Creditreform Stuttgart Strahler droht mit Einmeldung trotz bestrittener Forderung

20. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
largomar
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 10x hilfreich)
Creditreform Stuttgart Strahler droht mit Einmeldung trotz bestrittener Forderung

Hallo,

das ist mein erster Beitrag. Ein Freund hat mir sein Erlebnis mit der Creditreform Stuttgart Strahler KG geschildert.
Was ist Eurer Kommentar zu der Geschichte? Konkrete Hilfe wird nicht benötigt. Allenfalls wäre es hilfreich, Tips zu bekommen, wie man gegenüber dem Landgericht Stuttgart argumentieren könnte, damit Dieses ein Bußgeld gegen die Creditreform Stuttgart Strahler KG verhängt.

In diesem Beitrag soll es nicht um die materialrechtliche Beurteilung der Hauptforderung der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB).


1. Die SSB fordert von meinem Freund den Beitrag für eine Monatskarte im Abo. Gleichzeitig weist die SSB den Freund hin, dass bei Nichtzahlung ein Inkasso (Creditreform) eingeschaltet wird.

https://i.ibb.co/ZY4DdWd/creditreform-stuttgart-21.jpg


2. Der Freund widerspricht dieser Forderung schriftlich. Es gab schon einige Kommunikation. Streitpunkt scheinen Kündigungsfristen zu sein.

https://i.ibb.co/HVNCxn8/creditreform-stuttgart-23.jpg


3. Die SSB antwortet auf diesen Widerspruch schriftlich und weist den Widerspruch zurück. Da die SSB direkt auf den Widerspruch reagiert, kann der Zugang des Widerspruchs gerichtsfest nachgewiesen werden.

https://i.ibb.co/t84WpJ5/creditreform-stuttgart-22.jpg


4. Mein Freund zieht es vor keine Brieffreundschaft mit den SSB aufzubauen und antwortet auf diese Zurückweisung nicht.


5. Das Inkassounternehmen Creditreform Stuttgart Strahler KG mahnt meinen Freund nunmehr an. Dabei fordert Creditreform auch eine sehr hohe Inkassoprovision. Weiterhin wird mit der Verschlechterung der Kreditwürdigkeit durch eine Einmeldung gedroht. Das Inkassoschreiben enthält auch mehrere Hinweise auf das BDSG.

https://i.ibb.co/DLMJsTc/creditreform-stuttgart-24.jpg

https://i.ibb.co/qpgxyfW/creditreform-stuttgart-25.jpg

https://i.ibb.co/cNd43cd/creditreform-stuttgart-26.jpg

https://i.ibb.co/KLFJJ5P/creditreform-stuttgart-27.jpg


6. Mein Freund weist die Forderung schriftlich zurück und sieht die Drohung mit der Einmeldung als Drohung an. Weiterhin wird direkt auf den Widerspruch hingewiesen.

https://i.ibb.co/nsbS0Ks/creditreform-stuttgart-33.jpg

https://i.ibb.co/fM6HcwF/creditreform-stuttgart-34.jpg


7. Creditreform ist nicht zufrieden und fordert weiterhin die bestrittene Forderung ein.
Es entsteht eine heftige Diskussion (wir nennen es mal Brieffreundschaft) zwischen meinen Freund und Creditreform - alles schriftlich.
Gemäß Creditreform sei die Kündigung des Abos nicht wirksam. Weiterhin seien Inkassokosten bei bestrittenen Forderung natürlich gerichtlich durchsetzbar. Es wird mit Paragraphen herumgeworfen. Man weiss am Ende nicht, ob Creditreform ein Inkassounternehmen oder eine Rechtsanwaltskanzlei ist.

https://i.ibb.co/kqTLL2w/creditreform-stuttgart-28.jpg

https://i.ibb.co/bbTqVFG/creditreform-stuttgart-29.jpg

https://i.ibb.co/JshR1Wv/creditreform-stuttgart-30.jpg

https://i.ibb.co/bLw15p5/creditreform-stuttgart-31.jpg

https://i.ibb.co/Y70gQMG/creditreform-stuttgart-32.jpg


8. Ja, mein Freund entscheidet sich beim Aufsichtsgericht (Landgericht Stuttgart) gegen Creditreform Stuttgart Strahler KG Beschwerde einzulegen, insb. wg. der Drohung der Einmeldung trotz Widerspruchs. Creditreform erwähnt zwar das Adjektiv "unbestritten" im Brief, aber warum droht es überhaupt? Die Forderung wurde doch bestritten.

