Creditreform - Teilzahlung einem Schuldeingeständnis IMMER gleichgesetzt ?

4. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)
Creditreform - Teilzahlung einem Schuldeingeständnis IMMER gleichgesetzt ?

Moin,

meine Mutter hat angeblich an die CR was zu zahlen. Angeblich weil wir wissen dass es nicht stimmt und man schon mindestens 5 Jahre Bettelbriefe schreibt. Würde ein seriöses Unternehmen nicht. Nun hat man angerufen und behauptet: 150 € (statt 500) und die Sache sei vom Tisch.

Meine Mutter will nun zahlen, auch wenn sie weiß dass sie nicht muss ...

Leider glaubt sie mir nicht dass sie damit eingesteht dass die Zahlung rechtens ist. "Ach was!", meint sie nur. Daher meine Frage: Es ist doch so dass eine Teilzahlung einem Schuldeingeständnis IMMER gleichgesetzt wird, oder?

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12 Antworten
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#1
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wenn ein Inkassoladen vorauseilend freiwillig auf einen großen Teiil der Forderung verzichtet sollten alle Alarmlampen angehen !
Ist die Forderung evtl sogar verjährt ?

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#2
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn eine Forderung bestehen würde, dann ist schon längst der Besuch eines Gerichtsvollziehers überfällig.

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"meri befreit von Pikowitzchen"

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#3
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich weiß das, meine Mutter glaubt aber sie wüsste es besser.

"Eine Zahlung ein Schuldeinständnig? Schwachsinn! Das Geld krieg ich wieder!"

Ich: "Wetten dass du dann in Kürze Post kriegst: "Danke fürs Schuldeingeständnis"?"

Sie: "So ein Schwachsinn!"

Na sollse zahlen und dann die Quittung kriegen. Mein Mitleid ist dann aber nicht existent.

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#4
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)



Wenn das Geld erst mal überwiesen ist dann ist es erst mal weg ! Das ein Inkassobüro Gelder dann wieder retourniert halte ich für extrem wenig wahrscheinlich.
Ist die Forderung aus 2007 oder früher dann ist verjährt !
Ich würde mir eine Kopie des Titels zuschicken lassen - ansonsten Einrede der Verjährung

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#5
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Mitte der 80er - Tituliert kann nicht sein, da meine Mutter ein Bankkonto eröffnen konnte und laut SCHUFA nichts dagegen sprach. Ein Titel spräche ja ziemlich sicher dagegen.

Die Person die angeblich bei der CR alles erwirkt hat ist auch schon einige Jahre tot. (Spielt aber keine Rolle, oder?)

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#6
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

Wie gesagt : Blind würde ich keinen Taler überweisen !
Tritt das Inkasso als Forderunginhaber auf ?
Kannst ja mal das schreiben hier verlinken ( Namen abdecken bzw schwärzen)

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#7
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Forderung unseres Auftraggebers: H.H. (Der ist aber tot)

108,39 Hauptsumme
14,57 Spesen des Gläubigers
14,83 Zinsen unter Berücksichtigung der Zahlungen
251,88 unsere Auslagen
183,33 Gerichts- und Vollstreckungskosten

573,00 Gesamtschuld

Dazu immer: "Sie haben 4 Wochen Zeit ..." - seit Jahren

Mehr steht da nicht

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#8
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

quote:
183,33 Gerichts- und Vollstreckungskosten


Ich würde mir wie gesagt erst mal eine Titelkopie sowie die Gläubigervollmacht bzw Abtretungsurkunde zukommen lassen
Schriftlich per fax einfordern

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#9
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ich hoffe dass ich sie dazu überreden kann, denn ich finde ein seriöses Unternehmen würde nie Jahrelang mahnen.

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#10
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Sie hat gerade überwiesen. "Ich krieg mein Geld schon wieder!"

Jaja, lasse spinnen, sind ja ihre 573 € die sie nun FREIWILLIG zahlen wird. Denn so wirds kommen. Glaubtse mir zwar nicht, aber bitte ... Hier im Forum sind ja nur Leute die keine ahnung haben.

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#11
 Von 
thehellion
Status:
Philosoph
(13873 Beiträge, 6410x hilfreich)

150 sollte Sie lt Inkasso Call Agent überweisen ?!

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"http://www.youtube.com/watch?v=7NxcwCmpEvw&feature=related"

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#12
 Von 
loxagon
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 53x hilfreich)

Ingesamt 150, gerne in "maximal 3 Raten" - Ich glaub aber nicht dass die zufrieden sind.

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