x hilfreich)

Wir haben folgendes geschrieben:


quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrte Damen und Herren,

Hiermit nehme ich Bezug auf ihr Schreiben mit der Aktennummer: *****.
Im Namen der Wohngemeinschaft ***** in der ****straße, weise ich hiermit ihre Forderung vollumfänglich zurück. Des Weiteren weise ich sie darauf hin, dass von ihrem Auftraggeber keine offene Forderungen gegen unsere Wohngemeinschaft vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen <hr size=1 noshade>


danach kam die Antwort von oben:

quote:<hr size=1 noshade>Sehr geehrter...,
in vorbezeichneter Sache leisteten Sie eine Zahlung in Höhe von ,-€.
Mit der Zahlung dieses Betrages ist die Angelegenheit jedoch noch nicht erledigt.
Sie befanden sich bei der Erteilung des Auftrages an uns in Verzug. Insoweit haben Sie gemäß §§ 280 ff. BGB auch die entstandenen Kosten und Zinsen zu tragen. Unter Berücksichtigung ihrer Zahlung steht nunmehr noch ein Betrag in Höhe von 290€ offen.
Zwecks Vermeidung von weiteren Kosten blablablabla bis spätestens zum 02.10 zu überweisen
Sollten wir den Zahlungseingang bis dahin nicht feststellen, müssen Sie damit rechnen, dass der Betrag gerichtlich geltend gemacht wird wodurch ihnen nicht unerhebliche weitere Kosten entstehen. <hr size=1 noshade>





Reicht das jetzt schon von unserer Seite aus? Also sollten wir dann bereits das vorliegende Schreiben ignorieren oder sollten wir jetzt darauf noch irgendwas antworten?


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""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Die Kosten trägt der Auftraggeber und nicht DU
Ich halte es für extrem wenig wahrscheinlich das der Forderungsinhaber das Risiko eingeht und expl wg vorgerichtlichen Inkassogebühren klagt

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6419x hilfreich)

Ich würde folgendes Schreiben noch "nachschieben"

Formulierungsvorschlag

...wie Ihnen bereits mit Schreiben vom xx.xx mitgeteilt setze ich Sie hiermit letztmalig darüber in kenntnis das es zu keiner weiteren Zahlung unsererseits mehr kommen wird.
Weitere briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden daran nichts ändern.
Mit der Weitergabe meiner daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden.
Ich untersage benfalls die KOntaktaufnahme per telefon .....

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""Wer von der Quantentheorie nicht entsetzt ist, hat sie nicht verstanden" (Niels Bohr)"

0x Hilfreiche Antwort

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