https://i.ibb.co/99FVD2B/creditreform-stuttgart-11.jpg

https://i.ibb.co/LJJhrPG/creditreform-stuttgart-12.jpg


9. Nach einiger Zeit lässt das Aufsichtsgericht meinem Freund die Stellungnahme von Creditreform zukommen.
Demnach sei Creditreform davon ausgegangen, dass die Forderung unbestritten sei. Zum einen hat der Gläubiger (die Stuttgarter Straßenbahnen AG) ihm nicht mitgeteilt, dass die Forderung bestritten wurde. Gemäß der AGB von Creditreform dürften nur unbestrittene Forderung an ihn übermittelt werden.
Weiterhin sei es laut Creditreform aber in Ordnung, dass die SSB AG davon ausgehen musste, dass die Forderung unbestritten wäre, weil auf die Antwort (siehe Punkt 3.) der SSB nicht reagiert hätte (siehe Punkt 4.).
Die Creditreform und die SSB haben anscheinend eine andere Meinung, wann eine Forderung als bestritten gilt und wann nicht.
Außerdem impliziert Creditreform, dass mein Freund ein Prozesshansel sei und sich mit der Beschwerde der Hauptforderung entziehen wolle.

https://i.ibb.co/tQxtQny/creditreform-stuttgart-01.jpg

https://i.ibb.co/W3hZjrT/creditreform-stuttgart-02.jpg

https://i.ibb.co/52Q69hR/creditreform-stuttgart-03.jpg

https://i.ibb.co/DGVz90j/creditreform-stuttgart-04.jpg


Habt Ihr Tips, wie man ein mögliches Bußgeld trotzdem noch durchsetzen kann?






-- Editiert von largomar am 20.04.2019 16:57

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Liegt dem Gericht denn das Schreiben zu 2 vor?
Und nochmal zum Ablauf des Ganzen. Es wird ja geschrieben, dass die Kündigungsfrist der 31.10.2018 gewesen sei, dass man am 7.10.2018 die Einzugsermächtigung entzogen habe, Wie war denn der Ablauf zur ursprünglichen Kündigung und ist man inhaltlich im Recht?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ja, Nr. 2 liegt dem Aufsichtsgericht vor.

Materialrechtlich (obwohl es darum gar nicht gehen soll):
Kündigung erfolgte fristlos Ende September 2018, da nach mehrfacher Mahnung die SSB die neue EU-Bankverbindung für die monatliche SEPA-Lastschrift nicht akzeptiert hat (Thema: IBAN-Diskrimierung). Extra für die SSB ein deutsches Bankkonto vorzuhalten, geht irgendwann ins Geld und ist nicht mehr zumutbar.

Die SSB kann meinen Freund gerne verklagen. Das Gericht am Wohnsitz meines Wohnorts kann dann entscheiden, wer materialrechtlich im Recht ist

-- Editiert von vundaal76 am 20.04.2019 20:46

-- Editiert von vundaal76 am 20.04.2019 20:47

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ah ok, du bist da der Helfer. :-)

Zitat:
Materialrechtlich (obwohl es darum gar nicht gehen soll):

Mir ging es bei dieser Frage darum, einen weiteren Ansatzpunkt für einen Einwand zu bekommen.

Da das Gericht ja zur Stellungnahme aufgefordert hat, würde ich noch mal direkt auf das Schreiben verweisen, in dem man die Forderung bestritten hat. Ich würde auch nochmals deutlich machen, dass die Creditreform sehr wohl Einsicht in die Akten hatte, von Anfang an. Zudem hatte die CreditReform auch von Anfang an Kenntnis über die fristlose Kündigung. Alleine schon mit der fristlosen Kündigung (ob sie nun berechtigt sei oder nicht mögen Gerichte irgendwann klären) ist die Forderung strittig gestellt.

Das alles wirkt also nur als eine plumpe Ausrede, um die Schufa-Drohung im Nachhinein zu verklären. Die Forderung war auch die für CreditReform ohne das Schreiben zu 2) auf jedem Fall als bestritten und vor Gericht zu klären erkennbar gewesen.

Ein weiteres Detail aus Schreiben zu Punkt 5. "Zur Entlastung ihrer Buchhaltung". Das ist nett. Damit sind jegliche Inkassokosten automatisch vom Tisch. Denn das ist die schriftliche Bestätigung, dass es um eine rein kaufmännische Dienstleistung geht und um echtes/unechtes Factoring gemäß BGH. Inkassokosten sind damit auf 0,00€. Auch diesen weiteren Punkt würde ich vor dem Aufsichtsgericht in der weiteren Stellungnahme noch benennen. Mit der Bitte, ggf. per Akteneinsichtnahme vor Ort mal die Verträge zwischen CreditReform und den Gläubigern genauer anzuschauen. Ob hier nicht systematisch Factoring betrieben wird und ohne Einblick in die Akten, sowie ohne Sachprüfungen hantiert wird.

Habt ihr euch schon hier gemeldet? https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2017/meldung_170601_SEPA_Diskriminierung.html

Die Haltung der BaFin wurde dem Aufsichtsgericht gesteckt als Begründung, dass man hier einen sehr triftigen Grund hatte? Ob das ein Gericht im Zivilprozess so sehen würde, sei mal dahin gestellt. Aber das ist ja schwerwiegend genug, um zumindest als plausibler Grund für eine Verhinderung des Schufa-Eintrages zu gelten.

Falls man nicht weiter kommt -> Datenschutz oder Verbraucherzentrale/Wettbewerbszentrale für eine Abmahnung.

-- Editiert von mepeisen am 21.04.2019 07:02

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
largomar
Status:
Beginner
(70 Beiträge, 10x hilfreich)

Mein Freund hat nunmehr dem Landgericht Stuttgart auf das Statement von Creditreform Stuttgart Strahler KG Folgendes geschrieben:


Weiterhin beantrage ich, dass ein Bußgeldbescheid gegen die
Beschwerdegegnerin erstellt wird bzw. das Verfahren aufrechterhalten
wird.

Ich möchte auf das Schriftstück vom Beschwerdeführer eingehen.

1. Gemäß der DSGVO besitze ich ein Rechtsschutzbedürfnis. Die
Einmeldung der Forderung bei Auskunfteien kann einen erheblichen
Schaden nach sich ziehen. Momentan zahle ich einen Kreditvertrag ab.
Insofern ist es richtig, dass ich Dritte (u.a. der vom
Beschwerdegegner beauftragten Adresshändler und das Aufsichtsgericht)
mit diesem Sachverhalt beschäftige.
Dem Gläubiger steht es jederzeit frei, die Forderung beim zuständigen
Gericht einzuklagen. Meine aktuell gültige Postanschrift liegt dem
Gläubiger vor. Inwieweit ich mit meinen Beschwerden und Anfragen diese
Klage "umgehe", ist mir schleierhaft. Das eine hat mit dem anderen
nichts zu tun.

2. Der Beschwerdegegner führt aus, davon ausgegangen zu sein, dass die
Forderung unbestritten sei. Damit räumt der Beschwerdegegner den
begangenen Fehler ein. Dass der Beschwerdegegner nunmehr behauptet,
vom Gläubiger beauftragt worden wäre, eine unbestrittenen Forderung
einzuziehen, wird meinerseits mit Nichtwissen bestritten. Unabhängig
davon, ob das nun stimmt oder nicht, ist der Beschwerdegegner für das
eigene Verhalten selbst verantwortlich. Laut Vollmacht agiert er in Namen des Gläubigers. Sollte es zu Fehlern im Innenverhältnis zwischen Beschwerdegegner und Gläubiger gekommen sein, so kann sich der
Beschwerdegegner gegenüber mir nicht aus der Verantwortung stählen. Er haftet für die Fehler. Insofern ist der Sachverhalt weiter so zu
beurteilen, als ob der Beschwerdegegner mir bei einer
nicht-titulierten, bestrittenen Forderung mit einer Einmeldung in
Auskunfteien gedroht hat.

Nehmen wir an, es wäre tatsächlich zu einer Einmeldung gekommen. Den
daraus resultierenden Schaden (Anwaltskosten, Gerichtskosten etc.)
hätte der Beschwerdegegner tragen müssen, egal ob Dieser von der
Strittigkeit gewusst hätte oder nicht. Wenn Inkassokosten sich mit
dieser Argumentation ("habe vom Widerspruch nichts gewusst") schadlos könnten, funktioniert das Konstrukt mit dem DSGVO nicht mehr.
Gläubiger hätten eine klare Motivation, Widersprüche nicht an
Inkassounternehmen weiterzugeben, um den Schutzmechanismus des DSGVO auszuhebeln und mehr Druck auf den Schuldner ausüben zu können - eben weil das Inkassounternehmen nicht belangt werden kann.

3. Der Beschwerdegegner impliziert in seinem Schreiben, dass mein
Widerspruch gegen die Forderung nicht ausreichen würde, damit die
Forderung als strittig anerkannt wird, weil ich auf eine E-Mail des
Gläubigers nicht reagiert und nicht gezahlt habe.
Diese rechtliche Beurteilung ist im Sinne der DSGVO nicht haltbar. Ich
habe am 21.10.2018 (lange vor der Beauftragung des Beschwerdegegners)
dem Gläubiger schriftlich mitgeteilt: "Ihre Forderung weise ich
zurück. Mangels eines laufenden Vertrags besteht darauf kein Anspruch.
Weiterhin widerspreche ich Ihrer Forderung." Am gleichen Tag hat der
Gläubiger auf meine Mitteilung ebenfalls schriftlich reagiert. Damit
ist der Zugang des Widerspruchs beim Gläubiger gerichtsfest nachgewiesen. Auch
meine gewählten Sätze reichen völlig aus, um einen Widerspruch zu
erklären. Das DSGVO verlangt keine ausführlichste Begründung, damit
eine Forderung als strittig gilt. Auch muss ich auf weitere E-Mails
des Gläubigers nicht mehr reagieren, um rechtlichen Schutz vor einer
Einmeldung weiterhin zu haben. Der Gläubiger weiss auch, dass wir
materialrechtlich eine unterschiedliche Auffasung über die
Kündigungsfrist haben. Das hat aber nichts mit dem DSGVO zu tun.
Dem Gläubiger steht es frei, den materialrechtlichen Sachverhalt über
ein normales Klageverfahren gerichtlich klären zu lassen.


4. Der Beschwerdegegner agiert widersprüchlich. Zum einen impliziert
der Beschwerdegegner per AGB nur unbestrittene Forderung für den
Gläubiger einzuziehen. Warum diskutiert dann der Beschwerdeführer
lange mit mir im Februar über die Forderung? Lange nachdem ich auch
dem Beschwerdeführer mitgeteilt hatte, dass die Forderung von mir beim
Gläubiger längst bestritten wurde, forderte der Beschwerdeführer immer
noch zur Zahlung auf. Der Beschwerdegegner gab ja selbst zu, mit dem
Gläubiger telefoniert zu haben. Dort hat der Gläubiger dem
Beschwerdegegner über meinen Widerspruch informiert. Wenn der
Beschwerdeführer nur unbestrittene Forderung einzieht, hätte der
Beschwerdegegner doch genau an diesem Zeitraum den Einzug der
Forderung stoppen sollen. Das hat der Beschwerdegegner aber nicht
getan. Der Beschwerdegegner zog weiterhin die Forderung ein.

5. Der Beschwerdegegner behauptet, mir am 13.02.2019 mitgeteilt zu
haben, dass der Inkassauftrag gekündigt wurde.
Das bestreite ich mit Nichtwissen.
Meine Kontaktdaten liegen dem Beschwerdegegner vor. Dass die
Stuttgarter Anschrift nicht stimmt, weiss der Beschwerdegegner. Er hat
sich diese Information von einem Adresshändler zukommen lassen - und hat mir diese Auskunft ja in Rechnung gestellt.
Es wäre gut, wenn Sie nachfragen würden, wohin der Gläubiger die
Mitteilung geschickt hat.

6. Die ursprüngliche Geltendmachung der Forderung seitens des Beschwerdegegners sehe ich weiterhin als eine Drohung an - insb. weil bei einer strittigen Forderung nicht so ein Satz verwendet werden
darf: "Bitte bedenken Sie, dass die Nichtzahlung einer unbestrittenen
Forderung auch zu einer Verschlechterung der Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit führen kann".

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

10/10 Punkte!
Macht auf jeden Fall weiter!

Das Aufsichtsgericht wird aber nichts machen.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.469 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen